Protocol of the Session on November 9, 2017

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Dem wird diese Änderung der Verordnung nicht gerecht. Wenn alles so gut ist, Herr Kollege Huber – vielleicht kann ich noch kurz darauf eingehen –, warum müssen wir dann diese Verordnung, die wir ja schon haben, durch eine weitere Verordnung ergänzen? – Meine Damen und Herren, sie muss ergänzt werden, weil wir viele Bereiche haben, in denen diese Gleichwertigkeit nicht gewährleistet ist.

Ich betrachte zum Beispiel das schnelle Internet. Meine Damen und Herren, in der letzten Legislaturperiode haben wir hier darüber gestritten, ob diese Aufgabe die Privatwirtschaft erledigt oder ob der Staat den Kommunen mit Zuschüssen helfen muss. Die Großstädte hatten schon 50 bis 100 Mbit/s, aber im ländlichen Raum war noch gar nichts. Meine Damen und Herren, ich gebe zu, das hat sich deutlich verbessert, deutlich geändert. Trotzdem haben wir nach wie vor eine Regelung, nach der, wenn eine EU-Förderung dabei ist, eben nur 30 Mbit/s für die Kommune gefördert werden. Meine Damen und Herren, das ist nicht mehr zeitgemäß. Wir müssen dagegensteuern, und wir müssen denjenigen Kommunen helfen, die sich noch in dieser Situation befinden und nur 30 Mbit/s haben, was – darüber müssen wir heute gar nicht lange diskutieren – nicht mehr zeitgemäß ist.

Ich betrachte auch die Verkehrsinfrastruktur und den öffentlichen Personennahverkehr im ländlichen Raum. Da ist keine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse vorhanden, und auch da bietet dieses LEP leider nur sehr wenig.

Heute gibt es in Bayern Landstriche, die gravierend Bevölkerung verlieren – nicht erst heute, sondern auch schon gestern und vorgestern, meine Damen und Herren. Dagegen muss man etwas tun; denn nur dort, wo Arbeitsplätze vorhanden sind, werden die Leute auch bleiben. Wenn die Arbeitsplätze fehlen, werden die Leute aus diesem Raum verschwinden. Wenn man heute einen Betrieb im strukturschwachen ländlichen Raum ansiedelt, hat er dort weitaus mehr Wirkung als in einem großen Gewerbegebiet in Stadtnähe. – Auch die Arztversorgung ist nicht in der Großstadt gefährdet, sondern im ländlichen Raum. All das sind Punkte, zu denen, wie ich meine, vieles in diesem LEP zu kurz kommt.

Lassen Sie mich nur noch einen Punkt als sporadisches Beispiel dafür anführen, wo wir in Bayern riesengroße Probleme haben: Das ist die Schwimmfähigkeit unserer Jugend. Ich höre, dass 50 % der Kinder in der Grund- und Hauptschule nicht schwimmen können. Dies hängt schon auch mit der Infrastruktur unserer Schwimmbäder und mit der Förderkultur, die wir haben, zusammen. Insofern erhoffe ich

mir von der Kommission, die eingesetzt ist, doch einige vernünftige und brauchbare Ergebnisse.

Meine Damen und Herren, die gleichwertigen Lebensverhältnisse müssen geschaffen werden, Unterschiede zwischen Stadt und Land müssen abgebaut werden. Herr Minister, wenn Sie sagen, dass die Unterschiede bei uns geringer als in anderen Bundesländern sind, heißt dies nichts anderes, als dass sie existieren und dass sie ausgeglichen werden müssen.

Was mich an der ganzen Geschichte auch etwas stört: Wir hatten ein Beteiligungsverfahren. Fachleute, Akademiker, Verbände, Kammern, alle möglichen Gruppen waren in diesem Beteiligungsverfahren; tolle Anregungen sind gekommen. An der Masse dieser Anregungen sind wir aber vorbeigeschlittert. Die Masse dieser Anregungen ist im Entwurf zur Änderung der Verordnung nicht enthalten. Für mich ist das wie eine Geisterfahrt, wie ein Schwimmen gegen den Strom.

Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Landtag eine Enquete-Kommission, die sich seit drei Jahren mit dem Thema gleichwertige Lebensverhältnisse beschäftigt und nun kurz davor ist, ihren Bericht vorzulegen. Warum wartet man nicht den Bericht ab, um vielleicht noch das eine oder andere einbauen zu können? – Nein, das LEP kommt vier Wochen, bevor der Bericht verabschiedet werden wird. Das ist meines Erachtens eine Missachtung des Parlaments.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Nun ist auch plötzlich wieder jede zweite Kommune in Bayern ein Zentraler Ort. Damit kann man natürlich punkten, wenn man hinausgeht und der Kommune sagen kann: Du bist jetzt Zentraler Ort. – Mit einem Landesentwicklungsprogramm, mit einer vernünftigen Landesplanung hat das aber relativ wenig zu tun.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich denke an die sogenannten Räume mit besonderem Handlungsbedarf. Herr Minister, Räume mit besonderem Handlungsbedarf sind für mich Räume, in denen es große Probleme gibt, wo wir Schwierigkeiten vorfinden und wo es einen Bedarf zu handeln gibt. Das sagt eigentlich schon der Name.

An dieser Stelle möchte ich Ihren Vergleich zitieren, in dem Sie von einem Ausländer sprachen, der von Hessen nach Bayern kommt, und jubiliert, dass es hier in Bayern so wunderschön sei. Meine Damen und Herren, wenn sich diese Person auch nur einen Tag hier in Bayern aufgehalten hat, stellt sie fest, dass vielerorts der Arzt fehlt, dass es keinen Einzelhandel gibt

und leer stehende Gebäude das Bild prägen. Da wird sein Jubeln sehr schnell ein Ende haben.

Meine Damen und Herren, die Landesentwicklung steht leider Gottes selten im Blickpunkt der öffentlichen Wahrnehmung. Für mich und die Fraktion der FREIEN WÄHLER ist das allzu selten der Fall; denn Bayern ist nicht zuletzt wegen einer vernünftigen Landesplanung in der Vergangenheit so geworden, wie wir es heute kennen. Aufgrund der enormen Bedeutung, die die Landesentwicklung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Staatsgebietes hat, überlässt der Bayerische Landtag dieses Thema auch nicht allein der Staatsregierung. Das ist nicht bei jeder Verordnung der Fall. Die im Landesentwicklungsprogramm getroffenen Festlegungen und deren Veränderung gehörten zu den seltenen Fällen, in denen eine Verordnung der Staatsregierung der Zustimmung des Landtags bedarf. Das bedeutet zugleich die Übernahme einer Mitverantwortung, die vom Landtag gemeinsam mit der Staatsregierung im Interesse gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern wahrzunehmen ist. Damit stellt sich auch die Frage, ob wir als gewählte Abgeordnete dieser Verantwortung mit dem Erlass der vorliegenden Fortschreibung gerecht werden können. Ich nehme es vorweg: Aus Sicht der FREIEN WÄHLER lautet die Antwort klar: nein.

Es gibt eine Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, die zu unserem Landesentwicklungsprogramm aussagt: Es verschärft die Gegensätze noch weiter. Ich will das nicht weiter kommentieren.

(Erwin Huber (CSU): Wer richtet sich hier nach Rosa Luxemburg?)

Nach ihr müssen wir uns nicht richten, Herr Kollege Huber. Ich überlasse Ihnen, ob Sie das tun oder nicht. Aber es steht nun einmal im Raum. Sie zitieren doch auch bei jeder Gelegenheit andere Bundesländer, wenn es Ihnen ins Konzept passt. Gestatten Sie also auch uns, ein Studienergebnis einfach in den Raum zu stellen. Ich will sie gar nicht bewerten, aber sie existiert, und man sollte solche Aussagen durchaus ernst nehmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Diese Studie beschreibt die Situation, dass wir nach wie vor viele Kommunen haben werden, denen dieses Landesentwicklungsprogramm nur wenig hilft. Leider waren sich im Jahr 2013 sowohl die CSU als auch die FDP ihrer Verantwortung nicht bewusst, als sie das bis dahin geltende LEP völlig entkernten und jahrzehntelang bewährte und konkrete Regelungen durch inhaltsleere und unpräzise Fragen ersetzten. Das war sozusagen die Ursünde der Landesentwicklung.

Nun, vier Jahre später, muss man diese Regelung wieder ändern, weil sie nicht zeitgemäß ist, und damit treiben Sie nun die Erosion der Landesentwicklung mit voller Kraft voran. Der von der Staatsregierung vorgelegte Verordnungsentwurf enthält total falsche Weichenstellungen, auf die ich später noch eingehen werde. Der Entwurf bedarf deshalb einer umfassenden Überarbeitung.

Nahezu alle Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren sowie die im Wirtschaftsausschuss angehörten Experten von Akademien, Verbänden und Kammern teilen diese grundsätzliche Kritik. Das ist in diesen Stellungnahmen, die schriftlich vorliegen, nachzulesen. Meine Damen und Herren, nicht nur die FREIEN WÄHLER, sondern auch der Großteil der beteiligten Fachwelt ist der Ansicht, dass der uns vorliegende Verordnungsentwurf großer Murks ist und so nicht beschlossen werden darf. Doch leider sehen Sie, Herr Söder, dies gänzlich anders. Sie rücken keinen Millimeter von Ihrer Position ab, und sogar Bedenken aus Ihren eigenen Reihen werden weggewischt. Damit verhalten Sie sich hier wie der schon eingangs zitierte Geisterfahrer, der entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist und meint, dass alle entgegenkommenden Fahrzeuge in die falsche Richtung fahren. In diesem Fall hat dieses Hohe Haus eigentlich die Pflicht, eine Weiterfahrt durch sein Eingreifen zu verhindern. Aber auch die in der Ausschussberatung stellenweise durchaus kritische Landtags-CSU hat am Ende klein beigegeben und lediglich kosmetische Korrekturen vorgenommen.

Herr Söder, Sie haben mit der Ankündigung der neuen Regionalzentren zugestanden, dass hier etwas nicht in Ordnung ist. Und die Abgeordneten ließen sich von Ihrer Strahlkraft der guten Botschaft von Regionalzentren blenden, anstatt hier fachliche Kritik vorzutragen. Diese Vorgehensweise ist uns bekannt. Ich denke an die Haltung der Fraktion bei den Haushaltsberatungen. Die CSU sieht offenbar das Parlament eher als Abnick- und Verkündigungsplattform denn als wichtigsten Ort in der parlamentarischen Demokratie.

Deshalb geht mein Appell an Sie, meine Damen und Herren aller Fraktionen: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Lassen Sie die Staatsregierung nachsitzen und das LEP so überarbeiten, dass es im Landtag zustimmungsfähig wird.

Ich komme nun zu unseren Kritikpunkten im Einzelnen. Ein Parlament hat unter anderem die Aufgabe, zu kontrollieren, ob beschlossene Gesetze von der Exekutive vollkommen vollzogen werden. Lassen Sie mich als Beispiel den Münchner Flughafen bringen. Der heute vorliegende Verordnungsentwurf hinsicht

lich der Festsetzung des Lärmschutzbereiches für diesen Flughafen beinhaltet ein eklatantes Defizit beim Vollzug des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm.

(Erwin Huber (CSU): Das stimmt überhaupt nicht!)

Herr Kollege Huber, 25 Jahre nach Inbetriebnahme des neuen Flughafens und 10 Jahre nach der Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes erklärt die Staatsregierung in der Begründung zur Änderung des § 3 dieser LEP-Verordnung ganz ungeniert – ich zitiere auszugsweise aus der Drucksache 17/16280, Seite 25 –:

Für den Flughafen München wurde noch nicht mit dem Verfahren zur Festsetzung eines Lärmschutzbereichs nach FluLärmG begonnen.... Aufgrund des komplexen Verfahrens ist von einer Verfahrensdauer von mindestens zwei Jahren auszugehen. Eine Festsetzung innerhalb der bisherigen Übergangsfrist

sie dauert bis zum 1. September 2018 –

ist daher nicht zu erwarten.

... Um weiterhin eine Steuerung der Siedlungsentwicklung im Umfeld... unter dem Gesichtspunkt des Lärmschutzes zu gewährleisten, soll die bestehende Übergangsregelung... um längstens fünf Jahre bis... 2023 verlängert werden.

(Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Armutszeug- nis!)

Dazu muss man sich vor Augen halten, dass diese angesprochene Übergangsregelung noch auf die sogenannten einzelnen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für das Umfeld des Verkehrsflughafens – jetzt hören Sie einmal genau zu – vom 13. April 1976 zurückgeht. Diese stützen sich auf eine Lärmprognose, die lange vor Inbetriebnahme des Flughafens abgegeben wurde und deshalb 41 Jahre nach Erlass völlig überholt ist.

Trotzdem erwartet die Staatsregierung, dass der Landtag durch seine Zustimmung zur LEP-Fortschreibung heute eine solche Verweigerung des Vollzugs des Lärmschutzgesetzes bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode absegnet. Allein dieser Punkt rechtfertigt eine Ablehnung der vorgelegten Verordnung.

Kommen wir zu einem Kernelement der vorliegenden Verordnung, nämlich der Fortschreibung des ZentraleOrte-Systems. Wenn wir heute der vorliegenden Verordnung zustimmen, wird nahezu jede zweite Gemeinde in Bayern ein Zentraler Ort. Die Funktion des

Zentralen Ortes ist laut Landesplanung, Mittelpunkt der Daseinsvorsorge für die Versorgung der jeweiligen Verflechtungsgebiete zu sein. Das wird mit dieser Verordnung ad absurdum geführt. Es fehlt eine transparente Darlegung der Auswahl und Einstufungskriterien für Zentrale Orte. Dies wird übrigens auch die Enquete-Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern fordern, aber leider vier Wochen zu spät, weil Sie diese vier Wochen bis zum Erscheinen des Berichts nicht abwarten wollten. Leider werden die in Kürze vorliegenden Ergebnisse dieser Enquete-Kommission in der LEP-Fortschreibung überhaupt nicht beachtet. Warum auch? – Sie hat sich ja nur drei Jahre intensiv mit diesem Thema beschäftigt!

Da die Staatsregierung mit Neuausweisungen und Aufstufungen von Zentralen Orten nur so um sich wirft, reicht natürlich auch die bisherige Einstufung in Ober-, Mittel- und Grundzentren nicht mehr aus. Nein, wir brauchen auch noch Metropol- und Regionalzentren, die medienwirksam verkündet werden können. Das gebe ich zu. Jeder Ort freut sich, wenn er dieses Kriterium bekommt. Ob es dann landesplanerisch wirkungsvoll ist, ist eine andere Frage.

Vor dem Hintergrund, dass die Ein- bzw. Aufstufung von Zentralen Orten aufgrund fehlender Kriterien völlig willkürlich erscheint, kann ich leider nur einen Grund dafür erkennen: Hier handelt es sich um eine Selbstdarstellung, um möglichst viele Kommunalpolitiker zu beglücken und Urkunden zu überreichen. Ein fachlich fundiertes und nachhaltiges Zentrale-OrteSystem für eine sinnvolle Entwicklung Bayerns würde diesem kurzfristigen Werbeeffekt in keinster Weise gerecht und wird dem geopfert.

Meine Damen und Herren, gerade habe ich mit den Mitgliedern der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern" gesprochen. Seit mehr als drei Jahren machen sich über ein Dutzend Abgeordnete, über zehn Experten und zahlreiche externe Berichterstatter Gedanken, wie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Bayern verbessert werden kann. Leider wird der Abschlussbericht der EnqueteKommission nicht in das LEP einfließen können. Trotzdem sollen nach Auffassung der Staatsregierung die Erkenntnisse und Vorschläge der Kommission irgendwo berücksichtigt werden. Meine Damen und Herren, wir alle vermissen verbindliche Kriterien zur Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung. Die Kommission wird äußerst interessante und innovative Vorschläge hierzu machen. Meine Damen und Herren, dieses Verhalten wird nicht der Bedeutung dieses Parlaments gerecht. Ich finde dieses Verhalten wirklich nicht gut.

Herr Minister, Sie kritisieren gerne und meiner Auffassung nach auch zu Recht die inflationäre Geldpolitik von Herrn Draghi und seiner EZB. Leider legen Sie bei der Ausweitung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf eine ähnliche Vorgehensweise an den Tag. Immer mehr Landkreise und Kommunen werden zu Räumen mit besonderem Handlungsbedarf erklärt. Mittlerweile ist es fast die Hälfte des bayerischen Territoriums. Meine Damen und Herren, unter Raum mit besonderem Handlungsbedarf stelle ich mir etwas anderes vor als die Hälfte dieses gelobten Landes Bayern. Was passiert bei Draghi? – Je mehr Euros auf dem Markt sind, desto weniger ist jeder einzelne Euro wert. Ähnlich verhält es sich beim Raum mit besonderem Handlungsbedarf. Je mehr Kommunen zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf erklärt werden, desto weniger Fördermittel erhält die einzelne Kommune, wenn der Gesamtfördertopf gleich bleibt.

Was bleibt einer Kommune, die wirklich bedürftig ist und sich in einem strukturschwachen Gebiet befindet? Müssen wir wirklich die Wortschöpfung verwenden, die Frau Karl vorhin erwähnt hat? – Da selbst das Finanzministerium nicht über unendlich viel Geld verfügt, passiert derzeit genau das. Der Mehrwert für die einzelnen Kommunen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf wird immer geringer. Wo bleiben die gleichwertigen Lebensverhältnisse? – Sie bleiben auf der Strecke. Hier und da höre ich bereits den Ruf nach Regionen mit besonders großem Handlungsbedarf. Die heute vorliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung müssen wir der Bevölkerung einmal erklären. Zwar ist sie richtig, aber das versteht draußen keiner mehr. Das ist absolut unmöglich. Das hat mit einer seriösen Regionalpolitik wirklich nichts mehr zu tun.

Meine Damen und Herren, es gäbe noch weitere Kritikpunkte zum vorliegenden Verordnungsentwurf. Ich komme zum Anbindegebot. Wir sind der Auffassung, dass die kommunale Selbstverwaltung gestärkt werden muss. Deshalb werden wir dem Verordnungsentwurf in diesem Punkt zustimmen.

Wir treten für mehr alternative Energien ein. Wir sind der Auffassung, dass die großen Stromtrassen der Vergangenheit angehören sollten. Auf die veränderte Situation durch den Zuzug von zahlreichen Flüchtlingen in den vergangenen Jahren wird überhaupt nicht eingegangen. Wir vermissen jedoch nach wie vor ein schlüssiges Energiekonzept für den Freistaat.

Der Alpenraum muss geschützt werden. In diesem Punkt sind wir uns alle einig. Wir brauchen jedoch ebenfalls einen sinnvollen Tourismus. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag, die vorliegen

de LEP-Änderung zurückzuziehen und die Staatsregierung zu beauftragen, eine überarbeitete Fassung vorzulegen. Im Radio hören wir beinahe täglich, wie gefährlich Geisterfahrer sind. Sie müssen gestoppt werden. Heute haben Sie die Gelegenheit dazu.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. Der nächste Redner ist Herr Kollege Stümpfig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesentwicklungsprogramm steuert die Entwicklung von Bayern. Es setzt Leitplanken und sollte ein wahres Zukunftskonzept sein. Die geplanten Änderungen, über die wir heute diskutieren, stellen aber einen echten Dammbruch dar. Wenn die Änderungen wie geplant umgesetzt werden, wird Bayern sein Gesicht verlieren.