Protocol of the Session on March 26, 2014

Wir haben in der Fraktion auch den Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN intensiv diskutiert, der zunächst einmal einiges für sich hat, nämlich zu sagen, die Kommission kann in Zukunft von sich aus eigene Änderungsvorschläge vorlegen. Es klingt gut, hat aber einen Haken. Der Haken ist: Das geht zulasten der Kommissionsmitglieder, weil wir damit ein Stück weit Verantwortung abschieben. Wir sollten unsere Verantwortung schon ernst nehmen. Ich möchte in Zukunft nicht Diskussionen erleben, wenn ein Thema noch einmal aufkommt und korrekturbedürftig ist, in denen wir dann im Landtag sagen: Wieso denn, wir haben doch die Kommission ermächtigt, uns jederzeit Vorschläge zu unterbreiten; weil das nicht passiert ist, sind wir davon ausgegangen, dass alles in Ordnung ist.

Ich glaube also, auch zur Entlastung der Kommissionsmitglieder ist es gut, dass wir Gutachtensaufträge geben. Im Übrigen besteht jederzeit die Möglichkeit, sich zu Rechtsverhältnissen von Abgeordneten zu äußern. Es gibt wissenschaftliches Schrifttum, man kann Vorschläge unterbreiten, man kann Schreiben an die Fraktionen richten. Die Möglichkeiten sind gegeben. Insgesamt haben wir gemeinschaftlich eine gute Lösung gefunden.

Ich möchte mich bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben, bei der Frau Präsidentin, aber auch beim Landtagsamt und natürlich bei den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen. Wir haben durchaus gute Gespräche geführt. Wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen und die Mitglieder der neuen Kommission entsprechend dem Vorschlag benennen.

(Allgemeiner Beifall)

Herzlichen Dank. Ich bitte jetzt den Kollegen Streibl ans Rednerpult.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, werter Herr Ministerpräsident, Kolleginnen und Kollegen! Abgeordnete sind keine Engel. Abgeordnete sind auch keine Heroen, sondern ganz normale Menschen aus dem Volk mit all ihren Stärken und Fehlern, die gewählt worden sind. Da wir um unsere Fehlerhaftigkeit wissen und Fehler passiert sind,

die wir alle bedauern, geben wir uns ein Abgeordnetengesetz, das nach unserer Überzeugung das schärfste und strengste in der ganzen Bundesrepublik Deutschland ist, da wir uns diese Maßstäbe selber geben. Das Ganze ist kein Selbstzweck, damit wir uns hier kasteien, sondern wir wollen unterstreichen, dass wir in der Politik auch über die Fraktionsgrenzen hinweg ein gewisses Ethos leben wollen und dass uns das die Demokratie wert ist; denn letztlich lebt die Demokratie von Vertrauen, vom Vertrauen des Volkes in seine gewählten Vertreter. Wenn dieses Vertrauen schwindet, dann schwindet auch die Demokratie. Das dürfen wir nicht zulassen.

Deswegen müssen wir uns selbst immer wieder kontrollieren, uns immer wieder an der eigenen Nase fassen und uns fragen, ob es noch richtig läuft und wir noch das Vertrauen haben. Deswegen dürfen wir an uns selbst strengere Maßstäbe anlegen als an die anderen; denn wir haben die Verantwortung. Wenn das Vertrauen schwindet, dann haben wir auch die Verantwortung verspielt. Deswegen haben wir uns in großer Übereinstimmung strenge Regeln gegeben, um das Vertrauen letztlich wiederherzustellen und uns selbst vor einem Verlust des Vertrauens und einem Verlust des Anstandes zu schützen.

Aber Vertrauen in der Politik lebt nicht nur von strengen Regeln, sondern auch von Glaubwürdigkeit. Glaubwürdigkeit erhält man nicht dadurch, indem man hin- und herspringt, sondern wenn man zu seiner Meinung und zu seiner Überzeugung steht. Das ist auch etwas ganz Wichtiges. Das müssen wir als Politiker vorleben. Wir dürfen nicht immer nur nach vermeintlichen Mehrheiten schielen, sondern wir müssen nach dem schauen, was wir selber für richtig halten. Das stärkt auch das Vertrauen in die Politik.

Daher sind wir in diesem Haus mittlerweile hoch sensibel dafür geworden, wie wir mit uns und unseren Möglichkeiten umgehen. Ich möchte an der Stelle davor warnen, übersensibel zu werden und in den Wettstreit der Gutmenschen einzutreten und zu schauen, wer noch ein bisschen moralischer, wer in ethischer Hinsicht noch ein bisschen besser als der andere sein kann. So ein Wettlauf wäre schlecht. Letztlich kann das keiner mehr einhalten. Wir müssen vernünftige Regeln treffen. Ich glaube, die haben wir gefunden, wenn sie auch in manchen Punkten sehr scharf sind. Das Ganze muss noch lebbar sein, und das dürfte auch noch lebbar sein.

In dem Sinne möchte ich allen in den Fraktionen danken, die konstruktiv daran mitgearbeitet haben, letztlich nicht nur für uns, sondern für die Demokratie schlechthin etwas zu schaffen. Auch an die Frau Präsidentin geht ein Dankeschön, die hier kräftig mitge

wirkt hat. Sie ist im letzten Jahr im Landtag gut vorangegangen und hat mit uns schwere Zeiten durchgestanden.

Ich möchte auch dem Landtagsamt danken, das die manchmal nicht so einfachen Herausforderungen und Wünsche in der Umsetzung standhaft mitgetragen hat und das Ganze auf einen guten Weg gebracht hat. In dem Sinne danke ich und hoffe, dass wir nicht an ein Ende gekommen sind - denn weiterentwickeln kann man sich immer -, sondern dass wir jetzt einen Schlussstrich unter eine Affäre gezogen haben und letztlich alle etwas schlauer geworden sind.

(Allgemeiner Beifall - Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Bravo!)

Herzlichen Dank. Ich bitte jetzt den Kollegen Gehring ans Rednerpult.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Abgeordnetengesetz haben wir zum Teil neue, zum Teil strengere Regeln geschaffen. Wir haben klarere Regeln geschaffen, und wir sorgen dafür, dass mehr Transparenz herrscht, deshalb die Fassung dieser Regeln in ein Gesetz. Ein Gesetz kann jedermann nachlesen. Es wird öffentlich diskutiert, und das ist wichtig. Über die Fragen der Abgeordnetentätigkeit muss man öffentlich reden können. Nur so wird Vertrauen bei den Menschen erzielt.

Wir haben in der letzten Legislatur schon beschlossen, dass die Mitarbeiterverwaltung jetzt vom Landtagsamt übernommen wird. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Aufgabe übernommen haben. Die Aufgabe ist vielleicht größer, als manche gedacht haben. Da gibt es sicher einige Umstellungsarbeiten. Es ist aber wichtig, dass das gemacht wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist weithin eingeschränkt worden. Es ist in Zukunft nicht mehr möglich, dass ein Mitarbeiter einen Vertrag mit einem Abgeordneten hat und gleichzeitig einen Vertrag mit einer Kapital- oder Personengesellschaft oder einem Unternehmen, an der oder dem der Abgeordnete beteiligt ist. Es ist zum Beispiel nicht mehr möglich, dass ein Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro und auch noch in der Kanzlei oder im Unternehmen des Abgeordneten tätig ist.

Es ist auch nicht mehr möglich, dass Personalgestellungsverträge mit Parteigeschäftsstellen gemacht werden, dass also eine Partei im Auftrag eines Abge

ordneten dessen Tätigkeit erledigt, sondern auf der Mitarbeiterebene herrscht eine sorgfältige, klare Trennung zwischen Amt und Partei. Das entspricht dem neuen ersten Absatz des Abgeordnetengesetzes, wonach Abgeordnete eben Vertreter des ganzen Volkes und nicht einer Partei sind.

Es hat Sinn, dass die Bezüge am Lebenshaltungsindex orientiert werden. Das erspart uns vielleicht manche Debatte über Diäten. Der Bundestag übernimmt diese Regelung. Es hat Sinn, den Blick von außen in zwei Punkten zu ermöglichen, nämlich vom Obersten Rechnungshof und durch die Abgeordnetenrechtskommission, die sich zu allen Fragen des Abgeordnetendaseins äußern können soll. Wir haben beantragt, dass diese Kommission auch aus sich selbst heraus tätig werden kann. Kollege Halbleib, unser Antrag sieht ja vor, dass die Kommission auch auf Aufforderung des Präsidiums tätig wird. Das Tätigwerden auf eigene Initiative wäre etwas Zusätzliches gewesen. Wir hätten der Kommission durchaus zugetraut, souverän mit diesem Recht umzugehen, wie auch wir als Landtag souverän das entgegennehmen, was uns die Abgeordnetenrechtskommission auf eigenes Anraten sagen wird.

Wir werden dem Antrag der SPD zustimmen und dem Gesetz insgesamt. Wir haben lange vorher darüber geredet und um einzelne Formulierungen gerungen. Wir haben jetzt einen wichtigen ersten Schritt getan. Wir werden uns mit dem Abgeordnetengesetz immer wieder beschäftigen müssen. Es gibt noch einige Regelungsgegenstände, die durchaus auch in ein Abgeordnetengesetz aufgenommen werden könnten.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Herzlichen Dank. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/789, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/881 und 17/882 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/1049 zugrunde.

Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Gehring und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) auf Drucksache 17/881 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – CSU, SPD und FREIE WÄHLER. –

Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Den Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss zur Annahme, allerdings mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/1049. In Absprache mit allen Fraktionen soll außerdem noch eine Änderung in § 1 in der neuen Nummer 7 Buchstabe b vorgenommen werden. Danach soll der neue Absatz 3 des Artikels 8 folgende Fassung erhalten:

(3) Nicht erstattungsfähig sind Verträge mit Kapital- oder Personengesellschaften, wenn Gesellschafter, Organe, Geschäftsführer oder sonstige Vertreter oder im konkreten Fall tätige Beschäftigte der Gesellschaft dem Personenkreis des Abs. 2 angehören. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich nun um sein Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist dem Gesetzentwurf in der vorgeschlagenen Fassung zugestimmt. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir nun gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in der einfachen Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses mit der von mir vorgetragenen Änderung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich nun vom Platz zu erheben. – Ich darf nun bitten, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Das Gesetz ist damit angenommen. Es trägt den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Halbleib, Aures und anderer und Fraktion (SPD) auf Drucksache 17/882 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Nach dem geänderten Artikel 23 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes ist eine aus neun unabhängigen Mitgliedern bestehende Kommission zu bilden, die von der Präsidentin bei beabsichtigten Änderungen von Leistungen nach dem Bayerischen Abgeordnetengesetz zu hören ist. Ferner berät sie den Landtag nach Aufforderung durch die Präsidentin aufgrund eines Beschlusses des Präsidiums im Einvernehmen mit dem Ältestenrat in Angelegenheiten des parla

mentarischen Mandats bezüglich der Rechtsstellung der Mitglieder des Bayerischen Landtags.

Die Mitglieder der Kommission, die weder dem Landtag noch einer anderen gesetzgebenden Körperschaft angehören dürfen, werden vom Landtag auf Vorschlag des Ältestenrates berufen. Im Einzelnen verweise ich auf die vorliegende Übersicht, der die vom Ältestenrat zur Berufung vorgeschlagenen Persönlichkeiten entnommen werden können.

(Siehe Anlage 1)

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Im Ältestenrat wurde vereinbart, hierüber im Rahmen einer Gesamtabstimmung zu beschließen. Wer der Berufung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch diesen Vorschlägen zugestimmt worden. Herzlichen Dank.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Zuständigkeitsgesetzes und des Bayerischen Rechtssammlungsgesetzes (Drs. 17/405) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/405 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/1046 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich nun um sein Handzeichen. – CSU, SPD und FREIE WÄHLER. Gibt es Gegenstimmen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort auch die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Ich stelle die Zustimmung von CSU, SPD und FREIEN WÄHLERN fest. Ich darf nun bitten, die Gegenstimmen anzuzeigen. – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

(Zuruf: Und Herr König!)

Herr König, stimmen Sie mit?

(Alexander König (CSU): Ja!)

Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsgesetzes und des Bayerischen Rechtssammlungsgesetzes".

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 4 auf:

Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Neu- und Wiederwahl von zwei berufsrichterlichen Mitgliedern

Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Michael Lorbacher, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, mit Ablauf des 15. Februar 2014 endete. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt Herrn Lorbacher zur Wiederwahl als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs vor.

Außerdem hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Andreas Polloczek mit Ablauf des 31. Mai 2014 in den Ruhestand tritt. Damit scheidet er auch aus dem Verfassungsgerichtshof aus. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt als Nachfolger Herrn Dr. Klaus Borgmann, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, zur Neuwahl vor.

Die Vorgeschlagenen sind bereit, im Fall der Wahl das Amt anzunehmen, und haben entsprechende Erklärungen gemäß Artikel 6 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben. Die Richter-Wahl-Kommission hat am 19. März 2014 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen.

Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen aller Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auf Ihren Plätzen finden Sie zwei Stimmzettel in verschiedenen Farben vor, auf denen die vorgeschlagenen Kandidaten aufgeführt sind. Für den Wahlgang ist außerdem die in Ihrer Stimmkartentasche enthaltene gelbe Namenskarte mit abzugeben. Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaales im Bereich der Eingangstüren sowie auf dem Stenografentisch. Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch die Stimmzettel nicht

selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern sie den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamtes auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden.

Wir beginnen mit dem Wahlgang. Für die Wahlen stehen fünf Minuten zur Verfügung.