Protocol of the Session on July 19, 2017

Das ist jetzt aber nicht nur aus verfassungsrechtlicher Sicht alles höchst problematisch, sondern ich möchte auch ein polizeitaktisches Gegenargument bringen. Ich kann wirklich nicht verstehen, warum Sie die elek tronische Fußfessel immer so feiern, als wäre sie das Allheilmittel, um den Terrorismus in irgendeiner Form zu bekämpfen. Die elektronische Fußfessel ist ein Si cherheitsplacebo. Das sagen nicht nur Expertinnen und Experten, sondern das sagt auch das Innenminis terium auf meine Anfrage hin. Ich zitiere: "Keine be sondere Wirkung kann die elektronische Fußfessel dagegen insbesondere bei Selbstmordattentaten ent falten."

Herr Herrmann, da muss ich Ihnen recht geben. Sie haben absolut recht. Eine elektronische Fußfessel zur Verhinderung von terroristischen Anschlägen wird nicht funktionieren. Wir kennen alle dieses traurige Beispiel aus Frankreich, wo sich ein Terrorist mit Fuß fessel in die Luft gesprengt und weitere Menschen in den Tod geschickt hat. Das ist doch genau das Pro blem bei der Fußfessel: Man weiß zwar, wo die Per son ist, aber man weiß nicht, was sie macht. Man kann mit Fußfessel gemütlich daheim sitzen und In struktionen per Telefon an die Ausführenden geben oder mit einem Fernzünder die Bombe zünden. Man kann auch ohne Bewegung Schaden anrichten.

Eines der Hauptargumente gegen die elektronische Fußfessel ist für mich folgendes: Wenn man eine Per son, die noch nichts Konkretes gemacht hat, heimlich observieren möchte, weil man wissen möchte, was sie vielleicht plant, dann halte ich es für denkbar däm lich, ihr eine Fußfessel umzulegen, weil es dann auch der Letzte gecheckt hat, dass er von den Sicherheits behörden in den Blick genommen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir GRÜNE sind der Meinung: Es kann und darf nicht sein, dass die CSU mit ihrer unseriösen Sicherheits politik immer durchkommt. Das ist hier nämlich die ab solute Regel.

(Beifall bei den GRÜNEN – Jürgen W. Heike (CSU): Siehe Hamburg!)

Ich bin mit meinem Argument noch gar nicht fertig. – Was passiert von Ihrer Seite aus immer nach einem furchtbaren Anschlag? – Sie opfern ein weiteres Stück unserer Bürgerrechte, indem Sie sagen: Wir brauchen mehr Sicherheit. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass wir für die Bürgerinnen und Bürger nicht nur Sicherheit gewährleisten müssen, sondern dass wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch die Aufgabe haben, die Bürgerrechte zu bewah ren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Genau dies machen wir. Darum lehnen wir diesen Ge setzentwurf ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Schulze. – Jetzt hat Frau Kollegin Clau dia Stamm das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Kollegin Schulze hat es gerade am Ende gesagt – ich bin ganz der Meinung –: Wir verteidigen unsere freiheitliche Gesellschaft nicht mit der Aushöh lung unserer Grundrechte.

Und es ist eigentlich zum Inhalt des Gesetzes sehr viel gesagt worden, besonders in der zitierten Anhö rung. Es gab zwei klare Lager. Das zweite Lager ist nicht genannt worden, nämlich das Lager, das sich klar und deutlich dagegen ausgesprochen hat. Das waren nämlich die Praktiker, also die Anwälte, Staats anwälte und Richter. Da war die Rede davon, dass wir mit diesem Gesetz eine omnipotente Polizei schaffen, also eine Polizei mit sehr weitgehender Macht. – Ich habe jetzt zitiert.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie können nicht ernsthaft wollen, dass jemand auf Verdachtsmo mente hin – es ist nichts anderes – in Vorbeugehaft, also in Haft genommen und weggesperrt wird, und zwar letztlich doch auf unendliche Zeit, ohne dass es ein Urteil gibt.

Dieses Gesetz gehört – und so haben es die Kritiker in der Anhörung auch gesagt, zusammengefasst und im Klartext gesprochen –, am besten in der Papierton ne entsorgt. Und es gehört genau dahin, und das werde ich zusammen mit Juristen auch prüfen lassen, ob dies möglich ist. Ich finde, Sie machen nichts an deres, als unsere Grundrechte massiv auszuhöhlen. Wir als demokratische Gesellschaft müssen aber un sere Rechtsstaatlichkeit stärken. Wenn wir auch mit Blick auf die Türkei zum Beispiel schauen, ist dies genau unser Punkt. Wir müssen die freiheitliche De mokratie stärken, statt Grundrechte auszuhöhlen.

Vor diesem Hintergrund finde ich, dass es die Aufga be der Opposition ist, dies klar und deutlich zu sagen. Ich finde, es war eine hervorragende Rede im Verfas sungsausschuss vonseiten der SPD. Das wäre ein klares Nein, wenn ich das so lese, was im Protokoll zu lesen ist, und eine Enthaltung – finde ich – geht gar nicht. Dieses Gesetz verlangt eine klare Haltung: Ja oder Nein. Die GRÜNEN haben jetzt zwar groß für ein Ja zu unserer freiheitlichen Gesellschaft geredet und gesagt, dass sie das Gesetz ablehnen. Es war aber die ganze Zeit über nichts zu hören: keine Fachge spräche, keine Pressekonferenzen zu diesem Gesetz; es war nicht einmal wert, beim PresseJourFixe am 10. Juli erwähnt zu werden.

Ich finde, es muss einfach in der Papiertonne entsorgt werden. Wir verteidigen unsere freiheitliche Gesell schaft nicht mit der Aushöhlung unserer Grundrechte. Das ist einfach so.

(Zuruf von der CSU: Wie in Hamburg!)

Danke schön, Frau Kollegin Stamm. – Jetzt darf ich für die Staatsre gierung Herrn Staatsminister Herrmann das Wort er teilen. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst vor zwei Wochen mussten wir beim G20Gipfel neue Bilder der Gewalt erleben. Wir mussten erleben, dass unsere Demokratie Angriffen von Extremisten ausgesetzt ist. Die Methoden und Vorgehensweisen der Extremisten, sei es von links, von rechts oder isla mistisch, ändern sich dabei ständig. Es ist unsere Auf gabe, rechtzeitig auf diese neuen Entwicklungen zu reagieren und unserer Polizei das hierzu erforderliche Rüstzeug an die Hand zu geben.

Bereits mit dem im Juli letzten Jahres in St. Quirin be schlossenen weitreichenden Konzept "Sicherheit durch Stärke" und dem im Januar dieses Jahres vom Ministerrat beschlossenen Sofortprogramm Innere Si cherheit haben wir viele Maßnahmen zur Verbesse rung unserer Sicherheit angeschoben. Dazu gehören Verbesserungen der materiellen Ausstattung unserer Sicherheitsbehörden.

Wir brauchen aber eben auch in rechtlicher Hinsicht entsprechend vernünftige Reaktionen auf die heutigen Bedrohungen. Der erste Teil dieser rechtlichen Erneu erung unseres Polizeiaufgabengesetzes liegt Ihnen heute zur Beschlussfassung vor. Ich möchte mich an dieser Stelle für die ausführliche und konstruktive Dis kussion in den Ausschüssen ebenso wie bei den Ex perten bedanken, die zu dieser Gesetzesnovelle ge hört wurden.

Ich will nur vier Punkte dieser Gesetzesnovelle an sprechen, die für mich von besonderer Bedeutung sind.

Erstens. Die traurigen Erfahrungen der letzten Zeit haben gezeigt, dass frühzeitiges, konsequentes Han deln der Sicherheitsbehörden zur Gefahrenabwehr er forderlich sein kann. Ich sage nicht nur im Hinblick auf islamistische Anschläge, sondern auch vor dem Hin tergrund des G20Gipfels: Wenn es sich bestätigen sollte, dass gewaltbereite Extremisten bereits lange im Vorfeld des G20Gipfels in Hamburg Vorbereitun gen für ihre Straftaten getroffen haben, wäre dies in der Tat ein typisches Beispiel dafür, dass wir, wenn wir eine potenzielle Gefährdung erkennen, nicht zu schauen dürfen, bis tatsächlich etwas passiert. Viel mehr wollen wir für Bayern mit der neuen Gefahren kategorie der drohenden Gefahr einen vernünftigen rechtlichen Rahmen schaffen, um in bestimmten Fäl len bereits im Vorfeld wirksam reagieren und schon Vorbereitungshandlungen effektiver abwenden zu können. Die effizienteste Abwehr von Gefahren ist doch, diese gar nicht erst entstehen zu lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CSU)

Zweitens. Mit dem Gesetzentwurf haben wir die klare Absicht, die bisherige Höchstdauer der präventiven Ingewahrsamnahme von zwei Wochen aufzuheben und auch längere Gewahrsamsdauern möglich zu machen. Diese Höchstdauer zu verändern, ist richtig; denn wie lange eine Gefahr konkret dauert, hängt immer von dem jeweiligen Einzelfall ab. Behörden und Gerichte müssen auf den Einzelfall eingehen, und sie müssen angemessen reagieren können. Letztend lich entscheidet der Richter darüber, wie lange je mand in Gewahrsam genommen wird.

Wir haben die bundesrechtlichen Verfahrensvorschrif ten dahin gehend ergänzt, dass das Gericht einen Gewahrsam für jeweils höchstens bis zu drei Monate anordnen kann, sodass dieser zugleich mindestens alle drei Monate und nicht nur jährlich überprüft wer den muss. Endet die Gefahr früher, dann muss der Gewahrsam selbstverständlich auch früher beendet werden.

Drittens. Ja, eine solche präventive Ingewahrsamnah me kann nur das letzte Mittel in besonders schweren Fällen sein. Gerade deshalb, weil es nur in besonders dramatischen, gravierenden Fällen sein kann, dass je mand insgesamt über einen längeren Zeitraum in Ge wahrsam genommen wird, wollen wir als milderes Mit tel die elektronische Fußfessel. In Fällen, in denen jemand als gefährlich erkannt wird, die momentane Einschätzung aber noch nicht so gravierend ist, dass es vertretbar wäre, ihn allein deshalb schon in Ge wahrsam zu nehmen und hinter Gitter zu bringen, brauchen wir die elektronische Aufenthaltsüberwa chung. Wir gewinnen damit neben der personalauf wendigen Observation und dem eingriffsintensiven Gewahrsam ein weiteres effektives Mittel, um den Aufenthalt einer Person zu bestimmen.

Natürlich ist es richtig, Frau Kollegin Schulze: Eine elektronische Fußfessel kann keine hundertprozentige Sicherheit vor terroristischen oder anderweitigen schweren Straftaten bieten. In der Tat: Wenn jemand fest entschlossen ist, zum Beispiel einen Selbstmord anschlag zu verüben, hilft die elektronische Fußfessel nicht. Meine Damen und Herren, es gibt aber nahezu keine Maßnahme in unserem Rechtsstaat, es gibt na hezu keine Maßnahme der Polizei, die in bestimmten Konstellationen noch etwas hilft. Frau Kollegin Schul ze, wenn Sie mit dieser Argumentation herangehen und immer sagen, weil es irgendeine bestimmte Konstellation geben könnte, in der das alles nichts mehr hilft, lehne ich alles ab, dann können Sie auf unser gesamtes Strafgesetzbuch, die Strafprozess ordnung und das Polizeiaufgabengesetz verzichten.

(Beifall bei der CSU)

So kann der Rechtsstaat nicht agieren.

Wir haben insgesamt, vor allen Dingen bei der Über wachung von Sexualstraftätern, durchaus positive Er fahrungen gemacht. Es gibt den Typ, der sich auch davon nicht abschrecken lässt. Es ist aber unüberseh bar, dass bei bestimmten Leuten, die gefährlich sind, etwa bei Sexualstraftätern, das Gefühl, ständig über wacht zu werden, sich nicht verstecken zu können, dass man es später weiß, wenn sie am Tatort waren, offensichtlich schon seine Wirkung hat. Warum soll

man das nicht auch bei anderen gefährlichen Leuten anwenden?

Ich freue mich über die insgesamt positive Beratung, auch dieses Ansatzes. Gerade nach den schlimmen Gewalttaten in Hamburg hat auch der Bundesinnen minister gesagt, in extremen Fällen müsse man in sol chen Situationen auch eine elektronische Fußfessel anwenden können. Dazu kann ich nur feststellen: Wir sind mit dem heutigen Tag das einzige Bundesland in Deutschland, das diese Möglichkeit jetzt auch tat sächlich geschaffen hat. So gehen wir eben mit dem Thema der inneren Sicherheit um. Es ist richtig, dass wir in Bayern davon Gebrauch machen.

(Beifall bei der CSU)

Viertens und letztens, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unsere rechtlichen Bestimmungen müssen auch mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Wir brau chen eine klare Rechtsgrundlage, zum Beispiel um bei Terrorverdächtigen auch an die verschlüsselte Te lekommunikation im Internet, etwa bei WhatsApp und Skype heranzukommen. Bis vor Kurzem war es un sinnigerweise nach der Rechtslage auf Bundesebene so, dass ein Richter beispielsweise bei einem Terror verdächtigen die Überwachung des Telefons und damit auch der SMS anordnen konnte, damit aber nicht die Überwachung zum Beispiel von WhatsApps, die mit dem gleichen Handy versendet wurden, mög lich war. Das war in der Tat völlig überholt. Ich bin froh darüber, dass wir in Berlin durchsetzen konnten, dass das im Bund geändert wird, und dass wir – jetzt haben wir die Möglichkeit, es auf Landesebene nach zuvollziehen – parallel dazu auch in Bayern die ent sprechenden Möglichkeiten schaffen. Es ist notwen dig, dass wir diese rechtlichen Möglichkeiten auch für unsere Sicherheitsbehörden schaffen.

Meine Damen und Herren, wir sind in der Tat eine of fene Gesellschaft, aber zum Schutz dieser offenen Gesellschaft braucht es einen starken Staat, der best möglich für die Sicherheit und Freiheit der Menschen einsteht.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Die Anschläge in Großbritannien, in Manchester und in London, aber auch das Chaos bei dem G20Gipfel in Hamburg haben wieder einmal gezeigt: Die Bürger rechte werden in diesem Land doch nicht vom Staat bedroht, sondern von Extremisten und Chaoten.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Deshalb sind wir in Bayern weiterhin konsequent un terwegs, um alles dafür zu tun, dass ein wirklich star ker Staat die Sicherheit der Menschen, die ihm anver

traut ist, bestmöglich schützen kann. Hundertprozentige Sicherheit kann keiner verspre chen, aber das Menschenmögliche zu tun, in diesem Fall heute das rechtlich Mögliche zu tun, um unsere Sicherheitsbehörden in die Lage zu versetzen, ihrem Auftrag bestmöglich nachzukommen, ist unsere politi sche Verpflichtung. Deshalb bitte ich Sie um Zustim mung zu diesem Gesetzentwurf.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung lie gen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/16299, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/17058 und 17/17191 sowie die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/17415 zu grunde.

Vorweg ist über den vom endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ab lehnung empfohlenen Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER abzustimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag auf Druck sache 17/17191 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion FREIE WÄHLER und Herr Kollege Felbinger (frakti onslos). Die Gegenstimmen, bitte! – Die CSUFraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Stimmenthal tungen? – Die SPDFraktion. Damit ist dieser Ände rungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetz entwurf. Der federführende Ausschuss für Kommuna le Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt Zu stimmung mit der Maßgabe, dass im neuen Artikel 11 Absatz 3 Satz 1 des Polizeiaufgabengesetzes das Wort "Gewalttaten" durch das Wort "Angriffe" ersetzt wird.

Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parla mentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Be schlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 4 als Datum des In krafttretens den "1. August 2017" einzufügen. Im Ein zelnen verweise ich auf Drucksache 17/17415.

Darüber hinaus sind aufgrund der im Gesetz und Verordnungsblatt vom 12. Juli veröffentlichten Geset ze die Änderungshinweise zur letzten Änderung beim Polizeiaufgabengesetz – § 1 – und beim Landesstraf und Verordnungsgesetz – § 3 – anzupassen.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen und Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSUFraktion. Die Gegenstim men, bitte! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – SPDFraktion und Fraktion FREIE WÄHLER sowie Kollege Felbinger (fraktionslos). Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Hierzu wurde nament liche Abstimmung beantragt. Die Urnen stehen bereit. Ich eröffne die Abstimmung. Hierfür bestehen fünf Mi nuten Zeit.