Protocol of the Session on April 25, 2017

Meine Damen und Herren, drei Punkte beschäftigen uns besonders. Zum Ersten ist es der Rechtsbegriff der drohenden Gefahr, den es so bisher noch nicht gab und den man nach unserer Vorstellung etwas stärker interpretieren müsste. Zum Zweiten ist es die Einführung der Möglichkeit der Anordnung von Kon taktverboten, Aufenthaltsverboten oder Aufenthaltsge boten. Drittens ist es die Einführung des Tragens der Fußfessel unter bestimmten Voraussetzungen.

Meine Damen und Herren, mit den Änderungen wird der Staat dazu ermächtigt, nicht nur straffällig gewor denen Menschen, sondern auch Menschen aufgrund eines auffällig gewordenen Verhaltens eine Fußfessel anzulegen, um sie besser beobachten zu können. Es kann ihnen verboten werden, mit bestimmten Perso nen zu sprechen oder sich mit bestimmten Personen zu treffen. Einfach ausgedrückt heißt das: Wir gehen einen Schritt schneller, um zu vermeiden, dass die Gefahr überhaupt eintritt. Das Ganze ist eigentlich

eine gute Sache. Wir tragen dazu bei, dass dem Si cherheitsbedürfnis des Bürgers Rechnung getragen wird.

Der Teufel steckt dabei aber wie so häufig im Detail. Das Feststellen einer drohenden Gefahr berechtigt die Polizei, notwendige Maßnahmen zu treffen, um die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern. Wir alle sind uns einig, dass die polizeilichen Befugnisse unverzüglich den aktuel len Bedrohungen angepasst werden müssen. Wir können nicht zuschauen, wie ein Herr Amri quer durch Deutschland und Europa marschiert und nichts passiert. Ich glaube, wir müssen gar nicht näher auf diesen Fall eingehen. Wir wollen keinen zweiten Fall Amri. Deshalb müssen wir die erforderlichen Vorkeh rungen treffen, damit das nicht wieder passiert. Die Polizei muss handlungsfähig bleiben, um effektiv an der Verhinderung von Straftaten und insbesondere terroristischen Gewalttaten arbeiten zu können.

Dabei ist es auch erforderlich, die Gesetze zu überar beiten und die Polizei in ihrer Ermittlungsarbeit mit den erforderlichen Befugnissen auszustatten. Gerade die nationale wie auch internationale Gefährdung durch verschiedene Formen des Terrorismus und Ext remismus macht es notwendig, im Einzelfall gefährli che Personen auch länger und mit anderen Methoden zu überwachen. Auch der aktuell vorliegende Verfas sungsschutzbericht für 2016 bestätigt diesen Weg und macht die Vielzahl der Bedrohungen mehr als deut lich. Bei der Einführung einer elektronischen Fußfes sel handelt es sich zwar um einen sehr schwerwie genden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen, der noch keine Straftat begangen hat – auch das müssen wir in diesem Fall herausstellen –, wir werden aber nicht gänzlich an dieser Maßnahme vorbeikommen.

Hinzu kommt, dass verdeckte Maßnahmen ein wichti ges Mittel sind, um zu erfahren, mit wem sich ein po tenzieller Gefährder trifft, was er plant und wer noch zu diesem Kreis gehört. Da kann uns eine Fußfessel nicht weiterhelfen. Dafür brauchen wir mehr Polizei und eine gute Polizeiarbeit. Für die Verhinderung sol cher Straftaten müssen die Kapazitäten der Polizei weiter ausgebaut werden. Eine effektive Observation sowie der Ausbau klassischer Ermittlungsarbeit sind die Mittel, um potenzielle Täter ausfindig zu machen und ihre Motive zu analysieren. Zu dem gleichen Er gebnis kommen nicht nur wir, sondern auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die Polizeigewerkschaf ten, der Richterverein und der Deutsche Gewerk schaftsbund. Alle sind höchst kritisch gegenüber dem Begriff der drohenden Gefahr und gegenüber der elektronischen Fußfessel.

Meine Damen und Herren, diese verfassungsrechtli chen Bedenken sollten wir beachten. Schnellschüsse sollten wir vermeiden. Wir begrüßen es deshalb, dass eine Expertenanhörung stattfinden wird. Wir werden uns bei dieser Expertenanhörung intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Wir werden die dort auftauchenden Fragen behandeln; denn wir wol len mit diesen Maßnahmen alle das eine erreichen: Bayern soll das Land mit der höchsten Sicherheit in Deutschland und in Europa bleiben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Hanisch. – Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Schulze. Bitte schön, Frau Schulze.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten, dass die Menschen bei uns frei und in Sicherheit leben kön nen. Dafür müssen wir die Sicherheitsbehörden mit Personal und Ressourcen gut ausstatten. Wir müssen eine europäische Sicherheitspolitik forcieren. Wir müssen mehr Prävention betreiben. Wir müssen Ge fährder engmaschig überwachen, und vor allem müs sen wir die geltenden Gesetze konsequent anwen den.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir verschließen uns auch nicht gesetzlichen Ände rungen, wenn sie der zielgerichteten Gefahrenabwehr dienen und auf dem Boden des Rechtsstaats stehen. Wir GRÜNE haben aber ein Problem, wenn rechts widrige Vorschläge und Sicherheitsplacebos auf den Tisch gelegt werden, wenn die Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger durch den massiven Ausbau polizeilicher Befugnisse ausgehöhlt werden.

Die CSU möchte mit ihrem Gesetzentwurf die Ein schreitschwelle für polizeiliche Standardmaßnahmen, wie etwa die Identitätsfeststellung oder die Untersu chung einer Person, massiv herabsetzen. Der Daten schutzbeauftragte Prof. Petri formulierte es in seiner Stellungnahme sehr passend: Die Gefahr besteht, dass das geplante Gesetz in erster Linie in die Frei heitsrechte der Normalbürger eingreift und über das Ziel hinausschießt.

(Thomas Gehring (GRÜNE): Sehr richtig!)

Auch der Bayerische Richterverein und die Polizeige werkschaften haben klare verfassungsrechtliche Be denken formuliert. Wir GRÜNE haben eine Experten anhörung im Landtag gefordert.

Heute möchte ich besonders auf zwei Punkte einge hen. Fangen wir mit dem präventiven Sicherheitsge wahrsam an. Die CSU möchte, dass die Polizei künf tig gefährliche Personen präventiv in Gewahrsam nehmen darf, wenn von ihnen unter anderem eine Gefahr für bestimmte bedeutende und hochrangige Rechtsgüter ausgeht. Bisher ist das nur möglich, wenn von diesen Personen eine konkrete Gefahr aus geht. Ihr Vorschlag, Herr Herrmann, geht in Richtung von Gesinnungshaft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Von den CSUKollegen ist jetzt schon zweimal SchleswigHolstein angesprochen worden. Eine auf Polizeirecht gestützte Präventivhaft für Gefährder über 24 Stunden des Folgetages hinaus gibt es in SchleswigHolstein nicht. Ihre Behauptung, die Sie hier aufgestellt haben, war also nicht richtig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dann kommen wir zur elektronischen Fußfessel. Der Traum eines jeden CSUPolitikers scheint zu sein: "Gib mir einen Gefährder – ich lege ihm eine Fußfes sel an, und dann ist alles gut!" – Ich muss Ihnen aber als Innenpolitikerin sagen, dass es so einfach nicht ist. Es gibt keinerlei Erkenntnisse darüber, dass auch nur ein einziger terroristischer Anschlag durch eine Fußfessel verhindert werden konnte. Wir wissen nur, dass terroristische Anschläge leider auch mit elektro nischer Fußfessel schon möglich waren, nämlich erst im letzten Sommer in Frankreich. Bei Selbstmordat tentätern hilft die elektronische Fußfessel also nicht, und die abschreckende Wirkung auf Personen, die zum Äußersten bereit sind, ist hinfällig. Das schreiben Sie, Herr Herrmann, in Ihrer Antwort auf meine Anfra ge.

Außerdem zeigt sich sehr deutlich, dass der personel le Aufwand, um Personen mit Fußfesseln zu kontrol lieren, weiterhin hoch ist. Ihr Argument, "Wir nehmen die elektronische Fußfessel, um die Polizei zu entlas ten", trägt nicht; denn die Fußfessel ist kein genereller Ersatz für erforderliche präventive Maßnahmen der Polizei wie etwa Observation oder Ingewahrsamnah me. Man weiß bei einer Fußfessel schließlich nur, wo die jeweilige Person ist, aber nicht, mit wem sie sich unterhält, was sie plant, worüber sie redet etc. pp. Und natürlich ist es nicht zielführend, dem Gefährder eine Fußfessel anzulegen, wenn man verdeckt ermit telt – dann weiß der Betreffende nämlich, dass er be obachtet wird.

Man muss sich also fragen, ob dieses Instrument wirklich zum Ziel führt. In unseren Augen geht bei die sem Thema nichts darüber, Gefährder engmaschig von Personal, also von Polizistinnen und Polizisten,

überwachen zu lassen. Und dazu brauchen wir, wie ich anfangs gesagt habe, eine gut ausgestattete Poli zei, die diese Aufgaben auch erledigen kann.

(Jürgen W. Heike (CSU): Wissen Sie, wie viel Personal Sie dazu brauchen?)

Ja, ich weiß es. Sie wissen auch, wie viele Gefähr der wir in Bayern haben. Man könnte das sehr wohl hinbekommen, indem man unsere Polizei einfach gut ausstattet.

(Beifall bei den GRÜNEN – Jürgen W. Heike (CSU): Das sind doch Märchen!)

Sicherheitsplacebos dagegen bringen nichts. Deswe gen bin ich sehr gespannt auf die weiteren Debatten hier im Plenum. Ich freue mich auch auf die Anhö rung, bei der wir die verschiedenen rechtlichen Punk te mit sachverständigen Expertinnen und Experten noch einmal durchgehen können. In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Debatte für die Sicher heit in unserem Land.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Schulze. – Letzte Rednerin in dieser Aussprache ist die Kollegin Claudia Stamm. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Kol legin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was wir in dieser Sicherheitsdebatte brauchen, hat die Kolle gin Schulze gerade gesagt. Aber ganz ehrlich: Ich würde Ihnen raten, diesen Gesetzentwurf einfach in die Tonne, in den Abfalleimer zu werfen; denn erstens dreht er sich um den Begriff Gefährder. Aber dieser Begriff – das wissen Sie, Herr Minister Herrmann, si cherlich – ist juristisch nicht definiert, nicht festgelegt. Außerdem – das ist auch in der heutigen Debatte wie der passiert – macht der Begriff Gefährder nichts an deres, als den islamistischen Gefährder heraufzube schwören und hervorzurufen. Vom Rechtsextremisten ist nicht die Rede, sondern immer nur vom Islamisten. Und wenn ich mit Menschen rede, die Gefährder aus ihrer GefährderSituation, ihrer extremistischen Situa tion, herausholen wollen – nämlich entradikalisieren und in das normale Leben holen –, dann sprechen sie selbst von einer Frau, die lediglich islamisch, islamis tisch geworden ist und ausreisen will. Die wird auch als Gefährder bezeichnet.

Genau diese Diskussion zeigt, wie unklar dieser Be griff ist. Es ist überhaupt nicht geklärt, wer ein Gefähr der ist und was damit gemeint ist.

In der Fachliteratur fasst von Denkowski es folgender maßen zusammen: "In solch einem neuartigen poli zeirechtlichen Vorverfahren des Strafprozesses steht ein potentieller Beschuldigter als Feind rechtlos außerhalb des Rechts." Und Sie zementieren mit dem Gesetzentwurf den Begriff des Gefährders. Das geht überhaupt nicht. Und wenn Sie nicht auf mich, nicht auf die Fachliteratur hören, hören Sie vielleicht auf den ExVerfassungsrichter Papier. Laut Wikipedia ist er CSUMitglied und sagt genau das.

Zweitens. Mit dem Gesetzentwurf gibt es eine massi ve Verschiebung der Gewalten. Sie rütteln damit an den Prinzipien unserer Demokratie; denn es gibt eine Verschiebung hin zur Polizei und weg von der Judika tive. Wenn man nett wäre, könnte man noch sagen: Sie trauen der Judikative in Bayern wohl nicht.

Drittens. Sie wollen doch nicht allen Ernstes Men schen einfach auf unbestimmte Zeit wegsperren. Auf unbestimmte Zeit!

Und viertens – das ist der entscheidende Punkt; es ist nämlich genau so: Bayern wird mit diesem Gesetz kein bisschen sicherer. Alle Regelungen gibt es schon auf Bundesebene.

Kommen Sie bitte zum Ende.

Aber Sie spielen mit der Angst der Menschen. Das ist einfach ein Akt im Wahlkampf und nichts weiter.

Danke schön, Frau Kollegin Stamm. – Die Aussprache ist geschlos sen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Aus schuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martin Güll, Margit Wild u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Stärkung des Elternrechts durch Einführung der Elternentscheidung bei der Schullaufbahnwahl (Drs. 17/16366) - Erste Lesung

Für die Begründung des Gesetzentwurfs stehen fünf Minuten zur Verfügung. Die Gesamtredezeit der Frak tionen im Rahmen der Aussprache beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der

Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit ergeben sich 11 Minuten Redezeit für die SPDFraktion. Der erste Redner ist Kollege Güll. Bitte schön, Herr Güll.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer Woche, am 2. Mai, ist es wieder so weit: Die Grundschülerinnen und Grundschüler in Bayern bekommen ihre Über trittszeugnisse. Wenn jemand an diesem Tag aus einem anderen europäischen Land auf Bayern schaut, fragt er: Was macht ihr da eigentlich? Ihr sor tiert Kinder mit neun, zehn Jahren in verschiedene Schularten. Warum lasst ihr die denn eigentlich nicht zusammen? – Ja, Bayern hat ein Schulsystem, das vorgibt, die Kinder nach der gemeinsamen Grund schule begabungsgerecht auf verschiedene Schular ten aufzuteilen. Gut, könnte man sagen; wenn das so ist, dann braucht man dafür ein Verfahren. Das ist lo gisch; denn nach irgendeinem Grundsatz muss es gehen. Wie passiert das in Bayern? – Wir haben uns hier in Bayern offensichtlich dafür entschieden, dass die Kinder mit einem Notendurchschnitt aus den Fä chern Deutsch, Mathematik und HSU in die verschie denen Schularten sortiert werden können. Man nennt das von der Fachlichkeit her eine verbindliche Grund schulempfehlung. Das ist der bayerische Weg.

Gut, könnte man sagen; diesen Weg kann man gehen, wenn man die Frage positiv beantworten kann, ob dieses Verfahren auch zuverlässig ist. Die Antwort auf diese Frage ist leider: Nein. Wir wissen, dass jede zweite Entscheidung im Rahmen dieses Übertrittsverfahrens falsch ist. Wer in die Realschulen oder in die Mittelschulen schaut, weiß, dass sich die Klassen mit steigenden Jahrgangsstufen füllen. Nahe zu jede bayerische Realschule hat eine eigene Gym nasialklasse in der siebten Jahrgangsstufe; jede Mit telschule wächst interessanterweise in der neunten und zehnten Jahrgangsstufe deutlich an. Woher kom men diese Schülerinnen und Schüler? – Sie kommen wegen der getroffenen Fehlentscheidungen.

Eine zweite Frage könnte man stellen: Ist dieses Ver fahren objektiv? – Auch hier ist leider die Antwort ein klares Nein. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen wissen wir, dass die Noten einen schlechten Progno sewert haben. Sie sind definitiv nicht objektiv. Eine Note 2 in der Klasse a ist vielleicht eine Note 3 in der Klasse b. Klassen sind verschieden zusammenge setzt. Die Noten richten sich nach dieser Zusammen setzung.

Wir können weiter fragen: Ist dieses Verfahren denn kindgerecht? – Da könnte man vielleicht antworten: Ja, möglicherweise kann man es so machen. Aber

auch hier ist die Antwort: Nein. Studien der Universität Würzburg, die noch gar nicht alt sind, zeigen bei einem Vergleich zwischen Hessen und Bayern, dass jede zweite Schülerin, jeder zweite Schüler in der zweiten, dritten Klasse erhöhte Stresswerte hat. Das verbindliche Übertrittsverfahren über die Noten belas tet die Kinder also sehr, insbesondere in der vierten Klasse. Der Grund dafür ist einfach: Wir regeln das Erreichen des Notendurchschnitts über 22 Proben. Das heißt: In nahezu jeder zweiten oder dritten Woche findet eine Probe statt. Damit sind nicht nur die Schüler belastet, sondern auch die Eltern und Lehrer. Diese verbringen viel Zeit mit Korrekturarbei ten und Nachbesprechungen, aber nicht mit dem ei gentlichen Unterrichten.

Ich könnte weiter fragen: Ist dieses Verfahren pädago gisch? – Die eindeutige Antwort lautet: Nein. Ein pä dagogisch sinnvolles Verfahren kann nicht erkannt werden, wenn Lehrer der dritten und vierten Klasse kaum mehr vernünftig unterrichten können. Die Eltern fragen ständig nach der Relevanz des Unterrichtsstof fes für den Übertritt und nach der Wichtigkeit der Noten für das Erreichen des Notendurchschnitts. Nach Aussagen vieler Lehrkräfte können bestimmte Themengebiete in Fächern wie Kunst nicht mehr be handelt werden, da die Eltern diese Themen erst nach dem 2. Mai im Unterricht behandelt sehen wollen. Die Eltern haben nur noch die Vorbereitung auf das "Grundschulabitur" im Kopf.

Die letzte Frage, die ich stellen will, lautet: Ist dieses Verfahren möglicherweise verfassungswidrig? – Die klare Antwort lautet: Ja! Vermutlich ja!

(Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU): Nein!)

Das von der SPD in Auftrag gegebene Gutachten be legt doch deutlich, dass die Elternrechte durch die Entscheidung beschnitten werden. Die Elternrechte sind in Artikel 6 des Grundgesetzes und in Artikel 126 der Bayerischen Verfassung verankert. Hier stellt sich die Frage, ob der Staat das Recht dazu hat, die El ternrechte zu beschneiden. Artikel 7 des Grundgeset zes gibt dem Staat die schulorganisatorische Möglich keit dazu.