Wir stehen darüber hinaus heute vor einer grotesken Situation: Derselbe Finanzminister, der 2013 die Wohnungen verscherbelt hat, will jetzt, fünf Jahre später, eine staatliche Wohnbaugesellschaft gründen. Ich sage Ihnen eines: Das ist aus zwei Gründen grotesk. Wer 33.000 Wohnungen verscherbelt und dann angeblich 4.000 neue bauen will,
Wer 4.000 Wohnungen bauen will, muss sich eines bewusst machen: In Bayern gibt es 2.056 Kommunen. Also sollen wohl in jeder Stadt und in jedem Dorf zwei Wohnungen entstehen. Da hat jemand offensichtlich das Problem der Wohnungsnot noch nicht wirklich verstanden.
Für mich lautet die in die Zukunft gerichtete Frage: Wie kann die Staatsregierung diesen Kapitalfehler, den sie mit dem Verkauf dieser Wohnungen begangen hat, korrigieren? Wie schaffen wir den nötigen bezahlbaren Wohnraum für die Menschen in Bayern? Der Freistaat könnte sich natürlich bemühen und versuchen, die GBW-Wohnungen zurückzukaufen. Das ist aber nach den Preissteigerungen der letzten Jahre kaum bezahlbar. Das zeigt noch einmal, wie groß der Fehler 2013 war.
Es gibt also nur eine Lösung, und die heißt: Wir müssen jetzt endlich bauen, bauen und noch mal bauen.
Jede geeignete staatliche Fläche muss dem geförderten Wohnungsbau zugeführt werden. Ein Überblick über diese Flächen muss hergestellt werden. – Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Wie viele Landesmittel müssen in den Haushalt eingestellt werden? – 350 Millionen Euro jährlich sind absolut vertretbar; denn der Wertzuwachs durch geförderten Wohnungsbau rechtfertigt diese politische Zielsetzung. Man muss es nur wollen.
Drittens. Wir brauchen schnell eine leistungsfähige Wohnbaugesellschaft mit guter Kapitalausstattung. Ziel dieser Wohnbaugesellschaft muss der Bau von mindestens 25.000 Wohnungen in fünf Jahren sein.
Zum Abschluss sage ich Ihnen eines: Die bezahlbare Miete, das Dach über dem Kopf, das ist Heimat. Der sogenannte Heimatsminister hat die Heimat von 85.000 Bayerinnen und Bayern 2013 verscherbelt. Wir kämpfen dafür, dass die Heimat der Menschen in Bayern erhalten wird, und wollen ihnen eine neue Heimat geben. Das muss doch das Ziel sein.
(Lebhafter Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Bravo! – Peter Winter (CSU): Die "Neue Heimat" hatten wir schon mal!)
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat der Kollege Dr. Herrmann von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift, die Sie für die heutige Aktuelle Stunde gewählt haben, kommt hochtrabend daher. Man hätte eigentlich eine ganze Reihe von interessanten Konzepten erwartet, wie Sie das wichtige Thema Wohnungsbau in Bayern angehen wollen.
Aber, Frau Kohnen, man muss ganz klar sagen: Sie sind wirklich so leicht zu lesen wie ein Kinderbuch. Es war völlig klar, worum es in Ihrer Rede gehen wird: nämlich um alte Kamellen aus dem Jahr 2012.
Sie von der SPD hingegen – Frau Kohnen, Sie haben es durch Ihren Redebeitrag heute wieder bewiesen – verbreiten bei dem Thema Verkauf der GBW-Wohnungen seit fünf Jahren die Unwahrheit. Das haben Sie heute fortgeführt.
Frau Kohnen, Sie hantieren gegenüber dem bayerischen Finanzminister sehr leichtfertig mit dem Begriff "Lüge". Diesen Vorwurf kann man an Sie nur zurückgeben.
Heute wird deutlich, wofür die Immunität für Reden hier im Bayerischen Landtag geeignet ist, nämlich genau für derartige Grenzüberschreitungen hin zu übler Nachrede und bewusster Verzerrung der Wahrheit.
Diese Aktuelle Stunde bietet daher einen guten Anlass, wieder einmal deutlich zu machen, worum es wirklich geht, und die tatsächlichen Fakten im Zusammenhang mit den GBW-Wohnungen darzustellen:
Die BayernLB musste sich im Zusammenhang mit dem Beihilfeverfahren der EU-Kommission verpflichten, ihre Bilanzsumme um rund 50 % zu reduzieren, und zwar durch eine Reihe von Maßnahmen, vor allem durch die Konzentration auf ihr Kerngeschäft. Zu diesem gehört bei Banken nicht das Halten von Wohnungsunternehmen. Deshalb erging die klare Entscheidung der EU-Kommission vom 5. Februar 2013 – nicht die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung –, dass bestmöglicher und vollständiger Verkauf der GBW erforderlich und verpflichtend sei.
Auch die Landesbank Baden-Württemberg musste im Jahr 2012 unter Ministerpräsident Kretschmann – und SPD-Finanzminister Nils Schmid! –
ihre Wohnungsbaugesellschaft ebenfalls aufgrund der Auflage der EU-Kommission verkaufen. Es war also kein Fehler des bayerischen Finanzministers, wie Sie es verzerrend darstellen, sondern aufgrund der Auflagen der EU-Kommission zwingend erforderlich.
(Beifall bei der CSU – Horst Arnold (SPD): An wen ist die Frage? – Thomas Kreuzer (CSU): An die PATRIZIA, Herr Kollege!)
Zweitens. Der Verkauf musste diskriminierungsfrei in einem Bieterverfahren erfolgen. Das bedeutet, dass der Verkauf an den Bieter erfolgen musste, der wirtschaftlich in jeder Hinsicht das beste Angebot abgab. Das war eben das Angebot der PATRIZIA.
Der Abstand zum nächsthöheren Gebot – es war das des kommunalen Konsortiums München – betrug 200 Millionen bis 300 Millionen Euro. Der Vorstoß – übrigens der CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat! –, das Angebot nachzubessern, wurde von der SPD abgeschmettert.
(Beifall bei der CSU – Widerspruch bei der SPD – Zuruf von der CSU: Schauen Sie im Stadtratspro- tokoll nach!)
Die Staatsregierung hat sowohl überlegt als auch sich darum bemüht, einen Exklusiverkauf an ein kommunales Konsortium zu erreichen, was auf europäischer Ebene leider nicht möglich war.
Dies hätte aber ebenfalls erhebliche Schwierigkeiten und – logischerweise – ein neues Beihilfeverfahren ausgelöst.
Zum Vergleich: Auch die Landesbank Baden-Württemberg musste ihren Wohnungsbestand verkaufen. 21.000 Wohnungen wurden – unter der grün-roten Landesregierung! – für 1,4 Milliarden Euro ebenfalls
an die PATRIZIA veräußert. Der Abstand zu dem Gebot des kommunalen Konsortiums dort lag bei 30 Millionen Euro, also nur bei einem Zehntel des Abstands hier in Bayern. Urteilen Sie nicht vorschnell!
Ich komme zum letzten Punkt, der aber auch sehr wichtig ist. Dieser betrifft die Fragen: Wie ist es um die Mietverträge bestellt? Wie ist es um die Mieter bestellt? – Dazu nur in aller Kürze: Die Wohnungen sind natürlich nach wie vor vorhanden. Die Mieter sind deutlich besser geschützt als jeder andere Mieter auf dem freien Mietmarkt, übrigens auch deutlich besser als die Mieter in den entsprechenden Wohnungen in Baden-Württemberg. Es gilt das soziale Mietrecht.