- Eine Minute 46. - Ich habe beschlossen, ich rede jetzt mindestens zehn Minuten, weil die Diskussion so
spannend ist und weil wir dadurch die Diskussion wiedereröffnen können. - Keine Angst, werte Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin. Über die Weiterbildungsverbünde brauchen wir uns jetzt, glaube ich, nicht weiter zu unterhalten. Dazu ist vor allem vom Kollegen Zimmermann und vom Kollegen Bertermann sehr ausführlich und intensiv gesprochen worden. Ein bisschen unterschiedliche Auffassungen sind halt vorhanden. Ich will aber sehr wohl auf Frau Kollegin Dittmar eingehen.
Frau Kollegin Schopper hat die Altersstruktur angedeutet. Darum ist es eben doch wichtig, dass die Bayerische Staatsregierung die Anzahl der Medizinstudenten um nahezu 20 % erhöht hat,
und darum ist es eben doch wichtig, dass wir die Leute nicht nur in der Vorklinik, sondern auch in den klinischen Studienabschnitt hereinkommen lassen.
Und dann haben Sie ausgeführt: Ja, aber wir haben nur die Abiturnote als Parameter der Zulassung zum Medizinstudium. - Das ist Vergangenheit. In ErlangenNürnberg gibt es längst einen Medizinertest, und ab dem Wintersemester werden wir an allen Universitäten, die die Medizinausbildung anbieten, den Medizinertest einführen.
Verehrte Damen und Herren, dabei will ich es an dieser Stelle von meiner Seite aus bewenden lassen. Ich sage ganz klar, dass Sie bitte dem Antrag der CSU und der FDP zustimmen sollen. Das würde ich mir wünschen, damit wir auf diesem Weg weiterkommen. Ich bin davon überzeugt, dass wir auch nachhaltig erreichen werden, dass die Allgemeinmedizin entsprechend nachgefragt wird.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage: Ist es nicht so, dass Abiturienten nur bis zu einer Abiturnote von 2,3 zum Medizinertest eingeladen werden? Dann würde mich noch interessieren, welches Gewicht künftig dem Ergebnis des Tests, der
beruflichen und sozialen Kompetenz und der Abiturnote beigemessen wird. Darauf hätte ich gerne eine Antwort.
Frau Dittmar, Sie werden mir nachsehen, dass ich Ihnen die einzelnen Prozentpunkte heute nicht nennen kann. Dazu müssen Sie eine eigene Frage stellen; denn dieses Thema hat mit dem heutigen Thema nicht direkt etwas zu tun.
Ich kann nur sagen: Jeder kann sich bewerben. Bis zu einem Abiturdurchschnitt von 2,3 gibt es für die jungen Leute eine realistische Chance, über den Medizinertest in den Studiengang zu kommen. Natürlich werden Sonderqualifikationen, die Sie angesprochen haben, auch berücksichtigt. Die Aussage, dass sich nur ein junger Mensch mit einem Notendurchschnitt von 2,3 zum Medizinertest melden kann, ist aber missverständlich. Das stimmt sicher nicht.
Herr Staatsminister, bleiben Sie bitte am Pult. Wir haben noch eine weitere Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Schopper.
Herr Minister Heubisch, Sie haben gesagt, dass auch auf Ihr Betreiben hin die Anzahl der Studienplätze für das Fach Medizin erhöht worden ist. Ich möchte Sie noch einmal fragen: Wie viele dieser Studienplätze sind bayerischen Abiturientinnen und Abiturienten des doppelten Abiturjahrgangs zugute gekommen? Die zweite Frage lautet: Wie viele dieser Plätze werden über den Medizinertest und wie viele werden in den kommenden Jahren über die ZVS vergeben werden?
Frau Kollegin Schopper, Ihre zweite Frage hat nicht explizit etwas mit den Anträgen zu tun. Deshalb kann ich sie Ihnen jetzt nicht beantworten. Ihre erste Frage kann ich Ihnen sehr genau beantworten. Sie wissen, dass ich an einen Staatsvertrag gebunden bin, nach dem im Durchschnitt etwa jeder sechste Studienbewerber aus Bayern einen Studienplatz bekommt. Natürlich hatten wir versucht, deutschlandweit eine erhebliche Erhöhung von 10 % durchzusetzen. Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hätten bei diesem Antrag mitgestimmt. Das war aber zu wenig für die gesamte Bundesrepublik.
Ich habe mich daraufhin von dem Gedanken leiten lassen: Wenn wir es vielen außerhalb Bayerns befindlichen Studenten ermöglichen, in Bayern Medizin zu studieren - das ist die logische Konsequenz aus der ZVS -, bin ich überzeugt, dass sie die bayerische Landschaft und die bayerischen Vorzüge so toll finden werden, dass ein Großteil dieser Studierenden nach
dem Studium auch in Bayern bleiben und dort den Arztberuf ausüben will. Das ist meine Meinung. Deshalb haben wir dies in dieser Weise gelöst.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/12196 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte darum, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/12210. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Frau Kollegin Dr. Pauli. Ich bitte darum, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur beantragten namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CSU und der FDP auf der Drucksache 16/12211. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte Sie, die Stimmkarten abzugeben. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung und bitte darum, die Stimmkarten auszuzählen. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben.
Ich darf Sie bitten, die Plätze wieder einzunehmen, damit wir mit der Sitzung fortfahren können. Je disziplinierter wir sind, desto schneller kann ich die Sitzung schließen. - Ich bitte noch einmal darum, die Plätze einzunehmen und Gespräche, wenn sie unbedingt nötig sind, draußen stattfinden zu lassen.
Erste Lesungen zu Gesetzentwürfen, die ohne Aussprache an die federführenden Ausschüsse überwiesen werden sollen
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Harald Schneider, Helga Schmitt-Bussinger u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes (Drs. 16/12044) Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Helga Schmitt-Bussinger u. a. und Fraktion (SPD) Fünftes Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Drs. 16/12135) Erste Lesung
Gibt es hinsichtlich der Zuweisungsvorschläge noch Änderungswünsche? - Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisungen. Wer mit der Überweisung an die zur Federführung vorgeschlagenen Ausschüsse einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Keine. Dann werden die Gesetzentwürfe diesen Ausschüssen zur Federführung zugewiesen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eines Bayerischen Gesetzes über die Finanzierung der Bildungsarbeit der parteinahen politischen Stiftungen (Bayerisches Parteienstiftungsgesetz - BayPartStftgG) (Drs. 16/10459)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Herr Kollege Mütze steht schon bereit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn muss ich erst einmal etwas zur Klarstellung beitragen. Der Titel unseres Gesetzentwurfs "Parteienstiftungsgesetz" führt etwas in die Irre; denn in diesem Gesetzentwurf geht es eigentlich um Bildungseinrichtungen. Nicht alle Parteien haben als Bildungseinrichtungen Stiftungen im Rechtssinne. Im Volksmund wird aber oft von einer Stiftung gesprochen. Daher noch einmal diese Klarstellung.
Wenn wir auf den Grund unseres Gesetzentwurfs zurückgehen wollen, müssen wir auf das bisherige Verfahren der Finanzierung parteinaher Bildungseinrichtungen eingehen. Wir stellen fest, dass es kein geregeltes offenes und transparentes Verfahren gibt. Es gibt eine Umgangsweise für die Finanzierung, die wie folgt abläuft: Man trifft sich im Besprechungszimmer des ehrenwerten Vorsitzenden des Haushaltsausschusses. Dieser stellt fest, wie hoch die Mittel sind, die in diesem Jahr zur Verfügung stehen. Man schaut, was in den letzten Jahren bezahlt wurde. Man diskutiert über die Wahlergebnisse der letzten Jahre und kommt dann zum Schluss, dass einige zu viel und andere eigentlich zu wenig Geld bekommen haben. Dann bleibt alles beim Alten. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen gehen mehr oder weniger zufrieden in ihre Fraktionen und berichten diesen und der Bildungseinrichtung über das Ergebnis dieses Gesprächs. Im Haushaltsgesetz werden dann letztlich die Summen, die vereinbart wurden, festgelegt.
Das ist das Verfahren. Wie gesagt, es gibt kein Gesetz, das die Verteilung der Mittel oder die Höhe der Zuwendungen normieren würde. Deshalb kann es auch passieren, dass eine Bildungseinrichtung im Dezember angerufen und ihr gesagt wird, dass es noch Geld gebe, sie könnte doch noch Maßnahmen in Angriff nehmen, um dieses Geld auszugeben. Das ist schön für die Einrichtung und schön für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zahlreicher Veranstaltungen, aber schlecht für die Steuerzahler. Das Verfahren ist also weder transparent und offen noch für die Beteiligten planbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es stimmt, es gibt in keinem Land der Bundesrepublik Deutschland und auch nicht im Bund ein Gesetz über die Finanzierung der parteinahen Bildungseinrichtungen. Das heißt aber noch nicht, dass man keines machen muss. Unserer Meinung nach sind die Missstände der fehlen
den Offenheit und der fehlenden Transparenz und Planbarkeit genau der Grund dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf eingebracht haben.