chend anpassen. Daher ein herzliches Dankeschön an den Innenminister und die gesamte Staatsregierung für diesen Gesetzentwurf! Er wird im Wesentlichen fünf wichtige Bereiche neu regeln.
So wird das Gesetz die Fortbildungsmöglichkeiten noch weiter verbessern. Zukünftig wird die Möglichkeit bestehen, überörtlich auszubilden. Damit werden gerade kleinere Feuerwehren entlastet. Das ist ein guter und richtiger Weg. Darüber kann vor Ort diskutiert werden.
Neu ist auch die Möglichkeit der Bildung von Zweckverbänden. Dadurch kann die Aufgabe des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes etwa einer Verwaltungsgemeinschaft übertragen werden. Damit wird die kommunale Zusammenarbeit ausgebaut, und Synergieeffekte werden verstärkt. Auch dieser Ansatz ist richtig. Auch ich betone hier: Das ist nur eine Möglichkeit. Entscheidend ist immer, wie sie örtlich gesehen und diskutiert wird. Es wird nur der gesetzliche Rahmen geschaffen.
Auch die Altersgrenze ist ein wichtiger Aspekt. Technischer Fortschritt, bessere Lebensbedingungen und bessere gesundheitliche Versorgung führen dazu, dass heute viele Männer und Frauen bis ins hohe Alter körperlich viel fitter und leistungsfähiger sind als früher. Schon wenn ich hier im Bayerischen Landtag in die Runde blicke, wird dieser Eindruck mit Sicherheit bestätigt. Keiner wird mir widersprechen.
Ich hoffe es zumindest. – Diesen positiven Effekt können wir jetzt gesetzlich verankern, indem wir die Altersgrenze von 63 Jahren auf das vollendete 65. Lebensjahr anheben. Darüber wird bereits in den Feuerwehren diskutiert. Deshalb betone ich auch hier, dass diese Möglichkeit freiwillig ist. Wenn jemand mit 63 Jahren sagt: "Ich war bereits 45 Jahre aktiver Feuerwehrmann", verdient das sehr große Anerkennung. Wer weiter bis zum 65. Lebensjahr aktiv in der Wehr tätig sein will, kann sich freiwillig dafür entscheiden; aber keiner muss das tun.
Von großer Bedeutung ist auch die Nachwuchsgewinnung, wie unser Innenminister betont hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, in dieser Hinsicht besteht schon ein wichtiger Unterschied zwischen dem, was dazu im Gesetzentwurf steht, und dem, was Sie dazu vor geraumer Zeit eingebracht haben. Das werden wir bei den Beratungen im Innenausschuss klarstellen. Ihr Sprecher wird dabei leider nicht dabei sein, weil er nicht dem Innenausschuss angehört.
Wichtig ist, dass wir die jungen Leute so früh wie möglich für die Feuerwehren begeistern und sehr stark fördern. Ich selber habe mich in meiner Heimatgemeinde Merching sehr jung in der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren begonnen. Es gibt viele Möglichkeiten, die Kinder bereits im Grundschulalter für die Feuerwehr zu begeistern und sie zu binden. Im Gesetzentwurf steht dazu der richtige Ansatz, dass man Kindergruppen bilden kann.
Sehr wichtig ist uns, dass wir die Möglichkeit schaffen, die Kreisbrandräte draußen in den Landkreisen zu entlasten. Ich betone: Der technische Fortschritt, die Komplexität des Feuerwehrwesens und die Vielfalt der Aufgaben, die sich immer weiter vergrößert, stellen den Kreisbrandrat vor gigantische fachliche, aber auch höchste zeitliche Anforderungen. Dem wollen wir durch eine Ergänzung in Artikel 19 Absatz 3 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Rechnung tragen. Nach dieser Reform soll der Kreisbrandrat künftig im Einvernehmen mit dem Landratsamt weitere Kreisbrandinspektoren ohne eigenen Inspektionsbereich zu seiner Unterstützung bestellen können. Jeder, der einmal bei Feuerwehreinsätzen dabei war oder sie beobachtet hat, weiß, wie wichtig es ist, dass der Kreisbrandrat Unterstützung bekommen kann.
All die Punkte, die ich betont habe, zeigen, wie fortschrittlich und richtungweisend das neue Feuerwehrgesetz ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz hinzufügen, dass wir noch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf einbringen werden. Darin geht es um die Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen durch Feuerwehren. Mit dem geänderten Gesetzentwurf wollen wir eine Rechtsgrundlage schaffen, dass Feuerwehren bei Übungen die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen möglich ist. Wir haben dazu bereits eine Petition im Innenausschuss behandelt. Es ist der richtige Weg, die Kompetenz der Feuerwehren vor Ort zu nutzen und damit die Arbeit der Feuerwehren zu vereinfachen.
Liebe Kollegen, ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Freiwilligen Feuerwehren sind ein unwahrscheinlich wichtiges Bindeglied in unserer Gesellschaft. Sie erfüllen sehr wichtige Aufgaben. Der Name "Feuerwehr" ist eigentlich schon gar nicht mehr angebracht, weil sie in den meisten Fällen zur Leistung technischer Hilfe ausrücken und nicht nur dann, wenn es brennt. Darum ist es umso wichtiger, dass wir ab und zu prüfen, ob wir noch die Wünsche und Forderungen der Feuerwehr erfüllen und ob wir den technischen Möglichkeiten, die sich bieten, Rechnung tragen. Ist das alles durch das Feuerwehrgesetz abgedeckt? – Das passiert mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, dieser Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes enthält in Artikel 7, "Kinder- und Jugendfeuerwehr", eine ganz wesentliche Regelung zur Altersgrenze. Dazu wurden vonseiten der Feuerwehren immer wieder Forderungen erhoben. Wir verfallen jetzt von einem Extrem ins andere. Während bisher sämtliche Anträge der Opposition, die Altersgrenze zu senken, abgelehnt wurden, gehen wir jetzt auf sechs Jahre zurück. Demgegenüber gibt es in der Feuerwehr schon gewisse Bedenken; einige Mitglieder unserer Fraktion waren gestern bei einer Feuerwehr. Allerdings handelt es sich um eine KannRegelung. Wer also nicht will, der muss nicht. Insofern ist diese Regelung durchaus mitzutragen. Was diese Frage angeht, so ist ein Blick in die anderen Bundesländer durchaus interessant: Zehn Bundesländer haben das Mindestalter auf 10 Jahre festgelegt. In drei Bundesländern gilt das Mindestalter von 8 Jahren. Bisher hat sich nur Thüringen für ein Mindestalter von 6 Jahren entschieden.
Es ist sinnvoll, die Altersgrenze nach oben zu setzen. Der Gesundheitszustand der Bevölkerung insgesamt hat sich wesentlich verbessert. Mit 63 Jahren aufhören zu müssen, ist vielen ein Dorn im Auge. Dem wird Rechnung getragen; künftig endet der aktive Feuerwehrdienst erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Mit der regulären Altersgrenze für den Renteneintritt sind wir schon beim 67. Lebensjahr angelangt; aber wir brauchen ja auch für die nächste Novellierung noch etwas, was zu ändern ist. Die Anhebung auf 65 Jahre ist jedenfalls sinnvoll. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, die weitere Ausdehnung der Altersgrenze – auf 67 Jahre – vom positiven Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung abhängig zu machen. Wir werden darüber in unserer Fraktion diskutieren und uns dann überlegen, ob wir einen entsprechenden Antrag bringen.
wir nicht auflösen; deren Potenzial sollten wir vielmehr nutzen. Dass das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, dass im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mehrere Kommunen gemeinsam eine Feuerwehr betreiben, ist ein sehr guter Ansatz. Die Kommunen, die davon Gebrauch machen wollen, können dies tun; gezwungen wird niemand. Auch diese Regelung betrachten wir als sinnvoll.
Wenn ein Landkreis im Rahmen der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrdienstleistenden unterstützend tätig wird, taucht die Frage der Kostenerstattung auf. Das allerdings ist in der Praxis nicht das große Problem. Daher sollte auch diese Möglichkeit durch eine klare Formulierung im Gesetz eröffnet werden.
Dass es dem Kreisbrandrat ermöglicht wird, Kreisbrandinspektoren ohne eigene Gebietszuständigkeit, sogenannte Fach-Kreisbrandinspektoren, zu ernennen, betrachten wir als sehr gute Regelung. Auch diese werden mit dem jeweiligen Kreisbrandrat gut zusammenarbeiten und ihn entlasten.
Aus Feuerwehrkreisen ist immer wieder die Forderung zu hören, einen hauptamtlichen Kreisbrandrat zu bestellen. Das dürfte sehr schwierig zu realisieren sein. Ein rechtliches Hindernis ergibt sich dadurch, dass das Wahlerfordernis eine zeitliche Begrenzung mit sich bringt. Daher glaube ich, dass es der richtige Weg ist, dem Kreisbrandrat die Möglichkeit zu eröffnen, zusätzliche Fach-Kreisbrandinspektoren zu bestellen. Davon wird in der Praxis sicherlich Gebrauch gemacht werden.
Dem Inklusionsgedanken wird dadurch Rechnung getragen, dass in der Feuerwehr auch Menschen mit Behinderung Aufgaben übernehmen können, für deren Erfüllung sie geeignet sind. Ein Behinderter ist unter Umständen ein toller IT-Mensch, der auf diesem Gebiet Hilfe anbieten kann. Auch das ist in meinen Augen der richtige Weg.
In dem Gesetzentwurf werden ferner die Mindestanforderungen an Jugendwarte festgelegt. Sie leisten tolle Arbeit. Hier gilt das Motto: "Aus der Praxis für die Praxis".
Wir sind mit dem Gesetzentwurf im Großen und Ganzen zufrieden. Ich freue mich auf die Beratungen im zuständigen Ausschuss.
diese vier Schlagworte bringen es auf den Punkt. Die Feuerwehren sind für die Sicherheit der Bevölkerung unentbehrlich. Dafür tragen im Freistaat mehr als 320.000 ehrenamtlich tätige Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in rund 7.700 Freiwilligen Feuerwehren in Städten und Gemeinden Sorge. Daher möchte ich mich zuallererst bei den Feuerwehrleuten im Freistaat ganz herzlich bedanken. Mit ihrer unermüdlichen Einsatzbereitschaft, die sie rund um die Uhr zeigen, schützen sie Leben, Gesundheit sowie Hab und Gut ihrer Mitmenschen und wenden Schaden von uns ab.
Kolleginnen und Kollegen, Bayerns Bevölkerung wächst. Aber die Zahl der Aktiven geht zurück. Obwohl sich diese Entwicklung langsam vollzieht, müssen wir feststellen: Wenn wir ihr nur zuschauen, wird den Feuerwehren der Nachwuchs ausgehen. Laut einer Prognose wird die Zahl der ehrenamtlich engagierten Feuerwehrleute bis 2031 um rund 15 % abnehmen. Diese Entwicklung verläuft regional unterschiedlich; in der Oberpfalz ist es ein Minus von 18 %, in Oberfranken sogar ein Minus von 23 %. Im Ergebnis könnte in einigen Regionen die Mindeststärke nicht mehr erreicht werden, was den Brand- und Katastrophenschutz in den Städten und Gemeinden nachhaltig gefährden würde.
Gleichzeitig ist die Arbeit der Feuerwehren immer anspruchsvoller geworden. Aufgabe der Feuerwehr ist nicht nur der traditionelle Brandschutz, sondern sie ist für die Abwehr unterschiedlichster Gefahrenlagen zuständig.
Die Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ist dringend notwendig, um das Feuerwehrrecht an geänderte gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen anzupassen und damit unsere Feuerwehren fit für die Zukunft zu machen.
Kolleginnen und Kollegen, bereits 2013 wurde seitens des Innenministeriums bei den kommunalen Spitzenverbänden und den Feuerwehrverbänden etwaiger Änderungsbedarf abgefragt. Endlich liegt der Entwurf vor. Er enthält viele gute – auch gut begründete – und nützliche Vorschläge. Daran zeigen sich die intensive Einbeziehung der Fachverbände und die Auseinandersetzung mit deren Positionen.
Die Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass die Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65 Jahren ein wichtiger Punkt ist. Wenn im Rahmen der Erwerbsarbeit bis 67 gearbeitet werden soll, dann muss
auch im Feuerwehrrecht eine Anpassung der Altersgrenze erfolgen. Die Möglichkeit, auch in der Feuerwehr länger Dienst zu tun, entspricht dem Wunsch vieler, die dort aktiv sind. Zurzeit finden die Jahreshauptversammlungen statt. Ich bin oft gefragt worden, wann es endlich so weit ist, dass das Gesetz verabschiedet wird. Von denjenigen, die kurz vor Vollendung des 63. Lebensjahres stehen, möchten viele gern weitermachen.
Es ist schon betont worden, dass es um Freiwilligkeit geht. Niemand wird gezwungen weiterzumachen. Wer aber die erforderliche körperliche Konstitution und den Willen hat, der soll weitermachen dürfen.
Über die Frage von Kinderfeuerwehren ist schon oft debattiert worden, auch im Innenausschuss. Es gibt unterschiedliche Ansichten zu der Frage, ob Kinderfeuerwehren sinnvoll sind. Während zahlreicher Treffen, die ich in den vergangenen Wochen mit Aktiven vor Ort hatte, habe ich nachgefragt, wie sie das sehen. Ich habe niemanden getroffen, der eine Kinderfeuerwehr abgelehnt hätte. Einige haben mir gesagt, bei ihnen gebe es so etwas schon; allerdings fehle die gesetzliche Grundlage. Daher ist es gut, wenn wir diese schaffen. Auch die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr ist freiwillig; das muss niemand machen.
Ich möchte aber auch Folgendes klar und deutlich sagen: Wenn wir entsprechende Regelungen in das Gesetz aufnehmen, dann müssen wir die bei den Kommunen eventuell anfallenden Mehrkosten ausgleichen. Es darf nicht so sein, dass sie auf Kosten sitzen bleiben, die wir als Gesetzgeber verursacht haben.
Über die weiteren Punkte können wir sicherlich noch im Innenausschuss beratschlagen. Es wird auch noch eine Zweite Lesung geben.
Für die Fraktion der GRÜNEN kann ich sagen: Alles in allem bietet der Gesetzentwurf eine gute Grundlage, um eine umfassende Reform des Bayerischen Feuerwehrgesetzes aus einem Guss zu ermöglichen. Es reicht allerdings nicht aus, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Wenn die Feuerwehr für Nachwuchs attraktiv bleiben und der demografische Knick bewältigt werden soll, dann sind unsere Feuerwehren auf eine solide personelle und finanzielle Ausstattung angewiesen. Wenn es um die Stärkung des Ehrenamtes geht, steht die Staatsregierung auch insoweit in der Verantwortung.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, Drucksache 17/16102, dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung (Drs. 17/16103) Erste Lesung
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen nach einem langen und intensiven Prozess heute den Gesetzentwurf zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung ein. Ich sage Ihnen offen: Dieser Prozess war nicht einfach. Er war auch für mich persönlich hart aufgrund des gewissenlosen Handelns eines Unternehmers, der Unsicherheit, vor allem aber aufgrund des Schadens, den Menschen erlitten haben. Das alles hat mich bedrückt, und das alles bedauere ich sehr.