Der gesundheitliche Verbraucherschutz gehört zu unseren zentralen Verpflichtungen. In Bayern soll ein bestmögliches Maß an Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Verbraucherschutz gewährleistet werden. Das ist unser aller Ziel.
Trotz allem bin ich der Meinung, dass Bayern nicht nur sehr sichere, sondern auch qualitativ sehr hochwertige Lebensmittel hat.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich nicht nur unseren Landwirten und Bauern, sondern auch den Veterinären und Behörden für ihre tägliche Arbeit danken. Eines aber muss klargestellt werden: Keine noch so intensive Kontrolltätigkeit wird zu hundertprozentiger Sicherheit führen. Es gibt sowohl menschliches Versagen als auch kriminelle Handlungen; das muss man auch sagen. Vor beidem ist keiner gefeit. Das heißt: Wir werden so gut wie möglich kontrollieren – das sind wir unseren Verbrauchern schuldig –, aber dennoch müssen wir uns auch darauf einstellen, dass es weiterhin Lebensmittelskandale geben wird. Hundertprozentige Sicherheit kann es leider nicht geben.
ten Jahren haben wir an dieser Stelle öfter über die Schwachstellen im System der Lebensmittelüberwachung diskutiert, als uns lieb war. Unter anderem hat der Oberste Rechnungshof die Probleme klar benannt. Ein Problem war die Frage: Was passiert mit den Ergebnissen von Eigenkontrollen, die Betriebe selbst in Auftrag geben? Diese Frage hat uns im Fall Bayern-Ei beschäftigt, und sie begegnet uns wieder im Fall des Listeriose-Ausbruchs, der von der Metzgerei Sieber in Geretsried ausging.
Es wurde schon ausgeführt: Bei Eigenkontrollen in den Jahren 2013 und 2015 gab es positive Befunde; es wurden Listerienzahlen über dem Grenzwert ermittelt. Doch davon haben die Kontrollbehörden nie erfahren. Im Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer hat sich herausgestellt, dass er die Untersuchungsergebnisse für sich behalten hat und nicht einmal interne Qualitätssicherer im Unternehmen davon wussten. Meine Damen und Herren, das ist kriminell. Man hätte vieles verhindern können.
Damit solche Selbstkontrollen wirklich etwas bringen, gibt es nur eine Lösung: Die Labore müssen auffällige Befunde direkt den Behörden melden. Diese Meldepflicht nennt auch der ORH in seinem Gutachten; er schreibt dazu, dadurch könnte etwaigen Manipulationen vorgebeugt werden. Manipulationen wird man sicherlich grundsätzlich nie ganz ausschließen können; aber eine konsequent durchgesetzte Meldepflicht trägt dazu bei, dass das System der Selbstkontrollen effektiver wird. Wenn Behörden tatsächlich an die Ergebnisse kommen, können sie auch reagieren und die entsprechenden Maßnahmen veranlassen, zum Beispiel engmaschigere Kontrollen.
Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verpflichtet Labore sogar dazu, Untersuchungsergebnisse zu melden. Wenn ein untersuchtes Lebensmittel einem Verkehrsverbot unterliegen würde, muss es raus. Offenbar ist das leider nicht die gängige Praxis. Dies muss aber gängige Praxis werden. Die Staatsregierung muss dafür sorgen, dass Behörden auf allen Ebenen diese Meldepflicht durchsetzen; denn die positiven Befunde bei den Eigenkontrollen waren im Fall Sieber der springende Punkt. Wenn die Behörden davon gewusst hätten, hätten sie wesentlich früher reagieren und vermutlich Krankheitsfälle verhindern können. So aber war es eine langwierige Suche nach der Nadel im Heuhaufen, sowohl für die Experten des Robert-Koch-Instituts als auch für die Kontrollbehörden in Bayern.
Dass bei den routinemäßigen amtlichen Kontrollen im fraglichen Zeitraum im Betrieb nichts gefunden wurde, macht auf den ersten Blick stutzig. Ich sehe hier aber kein Versagen des Landratsamtes. Das Landratsamt
hat nach dem Kontrollplan stichprobenartig Produkte der Metzgerei untersucht; diese waren alle unbelastet. Das Tückische daran war, dass die Kontaminationen in Schüben aufgetreten sind. Man hat gesehen, wie schwierig es war, die Quelle zu finden, sogar als bekannt war, dass der Ursprung des Listeriose-Ausbruchs bei Sieber lag. Das dürfen wir nicht vergessen. Der Betrieb wurde auf den Kopf gestellt. Trotzdem wusste man zunächst nicht, wo der Herd dieses Ausbruchs war. Heute weiß man, dass es eine Verpackungsmaschine war. Aber nicht alle Produkte, die von dieser Maschine bearbeitet wurden, waren belastet. Bei Tausenden von Produkten, die täglich über die Bänder gelaufen sind, hätte schon der Zufall helfen müssen, um angesichts einer kleinen Stichprobe ein kontaminiertes Produkt zu erwischen. Den Kontrollbehörden des Landratsamtes kann man in diesem Fall keinen Vorwurf machen.
Am Donnerstag werden wir im Umweltausschuss einen Dringlichkeitsantrag der SPD behandeln. Dort erhoffen wir uns weitere Auskünfte zu dieser Thematik. Dem Berichtsantrag werden wir selbstverständlich zustimmen, um noch mehr und detailliertere Auskünfte zu bekommen, damit wir in der Zukunft Vorkehrungen dafür treffen können, solche Dinge zu verhindern und es gar nicht so weit kommen zu lassen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch vor der Sommerpause wird sich der Untersuchungsausschuss Bayern-Ei konstituieren. Man könnte ihn auch Untersuchungsausschuss Lebensmittelkontrolle nennen; denn was bei der Firma Bayern-Ei vorgefallen ist, ist für den Zustand der Lebensmittelkontrolle in Bayern symptomatisch.
Ich sehe in diesem Ausschuss eine deutliche Chance vorwärtszukommen. Ich möchte betonen, dass gerade wir GRÜNEN sehr hartnäckig bei dem Vorhaben waren, diesen Ausschuss einzurichten.
Die Vorgänge um die Firma Sieber zeigen ja das gleiche Muster. Nur: Hier haben die Behörden früher reagiert. Die Frage ist nur: Wann? Wann haben sie reagiert? Haben sie rechtzeitig eingegriffen, oder war es nicht vielleicht schon zu spät, zu spät etwa für die vielen Betroffenen? Es waren ja sogar Tote zu beklagen.
Natürlich wissen wir, dass es nicht leicht ist, die Quelle einer Lebensmittelverseuchung zu finden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gleiche hat das LGL aber auch im Fall Bayern-Ei gesagt. Es hieß immer, dass man nicht feststellen konnte, wo die Ursache der Epidemie zu finden war. Komischerweise konnten das aber die Franzosen und die Österreicher und letztlich auch die Staatsanwaltschaft schon. Für uns stellt sich daher die Frage, ob wir etwas an unseren Strukturen verbessern müssen und ob die Abläufe vielleicht mangelhaft sind. Wir sagen ganz deutlich: Die Abläufe müssen verbessert werden. Es kann jedenfalls nicht sein, dass der Verursacher nur per Zufall gefunden wird, so wie dies bei der Firma Sieber der Fall war.
Die Hartnäckigkeit der Opposition hatte ein wichtiges Ergebnis zur Folge: Die Lebensmittelkontrolle der Großbetriebe wird neu organisiert. Dies finden wir im Prinzip durchaus richtig. Ob dieses neue System auch effizient betrieben werden kann, werden wir sehen.
Mit Sicherheit nicht effizient betrieben wird das System der Eigenkontrollen. So, wie es aussieht, soll sich daran voraussichtlich aber nichts ändern. Das finden wir in höchstem Maße bedenklich.
Denn das System der Eigenkontrollen funktioniert nur dann, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen sofort den Behörden gemeldet werden. Es macht doch keinen Sinn, wenn zunächst der Betreiber das Untersuchungsergebnis zu Gesicht bekommt und dann selbstständig entscheidet, ob er das Ergebnis den Behörden meldet oder nicht. Es soll sogar schon Labore geben, die im Internet damit werben, dass sie ihre Ergebnisse immer nur in Absprache mit dem Betreiber weitergeben oder eben nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wäre ein Skandal.
Wir sagen: Die Labore müssen verpflichtet werden, alle Ergebnisse an die Behörden weiterzugeben. Wenn sich herausstellt, dass schlampig gearbeitet worden ist oder dass Gefälligkeitsuntersuchungen gemacht werden, muss dies hart bestraft werden.
Es muss auch hinterfragt werden, ob ein Betrieb alleine dafür verantwortlich sein soll, ein Eigenkontrollkonzept zu entwickeln. – Nein, auch die Aufsichtsbehörden haben hier eine besondere Verantwortung; denn dieses Konzept muss dann umgesetzt, und die Umsetzung muss auch kontrolliert werden; denn sonst steht es nur auf dem Papier, aber es passiert nichts.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Gesundheit der Menschen zu spielen, ist kein Kavaliersdelikt.
Alle Räder müssen ineinandergreifen: Selbstkontrolle und amtliche Aufsicht, Kontrollbehörde und LGL. Es ist die Pflicht des Staates, dieses System gründlich zu organisieren und bei Bedarf nachzusteuern.
In der Vergangenheit haben wir hiervon leider noch zu wenig gesehen. Aber es gibt immer wieder Gelegenheit, dies zu intensivieren. Also: Packen wir es an! An uns soll es nicht scheitern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das beschriebene Listeriose-Geschehen – es gab Tote; viele Menschen haben gesundheitliche Schäden davongetragen – ist bedauerlich, ja schrecklich. Diese Einschätzung gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen viel Geld haben oder nicht.
Da es besonders schwierig ist herauszufinden, aus welchem Produkt die Listerien stammen und auf welchem Wege sie in das Lebensmittel gelangt sind, ist detektivische Arbeit erforderlich; hierauf hat Herr Kollege Beißwenger bereits hingewiesen.
In Bezug auf die Verantwortlichkeit ist eine Frage entscheidend: Wie können alle Beteiligten dem Anspruch des Verbrauchers auf sichere Lebensmittel gerecht werden? – Wir müssen festhalten, dass entsprechend den Vorschriften der Grundsatz der Eigenüberwachung des Lebensmittelunternehmers gilt. Er muss seine Lebensmittel ständig kontrollieren und den Herstellungsprozess überwachen. Er muss sicherstellen, dass er dieser Verantwortung gerecht wird. Das ist der Dreh- und Angelpunkt, auch in allen weiteren Diskussionen über den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Der Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet, Informationen an die Behörden weiterzugeben, wenn seine Lebensmittel einem Verkehrsverbot unterliegen. Gegen die entsprechenden Vorschriften hat der Lebensmittelunternehmer im vorliegenden Fall eindeutig verstoßen.
Wir können festhalten: Das, was SPD und GRÜNE hier fordern, ist bereits Realität. Die rechtlichen Möglichkeiten sind ausreichend. Wenn entsprechend gehandelt worden wäre, wären die Behörden dem Geschehen wesentlich früher auf die Spur gekommen.
Man muss die Chronologie betrachten: Ab Bekanntwerden der Ergebnisse der ersten Probe am 16. März 2016 sind dem Lebensmittelunternehmer eine Reihe von Maßnahmen auferlegt worden. Die Behörden haben die Erfüllung kontrolliert und vor den entsprechenden Produkten gewarnt. Wenn es um andere Bereiche ging, hat die Opposition immer kritisiert, dass nicht gewarnt worden sei. Im vorliegenden Fall wurde gewarnt, aber das passt Ihnen anscheinend auch wieder nicht.
Der Blick auf die Chronologie ermöglicht eine objektive Bewertung. Diese ist auch im vorliegenden Fall zwingend notwendig. Es verbietet sich, hier reißerisch, der schnellen Schlagzeile nachheischend, aufzutreten und Verantwortlichkeiten der Behörden zu postulieren, die einfach nicht bestanden.
Herr Kollege Beißwenger hat bereits darauf hingewiesen: Wir können Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften nicht immer verhindern, wie engmaschig wir unser Kontrollnetz auch knüpfen.
Deswegen eignen sich die Vorfälle nicht zum Skandalisieren. Herr Kollege von Brunn, sie eignen sich auch nicht dazu, sich – wie Sie es vergeblich versucht haben – zu profilieren. Sie postulieren zwar immer wieder Untersuchungsausschüsse; auf deren Fragenkataloge warten wir immer noch.