Protocol of the Session on May 18, 2017

Auch mich macht die Tatsache besorgt, dass die Bienenweiden und damit auch das Bienenparadies in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Bienensterben, das Sie, Frau Sengl, angesprochen haben, ist aber nichts Unübliches, so dramatisch das klingen mag. Wir haben nach dem Winter immer gewisse Verluste an Völkern, und im Frühjahr und Sommer erholen sie sich wieder und kommen meistens wieder auf den Stand wie vor dem Winter.

Nun aber zu Ihrem Antrag. Ich freue mich, dass von vielen auch unser umfangreiches Kulturlandschaftsprogramm und Vertragsnaturschutzprogramm, für das das Umweltministerium zuständig ist, anerkannt worden ist. Ohne Zweifel ist es beispielgebend für ganz Deutschland, was wir hier für den Gewässer-, für den Boden- und Klimaschutz tun, auch zur Förderung der Biodiversität, zur Erhaltung der verschiedenen Arten und nicht zuletzt auch für den Erhalt der Vielfalt unserer Kulturlandschaft. Eine Million Hektar in Bayern sind quasi mit diesen Kulturlandschaftsprogrammen und damit auch Auflagen bewirtschaftet. Jeder zweite Landwirt nutzt in irgendeiner Form eine Maßnahme.

Ich freue mich darüber, dass es mir gelungen ist, für 2017 die Ansätze der Förderprogramme für die Imkerei und für die Bienenzüchter um 20 % zu erhöhen. Ich bitte auch zur Kenntnis zu nehmen, dass wir in der neuen Förderperiode von fünf Euro pro Baum auf acht Euro erhöht haben. Das ist eine Steigerung um 60 %. Natürlich kann man immer fragen, ob es noch ein bisschen mehr sein kann, und zusätzliche Forderungen stellen. Ich bitte aber zu bedenken, dass wir für 450.000 Bäume plus Neuanlagen jährlich fast 4 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Jeder Antragsteller konnte bisher berücksichtigt werden. Das gehört auch zur Wahrheit.

Die Bagatellgrenze hat der Abgeordnete Arnold eigentlich differenziert dargestellt. Ja, wir haben für alle KULAP-Programme eine Bagatellgrenze eingezogen, um nicht unnötige Bürokratie heraufzubeschwören und nicht Kleinstflächen mit wenig Geld zu fördern. Wenn man aber darüber nachdenkt, hier eine Sonderregelung einzuführen, sollte bedacht werden, dass es sinnvoll ist, das jeweils zu Beginn einer Förderperiode zu tun und nicht jetzt, genau in der Mitte dieser Förderperiode.

Im Übrigen darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass Streuobstanlagen unter drei Hektar nicht gefördert würden. Wie gesagt: acht Euro pro Baum, egal ob ein halbes Hektar, ob drei oder vier Hektar. Wir fördern grundsätzlich pro Baum.

Ich meine, wir sollten nach Ablauf dieser Periode gemeinsam überlegen, ob wir für die Imker und nicht zuletzt für die Bienen zusätzliche Möglichkeiten der Unterstützung finden. Zu einer Evaluierung nach dieser Finanzperiode bin ich gerne bereit. Dann können wir gemeinsam versuchen, die Erfahrungen für die Zukunft zu nutzen. Aber jetzt, während der Förderperiode, in Brüssel eine Notifizierung herbeiführen zu wollen, dient mehr dem Schein nach außen; die praktische Wirkung wäre nur unmittelbar vor Beginn der nächsten Förderperiode spürbar. Deswegen sollten wir das ganze Thema evaluieren.

Ich freue mich, wenn wir alle Maßnahmen nützen, die der Bienenhaltung dienen. Herr Arnold hat zu Recht einen Rückblick auf die Diskussion von letzter Woche gegeben. Die Eiweißerzeugung in Bayern mit Leguminosen ist bienenfreundlich und auch im Interesse der Bienenhalter. Die Randstreifen an Wäldern oder an Feldstücken, Blühflächen genannt, haben wir bewusst verstärkt gefördert. Meine Damen und Herren, wenn Sie Bayern mit anderen Bundesländern vergleichen, werden Sie feststellen, dass selbst hierbei Bayern an der Spitze ist.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das

Handzeichen. – SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen, bitte! – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zurück zum Paket der Dringlichkeitsanträge betreffend "Rettungsgasse". Dazu fehlen noch die Abstimmungen. Wir beginnen mit den einfachen Abstimmungen und machen die namentliche Abstimmung dann am Schluss.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/17009 – das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER, SPD. Gegenstimmen, bitte! – Die CSU-Fraktion. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Jetzt kommen wir zum Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/17010 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch hier wieder: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER, SPD. Gegenstimmen! – Die CSU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Dann ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Nun kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/16961. Wenn ich das richtig sehe, stehen die Urnen bereit. Die letzten 5 Minuten für heute!

(Namentliche Abstimmung von 16.47 bis 16.52 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Abstimmung. Ich bitte, das Ergebnis noch schnell auszuzählen. Vorher kann ich die Sitzung noch nicht schließen.

Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Kreuzer, Freller, Zellmeier und anderer und Fraktion (CSU) betreffend "Rettungsgasse noch stärker in das Bewusstsein der Autofahrer rücken", Drucksache 17/16961, bekannt. Mit Ja haben 124 Abgeordnete gestimmt, mit Nein null, Stimmenthaltungen gab es auch keine. Der Dringlichkeitsantrag ist somit einstimmig angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/16962 mit 17/16968 und 17/17011 mit 17/17017 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

Damit darf ich mich für die Mitarbeit bedanken und schließe die Sitzung. Ich wünsche ein gutes Nachhausekommen.

(Schluss: 16.55 Uhr)