Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Stefan Schuster, Dr. Thomas Beyer u. a. und Fraktion (SPD) Rauchwarnmelderpflicht zügig umsetzen (Drs. 16/12195)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Markus Reichhart u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Aufklärung vor gesetzlicher Regelung (Drs. 16/12208)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Erwin Huber u. a. und Fraktion (CSU), Dr. Andreas Fischer, Dietrich Freiherr von Gumppenberg, Tobias Thalhammer u. a. und Fraktion (FDP) Rauchwarnmelder zum Standard in ganz Bayern machen (Drs. 16/12209)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Stefan Schuster. Er steht schon bereit. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit letztem Freitag, dem sogenannten Tag des Brandmelders, ist die Diskussion über eine gesetzliche Verankerung einer Rauchwarnmelderpflicht wieder in Bewegung gekommen. An diesem Tag haben der Landesfeuerwehrverband Bayern, der Werkfeuerwehrverband Bayern und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren medienwirksam ein Positionspapier an Innenminister Herrmann übergeben, in dem gefordert wird, eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern in die Bayerische Bauordnung aufzunehmen. Diese Forderung erhebt die SPD-Landtagsfraktion hier im Hohen Haus seit vielen Jahren. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat meine Fraktion im Jahr 2007 einen entsprechenden Antrag zur Novellierung der Bayerischen Bauordnung gestellt, der mit der Begründung, dass der Bürokratieaufwand zu hoch wäre, abgelehnt wurde, obwohl damals andere Länder diese Verpflichtung in ihren Gesetzen bereits verankert hatten.
Auch in dieser Legislaturperiode hat meine Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, zu dem in der Ersten Lesung gesagt wurde, dass in den Ausschüssen darüber dezidiert diskutiert werde und
dass wir gar nicht so weit voneinander entfernt seien. Was ist vor wenigen Wochen hier im Bayerischen Landtag passiert? - Bei der Zweiten Lesung wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.
Jetzt haben die Feuerwehrverbände eine inhaltlich sehr gute Broschüre herausgegeben, in der sämtlichen Argumenten, die Sie immer gegen eine gesetzliche Verankerung vorgebracht haben, der Boden entzogen wurde. Die Argumente des Feuerwehrverbandes standen im Übrigen auch in der Begründung unseres Antrags und unseres Gesetzentwurfs. Trotzdem haben Sie beide abgelehnt.
Jetzt - darüber freue ich mich sehr - sind Sie zu der Erkenntnis gekommen, dass eine gesetzliche Verankerung erfolgen muss. Dazu kann ich die Staatsregierung und die CSU-Fraktion nur herzlich beglückwünschen.
Mehr als fünf Jahre, nachdem die SPD-Fraktion einen richtigen und wichtigen Antrag eingebracht hat, kommen Sie zur selben Erkenntnis. Wir wissen, dass es bei Ihnen immer etwas länger dauert, bis Sie zu der gleichen Erkenntnis kommen wie die SPD-Fraktion. Ein Beispiel dafür ist die Ganztagsschule. Dass Sie aber bei einem Thema, bei dem es um Menschenleben geht, auch so lange brauchen, halte ich für etwas befremdlich.
(Alexander König (CSU): Wir müssen eben länger überlegen, weil wir auch die Verantwortung übernehmen müssen!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern ist mit der gesetzlichen Verankerung der Rauchmelderpflicht sehr weit hinten. Rheinland-Pfalz war bereits 2003 soweit, das Saarland 2004, Schleswig-Holstein 2005, Hessen 2005, Hamburg 2005, Mecklenburg-Vorpommern 2007 und Thüringen 2008. Hätten Sie 2007 unserem Antrag zugestimmt, wären wir sehr viel weiter, und das Thema wäre 2014 abgeschlossen gewesen.
In unserem Antrag von 2007 hieß es unter anderem auch, dass bestehende Wohnungen bis zum 31. Dezember 2014 mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind. Dann kamen aber immer Ihre fadenscheinigen Argumente. Was ist mit dem Versicherungsschutz? Was passiert, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Batterien der Brandmelder nicht auswechseln?
Das muss alles gesichert sein. Kolleginnen und Kollegen, wenn sich jeder Einsatzleiter bei Polizei und Feuerwehr bei jeder Entscheidung, die er zu treffen hat, wenn es um die Rettung von Menschenleben geht,
nach allen Seiten so absichern würde, wie Sie es über Jahre hinweg vorsätzlich getan haben, dann hätten wir noch mehr Brandtote und noch mehr Verletzte zu beklagen.
Dem Dringlichkeitsantrag der CSU werden wir zustimmen; dem Antrag der FREIEN WÄHLER können wir leider nicht zustimmen, weil dessen Realisierung das Ganze wieder ein bisschen nach hinten verschieben würde.
Vielen Dank, Herr Kollege. Für die FREIEN WÄHLER darf ich nun Kollegen Markus Reichhart nach vorne bitten. Sie haben das Wort, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Rauchmelder ist, wie von meinem Vorredner schon erwähnt, bereits länger in der Diskussion. Wir haben schon in dieser Legislaturperiode im Landtag darüber beraten, eine gesetzliche Regelung einzuführen. Ich möchte vorausschicken, dass es eine wichtige Aufgabe des Landtags und der gesamten Gesellschaft ist, die Sensibilität für den Brandschutz zu erhöhen. Es ist überraschend, dass die Regierungsfraktionen ihre bisherige Ablehnung einer gesetzlichen Regelung aufgegeben haben. Dabei hatten sie doch noch letzte Woche öffentlich über weitere und intensivere Aufklärungskampagnen nachgedacht und sie angekündigt. Was ist daraus geworden? Herr Innenminister, eine Erklärung dazu würde uns freuen. Sie vollziehen nämlich einen Schwenk - auch das wurde schon erwähnt -, der als 180-Grad-Wende zu bezeichnen ist. Dabei wird aus unserer Sicht Schnelligkeit vor Sorgfalt gestellt. Trotz einiger Punkte, die mein Vorredner schon erwähnt hat, ist darauf zu achten, dass Genauigkeit vor Schnelligkeit geht. Genauigkeit ist das Ziel unseres Antrags. Ich habe kein Problem damit, dass es dadurch zu einer zeitlichen Verzögerung kommen kann. Wenn das Gesetz danach besser und zielgenauer ist, dann ist die Zeit gut investiert.
Meine Damen und Herren, wir reden hier im Hause häufig von zu viel Bürokratie und zu hohen Kosten, die auf den Kommunen lasten oder auf sie übertragen werden. Herr Staatsminister Herrmann, können Sie mir heute schon sagen, welche Kosten mit der gesetzlichen Einführung von Rauchmeldern auf die
Aus unserer Sicht ist es auch notwendig, darüber nachzudenken und zu klären, welche Kosten auf die privaten Wohnungs- und Hauseigentümer zukommen. Meine Damen und Herren, wenn wir ein Gesetz machen, sollten wir den Bürgern schon sagen, was das jeden Einzelnen kosten wird; das sollten wir vorher und nicht hinterher klären.
Dass es bei den Rauchmeldern qualitativ große Unterschiede gibt, sei hier nur am Rande erwähnt. Der Hinweis, dass Drei-Euro-Rauchmelder eventuell nur vermeintliche Sicherheit bieten, gehört auch zu einer sachlichen Diskussion. Es gibt bereits Rauchmeldernormen, die ein Qualitätszeichen - den Buchstaben Q - für Rauchmelder vorsehen, das für besonders hohe, geprüfte Qualität steht; Geräte mit diesem Qualitätszeichen haben einen entsprechend höheren Preis.
An dieser Stelle möchte ich auch herausstellen, dass wir beim passiven Brandschutz bei Neubauten Grenzen erreicht haben, mit denen wir, international betrachtet, an der Spitze stehen. Es wäre also folgerichtig, sich zunächst auf die Altbauten zu konzentrieren, die wegen alter, fehleranfälliger Installationen ein erhöhtes Risiko darstellen. Wie ist hier die Position des zuständigen Ministeriums? Auch auf diese Frage wollen wir hier erst antworten, ehe wir gesetzliche Regelungen verabschieden.
Meine Damen und Herren, es liegt auch an jedem Einzelnen, für sich und seine Umgebung Verantwortung zu übernehmen; auch das ist Teil unseres Antrags. Wir halten es zum jetzigen Zeitpunkt für notwendig und sinnvoll, zunächst hierzu einen Bericht zu fordern, um dann eine sachgerechte Entscheidung auch für die Ausgestaltung eines solchen Gesetzes zu treffen. Wer ist zum Beispiel die zuständige Aufsichtsbehörde? Wer erfüllt die Kontrollpflichten? Wer übernimmt die Amtshaftung für die Aufsichtsbehörde? Ergibt sich aus der Verpflichtung zur Anbringung auch die Verpflichtung zur Prüfung der Betriebssicherheit? Letztlich gilt es, neben anderen Fragen die banale Frage zu klären: Wo soll denn der Melder angebracht werden?
Beim Antrag der SPD und der Regierungskoalition werden wir uns deshalb zum jetzigen Zeitpunkt enthalten. Einer anstehenden Beratung zu einem Gesetzentwurf stehen wir nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, erwarten aber vorher eine umfassende Bewertung und einen Bericht aus dem Ministerium.
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich darf ankündigen, dass wir zu zwei Anträgen namentliche Abstimmungen durchführen werden. Die CSU hat zu dem gemeinsamen Antrag von CSU und FDP die namentliche Abstimmung beantragt, die SPD zu ihrem Antrag. Ab jetzt beginnt die Frist von 15 Minuten zu laufen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Um die Rauchwarnmelder raucht es wieder, wie schon öfter hier im Hohen Hause.
(Harald Güller (SPD): Bisher habt ihr die Einführung abgelehnt, vor Kurzem auch unseren Gesetzentwurf!)
Das ist ein hartnäckiges Thema, das allerdings nicht so einfach zu behandeln ist, wie es zum Teil jetzt von Ihnen dargestellt wird.
Wir sind uns darin einig, dass Rauchwarnmelder grundsätzlich sinnvolle Einrichtungen sind. Darin sind wir uns schon lange einig, und deshalb gibt es seit Jahren die Strategie der Staatsregierung, die Leute durch Aufklärung, Flyer usw. dazu zu veranlassen, so etwas zu installieren.
Es gibt aber eine ganze Reihe von Fragen - der Kollege von den FREIEN WÄHLERN hat einiges dargelegt -, die nicht wirklich bis zum Ende geklärt sind.
Letztes Mal haben wir den Antrag der SPD abgelehnt, die aus meiner Sicht etwas völlig Falsches und Unbehelfliches beantragt hat. Sie hat nämlich beantragt, dass man das nur in Neubauwohnungen installieren soll. Das war ihr letzter Antrag. Das ist ein Quatsch, weil uns das wirklich nicht weiterbringt.
- Das habe ich damals auch gesagt. Herr Kollege, Sie können im Protokoll nachlesen, dass ich damals gesagt habe, dass wir die Dinge weiter prüfen wollen.
Lesen Sie das nach. Ich habe gesagt, dass wir eine gesetzliche Regelung nicht ausschließen und dass wir die Dinge noch vertiefen wollen. Das gilt auch heute.
Wir haben zum Beispiel mit der Münchner Feuerwehr Gespräche geführt und haben uns mit dem einen oder anderen Thema weiter befasst. Nach wie vor sind ein paar schwerwiegende Fragen nicht geklärt. Es geht nicht nur darum, ob man etwas näher prüft oder nicht. So ist zum Beispiel die Frage zu klären, welche Haftungsauswirkungen das hat. Das ist doch gravierend! Stellen Sie sich einmal vor, jemand hat keinen Rauchwarnmelder eingebaut, dann kommt die Versicherung und sagt: Das ist eine Obliegenheit, ziehen wir mal die Hälfte ab. Das ist nicht so einfach. Das muss auch noch geklärt werden.
Gleichwohl sind wir der Meinung, dass wir uns aufgrund der Diskussionen, unserer Überlegungen und der Informationen, die wir eingesammelt haben, jetzt in der Tat einer gesetzlichen Regelung annähern, aber wir brauchen noch weitere Zeit, um zu klären, was letztlich Sache ist. Der Kollege hat schon die technischen Fragen angesprochen. Da geht es schon los: Welcher Rauchwarnmelder ist denn wirklich tragfähig? Wie ist es mit den Batterien? Wie ist es mit Akkus? Viele Fragen müssen noch geklärt werden. Welchen technischen Standard muss zum Beispiel ein Rauchwarnmelder haben? Diese technischen Fragen müssen noch geklärt werden. Wir nähern uns der Sache aber jetzt an, weil wir auch sehen, dass in anderen Bundesländern die Verpflichtung doch zu einer Erhöhung der Quote geführt hat und dass die freiwillige Annäherung bisher nicht sehr wirksam war. Das ist unsere Position. Deshalb werden wir jetzt eine gesetzliche Regelung ins Auge fassen.