kunft gut vorbereitet. Weiter sagte er: Klar ist aber auch, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen und dass für überzogene Ausgabewünsche kein Spielraum vorhanden ist. Die gleiche Botschaft lese ich auch immer wieder in den Berichten des Obersten Rechnungshofs.
In Diskussionen, zum Beispiel im Haushaltsausschuss, stelle ich immer gerne Vergleiche zwischen dem Freistaat Bayern und anderen Bundesländern an.
Ich weiß, lieber Herr Kollege Güller, solche Vergleiche gefallen der Opposition nicht. Aber ich sage aus tiefster Überzeugung: Vergleiche haben nichts mit Eigenlob zu tun. Nein, sie haben etwas mit der Realität und mit der Wahrheit zu tun. Ich sage auch ganz bewusst: Die Menschen in unserem Lande haben ein Anrecht darauf, zu wissen, wie es bei uns im Freistaat Bayern und in anderen Bundesländern ausschaut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte ausdrücklich betonen: Die Vergleiche zeigen, dass Bayern das Land mit den solidesten Staatsfinanzen ist und bleibt. Hier verweise ich ebenfalls auf den ORHBericht.
Zum Vergleich ziehe ich immer wieder insbesondere die Zinsausgabenquote heran. Hier liegt der Freistaat Bayern bei 1,4 %. Ich bin dem Kollegen Bernhard Pohl von den FREIEN WÄHLERN dankbar, dass er auch immer wieder ganz fair darauf hinweist, dass hier der Freistaat Bayern im Vergleich mit anderen Bundesländern wirklich sehr, sehr gut dasteht. Andere westliche Flächenländer legen andere Zahlen vor, nämlich eine Zinsausgabenquote von 4,1 %. Auch auf die Pro-Kopf-Verschuldung möchte ich hinweisen. Wir haben eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 2.256 Euro. Das ist im bundesweiten Vergleich der mit Abstand niedrigste Wert. Der Durchschnitt bei den anderen westlichen Flächenländern beläuft sich auf immerhin 8.637 Euro. Das heißt, er ist dreimal so hoch wie im Freistaat Bayern. Im Folgenden ein Vergleich zwischen dem Freistaat Bayern und Nordrhein-Westfalen, wo sich die Situation aufgrund einer neuen Staatsregierung hoffentlich bald verändern wird: Bayern hat eine Gesamtverschuldung in Höhe von circa 20 Milliarden Euro, Nordrhein-Westfalen dagegen in Höhe von insgesamt circa 180 bis 200 Milliarden Euro.
Entscheidende Punkte für den Obersten Rechnungshof sind natürlich immer wieder der Schuldenabbau und eine solide Finanzpolitik. Darin wird mir Frau Frank sicherlich zustimmen.
Ich sage ein bisschen mit Stolz – auch als Kommunalpolitiker –: Seit über zwölf Jahren legt die Bayerische Staatsregierung einen ausgeglichenen Haushalt vor. Dies ist in Deutschland sicherlich einmalig. Ich glaube nicht, dass meine Nachredner von der Opposition, Herr Güller oder andere Kolleginnen und Kollegen, ein anderes Bundesland nennen können, das das auch geschafft hat. Ich sage aber auch, dass es nicht immer leicht war, einen schuldenfreien Haushalt aufzustellen. Aber auch in Zeiten, in denen die Steuereinnahmen deutlich niedriger waren, haben wir als Mehrheitsfraktion und die Staatsregierung den Pfad der Nachhaltigkeit nicht verlassen. Was Bayern seit nun über zwölf Jahren macht und der ORH in seinen Berichten immer wieder lobend erwähnt, ist für den Bund und vor allem die anderen Bundesländer zum Vorbild geworden.
Ich möchte auch zum Schuldenabbau bis zum Jahre 2030 einige Worte sagen. Diese Forderung enthält auch der Bericht des ORH. In dessen Bericht heißt es: Ziel: Schuldenabbau bis 2030; Erfordernis: Begrenzung der Ausgabensteigerung für künftig aufzustellende Haushalte und zugleich weiterhin Einplanung von Schuldentilgungen. In dem Bericht fordert der ORH ferner, dass Rückzahlungen der BayernLB zur Schuldentilgung verwendet werden sollten. Ich bin als Mitglied der Mehrheitsfraktion stolz darauf, dass wir in den Jahren 2012 bis 2016 bereits rund 3,6 Milliarden Euro – 3,6 Milliarden Euro! – Altschulden getilgt haben. Im Doppelhaushalt 2017/2018 haben wir eine weitere Tilgung in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro – Stichwort Stabilisierungsfonds BayernLB – veranschlagt. Das heißt konkret, dass wir am Ziel "Schuldenabbau bis zum Jahre 2030" festhalten werden. Natürlich ist es auch Fazit des ORH, dass das Ziel, bis 2030 die Schulden abzubauen, nur mit Ausgabendisziplin und Schuldentilgung erreicht werden kann. Ich möchte ausdrücklich betonen: Dieses Ziel verfolgt auch die Bayerische Staatsregierung in vorbildlicher Art und Weise.
Weiteres Anliegen dieses Prüfungsberichts des ORH ist es, dass die Rückzahlungen der BayernLB zur Schuldentilgung verwendet werden, also zugunsten des Stabilisierungsfonds eingesetzt werden. Von den bislang zurückgezahlten 2 Milliarden Euro wurden 550 Millionen Euro im Jahr 2016 zur Tilgung verwendet. Das heißt konkret, dass wir dieser Forderung auch im Nachtragshaushalt 2016 ein Stück weit Rechnung getragen haben. Sie wissen auch – insbesondere die Haushaltspolitiker –, dass im Doppelhaus
Ich habe mich heute über die Aussagen unseres Finanzministers Dr. Markus Söder bei der Pressekonferenz zum Thema BayernLB sehr gefreut; denn es ist vor allem ihm, aber auch uns die Beendigung des EUBeihilfeverfahrens gelungen. Das heißt konkret – so lese ich es heraus –, dass wir damit einen weiteren Spielraum von ungefähr einer Milliarde Euro bekommen, den wir möglicherweise zur weiteren Schuldentilgung verwenden können. Ich sage mit etwas Stolz, dass sich unsere Bayerische Landesbank sehr gut und sehr positiv entwickelt hat; denn es gibt auch negative Beispiele, etwa die WestLB oder die NordLB. Deswegen ein herzliches Dankeschön an den Finanzminister Dr. Markus Söder für diese wirklich grandiose Arbeit, die vor allem bei der BayernLB geleistet wurde. Herzlichen Dank dafür!
Als weiteren Punkt, der positiv zu bewerten ist, nachdem er in diesem Prüfungsbericht nicht explizit aufgeführt wurde, möchte ich die Personalsituation der Finanz- und Steuerverwaltung nennen, die vor allen Dingen von den Kolleginnen und Kollegen der Opposition immer wieder sehr heftig kritisiert wird. Aber man muss ehrlicherweise anerkennen: Finanzminister Dr. Markus Söder hat zur Verbesserung der Personalsituation an den bayerischen Finanzämtern enorm viele Maßnahmen ergriffen. Seit dem Jahr 2009 wurden an den bayerischen Finanzämtern fast 2.800 neue Stellen geschaffen.
Lieber Herr Kollege Ganserer – er ist nicht mehr anwesend –, man sollte sich ein bisschen besser informieren, bevor man hier im Plenum solche Aussagen macht. Derzeit haben wir 2.400 Beamtenanwärter an unseren Finanzschulen, zum Beispiel in Ansbach, oder an den Finanzhochschulen in Herrsching und Kaufbeuren. Hier werden die Beamtenanwärter bestens ausgebildet. Das macht deutlich, dass wir auf diesem Gebiet bestens aufgestellt sind. Damit schaffen wir es nicht nur, alte Stellen zu besetzen, sondern an unseren Finanzämtern die Stellensituation deutlich zu verbessern. Wir haben also mehr Personal eingestellt und, da das Thema Steuergerechtigkeit immer wieder angesprochen wird, stelle ich fest: Wir haben im Bereich der Steuerfahndung eine Erhöhung von circa 21 % zu verzeichnen. Vom Finanzminister wurden insbesondere zur Herstellung von Steuergerechtigkeit quasi Sonderkommissionen, sogenannte FBIs, eingerichtet.
Ich will mich auch bei unseren tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Finanzämtern und bei
der Steuerverwaltung ganz herzlich bedanken; denn sie erbringen bundesweit immer wieder die besten Zahlen. Dafür gebühren ihnen eine große Anerkennung und ein herzliches Dankeschön.
Die ORH-Berichte, aber auch die Doppelhaushalte 2015/2016 und 2017/2018 sind, wie Sie alle wissen, stark geprägt durch die hohen Asyl- und Integrationskosten. Ich will an dieser Stelle deutlich hervorheben, dass Bayern in diesen Jahren fast 9 Milliarden Euro – 9 Milliarden Euro! – zur Bewältigung dieser großen Aufgabe ausgibt. Trotz dieser Belastung und trotz der hohen Belastungen durch den Länderfinanzausgleich, den ich auch noch kurz ansprechen möchte, schaffen wir es, weiterhin keine Neuverschuldung vornehmen zu müssen, sondern am Schuldenabbau festzuhalten. Dies gelingt nur im Freistaat Bayern. Nur als Vergleich: Allein im Jahr 2016 waren die Ausgaben für Asyl höher als die Etats der Ministerien für Wirtschaft, Umwelt und Gesundheit zusammen.
Auch zu den Themen "Länderfinanzausgleich" und "Keine Neuverschuldung" möchte ich noch ein paar Worte sagen. Sie wissen alle, dass der Länderfinanzausgleich im Haushalt des Freistaats Bayern mit derzeit über sechs Milliarden Euro jährlich den größten Einzelposten darstellt. Schaut man sich die Entwicklung des Länderfinanzausgleichs an, wird die gute wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat Bayern deutlich. Der Anteil des Freistaats Bayern am Länderfinanzausgleich betrug im Jahr 2008 noch 35,4 %. Im Jahr 2015 hat sich dieser Anteil jedoch auf 56,8 % erhöht; Tendenz: steigend. Deswegen bin ich unserem Finanzminister, aber auch unserem Ministerpräsidenten sehr, sehr dankbar, dass es ihnen gelungen ist, beim Länderfinanzausgleich eine Veränderung zu erreichen. Ich gehe davon aus, dass wir ab dem Jahr 2020 circa 1,3 Milliarden Euro weniger in den Länderfinanzausgleich zahlen müssen. Deswegen an Ministerpräsident Horst Seehofer und Finanzminister Dr. Markus Söder ein herzliches Dankeschön! Um Ihnen die Dimension vor allem beim Länderfinanzausgleich deutlich zu machen – auch das wurde im ORHBericht aufgeführt –: Wir hatten im Jahr 2015 allein beim Länderfinanzausgleich außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 434 Millionen Euro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der weitgehenden Umsetzung der Anregungen des Obersten Rechnungshofes wollen wir auch künftig gewährleisten, dass die gute und erfolgreiche bayerische Haushaltsführung weiter verbessert wird und der Freistaat Bayern auch künftig über solide Finanzen verfügt. Meine Fraktion wird daher der Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Jahr 2015 mit großer Überzeugung zu
stimmen – ich hoffe natürlich auch auf die Kollegen der FREIEN WÄHLER, die sich zur Finanzsituation des Freistaats Bayern auch schon positiv geäußert haben.
Abschließend möchte ich auf den Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofes auf Entlastung aufgrund des Beitrages zur Haushaltsrechnung 2015 für den Einzelplan 11 verweisen. Ich darf Sie um Zustimmung zum Antrag des Obersten Rechnungshofes bitten. Er wurde im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 31. Mai 2017 behandelt und dem Landtag auch einstimmig zur Zustimmung empfohlen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit dem Thema der Entlastung des Obersten Rechnungshofes für das Haushaltsjahr 2015 beginnen. An dieser Stelle wird meine Fraktion, die SPD-Fraktion, gerne zustimmen. Diese Zustimmung ist verbunden mit einem Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Sie, Frau Vizepräsidentin Frank, stellvertretend entgegennehmen und sicherlich weitergeben. Was der ORH mit seinen Prüfberichten, Sonderprüfungen und den Berichten an den Bayerischen Landtag leistet, ist, glaube ich, wirklich gut, um nicht zu sagen: mit der Tendenz "hervorragend".
Ich komme zur Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2015. Hier kann und wird es, Kolleginnen und Kollegen, vonseiten der SPD-Fraktion keine Zustimmung geben. Eine Zustimmung wäre das falsche Zeichen. Eine Zustimmung würde, so wie es Kollege Herold schon angedeutet und suggeriert hat, von Ihnen nur so ausgelegt werden, als wäre in diesem Staatshaushalt alles in Ordnung. – Nein, das ist es nicht.
Schauen wir uns den Staatshaushalt insgesamt, auch den für das Jahr 2015, an: Unzureichende Investitionsquoten, zu wenig Geld für Sanierung von Straßen und Brücken, zu wenig Gelder für staatliche Bauten, zu wenig Zuschüsse zur Sanierung von Schulen und vor allem zu wenig Anschub für einen Wohnungsbau, bei dem sich auch Bezieher mittlerer und kleiner Einkommen Mietwohnungen leisten können. Hinzu kommt die unzureichende Unterstützung vieler sozialer Einrichtungen: eine unzureichende Finanzierung von Kitas, eine unzureichende Finanzierung der Schuldnerberatungen, von Frauenhäusern, von
Vieles wird von Ihnen bei der Haushaltsaufstellung und -beratung – auch im Haushalt 2015 war das so der Fall – auf die lange Bank geschoben. Sie gefährden mit solchen Haushalten die Zukunftsfähigkeit Bayerns für die kommenden 10 oder 15 Jahre.
Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, keine Zustimmung zur Entlastung! Diese Fehler sind nämlich in den betreffenden Haushalt gegossen. Dazu kann es keine Zustimmung geben.
Wie Sie von der CSU den Bericht des ORH behandeln und werten, hat die vorhergehende Rede und auch Ihr Beifall zu den einzelnen Passagen gezeigt. Sie wälzen sich geradezu in Selbstgefälligkeit.
Dazu kommen wir gleich, Herr Kollege; nur nicht zu früh lächeln. Sie wälzen sich in Vergleichen zu anderen Bundesländern,
statt darauf zu achten, was wir in Bayern besser machen könnten oder was uns der ORH ins Stammbuch schreibt, was nicht funktioniert und was falsch gemacht wird.
Beispiel Nummer 1: Thema Finanzministerium. Herr Kollege, ich schätze Sie sehr. Lieber Hans, da hat es dir die Optik aber doch gehörig verzogen, wenn du sagst, dass der ORH mit dem Finanzministerium zufrieden ist. Wir haben im letzten Jahr 17 Prüfungsvermerke gehabt; davon betreffen 8 das Finanzministerium. 8 von 17 Prüfungsvermerken wurden allein zum Finanzministerium erstellt.
Etwas zieht sich wie ein roter Faden durch: Mängel im Steuervollzug. Diese Mängel im Steuervollzug sind auf zu wenig Personal zurückzuführen, auf Personal, das zu wenig geschult und fortgebildet wird, und teilweise auf organisatorische Mängel.
Dies ist der 20. ORH-Bericht – ein trauriges Jubiläum – in Folge, der diese Mängel im Finanzministerium aufzeigt. Dies ist – so fair muss man sein; aber auch das ist ein schlechtes Jubiläum – der 5. Bericht zu
einem Haushalt, für den Sie, Herr Söder, die Verantwortung tragen, in dem diese Mängel ebenfalls genannt sind. Also Jubiläum 20 und 5. Sie vonseiten der CSU sollten an dieser Stelle doch etwas mehr dazu sagen, wie Sie diese Mängel abstellen wollen, statt nur selbstgerecht auf andere Bundesländer zu verweisen.
Beispiel Nummer 2. Schauen Sie einmal in den ORHBericht zum Thema Fördermittel-Controlling des Wirtschaftsministeriums. Dort ist eine wuchtige Feststellung des ORH zu finden. Der Einsatz staatlicher Haushaltsmittel ist wenig transparent; konkrete Ziele werden kaum definiert, Erfolgskontrollen häufig nicht oder nur ansatzweise durchgeführt. Wir sprechen dabei von Programmen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro – 2.600 Millionen Euro –, die allein in den Jahren 2009 bis 2013 verausgabt wurden.
Zu den Prüfungen in den Einzelbereichen. Bei den Projektförderungen haben Sie bei 68 % der geförderten Projekte keine Erfolgskontrolle, bei institutionellen Förderungen bei 48 % der Projekte keine Erfolgskontrolle vorgenommen, ich betone: keinerlei Erfolgskontrolle. Herr Kollege, wenn Sie darauf als Parlament, als CSU-Fraktion nicht auch wuchtig antworten wollen, und zwar mit glasklaren Änderungen in der Zuständigkeit, vielleicht auch in der personellen Zuständigkeit des Ministeriums, und der Entlastung einfach zustimmen, dann ist das Ihre Sache. Unser Weg eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Staatshaushalt ist das jedenfalls nicht.
Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum dritten Beispiel: der Abwicklung von Bauvorhaben. Nehmen wir das, was dieses Mal im Bericht des Obersten Rechnungshofes steht: Haus der Berge. Eine Deckelung der Kosten hat stattgefunden. Der Gesetzgeber, das Parlament, hat den Betrag auf 19 Millionen Euro gedeckelt. Den Ausführenden in der OBB ist dies völlig egal, schnurzpiepegal. Jetzt wurden 22,7 Millionen Euro und damit 19,4 % mehr ausgegeben. Die einzige Folge, die das für Sie im Ausschuss hat, ist: Der Zeigefinger wird leicht erhoben, und es wird gesagt: Du, du, das macht ihr doch bitte schön nicht mehr.
Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere daran, was in den letzten Monaten in diesem Ausschuss abgelaufen ist. Ich erinnere an die gestrige Debatte zum Thema Obersalzberg, zum Thema McGraw-Kaserne in München, zur Sanierung der Gebäude am Karolinenplatz, zum Amerikahaus, und ich erinnere an das, was bisher beim Gärtnerplatztheater an Kostensteigerungen abgelaufen ist und was uns dort noch ins Haus steht.