Nach Ihrer Darstellung musste man den Eindruck bekommen, beide hätten sich mit noch dazu falschen Aussagen nicht distanziert von falschen Aussagen derer, die diese Kundgebung veranstaltet haben.
Frau Kollegin Hiersemann, das ist wohl so, wie Sie es dargestellt haben. Ich habe ja auch nichts anderes behauptet.
Entschuldigung, nein, nein, nein. Sie beteiligen sich an einem von der Linkspartei angemeldeten Infostand oder veranstalten ihn mit oder dergleichen.
(Natascha Kohnen (SPD): Man kann doch nicht einfach etwas behaupten! – Unruhe – Glocke der Präsidentin)
Die Bezirksrätin Gisela Niclas spricht, nachdem der von mir angesprochene Solid-Sprecher das, was ich Ihnen zitiert habe, vorgetragen hat. Nichts anderes habe ich behauptet.
Es bleiben all diese Irrtümer und Lügen des Vertreters der Linkspartei unwidersprochen stehen, und danach erzählt die Vertreterin der SPD etwas zu diesem Psychiatriegesetz, gar keine Frage. Aber es bleibt das Gleiche. Sie treten als Aktionseinheit auf, genauso wie sonst bei diesem Bündnis, und lassen die Lügen der anderen im Raum stehen, sodass bei dem unbefangenen Beobachter des Ganzen der Eindruck entsteht: Genau so agieren Sie, genauso wie in München auf dieser großen Kundgebung.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, sicherlich kennen Sie meine Anfrage von vor drei Wochen zum OEZ-Attentat. Sicherlich haben Sie heute auch schon die "Süddeutsche Zeitung" gelesen. In beiden Texten können Sie nachlesen, dass der Attentäter David S. Kontakt zu einem rechtsextremen Attentäter in den USA hatte, der ein Jahr nach dem schrecklichen Anschlag in München an einer Highschool in den USA zwei Schüler erschossen hat. Die beiden hatten im Internet ihre wirren und sehr rechtsextremen Gedanken ausgetauscht. Sie und die bayerischen Sicherheitsbehörden weigern sich beharrlich immer noch, die Tat von David S. als rechtsextrem einzustufen. Hätten die Sicherheitsbehörden ausermittelt und wäre es dann tatsächlich auch zum Kontakt zu den US-Behörden gekommen, wären die beiden heute vielleicht noch am Leben. Das ist schon mal Fakt. Die andere Geschichte ist: Ich bitte Sie wirklich, die Anfrage, die ich gestellt habe, umfassend zu beantworten. Das sind wir den Opfern und den Angehörigen schuldig. Das alles zeigt: Wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern nutzen Sie die, die es schon gibt, und schauen Sie hin.
Frau Kollegin Stamm, Ihre Anfrage wird wie alle Anfragen, die Sie stellen, natürlich umfassend beantwortet werden. Im Übrigen werde ich dazu auch
Auf der Tagesordnung steht das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Aber ich will Ihrer Frage nicht ausweichen. In der Tat war dieser Täter ein Amokläufer. In der Tat teilte dieser Täter ganz offensichtlich auch rassistisches Gedankengut und hatte auch Sympathie für rechtsextremistisches Gedankengut. Welchem Bereich Sie die Motivation vorrangig zuordnen, wird wahrscheinlich immer ein Streitpunkt bleiben. Es ist eine Gemengelage von allem, und man darf den zweifellos auch vorhandenen rechtsextremistischen Hintergrund in der Tat nicht aus dem Blick verlieren. Das ist aus meiner Sicht völlig klar. Dieser ist auch gegeben. Das alles werden Sie auch meiner Antwort auf Ihre Anfrage entnehmen können.
Warten Sie mal kurz ab! – Ich diskutiere auch sehr gerne differenziert über das wichtige Thema "Freiheit und Sicherheit". Und weil ich ein Fan von Fakten bin, möchte ich Sie gleich in einem Punkt kurz korrigieren: Sie haben gesagt, in Baden-Württemberg wäre genau das Gleiche eingeführt worden, was die drohende Gefahr betrifft.
Ja, dazu möchte ich sagen: Das, was in Baden-Württemberg ins Polizeigesetz hineingeschrieben wurde, ist in gar keiner Weise mit dem vergleichbar, was hier passiert ist. Dort ist der Begriff Gefährder sehr eng gefasst und an dem BKAG-Urteil orientiert. Er bezieht sich nur auf Terrorismus. Das ist doch genau der Streitpunkt, den wir die ganze Zeit haben: Ihre drohende Gefahr hat sich auf die allgemeinen Polizeibefugnisse ausgeweitet und beschränkt sich nicht auf den engen Bereich des Terrorismus. Das heißt, Ihre Aussage, in Baden-Württemberg wäre es wie hier, ist falsch.
Der zweite Punkt lautet: Wir, die Landtagsfraktion der GRÜNEN, beteiligen uns sachlich an dieser Diskussion. Wir informieren, wir diskutieren, wir tauschen uns aus, wir treten mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog. Ich weise jegliche Unterstellung von Ihrer Seite gegen uns zurück, dass wir in irgendeiner Form irgendetwas aufbauschen würden. Das können Sie so nicht formulieren.
Frau Kollegin Schulze, ich kann hier noch einmal wiederholen; wir werden es dem Protokoll auch klar entnehmen können: Ich habe Ihnen überhaupt nichts unterstellt, sondern ich habe gegenüber der SPD wie den GRÜNEN nur festgestellt, dass sie seit Wochen einem Bündnis angehören, dem auch andere Leute angehören, die hemmungslos Falschmeldungen und Lügen verbreiten, während Sie ohne Dementi und Distanzierung danebenstehen. Das habe ich Ihnen vorgeworfen, nicht mehr und nicht weniger.
(Lebhafter Beifall bei der CSU – Markus Rinders- pacher (SPD): Das sagt ein Vertreter der Partei, die dem Orbán auf dem Schoß sitzt! – Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Nachdem der Staatsminister etwas überzogen hat, wird die Redezeit verlängert. Die SPD hat noch um Redezeit gebeten; 2 Minuten und 40 Sekunden gibt es noch für den Herrn Kollegen Schindler. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich bin froh, dass heute endlich eingeräumt wird, dass die Kategorie drohende Gefahr etwas Neues und etwas anderes als konkrete Gefahr ist.
Als wir nämlich über den Gesetzentwurf zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen diskutiert haben, ist behauptet worden, das sei genau das Gleiche. Es ist eben nicht das Gleiche.
Zweitens. Herr Staatsminister, Sie haben behauptet, dass diese Begrifflichkeit auch in vielen anderen Ländern und im BKA-Gesetz sowieso gang und gäbe sei. Das ist grober Unfug, um in Ihrer Terminologie zu bleiben.
Sie wissen genauso gut wie ich, dass der Begriff dort, wo er verwendet wird, in ganz spezifischer Weise verwendet wird und nur in Bezug auf bestimmte Befugnisse, nicht so wie in Bayern bei allen 39 neuen Befugnissen, die in diesem PAG-Neuordnungsgesetz stehen. Grober Unfug, um in Ihrer Terminologie zu bleiben.
Herr Staatsminister, aber auch Herr Kreuzer: Die Beispiele, die Sie konstruiert haben, um zu begründen, dass wir künftighin die neue Kategorie drohende Gefahr brauchen, sind erstens konstruiert – das werden Sie selber zugeben – und zweitens falsch; denn bei allen Beispielen, die Sie genannt haben, hätte die Polizei auch dann eingreifen können, wenn es bei der früheren Rechtslage geblieben wäre.
Zu dem Schüler, den Sie als Beispiel genannt haben, sage ich: Meine Güte! War es jemals verboten, dass so ein Schüler angesprochen wird? War die sogenannte Gefährderansprache jemals verboten? – Da brauche ich keine Änderung des PAG, kein PAG-Neuordnungsgesetz. Selbstverständlich wäre das möglich gewesen.
Was den Bombenbau betrifft, sage ich: Das ist eine Straftat; da kann ermittelt werden. Da brauche ich auch kein neues PAG.
Drittens. Herr Staatsminister, Sie fordern, wir sollen uns distanzieren. Wir nehmen das zur Kenntnis. Das dürfen Sie schon fordern. Aber es wäre gut, wenn auch Sie sich von anderen distanzieren würden, die Sie nach Banz einladen und die die Parole ausgeben, dass Europa vorbei ist, und die eine sogenannte illiberale Demokratie repräsentieren und in ganz Europa ausbreiten wollen.
Distanzieren Sie sich als Staatsregierung doch mal von dem Regierungschef eines EU-Mitgliedslandes, bevor Sie uns auffordern, uns von irgendeinem dahergelaufenen Demonstranten irgendeiner Organisation, die wir gar nicht kennen, zu distanzieren!