Auch das wissen Sie, weil Sie es gelesen haben. Es gibt also keine Steuerersparnis. Dritte Unwahrheit.
Und viertens: Sie halten immer Ihren Zettel hoch mit den Fördersummen. Sie wissen aber ganz genau, dass Sie hergehen und eine Position nehmen, die aufgespalten wurde. Weshalb Sie dann sagen: Es ist jetzt viel weniger Geld. Und dann kommen Sie von da nach da. Sie müssten die Titelgruppe insgesamt bezeichnen, dann würden Sie sehen, dass es 70 Millionen Euro mehr geworden sind. Und das ist die vierte Unwahrheit.
Und dann komme ich zu dem Ergebnis: Auch wenn Sie von dem Thema nichts verstehen und deshalb nah am Hochstapler sind, Sie sind dem Münchhausen näher.
(Lebhafter Beifall bei der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Das ist eine Beleidigung! Das kann man nicht stehen lassen! Herr Präsident, so geht es nicht!)
Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/20761) - Erste Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfas
sung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 17/20763) - Erste Lesung
Ich bitte, sich allgemein zu beruhigen, damit der Herr Staatsminister das Wort ergreifen kann. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Juni des letzten Jahres verlautbart – ich zitiere wörtlich:
Nachrichtendienste sind Ausdruck der Grundentscheidung des Grundgesetzes für eine wehrhafte Demokratie, des Selbstbehauptungswillens des Rechtsstaates und damit Bestandteil des Sicherheitssystems der Bundesrepublik Deutschland.
Deshalb ist es unsere Aufgabe, das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz auf die aktuelle Bedrohungslage auszurichten, mit der wir uns durch den islamistischen Terrorismus, aber auch durch andere Phänomene konfrontiert sehen, beispielsweise durch Geheimdienstaktivitäten fremder Mächte, durch die organisierte Kriminalität, die vielfältigen Formen des Rechtsextremismus oder auch der Reichsbürgerbewegung sowie der rücksichtslosen Gewalt von Linksextremisten.
Im Jahr 2016, vor zwei Jahren, haben wir hier einen wichtigen Schritt unternommen und das Bayerische Verfassungsschutzgesetz einer grundlegenden Novellierung unterzogen. Noch während des damaligen laufenden Gesetzgebungsverfahrens am 20. April 2016 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil zum Bundeskriminalamtgesetz verkündet und darin über die Verfassungsmäßigkeit polizeilicher Befugnisse zur Durchführung heimlicher Überwachungsmaßnahmen und zur Weitergabe der so gewonnenen Erkenntnisse geurteilt.
gezogen. Die Übertragbarkeit der verfassungsgerichtlichen Vorgaben auf den Verfassungsschutz konnte damals in der Kürze der Zeit aber niemand abschließend beurteilen. Auch die vom Landtag angehörten Experten konnten das nicht. Die Staatsregierung hat angekündigt, gegebenenfalls weitere Änderungen nach einer vertieften Prüfung vorzunehmen und dabei insbesondere die weitere Entwicklung auf Bundesebene zu berücksichtigen. Wir halten nun Wort und legen deshalb diesen Gesetzentwurf dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Zunächst werden die Vorschriften zum Kernbereichsschutz und zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern neu gefasst. Künftig soll eine allgemeingültige Schutzvorschrift gelten, die bei allen nachrichtendienstlichen Mitteln zu beachten ist. Damit gehen wir sogar über das vom Bundesverfassungsgericht Geforderte hinaus. Künftig werden auch – das wird Herrn Kollegen Gantzer freuen, der das damals angesprochen hatte – Rechtsanwälte und Strafverteidiger beim Berufsgeheimnisträgerschutz gleichgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zum Bundeskriminalamtgesetz – BKAG – den Grundsatz der sogenannten hypothetischen Datenneuerhebung bei der zweckändernden Nutzung gewonnener Daten aufgestellt. Das ist schon ein Spezialthema für Spezialjuristen. Letzten Endes bedeutet es, dass es hinsichtlich der Nutzung der Daten zu anderen Zwecken als denen der ursprünglichen Datenerhebung darauf ankommt, ob diese Daten nach verfassungsrechtlichen Maßstäben neu, auch für den geänderten Zweck mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln, hätten erhoben werden dürfen.
Wir haben in Umsetzung dessen eine allgemeingültige Norm geschaffen, die den Grundsatz der Zweckbindung enthält und bei jeder Verarbeitung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Daten zu beachten ist. Auch in den Übermittlungsvorschriften haben wir im Hinblick auf den Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung Änderungen vorgesehen. Zudem werden wir für besonders eingriffsintensive Befugnisse spezifische Adressatenregelungen schaffen, die die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen.
Wir haben auch einen Regelungsvorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz aufgegriffen und eine explizite gesetzliche Regelung für Observationen aufgenommen.
In Anlehnung an die Vorgaben des harmonisierten Rechtsrahmens soll es schließlich ein verbessertes Auskunftsrecht gegenüber Post und Telekommunikationsunternehmen geben. Es geht um Fälle, in denen zwar noch keine konkrete Terrorgefahr besteht, aber
bereits klar verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennbar sind, etwa bei radikalen Salafisten, die einen Umsturz unserer Gesellschaft wollen.
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zum BKA-Gesetz dem Gesetzgeber sehr detaillierte Vorgaben gemacht, die den Gestaltungsspielraum erheblich einschränken. Diese Entwicklung unseres obersten Gerichts zum Supergesetzgeber sehe ich durchaus mit gewisser Sorge. Gleichwohl bin ich überzeugt, dass uns mit dem vorgelegten Änderungsgesetz der schwierige Spagat zwischen den verfassungsgerichtlichen Vorgaben einerseits und einem der aktuellen Bedrohungslage angemessenen gesetzlichen Instrumentarium andererseits gelingt. Es geht um nicht mehr und nicht weniger, als alles Menschenmögliche für die Sicherheit der Menschen in unserem Land zu tun. Dazu gilt es selbstverständlich, die Freiheitsrechte der Menschen zu achten und zu schützen. Gleichzeitig müssen wir auch bestmöglich für ihre Sicherheit sorgen. Dafür arbeiten in unserem Land die Polizei und der Verfassungsschutz.
Ich bitte Sie um eine konstruktive Beratung des Gesetzentwurfs. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz herzlich für ihre Arbeit für die Sicherheit der Menschen in unserem Land zu bedanken.
Danke schön, Herr Staatsminister. – Als nächster Redner hat der Kollege Schindler von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Ihre Kritik am Bundesverfassungsgericht will ich nicht weiter eingehen. Das scheint ja um sich zu greifen. Es kommt immer öfter vor, dass man von der Überschreitung der Befugnisse des Bundesverfassungsgerichts spricht. Darauf kann und will ich in der Kürze der Zeit nicht eingehen.
Der Freistaat rüstet auf. Ich erinnere an das soeben angesprochene Verfassungsschutzgesetz vom Juli 2016. Dieses enthält eine Vielzahl neuer Befugnisse für das Landesamt für Verfassungsschutz wie zum Beispiel das Recht auf den Zugriff auf sogenannte Vorratsdaten. Ich erinnere an das Gesetz zur effektiveren Bekämpfung gefährlicher Personen. Dort wird eine völlig neue Begriffskategorie, nämlich die "drohende Gefahr", eingeführt. Diese Kategorie war bisher nur bei Nachrichtendiensten gebräuchlich. Selbst wohlmeinende Sachverständige haben das als experi
mentelle Gesetzgebung bezeichnet. Ich erinnere an den aktuellen und in der Beratung befindlichen Gesetzentwurf zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts. Dieser enthält im präventiven Bereich neue Befugnisse für die Polizei, die über das hinausgehen, was die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsrichter dann tun können und dürfen, wenn eine Straftat bereits begangen worden ist. Jetzt gibt es auch noch eine Novelle zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz. Zur Novelle soll eine Anhörung stattfinden. Es ist also nicht angebracht, nur über den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zu reden, vielmehr erscheint eine Gesamtschau erforderlich.
Die Gesamtschau ergibt, dass mit den verschiedenen Gesetzen nicht nur zähneknirschend versucht wird, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachzuvollziehen. Vielmehr wurden die Eingriffsschwellen nicht nur dann, wenn es um die Bekämpfung und Verfolgung von Terrorismus geht, deutlich abgesenkt. Unter Hinweis auf die Gefahren des Terrorismus sind sowohl der Polizei als auch dem Verfassungsschutz eine Vielzahl neuer Befugnisse übertragen worden. Zudem wird auch die Gelegenheit genutzt, so lange es noch geht, früher vorhandene Befugnisse zu Begleitmaßnahmen, die in der kurzen Ära der CSU-FDP-Koalition abgeschafft worden sind, wieder einzuführen. Dabei wird ständig bis an die Grenze des verfassungsrechtlich womöglich nicht mehr Zulässigen gegangen. Wir dürfen gespannt sein, wie über die anhängigen Verfassungsbeschwerden zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes und des Gesetzes zur effektiveren Bekämpfung gefährlicher Personen entschieden werden wird.
In der heutigen Ersten Lesung und noch bevor die Sachverständigenanhörung stattgefunden hat, sei nur so viel gesagt: Meine Damen und Herren, wir, die SPD, sind natürlich für einen starken Rechtsstaat und für die wehrhafte Demokratie. Das muss man uns doch nicht sagen. Deshalb sind wir auch bereit, den Sicherheitsbehörden die rechtlichen und technischen Möglichkeiten an die Hand zu geben, um Kriminalität und Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung erkennen und bekämpfen zu können. Das ist kein Problem und völlig unstrittig.
Das eigentliche Problem liegt ganz woanders. Das Problem ist, dass die Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse der verschiedenen Behörden immer mehr verschwimmen und sich annähern. Zwar heißt es in der Begründung zur jetzigen Gesetzesnovelle, dass die Verfassungsschutzbehörden, die Inlandsnachrichtendienste als analytische Informationsdienstleister für
gefahrenintervenierende Sicherheitsbehörden wie die Polizei tätig werden. Die Begrifflichkeit "Dienstleister" ist schon etwas gewöhnungsbedürftig. Es obliegt ihnen, unabhängig von konkreten Gefahren Erkenntnisse über Bestrebungen und Tätigkeiten zu sammeln, zu analysieren und so zu verdichten, dass sie schließlich an die Polizei oder andere mit exekutiven Befugnissen ausgestattete Behörden übermittelt werden können.
Jedoch werden aus dieser zutreffenden Aufgabenbeschreibung der unterschiedlichen Behörden genau die falschen Schlüsse gezogen. Es wird behauptet, dass erst die Kumulation von Datenerhebung und operativ polizeilicher Zugriffsmöglichkeit in derselben Behörde der Datenerhebung eine erhöhte Eingriffsintensität verleihe. Es wird behauptet, dass es sich bei den Inlandsgeheimdiensten grundlegend anders verhalte, weil sie eben nicht über operativ polizeiliche Zugriffsmöglichkeiten verfügen, sodass das kumulierte Grundrechtsgefährdungspotenzial mithin nicht bestehe, wie es in der Begründung heißt.
Meine Damen und Herren, bei einer derartigen Argumentation wird darüber hinweggesehen, dass sowohl bei der Polizei als auch beim Landesamt jeweils ein Grundrechtsgefährdungspotenzial besteht und dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Vertrauen in die Integrität informationstechnischer Systeme auch dann ihren Wert haben müssen und zu beachten sind, wenn sie "nur" Gegenstand nachrichtendienstlicher Tätigkeit sind. Wenn die Argumentation der Staatsregierung stimmen würde, dann müssten die Befugnisse der Polizei zu verdeckten Maßnahmen eingeschränkt werden.
Richtiger wäre es, aus den unterschiedlichen Aufgaben von Polizei und Inlandsgeheimdiensten den Schluss zu ziehen, dass es ein Abstandsgebot gibt und unterschiedlichen Aufgaben auch unterschiedliche Befugnisse zuzuweisen sind. Stattdessen werden im PAG-Neuordnungsgesetz, im Verfassungsschutzgesetz und nun auch in der Novelle verschiedene Maßstäbe angelegt, um jeweils eine Ausdehnung der Befugnisse zu rechtfertigen. Ich bin auf die Aussagen der Sachverständigen zu dieser Grundsatzproblematik gespannt.
Ich erinnere daran, dass wir als SPD-Landtagsfraktion im Jahre 2016 einen sehr umfangreichen Änderungsantrag mit Themen eingebracht haben, die Sie nun, fast zwei Jahre später, auch regeln wollen, nämlich einen besseren Kernbereichsschutz und einen besseren Schutz von Berufsgeheimnisträgern.
Die Anträge sind, wie es in diesem Hause üblich ist, natürlich abgelehnt worden. Deshalb freut es uns,
dass nun auch die Staatsregierung die angesprochenen Probleme regeln will. Wir werden uns das ganz genau anschauen. Wir werden uns auch die Kritik des Journalisten-Verbandes ganz genau anschauen, der befürchtet, dass der Informantenschutz nicht mehr gewährleistet werde. All das werden wir uns genau anschauen. Ich bin darauf gespannt, was die Sachverständigen in der Gesamtschau zu diesem neuen Gesetzentwurf sagen werden.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Dr. Reichhart von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie stark haben wir 2016 über das Verfassungsschutzgesetz gestritten? – Wir haben Argumente abgewogen. Wir, die CSU-Fraktion, haben uns aus manchen Reihen des Plenums beschimpfen lassen müssen, weil wir die Altersgrenze abgeschafft haben. Wir, die CSU-Fraktion, haben über viele Punkte der Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes diskutiert und sie für richtig befunden.
Wenn wir uns die bisherige Entwicklung ansehen, dann können wir feststellen, dass einige Länder nachgezogen haben. Der Blick über die bayerische Grenze zeigt, dass wir nicht so falsch gelegen haben können. Wenn man die Diskussionen zum Bundestagswahlkampf betrachtet, zeigt sich, dass wir 2016 bereits Maßstäbe gesetzt haben. Wir haben 2016 bereits Maßnahmen ergriffen, die sich im Nachhinein als richtig und wichtig herausgestellt haben. Baden-Württemberg hat in Teilen bereits nachgezogen. Hessen arbeitet weiterhin an der Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes. Man kann wirklich sagen: Wir haben Benchmarks gesetzt. Wir haben uns als Musterknaben im Bereich der Rechtsetzung gezeigt. Wir waren Vorreiter, die in puncto Sicherheitsarchitektur einiges geleistet haben. Darauf können wir stolz sein. Wir werden das auch weiterhin machen. Wir setzen diesen Weg, der für uns seit 2016 ein dynamischer war, fort. Im Jahre 2016 haben wir immer gesagt: Wir werden nicht stehen bleiben. Wir wollen uns weiterhin anschauen, was in der Rechtsprechung und in der Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern passiert.
Diesen Weg setzen wir nun fort. Wir gehören zu den Ersten, die den harmonisierten Rahmen der Innenministerkonferenz vom Dezember 2017 umsetzen. Wir wollen auch die bundeseinheitliche Zusammenarbeit weiter stärken. Der Wirkbereich des Verfassungs