Protocol of the Session on June 21, 2017

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die sachlichen Linien sind besprochen. Es ist darauf hingewiesen worden, dass es im Dezember eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Schmitt-Bussinger gab. Wir haben damals beantwortet, was wir beantworten konnten. Mehr Fragen können wir erst beantworten, wenn die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt ist; diese ist aber noch nicht abgeschlossen. Sie wird im Juli abgeschlossen sein. Dann haben wir die Ergebnisse vorliegen. Es ist vollkommen klar, dass auch dieser Fall, wenn es Anlass zu Beanstandungen gibt, genauso wie andere Fälle gehandhabt wird: Dann gibt es Rückforderungen. Wenn nachbezahlt werden muss, weil die Sache teurer geworden ist, wird nachgesteuert. Wenn es in Ordnung ist, ist es in Ordnung. Dann wird nichts verändert. Es läuft also nach dem üblichen Verfahren ab.

Lieber Herr Scheuenstuhl, niemand will irgendetwas vertuschen. In Bezug auf Transparenz brauchen wir diese Verwendungsnachweisprüfung. Wenn uns die Ergebnisse dieser Prüfung nicht vorliegen, können Sie spekulieren. Genau dieser Vorwurf steht anscheinend immer wieder im Raum. Um die anstehenden Fragen verantwortlich beantworten zu können, brauchen wir den Verwendungsnachweis. Dieser wird erstellt. Dann haben wir die notwendigen Daten vorliegen, und dann werden, wenn erforderlich, vonseiten der staatlichen Verwaltung die nötigen Schlüsse gezogen – ob es sich um einen Grafen, einen Egloffstein, einen Denkmalratsvorsitzenden oder einen ganz normalen Bürger handelt: Es ist das reguläre Verfahren.

Weil auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege etwas angegriffen worden ist, will ich deutlich sagen, dass die Denkmalpflege in den letzten Jahren sehr stark eine Dienstleistungsbehörde geworden ist, die die Menschen nicht schurigelt, sondern ihnen gerade in Person des Herrn Pfeil und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beratend zur Seite steht. Auch diese in den letzten Jahren sehr positive Entwicklung sollte deutlich gemacht werden.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatssekretär, bitte bleiben Sie noch am Rednerpult; denn wir haben noch eine Zwischenbemerkung der Abgeordneten Schmitt-Bussinger.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, um hier keine Irrtümer aufkommen zu lassen: Wir wollen dann einen Bericht, wenn berichtet werden kann. Ob das jetzt im Mai, im Juni oder im Juli der Fall ist, ist für uns nicht maßgeblich. Deswegen verstehen wir nicht, weshalb es hier keine Zustim

mung zu einem Bericht gibt, der dann abgegeben werden soll, wenn etwas berichtet werden kann. Dass Sie und das Landesamt Ihre bzw. seine Arbeit machen, ist unbestritten. Aber es sind Fragen offen, die wir dann beantwortet wissen möchten, wenn es Antworten gibt.

(Beifall bei der SPD)

Das scheint jetzt eine mündliche Nachstellung zu sein. Das war wohl so nicht klar. Wir werden jetzt keinen Bericht geben können. Ich nehme an, deshalb werden wir jetzt diesen Berichtsantrag seitens der Mehrheitsfraktion ablehnen. Dann, wenn es möglich ist und die Daten auf dem Tisch liegen, bekommen Sie die Unterlagen.

(Harry Scheuenstuhl (SPD): Das ist eine Zusage!)

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Kreuzer, Brendel-Fischer, Heckner und andere und Fraktion (CSU) betreffend "Präventionsmaßnahmen zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit" auf Drucksache 17/17285 bekannt: Mit Ja haben 119 gestimmt, mit Nein niemand. Stimmenthaltungen gab es keine.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Geflüchtete Frauen und ihre Kinder vor Gewalt und sexuellen Übergriffen schützen - Gewaltschutzkonzept für Frauen und Kinder in

allen Flüchtlingsunterkünften umsetzen (Drs. 17/15136)

Ich eröffne die Aussprache. Die gesamte Redezeit beträgt 24 Minuten. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren fordern Ehrenamtliche, Wohlfahrtsverbände und Organisationen, zum Beispiel SkF, JADWIGA, SOLWODI, die Oppositionsfraktionen und viele, viele andere ein klares Gewaltschutzkonzept der Bayerischen Staatsregierung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, traumatisierte, alleinerziehende Frauen und Kinder, bislang jedoch vergebens. Die Bundesregierung hat in den Ländern bereits 2016 ein Gewaltschutzkonzept angeregt. Es gibt sogar KfWMittel, um hier Mindeststandards baulicher Art nachzurüsten. Doch die Bayerische Staatsregierung ist immer noch nicht bereit, ein verbindliches Gewaltschutzkonzept vorzulegen, etwa auf Basis der Empfehlungen der Wohlfahrtsverbände. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies können Sie heute noch ändern. Dies sollten Sie ändern. Stimmen Sie daher dem Antrag betreffend "Gewaltschutzkonzept für Frauen und Kinder in allen Flüchtlingsunterkünften umsetzen" zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Natürlich gibt es vorbildliche Einrichtungen. Meist ist dies das Verdienst einzelner Kommunen. Was aber fehlt, ist ein Konzept der Staatsregierung.

In der Situation ewig währender Debatten in diesem Hause und des Nichtagierenwollens des Bayerischen Sozialministeriums traf uns die Tragödie von Arnschwang. Diese Tat, bei der ein fünfjähriges Kind erstochen, sein Bruder schwer traumatisiert, seine Mutter schwer verletzt wurde, diese Tat, meine Kolleginnen und Kollegen, hätte verhindert werden müssen und hätte verhindert werden können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Erschreckt und ungläubig musste die Öffentlichkeit zur Kenntnis nehmen, dass ein Straftäter, von dem das Gericht feststellte, dass von ihm in Zukunft eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit durch neue schwerwiegende Straftaten gegen Leib und Leben anderer Personen ernsthaft ausgehe, dessen Sucht- und Gewaltproblematik und Suizidalität bekannt war, gemeinsam mit alleinerziehenden Frauen und Kindern in einer recht dezentralen Unterkunft ohne Sicherheitsdienst, in der nur für Stunden ein Hausmeister oder Verwalter immer wieder einmal zugegen war, untergebracht wurde. Mehrfach haben die Bewohnerinnen der Gemeinschaftsunterkunft wegen Streitigkei

ten mit dem psychisch auffälligen Straftäter die Polizei herbeigerufen, doch der Täter blieb weiterhin dort – eine tickende Zeitbombe, mit der die Bewohnerinnen über Jahre zu leben hatten.

(Thomas Gehring (GRÜNE): Unerhört!)

Mit Erstaunen nahmen wir weiter zur Kenntnis,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

dass die Erkenntnisse über die Gefährlichkeit des späteren Täters nicht an diejenigen Stellen weitergegeben wurden, die für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständig sind. Erstaunt nahmen wir auch zur Kenntnis, dass es in der gesamten Oberpfalz keine Einrichtungen mit besonderen Belegungskonzepten gibt und auch nirgends Frauen und Kinder getrennt untergebracht werden können. Auch das verwunderte sehr.

Der Innenminister ist heute nicht da. Er ist derjenige, der jetzt gefordert wäre aufzuklären, welche Fehler gemacht wurden und welche Lücken es in der bayerischen Sicherheitsarchitektur gibt, damit diese zukünftig abgestellt bzw. geschlossen werden können.

(Beifall bei den GRÜNEN – Unruhe)

Ich bitte doch um etwas Ruhe.

Der Innenminister ist für die Sicherheit aller Bewohner in diesem Land zuständig, auch für die Sicherheit unserer Flüchtlinge.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Innenminister muss aufhören, Nebelkerzen zu werfen und von kleinen Behördenfehlern zu sprechen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wir haben hier einen systematischen Fehler in unserem Sicherheitssystem. Leider wurden die letzten zwei Wochen nicht genutzt, um aufzuklären. Wir brauchen aber eine umfassende Aufklärung dieses Behördenversagens. Wir möchten wissen, welche Informationen wann und wo und wie weitergegeben werden. Da die Staatsregierung bislang nicht willens ist, aufzuklären und damit auch Fehler abstellen zu können, fordern wir die Einsetzung eines unabhängigen Sonderermittlers.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, wir werden dafür Sorge tragen, dass es in Bayern nicht Sicherheit erster und zweiter Klasse gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Kaniber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat haben wir die traurige Tatsache, dass Anfang Juni in Arnschwang der üble Mord an diesem jungen, fünfjährigen Buben und die schwere Verletzung seiner Mutter geschehen sind. Dies hat uns allen gezeigt, dass es traurigerweise immer wieder zu Übergriffen in Asylbewerberheimen kommt. Diese Übergriffe sind inakzeptabel, und es ist auch besonders traurig, dass diese Übergriffe von Männern erfolgen, die selbst schutzsuchende Mitbewohner sind. Selbstverständlich müssen wir Frauen und Kinder schützen. Das steht doch überhaupt nicht zur Debatte.

(Beifall bei der CSU – Zuruf von den GRÜNEN: Warum machen Sie dann nichts?)

Warten Sie doch! Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie immer gleich so losschießen. Im Übrigen, liebe Frau Kamm, hätten Sie heute einen ganz anderen Antrag einbringen müssen. Sie haben sich jetzt nämlich ganz explizit auf diesen einen Fall eingeschossen. Wenn Sie erlauben, würde ich aber gerne Ihren Antrag, den Sie vorgelegt haben, abarbeiten.

(Beifall bei der CSU)

Schauen wir uns den Forderungskatalog an und schauen wir, was denn in diesem Freistaat überhaupt passiert. Was ist denn überhaupt möglich? Was wird denn geleistet? – Wir haben 86 separate Unterbringungsmöglichkeiten speziell für Frauen mit und ohne Kinder. Es gibt 8 separate Unterbringungsmöglichkeiten bei den Erstaufnahmen, 6 separate Unterbringungsmöglichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften und 72 separate Unterbringungsmöglichkeiten in dezentralen Unterkünften. Des Weiteren schaut man in allen neuen Unterkünften, die aufgebaut und eingerichtet werden, explizit darauf, dass allein reisende Frauen auch eigene Wohneinheiten haben. Man schaut darauf, dass allein reisende Männer getrennt von Familien und allein reisenden Frauen untergebracht werden.

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass die Damen bei Bedarf oder bei Befürchtung eines Übergriffes – um Gottes willen! – oder bei Angst einer Frau sofort herausgenommen werden. Auch hier gibt es meines Wissens 54 spezielle Unterbringungen.

(Thomas Gehring (GRÜNE): Warum hat es dann nicht funktioniert?)

Liebe GRÜNE, in Nummer 3 Ihres Antrags fordern Sie, dass allein reisende Flüchtlingsfrauen und ihre Kinder in einer Datenbank erfasst werden. Das ist natürlich ein hilfreicher Gedanke, den wir auch gut finden. Dies ist aber aufgrund unseres Datenschutzes nicht möglich. Hier ist auf die Freiwilligkeit allein reisender Frauen mit Kindern zu setzen.

In Nummer 4 fordern Sie, dass allen allein reisenden Frauen in allen Phasen des Asylfahrens das Recht eingeräumt wird, auf eigenen Wunsch in einer frauenspezifischen Unterkunft untergebracht zu werden. Das ist bereits erfüllt. Das machen wir bereits; denn die jeweilige Unterbringungsbehörde berücksichtigt vor Ort

(Beifall bei der CSU)