Protocol of the Session on February 27, 2018

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Als nächster Redner hat der Kollege Schuster von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion ergreift heute nicht zum ersten Mal die Initiative für eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage. Bereits Ende der letzten Legislaturperiode haben wir einen entsprechenden Ge

setzentwurf, eine entsprechende Initiative in den Landtag eingebracht. Auch zu Beginn dieser Legislaturperiode haben wir dazu einen Gesetzentwurf eingereicht. Im heutigen Plenum steht bei den Nachtragshaushaltsberatungen unsere Initiative zur Etatisierung der erforderlichen Kosten für eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage auch noch zur Abstimmung.

Bei der Abstimmung darüber im Haushaltsausschuss ist die CSU bedauerlicherweise ihrer Linie treu geblieben. Sie sagte Nein zur von uns beantragten Etatisierung einer Verdoppelung der Ballungsraumzulage. Alle, die hinter dem monatlichen Grenzbetrag in Höhe von rund 3.560 Euro zurückbleiben, werden sich dafür bei der CSU sicherlich nicht bedanken. Betroffen sind die kompletten Qualifikationsebenen eins und zwei sowie weite Teile der Qualifikationsebene drei. Vielleicht ist es für die Besucher einfacher so zu verstehen: Betroffen sind der einfache Dienst, der mittlere Dienst und die Anfangsbesoldungsgruppen des gehobenen Dienstes. Das Nein der CSU trifft damit den überwiegenden Teil des öffentlichen Dienstes in Bayern.

Neben der Kompensation von erhöhten Lebenshaltungskosten spielt bei der Ballungsraumzulage aber auch die Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes insgesamt eine Rolle. Wir stehen schließlich im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft, und es gilt, diesen Wettbewerb mit der freien Wirtschaft zu gewinnen. Gerade in der Landeshauptstadt München und in der Region München müssen wir für den öffentlichen Dienst Nachwuchskräfte gewinnen, sei es bei der Polizei, sei es bei den Lehrerinnen und Lehrern; Sie haben gerade die Referendare angesprochen. Dafür müssen wir den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig ausgestalten.

Die Ballungsraumzulage wurde seit dem Jahr 1998 über 15 Jahre nicht erhöht. Sie ist also immer gleich hoch geblieben und lag konstant bei 75 Euro monatlich. Nach marginalen Anpassungen in der jüngeren Vergangenheit, zuletzt am 1. Januar 2018, beträgt der Grundbetrag jetzt 81 Euro und 79 Cent. Damit kann aus unserer Sicht die Ballungsraumzulage ihren Zweck nicht erfüllen, den Arbeitskräften des Freistaates mit Sitz der Behörde oder Dienststelle und Hauptwohnsitz im Verdichtungsraum München einen Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten zu gewähren. Deshalb ist eine Verdoppelung erforderlich, damit die Ballungsraumzulage ihrer ursprünglichen Bestimmung wieder gerecht wird.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen die Verdoppelung der Ballungsraumzulage für Beamte, Dienstanfänger und andere und deshalb nicht nur eine Verdoppelung des Grundbetrags, sondern auch des Anwärtergrundbetrags, des Dienstanfängergrundbetrags und des Kinderzuschlags. Wir wollen darüber hinaus eine entsprechende Regelung für die Arbeitnehmer und die Auszubildenden des Freistaats, denen die Ballungsraumzulage als ergänzende Leistung auf tarifvertraglicher Grundlage gewährt wird. Die Abschaffung des Anwärtergrenzbetrags von rund 1.283 Euro halten wir ebenso wie die FREIEN WÄHLER – in deren Gesetzentwurf geht es hauptsächlich darum – für geboten, da dieser zu der grotesken Situation führt, dass nicht alle Anwärter bzw. Dienstanfänger in den Genuss der Zulage kommen. Sie benötigen den Zuschlag wegen ihrer noch bescheidenen Vergütung aber sehr dringend. Dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER werden wir deshalb natürlich auch zustimmen.

Zum Schluss frage ich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Worum geht es im Kern? – Die Ballungsraumzulage sollte ein Instrument sein, um soziale Härten auszugleichen. Gemeint sind soziale Härten für die Menschen, die für den Freistaat Bayern, für unser Gemeinwesen, ihren Dienst im Verdichtungsraum München verrichten. Es ist ein Unterschied – das wurde vorhin auch schon angesprochen –, ob ein Polizeibeamter seinen Dienst in Niederbayern oder in Oberfranken verrichtet oder ob er die erhöhten Lebenshaltungskosten hier in München tragen muss. Diese Menschen sind in besonderer Weise betroffen von der Wohnraumsituation, von den steigenden Mieten hier in München und natürlich auch von den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Das war vorhin in der Aktuellen Stunde auch ein Thema, was Mieten und Wohnungen betrifft.

Wer diese sozialen Härten beseitigen möchte, der stimme bitte unserem Gesetzentwurf zu. Diese Bitte richte ich ganz besonders an die Seite des Parlaments zu meiner Rechten. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD – Inge Aures (SPD): Die sind nicht da!)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Reiß von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Bei der Diskussion macht es Sinn, zunächst einmal die Frage der Ballungsraumzulage und des Besoldungsrechts und den Besoldungsvergleich ein Stück weit auf der Bundesebene einzuordnen. Ich glaube, wir sind uns im Hause über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass

wir hier in Bayern der Marktführer sind, was den bundesweiten Besoldungsvergleich anbelangt, und wir hier absolut an der Spitze liegen. Manche Kolleginnen und Kollegen haben Sie in besonderer Weise angesprochen, etwa diejenigen im Finanzbereich und vor allen Dingen diejenigen bei der Polizei. Ein Polizeihauptmeister, A 9, in der Landeshauptstadt München bzw. überall in Bayern verdient über 4.500 Euro mehr im Jahr als ein Kollege im Verdichtungsraum Berlin und 4.000 Euro mehr als ein Polizeihauptmeister im Ballungsraum Frankfurt. In diesen Ballungsräumen gibt es keine Zulage. Deshalb wird die Ballungsraumzulage, die wir in Bayern exklusiv haben, gerne auch als "Münchenzulage" bezeichnet. Eine solche Zulage gibt es im öffentlichen Dienst bundesweit nur für Kolleginnen und Kollegen, die in München ihren Dienst tun.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Kamm (GRÜNE))

Fundament dieser Gesamtentwicklung ist unser Neues Dienstrecht, das preisgekrönt ist, das Leistung belohnt, das diese Entwicklung mit vielen Stellenhebungen auch möglich macht; seit 2009 sind es mittlerweile über 50.000 an der Zahl.

Kollege Stefan Schuster hat angesprochen, dass die SPD-Fraktion in diesem Haus bereits mehrmals die Verdoppelung der Ballungsraumzulage beantragt hat. Für die heutige Sitzung hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.

Wenn wir diese Forderung richtig bewerten wollen, dann müssen wir uns die Strukturen vergegenwärtigen. Später in der heutigen Sitzung werden wir über den Nachtragshaushalt beraten. Dieser enthält auch ein Maßnahmenpaket, auf das ich noch eingehen werde. Es beinhaltet die Erhöhung der Ballungsraumzulage um 50 %. Wir halten diese Erhöhung insgesamt für ausgewogen. Wir müssen, wie gesagt, auch darauf schauen, wie sich eine Veränderung der Ballungsraumzulage auf die Beförderungen und auf die Struktur der Besoldungsgruppen auswirkt. Wenn wir, wie von der SPD beantragt, die Ballungsraumzulage auf 163 Euro verdoppeln würden, dann erhielte – ich habe mir die Besoldungstabelle angeschaut – ein Kollege in A 5, der heute 2.232 Euro verdient, 2.395 Euro im Monat und damit mehr als ein Kollege, der in einem Nachbarort des Verdichtungsraums wohnt und zwei Besoldungsgruppen höher, in A 7, eingruppiert ist; dieser bekommt nämlich knapp 2.370 Euro. Ich betone: Derjenige, der in A 5 eingruppiert ist, bekäme infolge der verdoppelten Ballungsraumzulage mehr als der Kollege in A 7 Stufe 1. Wir müssen auf eine angemessene Struktur achten. Die Ballungsraumzula

ge darf nicht wirken wie eine Besoldungserhöhung über zwei Besoldungsgruppen hinweg.

Kollege Piazolo, Sie haben Ihre Argumentation stark auf Junglehrer ausgerichtet und die Frage nach den gleichwertigen Lebensverhältnissen aufgeworfen. Viele Kolleginnen und Kollegen Junglehrer kommen aus den ländlichen, aus den nördlichen Gebieten Bayerns nach München. Das ist ein Thema, über das wir in diesem Haus schon oft und intensiv diskutiert haben. Das liegt ein Stück weit daran, dass in Nordbayern verstärkt ausgebildet wird. Die überwiegende Zahl der entsprechenden Universitäten liegt in Nordbayern. Dort entscheiden sich dann überproportional viele junge Menschen, Lehramt zu studieren. Aber die Schüler wachsen eher in München und Umgebung zu. Diese Entwicklung ist weniger dem Thema Ballungsraum oder der Ballungsraumzulage geschuldet.

Den FREIEN WÄHLERN geht es in ihrem Gesetzentwurf auch nicht um die Lehrer, die dann als Studienräte in A 13 eingruppiert sind und angesichts der Bezüge aus ihrer eigentlichen Beschäftigung wegen des Grenzbetrags keine Ballungsraumzulage erhalten. Der Gesetzentwurf hat vielmehr die Frage zum Gegenstand, ob die Lehramtsanwärter eine entsprechende Zulage im Raum München erhalten sollen. Das ist aktuell nicht der Fall.

Die Ballungsraumzulage wurde 1990 eingeführt. Damals hat sie jeder Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 10 Endstufe erhalten. Ab A 11 wurde sie nicht mehr gewährt. Bei den Anwärtern war es ähnlich. Nur die Anwärter auf eine spätere Stelle bis A 10 haben auch eine Ballungsraumzulage bekommen. Diese Regelung wurde im Jahr 2000 in der Weise geändert, dass die Grenzbeträge eingeführt worden sind. Anwärterinnen und Anwärter, Studienreferendare und Rechtsreferendare konnten bisher noch nie über eine Ballungsraumzulage verfügen.

Wir müssen uns auch mit der Struktur der Ausbildung beschäftigen. Ein Steuerinspektoranwärter oder ein Steuersekretäranwärter hat quasi eine Übernahmegarantie. Der Freistaat Bayern bildet in diesen Fällen für den eigenen Bedarf aus. Die Betreffenden werden dann in der Steuerverwaltung des Freistaates arbeiten. Die Bedarfsausbildung rechtfertigt es, dass wir diese jungen Leute in ihrer Anwärterzeit und darüber hinaus mit einer entsprechenden Ballungsraumzulage unterstützen.

Kollege Piazolo, Sie haben die Lehrerausbildung angesprochen. 90 % derjenigen, die von uns als Realschullehrer ausgebildet werden – der Freistaat fungiert insoweit als allgemeine Ausbildungsstelle –, werden später nicht beim Freistaat beschäftigt sein,

sondern in andere Bereiche, unter anderem an Privatschulen, wechseln. Das Argument der Ausbildung für den eigenen Bedarf des Freistaates Bayern kommt daher in dieser Form nicht zum Tragen. Auch dieses strukturelle Argument müssen wir in der Beratung über den Gesetzentwurf beachten. Die Genannten werden nach Abschluss ihrer Ausbildung eben nicht zum Freistaat kommen.

Die Ballungsraumzulage ist eine freiwillige Leistung des Freistaates. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 2007 in einer Entscheidung klar zum Ausdruck gebracht. Ein Polizeibeamter aus München, der oberhalb des Grenzbetrages alimentiert wurde, hatte geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass aus keinem Grundsatz des Beamtenrechts die Pflicht zur Zahlung einer Ballungsraumzulage zum Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten herzuleiten ist. Dennoch gewähren wir diese Zulage. Wir halten die derzeitige Systematik für ausgewogen, auch wenn wir die Dinge sicherlich weiterentwickeln werden. Dem dient das Maßnahmenpaket, das im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt verabschiedet wird.

Es umfasst aber nicht nur die 50-prozentige Erhöhung der Ballungsraumzulage. Wir widmen uns auch der Frage, wie wir insbesondere im IT-Bereich neue Fachkräfte bekommen, um die wir im Wettbewerb ringen müssen. Für diese Fachkräfte soll es eine Zulage von bis zu 400 Euro geben, um im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft bestehen zu können. Wir wollen das Wohnungsangebot für unsere Staatsbediensteten ausweiten. In den nächsten Jahren sollen 1.000 neue Wohnungen entstehen. Im Raum München können wir unseren Bediensteten gegenwärtig etwa 10.000 Wohnungen zur Verfügung stellen. Diese Kapazität wollen wir ausbauen.

Diesen Weg differenzierter Maßnahmen müssen wir in Zukunft weitergehen, um den öffentlichen Dienst attraktiv zu erhalten und junge Menschen zu veranlassen, eine Beschäftigung beim Freistaat Bayern anzustreben. Über die Maßnahmen im Einzelnen werden wir in der Beratung über die Gesetzentwürfe diskutieren können.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Ganserer von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit vielen Jahren gehen die Mietpreise in München durch die Decke. Darunter leiden vor allem Menschen mit gerin

gem Einkommen. Auch Staatsbedienstete in den unteren Besoldungsgruppen können sich das Wohnen und Leben in München kaum mehr leisten.

Anders als Beschäftigte in der freien Wirtschaft kann es sich ein Beamter eben nicht aussuchen, ob er seinen Dienst in München tun will oder nicht. Anders als Beschäftigte in der freien Wirtschaft können Staatsbedienstete auch keine übertarifliche Entlohnung fordern, wenn sie in München arbeiten müssen. Deswegen ist die Ballungsraumzulage eine zwar freiwillige, aber dringend notwendige Maßnahme, um zum einen soziale Härten auszugleichen und zum anderen den öffentlichen Dienst auch im Ballungsraum München attraktiv zu halten.

Natürlich ist es sinnvoll und richtig, dass wir zusätzliche Wohnungen für Staatsbedienstete schaffen. Die angekündigten 1.000 zusätzlichen Wohnungen reichen aber bei 80.000 Beschäftigten im Ballungsraum München und momentan vorhandenen 10.000 Wohnungen bei Weitem nicht aus, um das Ungleichgewicht aufzulösen.

Es sind ja nicht nur die Mieten, die im Ballungsraum München deutlich höher sind. Auch alle anderen Lebenshaltungskosten, angefangen bei den Frühstücksbrötchen bis hin zum Feierabendbier, sind in München deutlich höher.

Wir GRÜNEN wollen den öffentlichen Dienst deutlich unterstützen, weil wir der Überzeugung sind, dass man für einen starken Staat unabhängige Beamte braucht, die deswegen wirklich gut alimentiert werden müssen. Deshalb hatten wir GRÜNEN schon in der vergangenen Legislaturperiode, wie auch die anderen Oppositionsfraktionen, gefordert, die Ballungsraumzulage, die seit 1998 nicht mehr erhöht worden ist, deutlich anzuheben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Schuster hat darauf hingewiesen, dass wir als Opposition auch am Anfang dieser Legislaturperiode eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage gefordert haben. Doch auf diesem Ohr war die CSUFraktion jahrelang taub. Erst mit der Bezügeanpassung im Jahr 2015 hat die CSU-Regierung stolz verkündet, dass jetzt die Ballungsraumzulage dynamisiert wird. Minister Söder sprach in diesem Zusammenhang von einem ordentlichen und guten Signal, und der Kollege Max Gibis äußerte sogar die Hoffnung, dass durch diese Dynamisierung, also eine Anpassung, eine Erhöhung um 1,58 Euro pro Monat, die sich immer wiederholenden Anträge zur Erhöhung der Ballungsraumzulage überflüssig würden. Aber es war schon damals klar, dass dieser fromme Wunsch nicht in Erfüllung gehen kann und nicht in Erfüllung

gehen wird, weil es völlig abwegig war zu glauben, dass mit dieser mickrigen Erhöhung um 1,58 Euro die deutlich höheren Lebenshaltungskosten und die Mietpreissteigerung im Ballungsraum auch nur annähernd abgefedert werden könnten. Es war abwegig zu glauben, dass eine solche mickrige Dynamisierung dazu führt, dass junge Staatsbedienstete, die vielleicht eine Familie gründen wollen, sich im Ballungsraum ein ordentliches und anständiges Leben leisten können.

Auch die vom Ministerrat beschlossene Erhöhung der Ballungsraumzulage jetzt im Nachtragshaushalt führt leider dazu, dass nicht alle Beamtinnen und Beamten mit geringem Einkommen von dieser Erhöhung profitieren. Daher war es richtig und wichtig, dass hier die Debatte um die Ballungsraumzulage weitergeführt wird. Deswegen danke ich den Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER für ihre vorliegenden Gesetzentwürfe und freue mich auf die weitere Debatte im federführenden Ausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht offensichtlich Einverständnis. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. – Eine Stimmenthaltung vom Kollegen. Entschuldigung, ich hätte noch nach Stimmenthaltung beim Kollegen Muthmann (fraktionslos) fragen müssen. Ich halte das für das Protokoll fest. Damit ist es also beschlossen, dass die Voten übernommen werden, mit einer Ausnahme, nämlich der des Kolle

gen Muthmann. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe gemeinsam die Tagesordnungspunkte 4 und 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bayerischen Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2018) (Drs. 17/18699) - Zweite Lesung