Protocol of the Session on December 7, 2017

Ein System, das nicht immer transparent ist, das durch diesen Staatsvertrag etwas verbessert wird, muss aus meiner Sicht grundsätzlich infrage gestellt werden. Wenn ich mir den Prozess der letzten 15 Jahre anschaue, glaube ich, dass die Hochschulpolitiker in den Ländern und im Bund manche Entwicklungen unterschätzt haben und aus meiner Sicht in manchen Bereichen zu viel aus der Hand gegeben und zu viel auf Gremien übertragen haben, die – wie ich schon sagte – keinesfalls demokratisch legitimiert sind. Darüber müssen wir in den nächsten Jahren noch einmal nachdenken.

Wir werden dem Staatsvertrag zustimmen. Das haben wir auch schon bei der entsprechenden Ausschusssitzung angekündigt. Wir machen aber deutlich, dass hier noch einiges an Reformen notwendig ist.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Kollegin Osgyan vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen. Ich muss zugeben, dass Studienakkreditierung auf den ersten Blick nach einem absoluten Nerd-Thema klingt. Die Reihen hier im Hohen Haus sind schon wieder ein bisschen besser besetzt als vorhin. Es freut mich, dass sich doch einige für dieses Thema interessieren; denn es ist tatsächlich wichtiger, als man auf den ersten Blick glaubt.

Worum geht es? – Es geht um Bologna, es geht um einen einheitlichen europäischen Hochschulraum. Diese Vision müssen wir verfolgen. Wir dürfen diesen Hochschulraum nicht aus den Augen verlieren. Die Vorteile liegen wirklich auf der Hand: internationale Mobilität, lebenslanges Lernen, Vereinheitlichung von Studienabschlüssen. Das alles sind gute Sachen. Als ich in den Neunzigerjahren studiert habe, gab es das noch nicht. Ich muss sagen, junge Menschen haben dadurch bereits jetzt viel mehr Möglichkeiten.

Jetzt treten natürlich auch die Schattenseiten von Bologna, wo es knirscht und die Vereinheitlichung noch nicht geklappt hat, in der öffentlichen Wahrnehmung zutage. Wir reden viel über Verschulung und Credit Points. Wir reden auch darüber, dass Studienleistungen immer noch nicht adäquat anerkannt werden. Aber das sind genau die Punkte, an denen wir ansetzen müssen, um das Ziel zu erreichen.

Einer davon ist die Studienakkreditierung. Wir haben schon gehört, dass wir den Staatsvertrag brauchen, um das System rechtsfest zu machen. Das ist keine Frage. Wir werden dem natürlich zustimmen; denn wir sehen keinen anderen Weg. Es handelt sich um einen Minimalkonsens der Länder, und als solchen muss man ihn auch sehen. Dazu gab es lange Verhandlungen. Wir als GRÜNE sehen Teile des Studienakkreditierungsstaatsvertrags nach wie vor kritisch. Das betrifft vor allem – das haben wir vorhin schon mal gehört – die Rolle der Akkreditierungsagenturen als privatwirtschaftliche Unternehmen, die eigene Interessen verfolgen. Hier wurde verpasst, die Akkreditierungsräte adäquat auszustatten, um ihnen mehr Möglichkeiten zu geben. Es fehlt an Mitbestimmung und Einbeziehung der Studierenden. Das Thema hatten wir in der vorherigen Debatte schon. Trotzdem werden wir dem Staatsvertrag zustimmen; denn er geht im Großen und Ganzen in die richtige Richtung.

An der Musterrechtsverordnung, die heute wohl in der Kultusministerkonferenz beraten wird, muss ich jedoch Kritik üben. Das müssen wir uns genau an

schauen. Ich bin mir nicht sicher, ob der aktuelle Entwurf den bisherigen, die wir kennen, entspricht. Jedenfalls liegt die Musterrechtsverordnung in ihren Grundzügen schon lange auf dem Tisch. Nicht nur von Studierenden, sondern auch von allen möglichen Verbänden gab es hierzu Kritik. Diese Kritik müssen wir ernst nehmen. Wir können im Landtag nicht darüber abstimmen, weil das Ganze untergesetzlich ist. Wir sollten uns die Debatte darüber jedoch nicht aus der Hand nehmen lassen. Deswegen erwarte ich von der Staatsregierung, dass wir nicht nur informiert werden, sondern auch im Wissenschaftsausschuss über diese Musterrechtsverordnung reden werden. Ich erhoffe mir von bayerischer Seite noch einige Nachjustierungen; denn die Länder können sie umsetzen, müssen sie aber nicht eins zu eins umsetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte noch einige Punkte herausgreifen, die an dieser Stelle durchaus kritisch zu sehen sind. Das betrifft zum einen die Mitbestimmung der Studierenden, die stark eingeschränkt wurde. Zum anderen wurde die Regelung, dass Vorlesungen und Seminare weitestgehend überschneidungsfrei stattfinden müssen, aufgeweicht. Das steht aktuell drin. Was bedeutet "weitestgehend überschneidungsfrei"? – Das heißt "nicht überschneidungsfrei". Die Studierbarkeit ist damit nicht zu 100 % gegeben. Wenn wir von "weitestgehend überschneidungsfrei" reden, muss man sich fragen, ob die Regelstudienzeit in Zukunft auch nur "weitestgehend" eingehalten wird. Das wäre nämlich die Konsequenz aus dem Ganzen.

Außerdem sind Ortsbegehungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Ich halte es bei einer Akkreditierung für zwingend notwendig, dass man sich ein Bild vor Ort macht und mit den Betroffenen redet. Darüber hinaus ist die Einbeziehung der Praxis nicht mehr zwingend notwendig. In Lehramtsstudiengängen können das jetzt beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter des Kultusministeriums übernehmen. Ich glaube, das ersetzt nicht die Einbeziehung von Lehrerinnen und Lehrern aus der Praxis.

Diese Punkte könnte man noch endlos fortführen. Ich erwarte, dass diese Kritik ernst genommen wird. Ich erhoffe mir, dass wir an dieser Stelle noch nachbessern können. Ich wünsche mir dazu eine Debatte im Wissenschaftsausschuss und vertraue darauf, dass die Staatsregierung zeitnah berichten wird, wie es gelaufen ist. Ansonsten wünsche ich mir für die Studienakkreditierung einen guten Weg, vielleicht einen besseren Weg als in den vergangenen Jahren. Ich hoffe, dass wir irgendwann bei der Bologna-Reform an einen Punkt kommen, an dem die große Vision des

einheitlichen europäischen Hochschulraums wieder im Vordergrund steht und das Klein-klein gelöst ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Frau Kollegin Osgyan. – Herr Staatsminister, bitte schön.

Herr Präsident, Hohes Haus! Was im Jahr 1999 mit dem Namen der oberitalienischen Stadt Bologna begonnen hat, ist die größte Strukturveränderung des bayerischen Wissenschaftssystems seit über 100 Jahren. Die Umstellung auf ein gestuftes Abschlusssystem mit drei Zyklen hat die Hochschulsituation im deutschsprachigen Raum dramatisch verändert. Die Frage der Qualitätssicherung ist ein weiteres Moment, das es bis zu diesem Zeitpunkt in dieser Form nicht gab. Anfang des Jahrtausends hatten wir berechtigterweise massive Demonstrationen, weil die Umsetzung der Studierbarkeit – das Thema hat Frau Osgyan am Schluss angesprochen – in der Bundesrepublik Deutschland keine Rolle spielte. Für manche Studiengänge war die Gabe der Ubiquität, der Eigenschaft, zur gleichen Zeit an zwei Plätzen sein zu können, Voraussetzung – ich übertreibe etwas. Insofern ist der Weg, der eingeschlagen wurde, richtig. Die Frage der Qualitätssicherung des Akkreditierungswesens hat in diesen Jahren mancherlei Blüten getrieben. Zuletzt war der Akkreditierungsrat, der natürlich auch aus Studierendenvertretern besteht, in Nordrhein-Westfalen nach dortigem Stiftungsrecht organisiert. Dies wurde angegriffen und vor dem Verfassungsgericht als nichtig befunden, weil – das ist richtig gesagt worden – hoheitliche Eingriffe vorgenommen wurden, die das konkrete Recht eines Studierenden auf ein erfolgreiches Durchlaufen eines Studiengangs berühren.

Deswegen gab es die Anstrengung, einen solchen Staatsvertrag in relativ knapper Zeit auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, eine nachvollziehbare und verfassungsrechtlich feste Grundlage für das gestufte Studiensystem zu schaffen und die Tätigkeit der Akkreditierungsagenturen, von denen es übrigens zehn gibt, mit einer rechtlichen Grundlage zu versehen, um die dauerhafte Qualitätssicherung des bundesdeutschen Hochschulsystems krisenfest zu machen. Sie sehen, welche Notwendigkeit besteht – ich übertreibe etwas –, heute hier zu sein. Für die Entwicklung der Verordnung durch die Länder – Frau Osgyan hat es angesprochen – mussten ganz unterschiedliche Interessen zusammengeführt werden. Der Staatsvertrag ist ebenso ein Kompromiss wie letztlich die Verordnung, die heute in der Kultusministerkonferenz zur Abstimmung ansteht. Das ging sogar so weit, die Möglichkeit, das gute alte Diplom zu verleihen, im Staatsver

trag zu verankern. Das konnte man in den Verhandlungen anders gestalten. Deswegen kann mit der Verordnung nicht alles idealtypisch umgesetzt werden.

Ich komme der Bitte gerne nach, über die Regelungen und das Verhandlungsprozedere zu berichten. Es ist – das kann man sagen – auch völkerrechtlich interessant, wie dieser Bologna-Prozess in über 40 Ländern, die über Kerneuropa hinausgehen, überhaupt entstand und Bindewirkung erlangt hat. Insofern ist dieser Schritt, den wir heute gehen können, ein wichtiger und hochschulrechtlich bedeutsamer Schritt für die Bundesrepublik Deutschland, um die dauerhafte Qualitätssicherung auf eine belastbare Grundlage zu stellen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 17/17859 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 17/19339 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende und der endberatende Ausschuss empfehlen Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Kollege Muthmann (fraktionslos). Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist dem Staatsvertrag zugestimmt worden.

Wir kommen jetzt zurück zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6. Zunächst lasse ich über Tagesordnungspunkt 5 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/16463 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSU und Kollege Muthmann (fraktionslos). Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 6. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/18161, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/18732 und 17/18838 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses

für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 17/19341 zugrunde.

Vorweg ist über den vom federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag der SPD-Fraktion abzustimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/18732 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte! – SPD-Fraktion und Kollege – –

(Unruhe – Thomas Kreuzer (CSU): Wir sind dagegen, Herr Präsident!)

– Das meine ich doch.

(Thomas Kreuzer (CSU): Sonst würde es nicht reichen, Herr Präsident!)

Ich habe doch zu euch geschaut.

(Allgemeine Heiterkeit)

Also, die CSU-Fraktion und Herr Kollege Muthmann (fraktionslos) lehnen ab. Enthaltungen, bitte. – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 52 Absatz 2 ein neuer Satz 2 eingefügt wird, wonach vor einer Änderung der Grundordnung, die einen der Gegenstände nach Satz 1 betrifft,

(Unruhe)

alle Organe der Studierendenvertretung zu hören sind. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung den vorgenannten Änderungen des federführenden Ausschusses ebenfalls zu. Ergänzend weise ich noch darauf hin, dass aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 4 beschlossenen Änderung des Hochschulgesetzes das Datum der letzten Änderung und die entsprechende Seitenangabe des Gesetz- und Verordnungsblattes von der Staatsregierung bei der Veröffentlichung des genannten Gesetzes angepasst werden müssen. Des Weiteren ist in Artikel 21 Absatz 1 Satz 4 die Angabe "Artikel 25 Absatz 1 Satz 6" in "Artikel 25 Absatz 1 Satz 5" abzuändern.

Wer dem Gesetzentwurf mit den vorgenannten Maßgaben seine Zustimmung geben will, den bitte ich um

das Handzeichen. – Zunächst einmal stelle ich fest, dass die CSU ausdrücklich zustimmt.

(Allgemeine Heiterkeit)

Gibt es sonst noch Zustimmungen? – Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen! – SPD-Fraktion, Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Ach, und Frau Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Entschuldigung. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch, und diese in namentlicher Abstimmung. Die Urnen sind bereitgestellt. Ich eröffne die Abstimmung. Sie haben fünf Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 10.43 bis 10.48 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Abstimmung und bitte, das Ergebnis außerhalb des Sitzungssaals zu ermitteln. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die

Tagesordnungspunkte 8 bis 18 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern (Drs. 17/17725) - Zweite Lesung

und

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) MINT-Stärkung am neuen neunjährigen Gymnasium (Drs. 17/18592)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Neues neunjähriges Gymnasium mit Inhalten füllen! (Drs. 17/18721)

und