Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Guttenberger, mit diesem ganz bescheidenen Antrag soll doch nur beschlossen werden, dass ein Konzept zusammen mit der Staatsregierung entwickelt wird, wie ein solches Register aussehen soll. Da können Sie doch nicht schon jetzt behaupten, dass das Register nicht funktionieren könne, wenn wir noch nicht einmal das Konzept haben. Lassen wir doch die Kirche im Dorf. Dieser Antrag ist außerordentlich bescheiden. Im Gegensatz zu den anderen Anträgen, die Sie gestellt haben, geht dieser Antrag in die richtige Richtung. Zu dem Antrag sollte man nur noch Folgendes sagen:
Erstens ist Lobbyismus im Sinne einer Organisation von Interessen in einer pluralistischen Gesellschaft grundsätzlich legitim und nicht von Haus aus anrüchig. Die Grenze bildet selbstverständlich die Korruption. Die Artikel 5 und 9 des Grundgesetzes erlauben ausdrücklich die Bildung von Vereinigungen zur
Wahrnehmung von Interessen und die freie Meinungsäußerung, um andere zu beeinflussen. Deswegen gibt es Artikel 5 und Artikel 9 des Grundgesetzes. Zusätzlich steht in Artikel 21 des Grundgesetzes, dass Parteien und Fraktionen als Teile der Parlamente an der Willensbildung mitwirken. Sie wirken lediglich mit, haben jedoch kein Monopol auf die Willensbildung. Selbstverständlich ist es legitim, dass die katholische Kirche, die evangelische Kirche, die Salafisten, der VdK, die Imker und wer auch immer versuchen, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen.
Zweitens sind wir alle Lobbyisten. Ich hoffe doch, dass jeder von uns ein Lobbyist ist. Keiner ist so vollkommen frei in seinem Handeln, dass er keinerlei Einflüssen ausgesetzt ist und jede Frage nur aus dem Innersten seines Herzens, aus dem reinen Herzen, beantworten könnte. Jeder ist Lobbyist. Jede andere Vorstellung ist naiv, idealistisch und lebensfremd.
Drittens ist Transparenz in einer offenen Gesellschaft mit einer parlamentarischen Demokratie und einer freien Presse, die wir Gott sei Dank haben, eine Selbstverständlichkeit. Das bedeutet auch, dass die Presse frei entscheiden kann, was sie interessiert. Heute Abend interessiert es die Presse nicht, ob wir Transparenz herstellen oder nicht. Es ist ihr egal. Das gehört dazu. Meine Damen und Herren, das gilt nicht erst seit Glasnost und nicht erst, seitdem die Piraten dieses Thema für sich entdeckt haben. Gelegentlich habe ich sogar den Eindruck, dass wir in manchen Bereichen der Politik schon so viel Transparenz haben, dass die erforderliche Vertraulichkeit in der Politik, die es ebenfalls geben muss, gefährdet wird.
Meine Damen und Herren, in Bayern findet die Gesetzgebung im Landtag weitgehend öffentlich statt. Problematisch ist der Vorlauf, bis es zu einem Gesetzentwurf kommt. Das hat Herr Kollege Streibl bereits angesprochen. In den Fraktionen ist das weniger problematisch. Dort erkennt man eher, wer eingeflüstert hat. Bei der Staatsregierung ist dies nicht so transparent. Da haben Sie recht. Das muss verbessert werden. Obwohl wir im Vergleich zu anderen Landesparlamenten, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament in Bayern außerordentlich transparent arbeiten, ist die Transparenz nicht so gut, dass sie nicht noch verbessert werden könnte. Deshalb spricht nichts dagegen, diesen Antrag umzusetzen.
Meine letzte Bemerkung: Ich bin dafür, dass wir das so machen. Wir sollten uns an Europa und dem Bundestag, und nicht an den USA, wo sehr viel sanktioniert wird, orientieren. Ich glaube aber nicht, dass wir unter der Vielzahl an Lobbyisten ertrinken werden, die möglicherweise sagen: Wir hätten gerne auf die FDP
Fraktion im Bayerischen Landtag Einfluss genommen. Wir werden vielmehr feststellen müssen, dass es nur sehr wenige sind, die uns zutrauen, maßgeblichen Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Das ist meine Befürchtung. Möglicherweise werden wir einen Schock erleiden, wenn wir feststellen, dass nur sehr wenige denken, dass hier entscheidende Politik gemacht wird.
Wir müssen damit rechnen, dass so etwas passieren könnte. Dennoch stimmen wir diesem Antrag selbstverständlich zu.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich meinem Vorredner dafür danken, dass er verdeutlicht hat, dass Lobbyismus nichts Anrüchiges ist, sondern zu einer parlamentarischen Demokratie durchaus gehört. Interessenvertreter haben selbstverständlich das Recht, Einfluss zu nehmen. Zum Alltag des Parlamentariers gehört es, sich unterschiedliche Meinungen anzuhören.
Die Schaffung von Transparenz ist ein Anliegen, das aller Ehren wert ist. Trotzdem möchte ich einige Gründe nennen, warum wir diesen Antrag ablehnen werden.
Erstens geht aus dem Antrag nicht hervor, welche Organisationen in dieses Register aufgenommen werden sollen. Will man es ganz kleinteilig, besteht die Gefahr, dass das Register überfrachtet und unübersichtlich ist und damit seinen Zweck nicht mehr erfüllt. Wenn man es anders gestaltet, wäre es unvollständig. Auch das hilft wenig.
Der entscheidende Nachteil ist in meinen Augen jedoch etwas, das ebenfalls offenbleibt. Aus dem Antrag geht nicht hervor, ob man eine Eintragung in das Register als verbindliche Regelung einführen soll oder nicht. Eine Kann-Regelung ist in meinen Augen vollkommen sinnlos. Wer eine Eintragung nicht will, lässt sie einfach bleiben. Der steht dann nicht drin. Für so etwas besteht überhaupt kein Bedarf, weil es bereits Auflistungen - das ist das nächste Argument - aller nennenswerten Interessenvertretungen in Deutschland gibt. In Deutschland sind bereits 250 politische
Interessengruppen aufgelistet. So etwas gibt es ohnehin schon. Sollte eine verpflichtende Regelung eingeführt werden, bin ich der Meinung, dass dies der falsche Weg ist. In diesem Falle würde man eine völlig unnötige Bürokratie schaffen. Dann müsste man Sanktionen einführen. Hierzu sage ich ganz klar: Diesen Weg wollen wir als Liberale auf keinen Fall mitgehen, vor allem weil nicht klar ist, wer in dieses Register eingetragen werden muss. Nach den europäischen Regelungen muss jede Organisation sowie jede freiberuflich tätige Einzelperson, die Einfluss auf die Politik und deren Durchführung zu nehmen sucht, registriert werden. Das ist ein Fass ohne Boden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dieser Entwurf ist unausgegoren. Wir werden dem nicht zustimmen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.
Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/12062 die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen diesem Votum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion der SPD und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen damit schließe ich die Sitzung und bedanke mich bei Ihnen. Ich denke, die Gaststätte hat noch etwas für uns bereitgestellt.