Protocol of the Session on March 29, 2017

Der Herr Staatssekretär ist da – keine Irritationen.

Ich habe ihn übersehen. Ich hoffe, dass wir in der Ausschusssitzung noch einmal darüber diskutieren. Wir sollten die Argumente offen austauschen. Herr Heike, Sie haben bereits auf bestehende Befragungsmöglichkeiten hingewiesen. Das kann ich bestätigen. Diese Befragungen sind auch nicht öffentlich. Die Angehörigen des Verfassungsschutzes sind verpflichtet, Antworten zu geben. Ich selbst stelle in

den Sitzungen immer wieder Fragen und erhalte Antworten.

Eine Zusammenführung von parlamentarischer Kontrolle und Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit müssen wir noch besser regeln. Deshalb schlagen die FREIEN WÄHLER vor, zunächst den ersten Bericht des Bundestags abzuwarten. Wir sollten abwarten, bis der Verfassungsschutzpräsident – in diesem Fall ist es ein Mann – befragt wird. Wenn die Ergebnisse vorliegen, sollten wir eine Entscheidung treffen. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich diese Entscheidung für meine Fraktion offenhalten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Schulze das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bezeichnung "Parlamentarisches Kontrollgremium" sagt nicht vielen Menschen etwas. Eigentlich ist das Gremium in unserem Landtag sehr wichtig; denn es soll der Staatsregierung in Bezug auf den Verfassungsschutz buchstäblich auf die Finger schauen. Dort soll die parlamentarische Kontrolle stattfinden. Spätestens durch die Selbstenttarnung des NSU und das Versagen des Verfassungsschutzes sowie der Sicherheitsbehörden ist wohl auch dem Allerletzten klar: Wir müssen die Kontrolle des Verfassungsschutzes dringend verbessern, wenn sich schon an dem Gesamtkonstrukt Verfassungsschutz nichts wesentlich ändert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte an Folgendes erinnern: Mehr als zehn Jahre lang sind rechtsextreme Terroristen mordend, raubend und bombend durch Deutschland gezogen, ohne aufgehalten oder entdeckt zu werden. Alleine in Bayern wurden fünf Menschen Opfer des NSU. Die Angehörigen der Opfer wurden jahrelang von den Behörden zu Unrecht verdächtigt. Unbeirrt verfolgte man offenbar die These, dass es sich um einen Fall organisierter Kriminalität handle. Wenn wir uns das alles ins Gedächtnis rufen, können wir uns fragen: Warum brauchen wir einen Verfassungsschutz mit umfangreichen Kompetenzen, geheimdienstlichen Mitteln, VLeuten und zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wenn er nicht in der Lage war, die rechte Szene wirklich im Blick zu haben?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es wurde zu Recht deutlich Kritik geäußert. Außerdem wurden Untersuchungsausschüsse auf Landes-

und Bundesebene eingerichtet. Was dort alles ans Licht kam bzw. immer noch ans Licht kommt, ist wirklich hanebüchen. Das beginnt mit ahnungslosen Verfassungsschützern, mangelndem Behördenaustausch, einem fragwürdigen Umgang mit V-Leuten und endet mit Schreddern von Akten, um nur ein paar Punkte zu nennen.

Das ist aber heute nicht das Thema des Gesetzentwurfes. Wir stellen uns die Frage: Wie kann man mehr Transparenz und Kontrolle herstellen? Ich möchte heute auf ein Thema eingehen, das in allen Untersuchungsausschüssen immer wieder hochkam: Wir brauchen mehr parlamentarische Kontrolle und Transparenz des Verfassungsschutzes.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich habe gestern den Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Bayerischen Landtags aus der letzten Legislaturperiode nachgelesen. Dort steht – ich zitiere –: "Die parlamentarische Kontrolle des BayLfV muss verstärkt werden, damit eine effektive Kontrolle insbesondere über die Festlegung der Beobachtungsobjekte und den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ausgeübt werden kann." Öffentliche Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums werden dort ebenfalls thematisiert. Ich frage jetzt die CSU-Mehrheit im Haus: Was machen Sie? – Sie haben beispielsweise im Rahmen der Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes im letzten Sommer die parlamentarischen Kontrollrechte sogar noch geschwächt. Wegen Ihnen gibt es nur noch eine jährliche Berichtspflicht über die Ortung von Mobilfunkgeräten. Schon damals habe ich Ihnen gesagt, dass es absurd ist, wenn Sie selber Ihre eigene parlamentarische Kontrolle einschränken wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält einen sinnvollen Vorschlag. Das Parlamentarische Kontrollgremium soll einmal im Jahr eine öffentliche Anhörung des Präsidenten oder der Präsidentin, wenn es irgendwann einmal eine Präsidentin geben sollte, durchführen. Dieser Vorschlag ist im Sinne von mehr Transparenz und Kontrolle sinnvoll. Ganz ehrlich: In einer Demokratie kann es nicht zu viel verlangt sein, dass wir uns als Parlament mit dem Präsidenten des Verfassungsschutzes oder der Präsidentin des Verfassungsschutzes in einer öffentlichen Sitzung austauschen. Wir sollten Fragen stellen und gemeinsam diskutieren können.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den

Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (Drs. 17/15014) Zweite Lesung

Im Ältestenrat wurde vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Deshalb kommen wir sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/15014 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 17/16065 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 26a und in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Mai 2017" und als Datum des Tages vor dem Inkrafttreten den "30. April 2017" einzufügen.

Nach der Endberatung hat der Verband der Bayerischen Grundbesitzer e.V., der einen Vertreter in den Landesdenkmalrat entsendet, mitgeteilt, dass sich der Verband nun in "Familienbetriebe Land und Forst Bayern e.V." umbenannt hat. Es wird daher vorgeschlagen, diesen neuen Namen bei der Änderung des Artikels 14 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe e zu berücksichtigen.

Wer dem Gesetzentwurf mit der vorgenannten Änderung und den Ergänzungen des Verfassungsausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Gegenstimmen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind CSU, SPD, die FREIEN WÄHLER und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 17/15018) Zweite Lesung

Im Ältestenrat wurde auch hierzu vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 17/15018 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 17/16066 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt bei seiner Endberatung ebenfalls Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU, die SPD und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion der FREIEN WÄHLER ist dem Staatsvertrag damit zugestimmt worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abstimmung über Europaangelegenheiten, eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)

Bevor ich über die Liste abstimmen lasse, möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen in seiner gestrigen Sitzung die unter den Nummern 2 und 3 aufgeführten Subsidiaritätsangelegenheiten, Bundesratsdrucksachen 186/17 und 187/17 betreffend die gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt bzw. deren Neufassung, beraten und empfohlen hat, die Staatsregierung aufzufordern, im Bundesrat auf Subsidiaritätsbedenken hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass diese Bedenken Eingang in den Beschluss des Bundesrates finden. Es sind dies die Drucksachen 17/16087 und 17/16088 sowie die Beschlussempfehlungen auf den Drucksachen 17/16128 und 17/16129. Die Beratung im Bundesrat ist für den kommenden Freitag vorgesehen. Die Beschlussempfehlung und das Abstimmungsverhalten der Fraktionen hierzu ist in der aufgelegten Liste aufgeführt.

Wir kommen zur Abstimmung. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten

der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme des jeweils maßgeblichen Ausschussvotums entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Machtmissbrauch stoppen! Keine Rückkehr zu d'Hondt! (Drs. 17/16136)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Harry Scheuenstuhl, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) Den Wählerwillen ernst nehmen Keine Beliebigkeit im Wahlrecht! (Drs. 17/16153)

Ich darf als erstem Redner Herrn Kollegen Hanisch das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geht heute um das Kommunalwahlrecht, es geht um das d’hondtsche Verfahren. Ich glaube, das muss man nicht näher erläutern oder begründen. Dieses Verfahren war bis zum Jahr 2010 das gängige Verfahren. 2010 hat der Bayerische Landtag dies einstimmig geändert.

(Zuruf)

Das wurde einstimmig geändert, Herr Kollege. Wenn Sie damals noch nicht dabei waren, lesen Sie die Protokolle. Es war die einhellige Meinung dieses Gremiums. Nun aber wird beabsichtigt, dieses Verfahren wieder einzuführen. Meine Damen und Herren, für mich und für die Fraktion der FREIEN WÄHLER ist es eine Frage der politischen Ehrlichkeit und eine Frage der politischen Grundüberzeugung, ob man dieses Wahlrecht wieder einführt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir fordern deshalb: Kein d’hondtsches Verfahren mehr, diesen Machtmissbrauch stoppen! – Meine Damen und Herren, diese Regelung wieder einzuführen würde bedeuten, dass viele kleine Parteien ganz eklatant und deutlich benachteiligt würden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Es ist relativ unstrittig, dass wir FREIEN WÄHLER auf der kommunalen Ebene die zweitstärkste Kraft sind. Wir haben auf dieser Ebene sehr viele Bürgermeister, wir stellen Kreisräte, Gemeinderäte, Markträte. Nun könnte jemand argumentieren, wir könnten uns mit dieser Wiedereinführung durchaus einen Gefallen tun. Meine Damen und Herren, das ist mitnichten der Fall. Wir sind der Auffassung, dieses System hat ausgedient. Dieses System hat in einem Gesetz für die kommunale Ebene nichts zu suchen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)