Was ist passiert, seit die Studie zur Bedarfsermittlung 2016 veröffentlicht wurde, nachdem wir sie immer und immer wieder gefordert haben? – Nahezu nichts ist passiert. Wir hören nun, dass 2018 die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe vorliegen sollen, in denen dann steht, was wir weiter tun könnten und dass ein Konzept erstellt werden muss. Man muss sich das vorstellen: 2018 werden wieder fast fünf Jahre vergangen sein. Die Zahlen liegen längst vor, und die Arbeitsgruppe wird vielleicht irgendwann etwas vorlegen. Wenn wir im Freistaat auf allen Poli
tikfeldern so arbeiten würden wie die Staatsregierung in der Frauenpolitik, würde Bayern wirklich am Boden liegen.
Deshalb freue ich mich darüber, dass auf unseren Antrag im Ausschuss zumindest einem Zwischenbericht zugestimmt wurde, denn dieser ist wirklich überfällig. In dem Zwischenbericht soll dargestellt werden, was die Arbeitsgruppe bisher überhaupt erreicht hat, außer die Verantwortung zwischen Kommunen und Freistaat hin und her zu schieben. Ich sage es einmal bewusst polemisch, weil wir bisher nicht wissen, was überhaupt herausgekommen ist. Wann der Bericht kommt, ist immer noch unklar. Deshalb halte ich es für wichtig, dass wir im Landtag noch einmal ein Zeichen setzen und uns informieren lassen. Deswegen haben wir unseren Antrag ebenfalls hochgezogen.
Ich freue mich auch darüber, dass in der letzten Ausschusssitzung vonseiten der CSU-Fraktion das Problem zumindest erkannt und dass auch avisiert wurde, bei den Haushaltsberatungen vielleicht etwas einzubringen. Dennoch müssen wir darauf drängen, dass es auch wirklich so ist. Die Sofortmaßnahmen, die die SPD jetzt und wir bereits 2016 gefordert haben, müssen jetzt kommen; denn wir können die Sofortmaßnahmen nicht zurückstellen, während die Arbeitsgruppe tagt, um ein vernünftiges Konzept aufzustellen. Wir können es nicht darauf ankommen lassen, dass währenddessen Frauen weiter abgewiesen werden oder keine vernünftige Begleitung bekommen. Da müssen wir einhaken. Der Bedarf an Sofortmaßnahmen ist auch längst bekannt. Es sind 1,3 Millionen Euro bei einem Haushalt von 60 Milliarden pro Jahr. Diese Relation zeigt eindeutig, dass dieser Bedarf gedeckt werden kann.
Der Freistaat kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen und sich nur auf die Kommunen und die ehrenamtlichen Helferinnen verlassen. Der Freistaat ist in der Verantwortung, es geht um grundlegende Menschenrechte.
Unser Ziel ist es deshalb, dass wir noch weitergehen. Wir müssen die Personalkostenförderung für die Frauenhäuser genauso wie für die Frauennotrufe ausbauen. Der Bedarf liegt auf der Hand, und wir brauchen auch bauliche Maßnahmen, um denen zu helfen, die am schlimmsten betroffen sind, nämlich behinderten Frauen und Mädchen; denn diese bleiben momentan beim ganzen Hilfesystem außen vor. Wir brauchen dafür auch eine aufsuchende Beratung. Wir
brauchen Übergangswohnungen usw. Vor allem brauchen wir auch präventive Maßnahmen, damit es gar nicht so weit kommt. Auch das wurde von Ihnen, von der CSU, im Ausschuss bekräftigt. Ich hoffe, dass diese Zusagen bei den Haushaltsberatungen auch eingehalten werden. Wir werden nicht lockerlassen, damit die 4.500 Frauen, die jetzt weggeschickt werden, künftig sicher unterkommen. Stimmen Sie deshalb unserem Berichtsantrag zu, damit der Bericht auch wirklich bald kommt und wir darauf aufbauen können! Bitte springen Sie über Ihren Schatten, und stimmen Sie auch dem Antrag der SPD zu, weil es wirklich notwendig ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal muss ich etwas klarstellen. Als mein Name auf der Anzeigetafel erschien, gab es in der SPD ein kleines Getuschel und Gelächter, warum denn da ein Mann spricht und keine Frau. Dazu möchte ich Ihnen gleich einmal eines entgegenhalten. – Herr von Brunn ist jetzt leider weg, denn er war es –: Erstens muss ich keine Drogen nehmen, um gegen Drogenmissbrauch zu sein. Zweitens muss ich nicht homosexuell sein, um mich für die Rechte von Homosexuellen einzusetzen. Schließlich muss ich auch keine Frau sein, um mich für die Rechte von Frauen und deren Schutz einzusetzen. Das ganz klar vorweg, um es deutlich zu machen.
Jetzt stehen hier zwei Anträge zur Diskussion. Der eine ist der Berichtsantrag der GRÜNEN. Den Berichtsantrag der GRÜNEN haben wir bereits im Ausschuss mit den Stimmen der CSU mitgetragen und ihn so, wie er formuliert ist, unterstützt. Warum? – Wir halten es für richtig, dass nach einem Jahr über den aktuellen Stand Bericht erstattet wird, wenn die Bedarfsermittlungsstudie erstellt wird, diese vorliegt und dann die Arbeitsgruppe gegründet wird. Deshalb stimmen wir auch heute dem Berichtsantrag der GRÜNEN zu. Ich hoffe, dass wir noch vor der Sommerpause im Ausschuss die Gelegenheit haben, über den aktuellen Stand der Gespräche aus erster Hand informiert zu werden.
Der zweite Antrag ist der Antrag der SPD. Frau Kollegin Strohmayr sagte vorhin, sie wolle zumindest einen Einstieg, damit wir die Ziele mittelfristig erreichen können. Der Antrag verlangt aber keinen Einstieg. Er ver
langt einen sofort gültigen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz. Wenn wir das beschließen würden, hätte es zur Konsequenz, dass bei einer Abweisung Ersatzansprüche im Raum stehen. Wir kennen es von den Kindertagesstätten. Dann stellt sich die Frage, wer diesen Rechtsanspruch beschlossen hat. Wenn der Freistaat Bayern ihn beschlossen hat, ist er in der Haftung.
Frau Strohmayr verkennt dabei – das hat sie mit keinem einzigen Satz erwähnt –, dass Träger der Frauenhäuser bei uns die Landkreise sind. In der Gegend, in der ich bin, und auch in ganz Bayern ist es so: Träger sind die Landkreise. Bei mir sind vier Landkreise und die Stadt Schweinfurt zusammen Träger eines Frauenhauses. Jetzt beschließen wir die Erhöhung der Frauenhausplätze in Schweinfurt. Mieten wir jetzt ein neues Gebäude an? Was machen wir denn? Wie setzen wir das um?
Wir können gar nicht alleine die Zahl der Frauenhausplätze erhöhen, weil Mieter und damit Nutzungsberechtigter des Gebäudes der Zweckverband ist bzw. die Landkreise es sind. Deshalb brauchen wir immer die kommunale Ebene, wenn wir die Zahl der Frauenhausplätze erweitern wollen, weil die Kommunen Träger der Frauenhäuser sind. Das können wir überhaupt nicht beschließen. Zu dieser Feststellung haben Sie kein einziges Wort gesagt.
(Ruth Müller (SPD): Es wäre schon besser gewesen, die CSU hätte eine Frau zur Frauenpolitik geschickt!)
Die nächste Frage ist die Personalkostenförderung. Ich freue mich, dass Sie mittlerweile das Problem erkannt haben; denn im Ausschuss haben Sie gesagt, in den letzten Jahren sei überhaupt nie etwas passiert. Sie haben überhaupt nicht mitbekommen, dass zum 1. Januar 2017 die Förderung um 20 % erhöht worden ist. Ich habe es Ihnen im Ausschuss schon gesagt: Zum 1. Januar 2017 wurde die Personalkostenförderung für die Frauenhäuser um 20 % erhöht. Für welche anderen Bereiche erhöhen wir die Personalkostenförderung um 20 %?
(Zurufe von der SPD – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Das ist doch immer noch zu wenig! – Glocke der Präsidentin)
Auf jeden Fall können Sie hier im Hause nicht mehr sagen, es sei nichts passiert. Die Förderung ist um 20 % angehoben worden.
Sie ignorieren auch die Verbesserungen bei den Interventionsstellen. Dazu gab es einen nachgezogenen Antrag der GRÜNEN. Die SPD hatte einen noch niedrigeren Betrag gefordert. Die GRÜNEN haben 2015 400.000 Euro für die Interventionsstellen beantragt. Was haben wir, die CSU-Fraktion, beschlossen? – 550.000 Euro! Deshalb haben Sie jede Berechtigung verloren, uns vorzuwerfen, dass wir nichts für Frauen, für Frauenhäuser usw. tun würden. Wir haben in den letzten vier Jahren eine ganze Menge getan. Das lassen wir uns von Ihnen nicht vorhalten.
Da kann man nicht einfach sagen: Wir erhöhen jetzt pauschal die Personalförderung und schaffen Frauenhäuser. Warum? – Ich hab’s vorher betont: Die kommunalen Gebietskörperschaften sind Träger unserer Frauenhäuser. Der Freistaat Bayern gibt eine Förderung zur Bewältigung
dieser Pflichtaufgabe der kommunalen Ebene. Das heißt: Wir brauchen immer die Kommunen bei der Umsetzung. Zum Beispiel kann der Freistaat Bayern nicht beschließen, dass das Frauenhaus in Schweinfurt barrierefrei umgebaut wird.
(Ruth Müller (SPD): Aber "Bayern barrierefrei 2023" können Sie! – Weitere Zurufe – Glocke der Präsidentin)
Der Freistaat Bayern kann nicht beschließen, dass das Frauenhaus in Schweinfurt barrierefrei umgebaut wird. Ich brauche dazu die kommunalen Gebietskörperschaften. Also macht es doch Sinn, sich zusammenzusetzen, um das mit den Gebietskörperschaften in dieser Arbeitsgruppe – –
In Würzburg habe ich Ihnen das letzte Mal vorgehalten, dass Würzburg Schlusslicht in Unterfranken ist. Dann haben Sie behauptet – wahrheitswidrig behauptet –,
dass Sie Anträge gestellt haben. Sie wollten mir das Protokoll geben. Ich habe den Oberbürgermeister in Würzburg angeschrieben und habe um Mitteilung und Antragsunterlagen gebeten. Da sagt er: Es ist nichts passiert.
Und Sie haben mir zugesichert, Sie liefern mir Unterlagen und Protokolle. Sie haben nichts geliefert. Bekennen Sie Farbe, zeigen Sie mir die Unterlagen, wo Sie irgendetwas zur Verbesserung der Situation von Frauen in Würzburg in die Wege geleitet haben. Nichts! Überall, wo Sie kommunale Verantwortung tragen, haben Sie versagt. Und das muss man auch mal klarstellen.
So! Und jetzt nochmal zum Thema weiteres Vorgehen. Wir sind in einem geordneten Verfahren. Mit den kommunalen Spitzenverbänden trifft man sich über Monate hinweg, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Da reden wir von Prävention, von Schutz von Frauen mit Behinderung, von einem vollkommen neuen Finanzierungsmodell, weil die Frage nach den Betriebskosten überhaupt noch nicht geklärt ist. Wer trägt die Investitionen in die Baulast? – All diese Fragen müssen mit den Kommunen geklärt werden. Wir sehen uns als Partner der Kommunen, besprechen das mit den Kommunen und mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Wir haben als Bayerischer Landtag die Staatsregierung in großer Einmütigkeit mit Beschluss vom April 2016 aufgefordert, mit den Kommunen die Eckpunkte einer neuen Frauenhausförderung festzulegen. Wir sehen keinen Handlungsbedarf, von diesem Konzept, von dieser Beschlusslage abzuweichen. Wir sind Partner der Kommunen. Wir stehen für einen besseren Schutz von Frauen und Kindern, die gewaltbetroffen sind. Wir haben mehr Mittel eingestellt. Wir haben in die Interventionsstellen investiert. Wir haben eine um 20 % höhere Personalkostenförderung. Wir werden auch im Rahmen des Nachtragshaushalts nochmal einsteigen.
Deshalb lehnen wir einen Rechtsanspruch – einen Rechtsanspruch! –, wie ihn die SPD heute beantragt hat, konsequent ab, weil der überhaupt nicht umsetzbar ist, weil das Aufgabe der Kommunen ist. Dem Berichtsantrag der GRÜNEN stimmen wir zu, weil er vernünftig ist, weil er richtig ist und weil auch wir wissen wollen, was aktuell Stand des Verfahrens ist.
In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich jetzt schon auf das Protokoll, das mir der Herr Rosenthal bald mal schickt. Wahrscheinlich werde ich dann, wenn es so weit ist, schon nicht mehr Mitglied des Bayerischen Landtags sein. In diesem Sinne: Vielen Dank.
(Beifall bei der CSU – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Das wär sowieso gescheiter für die Frauen in Bayern, wenn Sie nicht mehr im Landtag wären!)
Vielen Dank. – Wenn wir uns jetzt wieder ein bisschen beruhigt haben, gebe ich der Frau Kollegin Müller das Wort für eine Zwischenbemerkung. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Kollege Vogel, Sie haben so vielversprechend angefangen und wollten praktisch beweisen, dass Männer in der CSU auch Frauenpolitik können. Das Ende war echt kläglich. Sie haben bewiesen, dass Männer von der CSU keine Frauenpolitik leisten können.