Protocol of the Session on July 19, 2017

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Hierzu wurde nament liche Abstimmung beantragt. Die Urnen stehen bereit. Ich eröffne die Abstimmung. Hierfür bestehen fünf Mi nuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 14.45 bis 14.50 Uhr)

Meine Damen und Herren, die Abstimmungszeit ist abgelaufen. Ich schließe die Abstimmung und bitte, das Ergebnis außerhalb zu ermitteln.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Drs. 17/16719) Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/16981)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältes tenrat wiederum 24 Minuten. Die Verteilung darf ich auch hier wieder als bekannt voraussetzen. Erster Redner ist Herr Kollege Lorenz. Er steht schon bereit. Bitte sehr.

(Vom Redner nicht autori siert) Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspiel wesen in Deutschland wird beabsichtigt, die im Glücksspielstaatsvertrag niedergelegten Ziele, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern, zu erreichen und die Voraussetzungen für eine noch wirksamere Suchtbekämpfung zu schaffen.

Zur Verbesserung des Spielerschutzes beim gewerbli chen Spiel in Spielhallen ist der Gesetzentwurf erfor derlich. Er sieht zwei Maßnahmen vor, um dieses Ziel zu erreichen, nämlich zum einen die Ausdehnung des

gesetzlichen Mindestabstandes zwischen zwei Spiel hallen auf 500 m Luftlinie. Nach dem Glücksspiel staatsvertrag ist zwischen zwei Spielhallen ein Min destabstand einzuhalten. Die näheren Einzelheiten regeln die jeweiligen Ausführungsbestimmungen der Länder.

In Deutschland zeigt sich, dass diese Spannbreite von 100 m bis 500 m reicht. Wir möchten mit unserem Ge setzentwurf das Maximum umsetzen, weil Suchtex perten darauf hinweisen, dass ein enges Netz von Glücksspielangeboten natürlich auch die gesellschaft lichen Hemmschwellen senkt und die gesellschaftli che Akzeptanz von Glücksspiel fördert. Wir haben deshalb zum einen vor, die Ausdehnung des Mindest abstands zwischen neu zu errichtenden Spielhallen auf das Maximum anzuheben. Dies ist ein einfaches und wirksames Mittel, um den Spielerschutz zu ver bessern und Gesundheitsgefährdungen zu verringern. Auf bestehende Spielhallen hat die Vergrößerung des Mindestabstandes keine Auswirkungen.

Zum anderen schlagen wir die Verlängerung der ge setzlichen Sperrzeit von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr vor. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht eine Mindestsperr zeit für Spielhallen von drei Stunden vor. In Bayern hatten wir bisher diese drei Stunden als Mindestsperr zeit. Wir haben diese auf 3.00 Uhr bis 6.00 Uhr fest gelegt. Darüber hinaus – das ist aus meiner Sicht sehr wichtig – haben wir in Bayern schon immer eine kommunale Öffnungsklausel gehabt. Neben dieser Mindestsperrzeit von drei Stunden war es auch bisher möglich, die Sperrzeit um drei Stunden zu erweitern und das Angebot zu verringern.

Im Ländervergleich liegen wir mit der gesetzlichen Sperrzeit von drei Stunden eher im unteren Bereich. Bremen hat vier Stunden, und die Mehrzahl der Län der sieht sechs Stunden vor. Aber – das ist wichtig, und das habe ich vorhin schon erwähnt – fast alle Länder haben keine kommunale Öffnungsklausel, so dass wir uns, was die nominelle Sperrzeit angeht, bis her zwar im unteren Bereich befinden, bei der fakti schen Sperrzeit – natürlich haben viele Kommunen von dieser Öffnungsklausel Gebrauch gemacht – aber im unteren Mittelfeld liegen. Wir möchten das den noch zum Anlass nehmen, die Sperrzeit gleichsam auf den bundesweiten Mittelwert und damit auf jetzt sechs Stunden auszuweiten. Wir glauben, dass das eine wirksame und sinnvolle Maßnahme ist, um der Suchtgefahr entgegenzuwirken.

In diesem Zusammenhang komme ich auf den we sentlichen Punkt des Änderungsantrages der GRÜ NEN zu sprechen. Dieser sieht vor, die gesetzliche Mindestsperrzeit nicht nur zu verdoppeln, sondern sogar zu verdreifachen. Ich habe bereits erwähnt,

dass es noch die kommunale Öffnungsklausel gibt. Bundesweit bewegt sich die Länge der Sperrzeiten zwischen drei Stunden und acht Stunden, wobei sich das Gros der Länder im Bereich von fünf bis sieben Stunden bewegt. Mit einer Ausdehnung der Sperrzeit auf insgesamt neun Stunden würde Bayern die rest riktivste Sperrzeitregelung im Bundesgebiet für sich reklamieren.

Sperrzeitregelungen sind als Berufsausübungsrege lungen stets Eingriffe in das Grundrecht der Berufs freiheit. Zudem eröffnet – ich hatte es bereits erwähnt – der Glücksspielstaatsvertrag die Möglichkeit, die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnis ses oder besonderer örtlicher Verhältnisse durch Ver ordnungen individuell zu verlängern. Somit können die Kommunen bereits heute die Sperrzeit im Einzel fall ausdehnen, wenn das aufgrund der Verhältnisse vor Ort erforderlich ist.

Der Vorschlag der GRÜNEN würde im Endeffekt die Möglichkeit schaffen, die Sperrzeit auf zwölf Stunden festzulegen, also auf neun Stunden plus drei Stunden aufgrund der kommunalen Öffnungsklausel. Das ist, wie gesagt, weitaus zu viel. Eine derart restriktive Lö sung ist in keinem anderen Bundesland in Kraft. Inso fern lehnen wir diesen zu weit gehenden Vorschlag ab und bitten um Zustimmung zu unserem Gesetzent wurf.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Die nächste Wortmeldung kommt von der SPD. Kolle ge Arnold, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist eine wich tige Angelegenheit in einer wichtigen Kampagne: ei nerseits zur Eindämmung der gesellschaftlichen Problematik Spielsucht, andererseits auch zur Förde rung der freien Entfaltung von Personen und auch des Gewerbes – dabei entsteht ein Spannungsverhältnis –, aber auch zur sozialverträglichen Gestaltung von Räumen im kommunalen und gemeindlichen Bereich und insbesondere in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Entwicklung von derartigen Räumen.

Wenn die aktuellen Zahlen, die veröffentlicht worden sind, stimmen – daran habe ich keinen Zweifel –, gibt es in Bayern rund 33.000 pathologische Spielsüchtige und 34.000 Suchtgefährdete. Das dahinterstehende Dunkelpotenzial ist nicht zu vernachlässigen. Die an geregten Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber bei Weitem nicht das Einzige, was in dem Zusammenhang notwendig wäre, um diese Phänomene gesellschaftlich und rechtspolitisch richtig zu bekämpfen.

Ganz klar ist dieser Gesetzentwurf in die Zukunft ge richtet; ganz klar sind die Probleme aus der Rück schau aber schon seit Jahrzehnten bekannt. Wir wis sen von Wildwucherungen von Spielhallen, von zu nahen Standorten und nahezu unmöglichen Handha bungen der Verwaltung, um ihrer Herr zu werden.

Meine Damen und Herren von der Staatsregierung und von der CSU, hätten Sie bereits 2011 unseren Gesetzentwurf angenommen, der vor sechs Jahren 500 m Abstand vorgesehen hat – damals haben Sie den Gesetzentwurf abgelehnt –, würden wir in der Diskussion und im Prozess der sinnvollen Weiterent wicklung von gesetzlichen Instrumenten weiter sein. Aber immerhin: Nach sechs Jahren sind Sie auf unse re Linie zurück oder eingeschwenkt.

Darüber hinaus haben wir natürlich in der praktischen Anwendung große Probleme. Die Vollzugshinweise der Bayerischen Staatsregierung für die Kommunen zur Regelung in der Vergangenheit waren keinesfalls befriedigend und zielführend. Was in der Zukunft liegt, muss natürlich auch in der Vergangenheit insoweit ge regelt werden. Jetzt besteht Grund zur Sorge, dass mit diesem Gesetzentwurf, der auch mit unseren Stimmen verabschiedet wird, die Sache aus Ihrer Sicht abgehakt wird, indem Sie sagen: Wir haben das Notwendige getan. – Die Kärrnerarbeit vor Ort, der Umgang mit Bauwilligen, der Umgang mit Investitions willigen, die Fragen des Bestandsschutzes werden den Kommunen überlassen. Der einfache, salopp ge gebene Hinweis, dass das eine Frage des Ermessens von Kommunen sei, ist aus meiner Sicht nicht akzep tabel. Auch Kommunen brauchen in diesem wichtigen Bereich, in dem es um Regelungen staatlicher Ange legenheiten vor Ort geht, Leitplanken des Ermessens, die den Vorstellungen der Staatsregierung Ausdruck verleihen, wohin es geht.

Der Bayerische Städtetag hat bereits im letzten Okto ber in einem Brandbrief geschrieben, was bei den Vollzugshinweisen fehlt. Damals war noch Dr. Uli Maly Vorsitzender, jetzt ist es Ihr Parteifreund Herr Kurt Gribl. Es war aber damals schon der Städtetag, der sich geäußert hat, und auch der Name von Herrn Gribl stand auf dem Brief.

Die Mehrfachkonzessionen sind nicht geregelt, die Anregungen des Städtetages wurden nicht berück sichtigt. Es gibt Ausnahmen in diesem Zusammen hang, die aber auf unbestimmten Rechtsbegriffen fußen. Wann ist eine Investition in diesem Zusam menhang zu berücksichtigen? Genügt es beispiels weise, dass man einen Raum neu tapeziert, um einen Bestandsschutz zu erwirken? All diese Fragen sind nach wie vor offen.

Wir weisen darauf hin, dass das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es kommt allerdings viel zu spät. Hinsichtlich der Sperrzeiten werden wir dem Än derungsantrag der GRÜNEN zustimmen. Das ist das eine. Auf der anderen Seite ist das Thema viel zu wichtig, um es bei diesem Gesetzentwurf und diesem Tagesordnungspunkt zu belassen. Gehen Sie auf die Kommunen zu; denn auch die gehen auf Sie zu. Die Kommunen wollen, dass ihre Expertise berücksichtigt wird, und sie wollen Unterstützung bei ihrem täglichen Kampf vor den Verwaltungsgerichten, wenn es um die Genehmigungen und Konzessionen geht. Wenn Sie wegschauen oder nicht agieren, dann ist das kein Ruhmesblatt und hilft nicht Ihrer wirklichen Absicht, die Glücksspielsucht im Freistaat Bayern zu bekämp fen.

Wir stimmen Ihrem Gesetzentwurf zu, lassen Ihnen aber nicht durchgehen, das als Beweis dafür zu sehen, dass Sie in diesem Bereich alle politischen Hausaufgaben erledigt haben. Wir können uns nicht zufrieden zurücklehnen und sagen: Es passt. – Es passt eigentlich nicht. Durch dieses Gesetz wird die Rechtslage in Bayern vielleicht etwas besser werden. Ob das wirklich eintrifft, steht allerdings noch in den Sternen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Kollege Arnold. – Nächste Wortmeldung von den FREIEN WÄHLERN: Kollege Pohl, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, zu Beginn sollte man eine deutli che Unterscheidung treffen: Wir kämpfen nicht gegen das Glücksspiel, sondern gegen die Glücksspielsucht. Das ist sehr wichtig, weil sich daraus – darauf hat Herr Kollege Arnold ganz zu Recht hingewiesen – eine ganzheitliche Handlungsnotwendigkeit ergibt. Wir reden immer sehr einseitig von den Spielhallen, deren Zahl wir limitieren und die wir reglementieren wollen, aber das Problem reicht weit darüber hinaus. Das Problem betrifft selbstverständlich auch staatliche Spielbanken, es betrifft selbstverständlich und insbe sondere das Glücksspiel im Internet. Man kann nicht eine Differenzierung dergestalt treffen, dass man sagt, das Glücksspiel von privaten Unternehmen sei schlecht und zu geißeln, während das staatliche Glücksspiel zu fördern sei.

Es gab die Idee in der CSUFraktion, das Mindestalter für Spieler von 21 Jahren auf 18 Jahre zu senken. Ich kann mich an die letzte Legislaturperiode erinnern, Herr Kollege Zellmeier, als im Innenausschuss der Satz fiel – nicht von Ihnen persönlich –, man müsse,

um die Spielbanken stärker auszulasten und die Defi zite zu reduzieren, bessere Geräte einsetzen. Die GRÜNEN hatten einmal die Idee, man könnte doch Spielbanken in die Großstädte verlagern, um den Spieltrieb dort zu fördern. Ich meine, man muss das Problem insgesamt betrachten. Ihr Ansatz greift ins gesamt zu kurz.

Jetzt ist die Frage: Was macht man mit diesen Vor schlägen? Im Gesetzentwurf der Staatsregierung ist als eine Maßnahme die Vergrößerung des Mindest abstands von 250 m auf 500 m vorgesehen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode einen anderen Ansatz verfolgt, den wir nach wie vor für zielführend und richtig halten, nämlich dass man durch eine Än derung des Baurechts den Kommunen die Möglichkeit gibt, einzelne Bezirke, einzelne Straßenzüge oder ein zelne Viertel zu Gegenden zu machen, in denen Glücksspiel angeboten werden darf, wobei im Gegen zug der Rest der Stadt bzw. Gemeindefläche von Glücksspiel freizuhalten ist. Das sind die sogenannten Konzentrationsflächen.

Das wäre sicher ein besserer Weg gewesen, aber wir haben jetzt nun einmal das System. Es ist nicht zu er warten, dass von diesem System abgewichen wird. Deswegen sagen wir: Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden dem Gesetzentwurf mit Bauch schmerzen zustimmen.

Die Verlängerung der Sperrzeit um den Zeitraum von 6.00 bis 9.00 Uhr kann man machen. Die Frage ist, welche Menschen zwischen 6.00 und 9.00 Uhr spie len. Sind es die Schüler, die sich vor der Schule ver gnügen? – Wohl eher nicht. Sind es Menschen, die von der Nachtschicht kommen und ihrem Spieltrieb frönen? – Ich sage: wohl auch nicht. Die gehen eher schlafen. Wenn man aber nun einmal diese Vorlage hat, muss man sich zwischen Ja und Nein entschei den. Wir haben gesagt, dass die überwiegenden Ar gumente dafür sprechen, dem Gesetzentwurf zuzu stimmen.

Mit dem Änderungsantrag der GRÜNEN verhält es sich ähnlich. Deren Lösungsansatz bezieht sich nur auf die Spielhallen und betrifft die noch weitere Ver längerung der Sperrzeit. Da wird es schon – da gebe ich dem Kollegen Lorenz recht – langsam kritisch bei der Abwägung zwischen der Gewerbe bzw. Unter nehmerfreiheit und den Beschränkungen.

Was aber an dem Änderungsantrag der GRÜNEN ausdrücklich zu loben ist, ist der Passus mit den EC Automaten. Damit kann man tatsächlich den Spiel trieb eindämmen. Im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber das BGB geschaffen. Der Gesetzgeber hat damals gesagt, eine Verbindlichkeit aus Spiel und Wette sei

eine unvollständige Verbindlichkeit. Das heißt, aus der kann nicht geklagt werden. Das hatte zur Folge, dass man sich zum Zwecke des Spiels kein Geld leihen konnte. Das ist hier ähnlich, wenn man Geldautoma ten zur Verfügung stellt und damit dem Spieler die Möglichkeit gibt, relativ schnell wieder an Geld zu kommen, das er ursprünglich hatte, als er in die Spiel halle kam. Das ist ein wirklich hervorragender Vor schlag, der es rechtfertigt, einen Gesetzentwurf, der sonst nicht unbedingt unseren Vorstellungen ent spricht, mit Zustimmung zu belohnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Kollege Pohl. – Jetzt spricht Kollege Mistol, BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Kürzlich hat die Staatsregierung hier im Landtag den Zweiten Glücksspielstaatsvertrag vorge legt und um Zustimmung gebeten. Diese Glücks spielstaatsverträge haben den Zweck, alle Formen des Glücksspiels in faire, saubere und auch kontrol lierte Bahnen zu weisen. Dabei haben die Gesund heitsvorsorge und damit auch der Spielerschutz Vor rang vor jedweder Liberalisierung von Glücksspielangeboten. Insbesondere der Aufstellung von gewerblichen Spielautomaten soll nun durch eine zusätzliche glücksspielrechtliche Erlaubnis ein Riegel vorgeschoben werden. So ist neben dem Mindestab stand auch ein Verbot von Mehrfachkonzessionen vorgesehen.

Jetzt ist die Übergangsfrist abgelaufen. Es ist eigent lich davon auszugehen, dass jetzt einige Spielhallen schließen müssen, wenn man diesen Vorgaben nach kommen will. Doch die aktuellen Vollzugshinweise – Herr Kollege Arnold hat schon darauf hingewiesen – lassen befürchten, dass es in vielen Fällen zu Rechts streitigkeiten kommen wird oder die Kommunen viel leicht ganz die Finger davon lassen werden. Auf jeden Fall ist Ärger vorprogrammiert. Das hätte vermieden werden können, wenn man ordentliche Vollzugshin weise formuliert hätte, die das, was der Städtetag oder die kommunalen Spitzenverbände insgesamt vorgeschlagen haben, berücksichtigt hätten.

Die Vollzugshinweise sind leider viel zu weit gefasst. Das eigentliche Ziel des Gesetzgebers droht dadurch ins Leere zu laufen. In der Praxis werden Kreisverwal tungsbehörden wahrscheinlich teilweise äußerst un terschiedliche Entscheidungen treffen. Sich dabei auf die kommunale Selbstverwaltung zu berufen, ist an gesichts der massiven Kritik der Kommunen nicht nachvollziehbar. Die Kommunen wünschen sich expli zit Leitlinien oder Leitplanken, wie es der Kollege Ar

nold ausgedrückt hat. Diese sollen für Rechtssicher heit sorgen. Stattdessen erweisen Sie von der Staatsregierung den Kommunen mit den Vollzugshin weisen einen Bärendienst.

Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Ausweitungen des Mindestabstands und der Sperrzei ten sind aus unserer Sicht lediglich kosmetische Ver schönerungen am Ausführungsgesetz. Diese Ver schönerungen werden den Kommunen letztendlich nicht das gewünschte Rüstzeug zur Bekämpfung der Spielsucht bieten. Mit unserem Änderungsantrag möchten wir, die GRÜNEN, die Regelungskompeten zen vollumfänglich ausschöpfen, um das Glücksspiel angebot in geregelte Bahnen zu lenken. Herr Kollege Lorenz, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass wir tatsächlich die Ausweitung der Sperrzeit auf neun Stunden fordern. Es mag sein, dass dies eine sehr restriktive, bundesweit einmalige Regelung wäre. Wir haben aber beim vorherigen Tagesordnungspunkt ge hört, dass die Regelung, die die Staatsregierung auf den Weg gebracht hat, bundesweit auch einmalig ist. Somit ist das in unserem Fall auch erlaubt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Beim vorherigen Tagesordnungspunkt handelte es sich ja lediglich um ein Placebo. Aber in diesem Fall hätte die Regelung tatsächlich einen Effekt. Das muss auch einmal festgehalten werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir möchten die Kommunen ermächtigen, eine Höchstzahl an Spielhallen festzulegen. Wir wollen eine Einschränkung der Außenwirkung erreichen. Wir möchten auch ein Verbot von ECGeräten verbindlich aufnehmen. Diesen Punkt hat der Kollege Pohl vorhin bereits gelobt. Wir bitten auch um die Unterstützung der Regierungsfraktion.