Weitere strukturelle Veränderungen kann und wird es erst geben, wenn das Gutachten, das gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden vergeben wurde, vorliegt. Dabei haben wir besonders die Gesichtspunkte der Sozial- und Jugendarbeit berücksichtigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, besonders begrüßt wurde von den kleineren Gemeinden, dass die Mittel für die Investitionspauschale von 2011 bis 2014 von 173 Millionen Euro auf 365 Millionen Euro bzw. um 110 % angehoben wurden.
Gleichzeitig steigt der Mindestbetrag gerade für kleinere Gemeinden – die gibt es auch in Unterfranken – von 26.000 Euro auf nunmehr 105.000 Euro. Auch die Einführung eines vorausschauenden Demografiezuschlages auf die Investitionspauschale für die Kommunen mit einer erheblich negativen Bevölkerungsprognose hat sich bewährt, Herr Kollege Halbleib.
Zuhören! - Weiter sieht der neue Finanzausgleich folgende Verbesserung der Investitionsfähigkeit für Kommunen vor: In begründeten Fällen sind Fördersätze bis zu 90 % pro Investitionsmaßnahme im kommunalen Hochbau und im Straßenbau möglich. Auch die Anhebungen der Pauschalen für den Straßenunterhalt von 2013 um 15,9 % und 2014 nochmals um 10 % wurden von den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich begrüßt.
haupten, dass der Freistaat Bayern der Anwalt der Kommunen beim Bund ist. Bundesweit können die Kommunen mit einer Entlastung von neun Milliarden Euro bei Aufgaben mit dynamisch wachsenden Kosten rechnen.
Bereits Gesetz ist die Übernahme der Grundsicherung durch den Bund. Das entspricht bundesweit einer Entlastung um vier Milliarden Euro jährlich.
- Lassen Sie sich doch Zeit. - Die bayerischen Kommunen werden dadurch ab 2014 in Höhe von rund 550 Millionen Euro entlastet. Aufgrund des Einsatzes unseres Ministerpräsidenten wurde der ordnungspolitische Irrsinn von Rot-Grün, die Grundsicherung den Kommunen aufzubürden, berichtigt. Damit werden die Kommunen bundesweit um jährlich vier Milliarden Euro entlastet, die bayerischen Kommunen um jährlich 550 Millionen Euro. Danke, Herr Ministerpräsident!
Auf Initiative unseres Ministerpräsidenten wurde bei der Zustimmung zum Fiskalpakt ein Bundesteilhabegesetz im Bereich der Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung gefordert. Noch vor Inkrafttreten dieses Bundesteilhabegesetzes beträgt die Entlastung eine Milliarde Euro für die Kommunen Deutschlands, davon bis zu 150 Millionen für die bayerischen Kommunen. Nach Inkrafttreten werden es bundesweit fünf Milliarden Euro sein und rund 750 Millionen Euro für die bayerischen Kommunen, und das auf Antrag Bayerns. Noch einmal: Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident!
Ich wiederhole: Die Finanzlage der bayerischen Kommunen ist trotz aller Unkenrufe gut. Die BertelsmannStiftung hat festgestellt: Die Finanzlage der bayerischen Kommunen ist so gut wie in kaum einem anderen Bundesland. Das zeigen auch die wichtigen Kennzahlen im Vergleich zum Staatshaushalt. Es bleibt unbestritten festzuhalten: Die Finanzsituation der bayerischen Kommunen hat sich in den letzten zehn Jahren in allen wichtigen Bereichen besser entwickelt als die des Freistaats Bayern. In den letzten zehn Jahren haben die Kommunen ein Plus von 68 %
bei den Steuereinnahmen, der Freistaat Bayern vor dem Länderfinanzausgleich 40 %, nach dem Länderfinanzausgleich 35 %. Auch die Steuerschätzungen prognostizieren für 2013 und 2014 den Kommunen ein Plus von 4,9 %, den Ländern ein Plus von 3,4 %, 2014 den Kommunen ein Plus von 3,7 %, den Ländern ein Plus von 3,1 %.
Ganz wichtig ist, was der Finanzminister gesagt hat, nämlich dass die Investitionsquote, das Zukunftskapital der Kommunen, 2012 mit 21,9 % deutlich über der Investitionsquote des Freistaates Bayern mit 11,1 % lag und weit höher war als die Investitionsquote aller anderen Bundesländer. Auch das ist ein Ausdruck der Leistungsfähigkeit unserer Kommunen.
Die Pro-Kopf-Verschuldung unserer Kommunen ist mit 1.187 Euro je Einwohner die niedrigste. In Nordrhein-Westfalen haben die Kommunen eine Pro-KopfVerschuldung von 2.920 Euro pro Einwohner.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend zum kommunalen Finanzausgleich sagen: Mit diesem Nachtragshaushalt, Herr Finanzminister, schaffen Sie Chancen. Wir machen keine Schulden, sondern wir bauen Schulden ab, und wir schaffen dadurch Generationengerechtigkeit. Mit diesem kommunalen Finanzausgleich, bei dem nahezu fast jeder vierte Euro aus dem Haushalt des Freistaates Bayern an die Kommunen geht, bleibt der Freistaat Bayern der verlässliche Partner seiner Bezirke, Landkreise und Gemeinden. Es bleibt festzustellen – da beißt die Maus, lieber Kollege Halbleib, keinen Faden ab –:
Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, Herr Kollege Bachhuber! Nach Singen ist mir heute leider nicht zumute, aber eine Bemerkung zu Ihrem nachgezogenen oder noch laufenden Wahlkampf möchte ich machen. Herr Kollege Halbleib, Sie sind beide noch im Wahlkampfmodus.
Wenn ich auch noch im Wahlkampfmodus wäre, würde ich sagen: Dass es den Kommunen besser geht als Bayern, liegt daran, dass wir in den Kommunen doppelt so stark sind wie im Bayerischen Landtag und ein Viertel der Landräte und ein Drittel der Bürgermeister stellen. Das nur als Randnotiz. - Meine Damen und Herren, die allgemeine Lage der Staatsfinanzen in Bayern ist grundsätzlich positiv.
Danke, Herr Ministerpräsident. Sie ist positiv auch aufgrund von Rekord-Steuereinnahmen. Diese Rekord-Steuereinnahmen fallen nicht vom Himmel, wie man im deutschen und vor allem im europäischen Vergleich sieht. Ich denke, es ist angebracht, am Anfang einer Haushaltsrede Lob zu verteilen an die Menschen in Bayern, an die Wirtschaft, an die Tarifpartner, aber auch an die Bundes- und Landespolitik, die in den letzten Jahren in der Wirtschaftspolitik durchaus einiges richtig gemacht hat. Das sollte man der Fairness halber auch einmal sagen.
Gute Einnahmen, meine Damen und Herren, sind Voraussetzung für ein funktionierendes Staatswesen. Damit die Einnahmensituation aber gleich bleibt, müssen wir auch eine kluge und vorausschauende Steuerpolitik betreiben, und hier mahne ich etwas an. Herr Ministerpräsident, ich höre seit Jahren, dass Sie und Ihre Partei den Mittelstandsbauch und die kalte Progression abbauen wollen. Aber es geschieht nichts. Jetzt sind Sie schon die zweite Legislaturperiode am Ruder, und da brauchen Sie nicht mit dem Finger auf andere zu zeigen. In der letzten Legislaturperiode haben Sie zusammen mit der Steuersenkungspartei regiert, und auch da ist nichts passiert. So motiviert man diejenigen nicht, die dafür sorgen, dass wir jetzt relativ entspannte Haushaltsberatungen führen können.
Die Schuldentilgung ist eines Ihrer großen Themen – jetzt verlassen Sie den Saal – und des Herrn Finanzministers. Ich höre: Bayern schuldenfrei bis 2030. Ich sage Ihnen aber noch zum Abschied:
Das ist in meinen Augen ein Taschenspielertrick; denn jeder hier in diesem Raum ist in der Lage, Bayern schuldenfrei zu machen, und zwar in den nächsten Monaten und nicht erst bis 2030. Das geht ganz einfach, indem Sie das Staatsvermögen, Schulen, öffentliche Gebäude etc. verkaufen und dann zurückmieten oder zurückleasen. Dann sind Sie schuldenfrei, haben aber keinen Euro mehr in der Kasse. Deswegen müssen wir von der Kameralistik wegge
hen und zu einem doppischen Haushalt auch auf Landesebene kommen. Was wir bei den Kommunen einfordern, sollten wir, mit gutem Beispiel vorangehend, auch im Freistaat Bayern machen.
Ich nenne Ihnen zwei, drei Punkte, deren Betrachtung sich dann sofort ändern würde. Zum Ersten müssten wir nicht darum betteln, dass die Ausgaben für die Staatsstraßen erhöht werden; denn dann würden wir nicht mehr auf Kosten der Substanz sparen und tatenlos zusehen, wie der Zustand der Staatsstraßen immer schlechter wird, weil es unmittelbar mit einer Verringerung unseres Vermögens einhergehen würde, wenn wir nicht nur auf die Schulden, sondern auch auf die Vermögensseite achten würden. Der Wertverzehr bei maroden Staatsstraßen würde dann unmittelbar haushaltswirksam werden.
Auch ein Verkauf der Bayerischen Landesbank wäre keine Verringerung unseres Vermögens, der eine Einnahme gegenüberstünde. Sie wollen das, wir wollen es nicht. Nicht zuletzt würden wir auch keine Diskussionen über den Pensionsfonds führen, der zulasten der Beamtinnen und Beamten nicht aufgefüllt wird.
Der Doppelhaushalt ist ein Doppelhaushalt in zweifachem Sinn. Zum einen betrifft er den eigentlichen Staatshaushalt; er betrifft aber auch unsere Städte und Gemeinden. Über das FAG ist er nämlich Grundlage für die kommunalen Haushalte, die jetzt landauf, landab aufgestellt und verabschiedet werden. Wir, die FREIEN WÄHLER, sind von unserem Selbstverständnis her der politische Arm der Kommunen im Bayerischen Landtag und schauen deswegen natürlich in besonderem Maße darauf, dass die kommunale Ebene gestärkt wird. Warum ist das so? Das Leben findet in den Städten und Gemeinden statt. Dort werden bundes- und landespolitische Konzepte und Gesetze umgesetzt oder eben auch nicht. Deswegen müssen wir unseren Kommunen die Möglichkeit geben, dies optimal zu tun.
Deswegen halten wir auch an unserem Ziel fest, die FAG-Mittel auf 15 % zu erhöhen. Seit wir im Bayerischen Landtag sind, geht es, wenn auch im Schneckentempo, nach oben. Man hangelt sich in Zehntelprozent-Schritten in Richtung 13 %. Wir sind der Auffassung, 15 % ist die angemessene Beteiligung der Kommunen an den Staatsmitteln.
Auch die Mittel für die Schülerbeförderung und nicht zuletzt für die Krankenhausfinanzierung müssen steigen. Da hätte ich dem Herrn Ministerpräsidenten doch gern noch etwas mit auf den Weg zu seinem heutigen Wahlkampfauftritt in Marktoberdorf gegeben; denn die Misere der dortigen Klinik ist ganz maßgeblich da
durch verursacht, dass die Krankenhausfinanzierung in den Kinderschuhen stecken bleibt und viel zu mager ausfällt. Da hätte er einmal vor Ort ganz klar sehen können, was eine in diesem Punkt verfehlte Landespolitik vor Ort anrichtet.
Wir müssen die strukturschwachen und demografisch oder sonst wie benachteiligten Kommunen unter Abschmelzung einer überproportionalen Einwohnerveredelung berücksichtigen. Da geht es um Gerechtigkeit unter den Kommunen. Die Metropolen werden in unserem System zu stark berücksichtigt. Hier müssen wir für einen gerechteren Ausgleich sorgen. - Wir haben gemeinsam mit Ihnen für die Schuldenbremse in der Bayerischen Verfassung gestimmt. Das bedeutet aber auch, dass wir unseren Kommunen die finanziellen Mittel an die Hand geben müssen, damit sie die Schuldenbremse auch umsetzen können. Eine Schuldenbremse zulasten der Kommunen kann nicht sein. "Den Letzten beißen die Hunde" geht mit den FREIEN WÄHLERN nicht.
Die momentane Lage ist, wie gesagt, nicht schlecht, weil die Steuereinnahmen sprudeln. Aber es wird auch wieder schlechtere Zeiten geben, und wir machen Politik nicht für die nächsten Monate, sondern für die nächsten Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte. Deswegen brauchen wir die von uns geforderten 15 % FAG-Mittel und strukturelle Verbesserungen. Damit können wir den Kommunen ein auskömmliches Leben gewährleisten.
Wir wollen Akzente setzen und werden eine ganze Reihe von Änderungs- und Ergänzungsanträgen zum Nachtragshaushalt vorlegen. Wir setzen klare Akzente. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den anderen Fraktionen, haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihren Änderungsanträgen möglicherweise nicht zustimmen werden – nicht, weil sie falsch sind, sondern weil man jeden Euro nur einmal ausgeben kann und wir gewisse Akzente setzen wollen. Wir haben uns ganz gezielt für Bereiche entschieden, die wir besonders stärken wollen.