Protocol of the Session on March 22, 2018

Unsere Kritik an dem vorgelegten Gesetz ist: Es ist spät dran – zwölf Jahre. Sie, Frau Guttenberger, sagen: Gut Ding will Weile haben. Demnach müsste es eigentlich ein hervorragendes Gesetz sein. Das ist es noch nicht, aber vielleicht wird es das durch die Änderungsanträge, die von dieser Seite des Hauses

eingereicht werden. Möglicherweise können wir damit das Ganze noch optimieren.

Außerdem ist wichtig, dass die Organisation des Jugendarrestes von der Organisation der Justizvollzugsanstalten getrennt wird, damit ein gewisser Abstand vorhanden ist, indem man sagt: Es ist kein Justizvollzug in dem Sinn, wie das bei Straftätern der Fall ist, sondern die Erziehung steht im Vordergrund. Die Erziehungsberechtigten sollten in diesen Prozess einbezogen werden, damit sie ihn positiv begleiten und vielleicht sogar zu neuen Erkenntnissen kommen, die in der Erziehung notwendig sind. Wenn die Erziehungsberechtigten auf dem Stand bleiben, den sie vorher gehabt haben, könnte es sein, dass hier ein Rückfall unterstützt wird.

Des Weiteren braucht man die Fortbildung für die Bediensteten im Arrest, damit sie den Erziehungsauftrag, den sie da bekommen, umsetzen können. Diese Fortbildung ist das A und O. Es gilt, hier nicht nur stupiden Vollzug zu betreiben, sondern die Aufgabe der Sozialisierung für unsere Gesellschaft in Angriff zu nehmen.

Einen Punkt möchte ich auch noch anbringen. Im Jahr 2011 hatte die Fraktion der FREIEN WÄHLER einen Entwurf für den offenen Vollzug vorgelegt. Das wäre etwas, das man hier einbringen könnte – darüber nachzudenken, wie sich auch bei diesen Jugendlichen ein offener Strafvollzug umsetzen ließe, sodass sie einmal eine funktionierende Familie kennenlernen und diesen Wert später schätzen können. Durch einen offenen Vollzug sollten ihnen positive Signale und positive Erfahrungen mitgegeben werden.

Das wären unsere Wünsche bei dem Ganzen. Wir werden den Gesetzentwurf positiv kritisch begleiten. Ich freue mich auf die Aussprachen im Ausschuss.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Gote.

Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen das ganze Konzept Jugendarrest sehr kritisch und sind eigentlich der Meinung: Es gäbe bessere Wege, um Jugendliche auf den rechten Weg zu bringen oder dort zu halten und um die geforderte Erziehungsleistung zu erbringen. Wir sehen da nicht, dass Jugendarrest tatsächlich ein Erfolgsmodell wäre. Es wurde schon gesagt: Die Rückfallquoten sind selbst bei einem Warnschussarrest sehr, sehr hoch. Insofern ist das Festhalten an diesem Modell fragwürdig, wenn so gar nicht belegt ist, dass es die gewünschte Wirkung der Abschreckung und des Warnschusses und

der tatsächlichen Besserung erbringen kann. Deshalb sprechen viele Experten und Expertinnen im Zusammenhang mit dem Jugendarrest und dem Jugendstrafrecht auch von der Jugendschule der Kriminalität. Leider gehen viele Jugendliche, die nur für wenige Stunden oder für eine Woche mal in den Jugendarrest gekommen sind, raus und sind in ihrer Peergroup eher noch die Helden, weil "die jetzt schon mal drin waren". Dieser Effekt ist genau das Gegenteil von dem, den wir eigentlich erzielen wollen.

Wie gesagt, wir sind eigentlich der Meinung, es gäbe bessere Wege. Die beste Prävention wäre eine gute Sozialpolitik. Das wäre für uns der sicherste Weg, Kriminalität zu verhindern. Dazu müsste man sehr viel früher ansetzen; man müsste Jugendhilfe viel stärker vernetzen und alle Akteure in der Jugendhilfe mit der Familienhilfe vernetzen. Dafür braucht’s ein Gesamtkonzept. Das ist sicherlich mühsam, kleinteilig, es braucht auch viele Finanzen und gut ausgebildetes Personal. Aber letztendlich wäre es, denke ich, grundsätzlich der bessere Weg.

Da es aber den Jugendarrest schon einmal gibt und er in Bayern auch in großem Ausmaß angewendet wird, ist es sinnvoll,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

ein Gesetz dazu zu machen, gerade weil das mittlerweile schon seit langer Zeit Landeskompetenz ist. Wir GRÜNEN sind auch der Meinung: Es hat schon sehr lange gedauert, bis wir hier zu eigenen gesetzlichen Regeln und zu diesem Gesetzentwurf gekommen sind.

Wir haben eine grundsätzliche Kritik auch an diesem Gesetzentwurf: Wir sind nämlich, wie hier schon angesprochen wurde, ganz klar der Meinung, dass wirklich deutlich werden muss, dass Jugendarrest nicht Strafvollzug ist. Jugendarrest ist von der Qualität her etwas ganz anderes.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb müssen auch die Jugendarresteinrichtungen selbstständige Einrichtungen sein. Sie dürfen weder organisatorisch noch personell noch sachlich oder finanziell den Strafvollzugsanstalten angegliedert sein. Das kommt in Ihrem Gesetzentwurf leider nicht so deutlich heraus.

Kritisch sehen wir auch die Mitwirkungspflicht der Jugendlichen; denn wer mal mit Erziehung befasst war, weiß: Über Pflichten schafft man wenig in der Pädagogik. Da gibt es bessere Wege als den Zwang, Anreize und Ähnliches. Sie wissen, denke ich, Herr Minister, dass diese Mitwirkungspflicht auch unter

Fachleuten sehr kritisch diskutiert wird. Wir werden das alles noch im Ausschuss detailliert diskutieren und auch entsprechende Änderungsanträge vorlegen.

Eine ganz andere Bemerkung möchte ich noch machen. Der Gesetzentwurf hat die Überschrift "Gesetzentwurf der Staatsregierung über den Vollzug des Jugendarrestes (Bayerisches Jugendarrestvollzugsgesetz …) " Punkt, könnte ich jetzt sagen. Dahinter steht jetzt nicht mehr "und anderer Gesetze" oder "… Rechtsvorschriften", aber genau das ist es ja: In diesem Gesetzentwurf werden auch Änderungen anderer Gesetze, die mit dem Jugendarrest gar nichts zu tun haben, vorgeschlagen. Da werden das Bayerische Strafvollzugsgesetz, das Untersuchungshaftgesetz, das Sicherungsverwahrungsgesetz mal so eben mit geändert, ohne dass das ordentlich ausgewiesen wäre. Das ist eigentlich nicht der Stil, den wir von der Staatsregierung kennen. Das haben wir schon besser gesehen, muss ich ganz ehrlich sagen. Das ist auch für alle, die irgendwann einmal Geschichte schreiben wollen, schwierig wieder aufzufinden. War das jetzt nur ein Versehen, war es Schlamperei, oder sollte da bewusst etwas versteckt werden? – Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Vielleicht sollten Sie noch mal drübergehen und im Sinne der Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Gesetzgebung alles aufführen, worum es im Gesetzentwurf eigentlich geht, nämlich nicht nur um Jugendarrest. Besser wäre es natürlich, all diese anderen Änderungen in eigenen Gesetzesänderungen zu bringen. Dem steht wahrscheinlich Ihre Paragrafenbremse im Weg, aber vernünftig und sachlich gerechtfertigt ist Ihr Vorgehen sicher nicht. Wie gesagt: Wir werden das weiterhin kritisch begleiten und eigene Initiativen einbringen. Ich freue mich auf die Debatte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist dies so beschlossen.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten, Europaangelegenheiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)

Bevor ich über die Liste abstimmen lasse, vorab einige Informationen dazu: Die Listennummer 38 ist von

der Abstimmung ausgenommen. Dies ist der Antrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Prof. Dr. Piazolo und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Kritische Prüfung der Südwest-Umgehung Olching" auf Drucksache 17/19285. Er soll auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einzeln beraten werden. Der Aufruf würde am Ende der Tagesordnung erfolgen.

Des Weiteren möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen in seiner Sitzung am Dienstag die unter der Nummer 3 aufgeführte Subsidiaritätsangelegenheit betreffend die "Bewertung von Gesundheitstechnologien" auf der Drucksache 17/21174 beraten und einstimmig empfohlen hat, die Staatsregierung aufzufordern, bei den Beratungen im Bundesrat auf Subsidiaritätsbedenken hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass diese Bedenken Eingang in den Beschluss des Bundesrats finden. Die Beschlussempfehlung ist der Liste beigefügt.

Die unter den Nummern 4 bis 6 aufgeführten öffentlichen Konsultationsverfahren auf den Drucksachen 17/20592 bis 20594 wurden diese Woche ebenfalls im Ausschuss endberaten. Die Ausschüsse haben auch hier einstimmig empfohlen, zu den Konsultationsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Im Einzelnen verweise ich auf die der Abstimmliste beigefügten Beschlussempfehlungen der Ausschüsse.

Ich rufe die Listennummer 59 der nicht einzeln zu beratenden Anträge auf. Über sie ist auf Wunsch der Fraktion FREIE WÄHLER gesondert abzustimmen:

Antrag der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann, Inge Aures, Georg Rosenthal u. a. (SPD) Verhandlungen zur Reform der EUEntsenderichtlinie - Repräsentative Tarifverträge auch für entsandte Beschäftigte (Drs. 17/19581)

Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe die Listennummer 12 auf, über die ebenfalls gesondert abzustimmen ist:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Dr. Sepp Dürr u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Konzerthaus München: Beteiligung statt bloßem Marketing (Drs. 17/18472)

Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag entgegen dem Ausschussvotum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von CSU und SPD. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die Liste. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, SPD, FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der "Sudetendeutschen Stiftung" (Drs. 17/18213) - Zweite Lesung

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt; wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/18213 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration auf der Drucksache 17/20997 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu.

Aufgrund der gestern beschlossenen neuen Bezeichnungen der Staatsministerien sind in Artikel 7 Absatz 2 Satz 1 in der Nummer 2 die Wörter "Arbeit und Soziales, Familie und Integration" durch die Wörter "Familie, Arbeit und Soziales", in der Nummer 5 Buchstabe c die Wörter "Bildung und Kultus, Wissenschaft

und Kunst" durch die Wörter "Unterricht und Kultus" und in Buchstabe e die Wörter "Arbeit und Soziales, Familie und Integration" durch die Wörter "Familie, Arbeit und Soziales" zu ersetzen.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Kollege Felbinger (fraktionslos). Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Dann ist dies so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Die Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der ‚Sudetendeutschen Stiftung‘".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 17/19793) - Zweite Lesung

Im Ältestenrat wurde auch hierzu vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 17/19793 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 17/21178 zugrunde.

Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt bei seiner Endberatung ebenfalls Zustimmung.

Wer dem Staatsvertrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege

Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist dem Staatsvertrag so zugestimmt worden. Er ist damit angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: