Protocol of the Session on December 7, 2017

Sie schreiben auf Ihre Wahlplakate "Familienland Bayern", aber es fehlt der Wille zum Handeln. Auf dem Plakat steht "Familienland Bayern", und Sie geben für das Postzentrum, von dem der Newsletter über die mickrigen zwei Euro verschickt wird, mehr aus als flächendeckend für die Erhöhung des Basiswerts.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Das muss man sich mal vorstellen. Sie müssen handeln. – Ich hab‘ keine Zeit mehr? – Ach so.

Wir müssen handeln. Wir werden auch dem Antrag der GRÜNEN zustimmen, auch wenn er sehr breit gefächert ist. Vielleicht versteht die CSU irgendwann einmal, dass ein Bekenntnis auf einem Plakat einfach zu wenig ist.

Herr Vogel, bitte kommen Sie vor, und sagen Sie, dass das ein Kommafehler war. Gehen Sie mit der Kollegin mit, gehen Sie mit uns mit, und gehen Sie mit

den GRÜNEN mit. Zeigen Sie endlich einmal Aktion! Oder legen Sie endlich einmal die Zahlen vor, wie die Träger proportional zu den Investitionen Leistungen erbringen – mit Defiziten, mit Förderungen, mit zusätzlichen Ausbaukosten, mit mitarbeiterfreundlichem Ausbau. Bringen Sie bitte mal diese Zahlen; denn wir müssen auch einmal darüber reden, was die Kommunen und die Träger leisten. Bringen Sie dasselbe Engagement auf!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Frau Kollegin Schmidt. Ich muss mich entschuldigen, die Redezeitenanzeige ist nicht an. Ich denke, das wird gerichtet. Geht das? Das wäre schon hilfreich. Sonst bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt reden, wieder auf die Uhr am Rednerpult zu achten. –– Ich kann aber sagen: Sie haben Ihre Zeit wunderbar eingehalten. Ich glaube, die Fraktionskollegen sind damit ganz zufrieden. – Die FREIEN WÄHLER haben jetzt noch 21 Minuten und 5 Sekunden.

Unsere nächste Rednerin ist die Kollegin Kamm. Bitte schön, Frau Kamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen die Initiative der SPD natürlich sehr, die finanzielle Grundausstattung der bayerischen Kitas zu verbessern und für bessere Rahmenbedingungen im frühkindlichen Bereich zu sorgen. Wir meinen aber, es ist doch selbstverständlich, die Basiswertsteigerung so zu gestalten, dass sie mit der Tariferhöhung Schritt hält. Ich habe es gar nicht fassen können, dass hier tatsächlich eine Basiswertsteigerung von 2,03 Euro, also um 0,18 % vorgenommen wird. Ich glaube, das sollte heute noch richtiggestellt werden. Es ist so nicht nachvollziehbar.

Wir denken aber auch, dass nach all den vielen Diskussionen, die wir in den letzten Jahren im sozialpolitischen Ausschuss geführt haben, jetzt endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden müssen. Die Situation bei den Kitas darf nicht nur fortgeschrieben, sondern muss deutlich verbessert werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen ein Investitionsprogramm zum bedarfsgerechten Ausbau sowohl in den Krippen als auch im Kitabereich. In Bayern wurden in den letzten Jahren zwar Millionen in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert, hierbei hat Bayern aber lediglich Mittel des Bundes umgeleitet. Ein eigenes Investitionsprogramm war bereits 2014 ausgelaufen.

Aufgrund einer steigenden Zahl von Kleinkindern, die ja sehr erfreulich ist, besteht jedoch ein weiterer star

ker Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen – nicht nur für Krippenkinder, sondern auch für Kindergartenkinder. Wir brauchen deswegen ein bayerisches Sonderinvestitionsprogramm, das zumindest den Mitteln des Bundes entsprechen müsste. Weiter brauchen wir dringend eine spezielle Förderung von Kitas, die längere Öffnungszeiten anbieten, auf die viele berufstätige Erziehende oder Alleinerziehende angewiesen sind. Ein Förderprogramm, das diesen zusätzlichen Aufwand abdecken soll, läuft in Bayern zum Jahresende leider aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fortführung dieses Förderprogramms ist aber notwendig.

Bayern bekommt von der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 Mittel in Höhe von insgesamt 255 Millionen Euro, die durch den Wegfall des Bundesbetreuungsgeldes frei geworden sind. Die anderen Bundesländer und der Bund haben sich darauf verständigt, die frei gewordenen Mittel zur Verbesserung der Kinderbetreuung einzusetzen. Bayern ist das einzige Bundesland, das diese Mittel nicht zur Verbesserung der Einrichtungen einsetzt, sondern für ein eigenes Betreuungsgeld. Wir wollen, dass diese Mittel nicht weiter zweckentfremdet werden. Diese Mittel sollen sachgerecht verwendet werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Spielräume zur Verbesserung der Situation in den Kitas.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, überfällig ist natürlich auch die Verbesserung des förderrelevanten Mindestanstellungsschlüssels. Auch das wird schon sehr lange diskutiert. Wir schlagen eine schrittweise Anpassung vor. Ein erster Schritt wäre, schon nächstes Jahr den förderrelevanten Schlüssel von 1 : 11 auf 1 : 10 zu verbessern. Bei vielen Trägern ist das schon Praxis, aber nicht bei allen. Zudem soll in den Krippen ein Mindestanstellungsschlüssel von 1 : 5 eingeführt werden. Das ist eine relativ geringe Einstiegsforderung, die endlich umgesetzt werden sollte, und zwar noch in dieser Legislaturperiode und somit im nächsten halben Jahr.

Diese Punkte wollen wir natürlich in die Beratungen zum Nachtragshaushalt einbringen. Wir hoffen, dass wir im Jahr 2018, am besten gemeinsam, diesen ersten Schritt gehen können.

Besonders wichtig ist auch die Entlastung der Kindertagesstättenleitungen durch verbindliche Freistellungszeiten. Die Kindertagesstättenleitung erledigt sich nicht von selbst und auch nicht nebenher. Bei der Zahl der durchschnittlich freigestellten Leitungsstunden liegt Bayern weit unter dem Bundesdurchschnitt. Manche Träger gewähren eine Leitungsfreistellung,

andere nicht. Leider wird die Freistellung durch die gesetzlichen Regelungen derzeit nicht finanziert. Die Erzieherinnen brauchen Verfügungszeiten für pädagogische Aufgaben, Dokumentation, Weiterbildung und vor allem für Elternarbeit. Jeder fordert, dass die Einrichtungen mehr Elternarbeit übernehmen sollen. Dafür braucht man jedoch auch Zeit und eine Finanzierung durch den Freistaat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Verbesserungen in diesem Bereich sind notwendig, möglichst sofort. Daher müssen bereits mit dem nächsten Nachtragshaushalt Verbesserungen eingeleitet werden. Wir werden diese Punkte einbringen. Wir sehen darin einen ersten Schritt zur notwendigen Verbesserung der Rahmenbedingungen im frühkindlichen Bereich. Wir bitten Sie: Stimmen Sie diesen Änderungen zu. Den Initiativen der SPD und der FREIEN WÄHLER stimmen wir ebenfalls zu.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Kamm. – Die Redezeitanzeige funktioniert jetzt wieder. Unser nächster Redner ist der Kollege Vogel. Bitte schön, Herr Vogel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Rauscher, vielen Dank, dass Sie diesen Antrag gestellt haben. Man kann sich nicht oft genug über die Verbesserung der Situation in den Kindertagesstätten austauschen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Am besten zustimmen! Das wäre doch mal was!)

Ich selbst bin Träger und habe den erwähnten Newsletter über die 2,03 Euro auch erhalten. Ich war auch etwas überrascht darüber. Der Antrag gibt einem die Gelegenheit, sich mit folgender Frage zu befassen: Wieso beträgt die Erhöhung nur 2,03 Euro? Warum? – Wir haben die Systematik, dass die Tarifsteigerungen automatisch umfasst sein müssen. Mir wurde nachvollziehbar erläutert, dass es daran liegt, dass der Tarifvertrag und die Tariferhöhungen vom 01.01.2017 bis zum 28.02.2018 gelten. Dies bedeutet, zu Beginn des Jahres 2018 gibt es keine Tarifsteigerungen und keine Tariferhöhungen. Die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten erhalten im Januar dieselbe Vergütung wie beispielsweise im Dezember.

Das heißt, es gibt jetzt noch keine planbaren Mehrausgaben für die Erzieherinnen und Erzieher. Wir wissen noch nicht, wie die Tarifabschlüsse gestaltet werden. Wenn die Tarifverhandlungen stattfinden und es

zu einer deutlichen Erhöhung der Vergütung für Erzieherinnen und Erzieher kommt, gibt es Ende des Jahres rückwirkend die Abrechnung, und die Träger bekommen die Tarifsteigerung selbstverständlich rückwirkend vergütet. Wir wissen jedoch noch nicht, ab wann die neuen Tarifverträge gelten. Sie könnten ab 1. Juni, ab 1. August oder ab dem 1. September gelten. Das ist alles eine Kaffeesatzleserei. Deshalb wird abgewartet, wie die Abschlüsse sind und ab wann diese gelten. Danach kommt eine entsprechende Rückvergütung. Wenn es zu einer Tariferhöhung kommt, dann wird der Freistaat diese Mehrkosten selbstverständlich in die Förderung einbeziehen. Wir, die CSU-Fraktion, wünschen uns auch eine deutliche Anhebung der Vergütung, um den Beruf attraktiver zu machen. Liebe Frau Rauscher, das sei zu Ihrem Antrag gesagt.

Zum Antrag der FREIEN WÄHLER: Der Antrag ist für mich weder plausibel noch nachvollziehbar. Wir sprechen von einer Sockelfinanzierung. Bayernweit gibt es eine sehr heterogene Trägerlandschaft. Es gibt Kindertagesstätten mit nur einer Gruppe. Es gibt große Einrichtungen mit vielen Gruppen. Es gibt Kindertagesstätten mit und ohne Krippe. Im Antrag ist lediglich von Sockelfinanzierung die Rede. Jedoch ist nicht einmal ein Betrag erwähnt. Es ist nicht klar, ob die Sockelfinanzierung an die Anzahl der Kinder geknüpft ist. Der Antrag fordert lediglich eine Sockelfinanzierung. Sie sagen, dass wir im Bereich der Kinderbildung und Kinderbetreuung zu wenig liefern. Aber der Antrag fordert nur eine Sockelfinanzierung und sonst nichts. Er lässt so viele Fragen offen, dass man dazu nicht einmal Stellung nehmen kann. Frau Rauscher hat das vorhin schon deutlich gemacht.

Ein ganz umfangreicher Antrag liegt von Frau Kamm und von den GRÜNEN vor. Von diesem Antrag wird der gesamte Bereich der Kinderbildung und Kinderbetreuung abgedeckt. Ich gehe den Antrag in aller Kürze durch:

Erstens. Hier wird ein Investitionsprogramm zum bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und Schulkindern gefordert. Wir haben ein Sonderinvestitionsprogramm des Bundes, das vierte. Das sind 178 Millionen Euro auch für Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Die Mittel sind für den Umbau, die Renovierung, die Sanierung oder die Erweiterung gedacht. Dieses Programm gibt es bereits. In der Antragsbegründung wird gefordert, dass Bayern eigenes Geld einbringen soll. Dabei verkennen Sie, dass es zu den 178 Millionen Euro zusätzlich die FAG-Förderung gibt. Dies führt in einem ländlichen Landkreis wie dem meinen dazu, dass Kommunen, wenn sie Betreuungsplätze schaffen, eine Förderung von bis zu 90 % erhalten. Dies bedeu

tet, dass wir kein weiteres Förderungsprogramm brauchen. Wir setzen bereits bayerisches Geld durch die FAG-Mittel ein und haben zusätzlich das Sonderinvestitionsprogramm des Bundes. Deshalb besteht kein Bedarf für ein weiteres Sonderinvestitionsprogramm. Wir haben es bereits.

(Beifall bei der CSU)

Zweitens. Sie fordern die Fortsetzung des Förderprogramms für Kitas mit langen Öffnungszeiten. Ja, es gab diese Anreizfinanzierung mit 6 oder 7 Millionen Euro. Der Gesamtbedarf an Betriebskosten für Kindertagesstätten beläuft sich auf 3,4 Milliarden Euro. Die Entscheidung, ob ein Träger erweitert oder nicht, wird unabhängig von dieser Finanzierung getroffen. Das war nur ein kleiner Anschub. Was ist aber festgestellt worden? – Die Hälfte aller Kindertagesstätten in Bayern bietet bereits diese langen Öffnungszeiten an. Damit hat es einen Mitnahmeeffekt gegeben. Wir brauchen kein bayerisches Sonderförderprogramm für längere Öffnungszeiten. Die Kommunen bieten bereits jetzt für Eltern passende Öffnungszeiten an. Außerdem gibt es das Bundesprogramm KitaPlus. Hier können Kindertagesstätten, die 24 Stunden geöffnet haben, die Sonderförderung des Bundes erhalten. Durch das Bundesprogramm gibt es schon jetzt die Möglichkeit, die Randzeiten zu finanzieren.

Drittens. Der nächste Punkt sind die 255 Millionen Euro für das Landesbetreuungsgeld. Ich spare mir, die gesamte Debatte über das Betreuungsgeld noch einmal zu führen. Ich komme zu dem Ergebnis, dass das Landesbetreuungsgeld auch in die Betreuung investiert wird. Wir sprechen viel von Betreuungsschlüssel. Wenn sich eine Mutter daheim um ihr vierzehn Monate altes Kind kümmert, dann ist das ein Betreuungsverhältnis von 1 : 1. Besser kann man sich das eigentlich nicht wünschen.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb kann man hier unterschiedlicher Auffassung sein, aber ich möchte nicht die ganze Debatte über das Betreuungsgeld führen.

Viertens. Zur Forderung nach einer Verbesserung des relevanten Mindestanstellungsschlüssels von 1 : 11 auf 1 : 10, das sind 10 %, sei gesagt: Derzeit gibt es 70.000 Fachkräfte in den Kindertagesstätten. Wenn wir den Anstellungsschlüssel verpflichtend senken, wird das natürlich einen nicht unerheblichen Personalbedarf auslösen. Den können wir im ländlichen Bereich möglicherweise decken. Aber wie gehen wir damit beispielsweise in einer Stadt wie München um? Wie gehen wir damit in einer Stadt wie Augsburg oder Nürnberg um? In diesen Städten herrscht praktisch Fachkräftemangel. Wir erhöhen dadurch die Förder

kriterien derart, dass praktisch die Betreuungszeiten reduziert werden, weil man die Fachkräfte nicht hat. Das heißt nach unserer Überzeugung, es wäre wünschenswert – das BayKiBiG spricht deshalb auch von einem empfohlenen Anstellungsschlüssel –, aber solange wir das Problem der Fachkräfte nicht gelöst haben, können wir mit dem Anstellungsschlüssel nicht verpflichtend nach unten gehen.

(Zuruf von der SPD: Das ist ja unglaublich! – Wei- tere Zurufe von der SPD)

Jetzt werden Sie einwerfen: Ist ja nichts passiert – Fachkräftemangel. Die Zahl der Fachakademien ist vom Jahr 2008 bis zum Jahr 2017 von 39 Fachakademien auf 59 Fachakademien gestiegen. Wir haben die Anzahl der Fachakademien von 39 auf 59 erhöht. Die Zahl der Studentinnen und Studenten an den Fachakademien betrug 2.000 im Jahr 2008, heute sind es 3.000 Absolventen. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler stieg von 4.000 auf 6.000. Obwohl wir so viel in die Ausbildungskapazitäten investiert haben, ist der Bedarf so hoch, dass er praktisch noch nicht gedeckt werden kann. Nach derzeitiger Rechnung können wir deshalb den Mindestanstellungsschlüssel auch nicht absenken.

(Zuruf der Abgeordneten Eva Gottstein (FREIE WÄHLER))

Hinsichtlich des Mindestanstellungsschlüssels liegen Sie übrigens in der Begründung nicht ganz richtig. Sie sagen: Es gibt keinen verbindlichen Stellenschlüssel in der Krippe. – Natürlich gibt es den. Wir haben 1 : 11, Gewichtungsfaktor 2. Das heißt, 5,5 habe ich heute schon als Verpflichtung in der Krippe. Wenn Sie die Gewichtung auf 3 erhöhen, ist man schon bei 3,8. Das heißt im Übrigen, auch der nächste Antragsinhalt – die Erhöhung des Gewichtungsfaktors von 2 auf 3 – würde dazu führen, dass wir in den Kinderkrippen einen Mehrbedarf an Fachkräften von 30 %, 40 % haben. Woher nehmen wir diese? – Auf den Bäumen wachsen sie leider nicht. Allein aus Praktikabilitätsgründen und um unsere Kindertagesstätten und -krippen überhaupt in Betrieb halten zu können, muss der Antrag abgelehnt werden.

Hinsichtlich der besseren Freistellungsmöglichkeiten für Leitungen: Wir haben im Ausschuss sehr intensiv darüber diskutiert, wie wir das anpacken. Was heißt Freistellung? Wie gehen wir damit um? In einem eingruppigen Kindergarten habe ich eine Leitung. Wie stelle ich die Leitung in einem eingruppigen Kindergarten aber frei? Da war die Fragestellung: "Halbtag" muss immer freigestellt werden. Das ist nach unserer Überzeugung auch wenig praktikabel. Wir sind aber gesprächsbereit. Wir werden darüber nachdenken

müssen, wie wir die Leitungsfunktionen stärken können.

Thema feste Verfügungszeiten, tägliche Nacharbeiten usw.: Das wäre ein Bürokratiemonster. Wir sprechen viel von Entbürokratisierung. Wollen wir jetzt angesichts der Vielzahl und Unterschiedlichkeit unserer Trägerstruktur verpflichtend vorgeben, wann und wie welcher Träger wie viele dieser festen Verfügungszeiten in welchem Umfang haben soll? Wir sagen, das ist Trägerautonomie und Trägerhoheit. Die Träger gehen sehr verantwortungsvoll mit dieser Aufgabe um. Wir brauchen keine weiteren Regulierungen. Wenn man diese Gespräche führt – Frau Rauscher, Sie haben auch unser Gespräch mit den Erzieherinnen und Erziehern zitiert –, dann ist eine der Hauptforderungen immer der Bürokratieabbau. Sie fordern mit diesem Antrag letztlich aber sogar noch einen Bürokratieaufbau. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ebenfalls ab.

Ein Satz noch zum Thema Basiswert, weil man den Eindruck hat, er sei nie erhöht worden: Der Basiswert ist im Jahr 2005 – BayKiBiG 2006 – mit 767 Euro gestartet. Jetzt liegen wir bei 1.130 Euro plus dem Qualitätsbonus von 60 Euro und damit bei 1.190 Euro. Wir hatten innerhalb der letzten zehn Jahre beim Basiswert eine Steigerung von weit über 50 %, und wir sind uns doch einig, dass die Tarifsteigerungen innerhalb der letzten zehn Jahre keine 50 % betrugen. Daran können Sie erkennen, dass man sehr wohl sehr stark in den Familienbereich investiert.

Für den Betrieb der Kindertagesstätten, eine Pflichtaufgabe der Kommunen, stellt der Freistaat Bayern mittlerweile jährlich 1,7, 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Deshalb kann man auch nicht davon sprechen, dass wir nichts tun. Kein anderes Flächenbundesland in Deutschland investiert so viel und unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben so stark wie der Freistaat Bayern. Das können wir uns nicht schlechtreden lassen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege Vogel. Bitte bleiben Sie noch, wir haben zwei Zwischenbemerkungen. – Zuvor gebe ich bekannt, dass die CSU-Fraktion zum Antrag der SPD auf Drucksache 17/19490 namentliche Abstimmung beantragt hat. – Nun zur ersten Zwischenbemerkung von der Kollegin Rauscher. Bitte schön, Frau Rauscher.

Ich muss jetzt doch noch ein, zwei Kommentare loswerden. Erstens. Herr Vogel, stimmen Sie mir zu, dass die Tariferhöhung eventuell noch berücksichtigt wird, aber in der Gesamtüberle