Protocol of the Session on July 19, 2017

Wir möchten die Kommunen ermächtigen, eine Höchstzahl an Spielhallen festzulegen. Wir wollen eine Einschränkung der Außenwirkung erreichen. Wir möchten auch ein Verbot von ECGeräten verbindlich aufnehmen. Diesen Punkt hat der Kollege Pohl vorhin bereits gelobt. Wir bitten auch um die Unterstützung der Regierungsfraktion.

Abschließend möchte ich im Hinblick auf den Zweiten Glücksspielstaatsvertrag betonen, dass zur Bekämp fung der Spielsucht eine umfassende Regulierung notwendig ist. Diese muss alle Arten des Glücks spiels, also auch Sportwetten umfassen. Die Sport wetten sind Gegenstand des Zweiten Glücksspiels taatsvertrags. Der zweifellos vorhandenen Nachfrage nach Glücksspielen muss ein legales, faires und kon trolliertes Angebot gegenübergestellt werden. Diese Regulierung muss neben der Bekämpfung der Spiel sucht auch den Spielerschutz, den Jugendschutz und das Hinausdrängen schwarzer Schafe aus diesem Gewerbe zum Ziel haben. Klare und verbindliche Re gelungen sind auch im Interesse der Glücksspielan bieter, insbesondere derjenigen, die sich bemühen und auf Qualität setzen und für die auch der Spieler schutz kein Fremdwort ist. Das muss im Interesse der

Kommunen sein. Aus unserer Sicht bedeutet das für die Staatsregierung, dass dringend nachgebessert werden muss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Kol lege Mistol. – Für die Staatsregierung darf ich jetzt den Staatsminister Herrmann ans Mikrofon bitten. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Besuch einer Spielhalle ist sicherlich für viele Menschen ein absolut harmloses Freizeitvergnügen. Jedoch muss auch ganz deutlich gesagt werden, dass es nicht wenige gibt, die im Laufe der Zeit die Kontrol le über ihr Spielverhalten verlieren. Gerade das Auto matenspiel in den Spielhallen lockt mit niedrigen Ein sätzen und der Aussicht auf schnelle Gewinne. Damit ist das Suchtpotenzial an derartigen Automaten deut lich höher zu bewerten als beispielsweise beim klassi schen Lottospiel. So hört man leider immer wieder von Menschen, die die Kontrolle über ihr Spielverhal ten verlieren und sich in den finanziellen Ruin spielen. Dies kann das Leben der Betroffenen und auch das ihrer Familien nachhaltig zerstören. Deshalb müssen wir immer wieder überprüfen, wie wir das Recht der Spielhallen so gestalten können, dass wir solchen Fehlentwicklungen möglichst entgegenwirken. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf versuchen wir dies zumindest in zwei Bereichen etwas stringenter zu re geln.

Wir erhöhen den Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen und dehnen die gesetzliche Sperrzeit aus. Der gesetzliche Mindestabstand zwischen zwei Spiel hallen beträgt bisher 250 m Luftlinie. Wir wollen die sen Abstand zukünftig für alle neuen Anträge auf Spielhallen auf 500 m verdoppeln. Dadurch wird sich die Zahl neuer Anträge weiter reduzieren. Gleichzeitig wird es etwaigen Spielsüchtigen erschwert, ständig von einer Spielhalle zur anderen zu springen. Wir gehen davon aus, dass sich damit die Anzahl der Spielhallen in Bayern weiter kontinuierlich reduzieren wird.

Der zweite Ansatz ist, dass wir für den gesamten Be stand an Spielhallen, nicht nur für die neuen Spielhal len, die Sperrzeit von bisher drei Stunden, von 3.00 bis 6.00 Uhr, auf sechs Stunden, von 3.00 bis 9.00 Uhr, ausdehnen. Darüber hinaus können die ein zelnen Gemeinden im Bedarfsfall wie bisher zusätzli che Sperrstunden anordnen. Damit können wir das Spielangebot zeitlich einschränken. Dies kann auch dem Spielerschutz dienen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist insgesamt eine vernünftige Weiterentwicklung unserer gesetzli chen Rahmenbedingungen für die Spielhallen und insbesondere für den Spielerschutz. Ich bitte Sie des halb um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich gebe bekannt, dass die CSUFraktion für die Schlussabstimmung namentliche Abstimmung beantragt hat. Diese schaffen wir im Hin blick auf die 15minütige Karenzzeit jetzt nicht.

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Notbremse!)

Deswegen fahren wir mit dem nächsten Tagesord nungspunkt fort. Ich schließe zumindest die Ausspra che. Damit ist das schon erledigt. Zur Abstimmung kommen wir jetzt nicht.

Ich gebe das Ergebnis der vorher durchgeführten na mentlichen Schlussabstimmung zum "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur effektiveren Überwachung ge fährlicher Personen", Drucksache 17/16299, bekannt: Mit Ja haben 79 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 14 Abgeordnete gestimmt, bei 50 Stimmenthal tungen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSUFraktion auf Drucksa che 17/17058 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 12 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Parlamentarischen KontrollgremiumGesetzes (Drs. 17/16017) Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältes tenrat 24 Minuten. Die Zeiten setze ich als bekannt voraus. – Der erste Redner ist der Kollege Schindler. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich fühle mich jetzt als Pausenfüller, gleichwohl geht es um ein wichtiges Thema.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es 19 Nach richtendienste: 16 in den Ländern, kleine wie in Bre men und im Saarland und große Nachrichtendienste wie in NordrheinWestfalen und in Bayern mit über 450 Mitarbeitern. Es gibt ein Bundesamt für Verfas sungsschutz, einen Militärischen Abschirmdienst und einen Bundesnachrichtendienst. In der Bundes republik Deutschland gibt es also insgesamt 19 Nach richtendienste.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wesensmerkmal all dieser Nachrichtendienste ist, dass sich ihre Tätigkeit im Geheimen abspielt, sonst wären sie keine Nachrichtendienste. Meine Damen und Herren, umso wichtiger ist es, dass die geheim operierenden Nachrichtendienste parlamentarisch ef fektiv kontrolliert werden können. Die Notwendigkeit hierfür muss nicht besonders begründet werden. Jeder, der die Ereignisse der letzten Jahre in Zusam menhang mit NSA und NSU verfolgt hat, weiß, wovon ich spreche.

Die Parlamentarischen Kontrollgremien des Bundes und der Länder haben vergleichsweise wenige Mit glieder. Außerdem ist es in fast allen Ländern und im Bund nicht zulässig, dass die einzelnen Abgeordneten in den Parlamentarischen Kontrollgremien von Mitar beitern verstärkt werden. Das bayerische Kontrollgre mium hat sieben Mitglieder; davon sind vier von der CSU und jeweils ein Mitglied ist von der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN. Das Parla mentarische Kontrollgremium in Bayern ist zuständig für die Kontrolle der Staatsregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz, in klusive der Kontrolle gemäß Artikel 20 des Baye rischen Verfassungsschutzgesetzes sowie der Kon trolle der Ausführung von Maßnahmen gemäß Artikel 3 des Ausführungsgesetzes zum Artikel10 Gesetz. Außerdem übt das Gremium die parlamenta rische Kontrolle gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 3 des Grundgesetzes über den Vollzug der Maßnahmen nach Artikel 13 Absatz 3 bis 5 des Grundgesetzes aus. Das ist die sogenannte akustische Wohnraum überwachung. Schließlich ist das Gremium auch noch dafür zuständig, Maßnahmen gemäß Artikel 34 Ab satz 9 und Artikel 34d Absatz 8 des PAG zu überwa chen. Das betrifft den Einsatz technischer Mittel in Wohnungen und die OnlineDurchsuchung.

Trotz einzelner Verbesserungen in den letzten Jahren bei der Ausübung der Kontrollrechte des Gremiums – ich erinnere an die Reform, die wir hier im Jahr 2010 vorgenommen haben –, stimmt es, was die Fraktio nen von CDU/CSU und SPD im Bundestag in ihrem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Rechts der parlamentarischen Kontrolle ausgeführt haben. Dort

heißt es nämlich, dass die praktischen Erfahrungen aus der Arbeit des Kontrollgremiums gezeigt haben, dass eine systematische und strukturierte Kontrolle nach wie vor nicht hinreichend gewährleistet werden kann.

Meine Damen und Herren, was im Bund gilt, das gilt auch im Freistaat Bayern. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben deshalb im Bundestag den genannten Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem unter anderem auch ein ständiger Bevollmächtigter des Parlamentarischen Kontrollgremiums geschaffen wurde. Seine Aufgabe ist es, das Kontrollgremium bei seiner Arbeit zu unterstützen und als dessen verlän gerter Arm die Rechte gegenüber der Bundesregie rung und den Nachrichtendiensten auch in strategi scher Hinsicht wahrzunehmen. Zudem wurden die Unterrichtungspflichten der Bundesregierung konkreti siert und der Schutz der Hinweisgeber aus den Nach richtendiensten verbessert. Außerdem wurde völlig neu und erstmals geregelt, dass die Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes, also diese drei Her ren, einmal im Jahr vom Parlamentarischen Kontroll gremium in einer öffentlichen Sitzung angehört wer den. Meine Damen und Herren, was im Bund richtig ist, das kann doch auch im Freistaat Bayern nicht falsch sein.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Eine systematische und strukturierte Kontrolle ist nämlich auch in Bayern nicht immer hinreichend ge währleistet. Das ist keine Kritik – das sage ich hier ausdrücklich – an den Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern des Ministeriums. Sie erstatten uns im Parlamen tarischen Kontrollgremium regelmäßig Bericht, zum Teil sehr detailliert. Es liegt vielmehr an der Struktur. Das Kontrollgremium kontrolliert nicht etwa, wie man che meinen, das Landesamt für Verfassungsschutz, sondern es kontrolliert die Staatsregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungs schutz. Das ist ein gravierender Unterschied. Es ist nicht so, wie manche meinen, dass im PKG der Präsi dent oder Mitarbeiter des Landesamtes für Verfas sungsschutz berichten würden. Im Gegenteil, dort be richten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums. Natürlich sind auch in Bayern die Beratungen des Kontrollgremiums von Gesetzes wegen stets geheim und die Mitglieder des Gremiums zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, und das gilt auch gegenüber den Kolleginnen und Kollegen.

Weil das so ist, meine Damen und Herren, haben wir den Gesetzentwurf eingebracht, demzufolge auch in Bayern einmal im Jahr der Präsident des Landesam

tes für Verfassungsschutz öffentlich angehört wird. Mit einer öffentlichen Anhörung wird das Prinzip, wonach die Kontrolle der Staatsregierung bzw. des Landes amtes stets und ausnahmslos geheim zu erfolgen hat, nicht durchbrochen. Es geht lediglich um eine öffentli che Anhörung, nicht um eine öffentliche Beratung ir gendwelcher Angelegenheiten. Aber selbst wenn hier bei das eine oder andere nachrangige vermeintliche Staatsgeheimnis ein bisschen gelüftet werden würde, ginge davon die Welt nicht unter. Im Kontrollaus schuss des USRepräsentantenhauses und im briti schen Unterhaus wurden und werden die jeweiligen Präsidenten beziehungsweise Direktoren der Nach richtendienste regelmäßig öffentlich angehört, ohne dass die Sicherheitsinteressen dieser Weltmächte in Gefahr geraten. Diese Gefahr besteht auch in Bayern nicht. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Schindler. – Für die CSUFraktion darf ich Herrn Kollegen Heike das Wort erteilen. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Zunächst ein Kompli ment an Herrn Kollegen Schindler, der, und das be wundere ich, sich auch in dieser Frage wieder mit viel Eifer in die Bresche geworfen hat. Auch wenn es etwas Aussichtsloses war, was er hier vorgetragen hat,

(Markus Rinderspacher (SPD): Das war beim G 9 auch so!)

so versuchte er es doch zumindest. Ich werde gleich darauf kommen, warum. Warum sage ich das? – Weil die letzten Sätze, in denen er Großbritannien und die USA als Beispiele gebracht hat, natürlich schon etwas mit Vorsicht zu genießen sind. Man sollte schon auch sehen, welche Erfolge es dadurch gibt, nämlich keine.

Im Übrigen sage ich gleich noch dazu, wir beide, Herr Kollege Schindler als mein Stellvertreter und ich, waren in Berlin und haben uns dort mit den anderen Vorsitzenden der PKG im Bund ausgetauscht. Dabei haben uns die Berliner ganz stolz erklärt, sie machen öffentliche PKGSitzungen. Unter einer öffentlichen Sitzung haben wir uns vorgestellt, es wird berichtet, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um den einen oder anderen zu überwachen, oder welche Maßnahmen bisher ergriffen worden sind, um den einen oder anderen zu überwachen. Im Endeffekt haben die Kolleginnen und Kollegen in Berlin zugege ben, dass einmal im Jahr, höchstens zweimal, ledig lich eine Art – und das sind jetzt meine Worte – Schauveranstaltung durchgeführt wird, in der eine

halbe oder Dreiviertelstunde darüber informiert wird, dass sich das PKG um etwas kümmert. Was es ist, das darf nicht gesagt werden, und auch nicht, warum und wie es durchgeführt wird. Anschließend tritt man in die nichtöffentliche Sitzung ein, und da heißt es dann: nichtöffentlich, streng vertraulich. Somit ist die Behauptung, dass das eine Kontrollfunktion wäre, nicht sehr überzeugend.

Meine Damen und Herren Kollegen, wir haben schon jetzt mehr als genug – nein, gerade im richtigen Maße – Kontrollmöglichkeiten. Es gibt insgesamt acht Punk te, die die Kontrolle umfasst und die uns vom Innen ministerium im PKG genannt werden müssen. Diese acht Punkte sind: Erstens. Vorgänge von besonderer Bedeutung. Darüber muss Auskunft erteilt werden. Zweitens. Es wird über die Nachfragen bei Tele und Mediendienstleistern, Luftfahrtunternehmen und Com puterreservierungssystemen berichtet. Drittens. Über die Maßnahmen nach dem G10Gesetz wird eben falls Bericht erstattet. Viertens. Es wird über die Maß nahmen der Wohnraumüberwachung berichtet. Fünf tens. Es wird über den Zugriff auf informationstechnische Systeme berichtet. Sechstens. Der Einsatz des IMSICatchers wird nachgewiesen und notwendigerweise auch erläutert. Siebtens. Der Einsatz von verdeckten Ermittlern und VLeuten muss vorgetragen werden. Achtens. Über den Erlass von Dienstvorschriften zum Einsatz nachrichtendienstli cher Mittel wird ebenfalls berichtet.

Meine Damen und Herren Kollegen, daran sieht man doch, dass das ein Versuch war, ein Gesetz zu än dern, ein Gesetz, das im Übrigen erst 2016 geändert wurde. Ich muss ganz ehrlich sagen, weder ich noch die CSUFraktion sehen dafür eine Notwendigkeit. Wir dürfen unsere Sicherheitsbehörden auch nicht in die Gefahr bringen, dass sie durch solche Veröffentlichun gen oder durch öffentliche Aussagen und Ähnliches ihre Ermittlungsversuche unterlaufen. Damit schaden wir nämlich zwar nicht so sehr den Beamten und den Bediensteten, denen sicher auch, aber wir schaden damit insbesondere unseren Bürgerinnen und Bür gern, deren Sicherheit wir verpflichtet sind.

Meine Damen und Herren, liebe Freunde, wenn wir diese Frage, die eben noch gestellt wurde, nämlich, dass der Bund entsprechende Gesetze geschaffen hat – –

(Franz Schindler (SPD): Mit den Stimmen der CSU!)

Gut gesagt, Herr Kollege Schindler, aber das habe ich Ihnen doch schon das letzte Mal gesagt. Erstens sind auch Sie nicht immer diejenigen, die sich hinstel len und sagen: Weil der Bund das macht, machen

auch wir das so. Das ist auch richtig so; denn wir sind eine eigene Institution. Zweitens. Es ist schon interes sant, dass kein anderes Bundesland, auch nicht die, in denen Ihre Kollegen die Mehrheit haben, dies ein geführt hat. Es gibt kein Bundesland, das haben uns die Mitglieder auf der Tagung bestätigt, welches das machen würde. Also auf Deutsch gesagt – –

(Franz Schindler (SPD): Dann marschieren wir voran!)

Ich werde Sie daran erinnern, wenn Sie wieder ein mal wünschen, dass wir voranmarschieren. Ich werde Sie darauf hinweisen, wenn ich dann etwas von Ihnen zu hören bekomme. Aber Spaß beiseite. Es ist so: Bisher gibt es kein Bundesland, welches das mitge macht hat. Ich sehe hierzu keine Notwendigkeit. Wir haben die Transparenz, die das gewährleistet. Des halb bleiben wir dabei: Dieser Gesetzentwurf ist nicht notwendig. Deshalb wird er von uns abgelehnt.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege Heike. – Für die Fraktion FREIE WÄH LER hat Herr Professor Bauer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns in der Zweiten Lesung zu diesem Gesetzentwurf. Wir haben uns darüber schon ausführlich im Rahmen der Ersten Lesung un terhalten. Herr Schindler, die Grundlagen sind von Ihnen bereits dargestellt worden. Herr Kollege Heike hat sie aus seiner Sicht ergänzt. Deshalb kann ich es kurz machen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein neuer Artikel in das Parlamentarische KontrollgremiumGe setz eingefügt werden, wonach das Parlamentarische Kontrollgremium künftig einmal jährlich eine öffentli che Anhörung der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz durchführen soll. Wir finden, das ist notwendig. Deshalb will die Fraktion der FREIEN WÄHLER diesen Gesetzentwurf unterstützen. Die vorgesehenen Änderungen orientie ren sich am Bund. Dazu haben Sie bereits Stellung genommen. Deshalb sind wir der Meinung, dass eine entsprechende Änderung auch für Bayern eingeführt werden sollte. Uns ist dabei bewusst, dass der Spagat zwischen öffentlich und nichtöffentlich sehr groß ist. Andere schaffen es jedoch auch. Wir sollten vorange hen.

Die Berichte, die wir im Gremium erhalten, sind aus führlich, und die Fragen werden beantwortet. Dafür bin ich sehr dankbar. Das Gremium selbst wird umfas send informiert. Das haben wir am Dienstag dieser Woche wieder erfahren. An dieser Stelle danke ich