(Beifall bei der CSU - Christa Steiger (SPD): Sie haben in Bayern die politische Verantwortung, nicht die Opposition!)
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache beendet.
Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/9739 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit empfiehlt auf Drucksache 16/11435 die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Die Urnen sind bereitgestellt. Ich eröffne die Abstimmung. Die Abstimmungszeit beträgt fünf Minuten.
Meine Damen und Herren, die fünf Minuten sind vorbei. Ich schließe den Abstimmungsvorgang. Ich bitte, das Ergebnis außerhalb des Saales zu ermitteln.
Nach der Bekanntmachung der Bundesregierung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 15. Bundesversammlung vom 22. Februar 2012 hat der Bayerische Landtag 95 Mitglieder der Bundesversammlung zu wählen.
Da die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die von ihnen vorzuschlagenden Mitglieder eine gemeinsame Liste eingereicht haben, verteilen sich die zu wählenden 95 Mitglieder der Bundesversammlung nach dem d’hondtschen Verfahren wie folgt: Die CSU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für 47 Mitglieder, die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zusammen für 30 Mitglieder, die Fraktion FREIE WÄHLER für 10 Mitglieder und die FDP-Fraktion für 8 Mitglieder.
Wählbar ist nach § 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, wer auch zum Bundestag wählbar ist. Da damit zu rechnen ist, dass gewählte Mitglieder an der Bundesversammlung eventuell nicht teilnehmen können, sei es wegen Krankheit oder wegen sonstiger Verhinderung, werden auch die von den Fraktionen benannten Ersatzmitglieder mitgewählt. Dabei soll die von den Fraktionen angegebene Reihenfolge maßgebend sein. Das heißt, bei Ausfall eines ordentlichen Mit
Die von den Fraktionen aufgestellten Listen mit den benannten Persönlichkeiten sind in der Ihnen vorliegenden Zusammenstellung enthalten.
Wir kommen jetzt zur Wahl. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie nochmals, die Plätze einzunehmen. Ich gehe davon aus, dass die Wahl nicht geheim, sondern gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung in einfacher Form durchgeführt werden kann. - Damit besteht Einverständnis. Außerdem gehe ich davon aus, dass über die vier Listen nicht einzeln, sondern gemeinsam abgestimmt werden soll. Ich sehe keinen Widerspruch. Damit wird die Wahl so durchgeführt.
Wer den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend der aufgelegten Zusammenstellung zustimmen möchte, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. Das scheint eindeutig einstimmig zu sein. Ich bitte Platz zu nehmen. Danke sehr. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Also einstimmig. Damit sind die in den Vorschlagslisten aufgeführten Persönlichkeiten zu Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern für die 15. Bundesversammlung gewählt.
Jetzt noch ein Hinweis für die hier anwesenden gewählten Mitglieder. Vonseiten der Parlamentsverwaltung werden jetzt an die hier anwesenden Mitglieder des Landtages, die zu Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern der Bundesversammlung gewählt worden sind, die dazu notwendigen Annahmeerklärungen verteilt. Es wird gebeten, diese soweit möglich, sofort auszufüllen und unterschrieben an die Mitarbeiter des Landtagsamtes zurückzugeben. Damit müssten diese Erklärungen nicht extra verschickt werden, sondern blieben hier im Hohen Hause. Das würde die Sache sehr erleichtern.
Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 4)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist augenscheinlich auch einstimmig. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Also einstimmig. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Sabine Dittmar, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD) Lehren aus Müller-Brot - Neuorganisation der Lebensmittelkontrolle (Drs. 16/11631)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen transparent machen (Drs. 16/11638)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Dittmar. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt, der die Staatsregierung auffordert, Lehren aus Müller-Brot zu ziehen, die Lebensmittelkontrolle neu zu organisieren und für eine neue Transparenzkultur zu sorgen.
Nicht zuletzt der Hygieneskandal um Müller-Brot hat das Vertrauen der Verbraucher und Verbraucherinnen in eine effiziente Lebensmittelüberwachung und einen konsequenten Vollzug sowie in eine verbraucherfreundliche Informationspolitik erschüttert. Auch der seit Oktober 2011 vorliegende Bericht des Bundesrechnungshofes - Frau Aigner hatte ihn in Auftrag gegeben - zeigt, dass es in der Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Defizite gibt und Nachbesserungsbedarf besteht.
Das fängt bei der Personalausstattung an. Seit Jahren fordern wir eine Aufstockung. Von unseren 470 Kontrolleuren ist jeder im Schnitt für 600 Betriebe zuständig. Dazu kommen die exorbitant angestiegenen EUSchnellwarnungen, das Kontrollieren von Rückrufaktionen und so weiter. De facto heißt das, dass unsere Kontrolleure mehr Zeit am Schreibtisch verbringen als in den Betrieben vor Ort. Das ist nicht
nur dem Personalmangel geschuldet, sondern auch der mangelnden technischen Ausstattung. Ein Laptop für die Kontrolleure, um die Mängel vor Ort zu dokumentieren, sollte in der heutigen Zeit eine Selbstverständlichkeit sein. Dass die Kontrollfrequenzen anhand der Risikobewertung schon lange nicht mehr eingehalten werden, ist ein offenes Geheimnis. Die notwendigen Kontrollen werden wie eine Bugwelle vor sich hingeschoben.
Wenn dies von der Staatsregierung abgestritten wird, kann ich an dieser Stelle nur sagen: Die Nichtbeantwortung meiner Mündlichen Anfrage von vor 14 Tagen war Antwort genug. Es war eine sehr deutliche Beantwortung. Denn wenn ich frage, ob die Kontrollfrequenzen im Landratsamt Freising eingehalten wurden und wenn nein, bei wie vielen Betriebe die Kontrolleure in Verzug sind, und Sie mir dann antworten, dass Sie mir das nicht sagen könnten, weil die Datenerhebung mit einem erheblichen Rechercheaufwand verbunden sei, dann ist das ein Eingeständnis Ihres Versagens.
Verschärft wird die Situation noch durch eine widersinnige Wiederbesetzungssperre. Wir wissen, dass in Bayern in den nächsten zehn Jahren ein Drittel der Kontrolleure in Pension geht und eine freigewordene Stelle letztendlich drei Jahre nicht besetzt wird, weil der Staat erst dann mit dem Ausbilden anfängt, wenn die Stelle frei ist. Das ist für diesen sensiblen Bereich ein untragbarer Zustand. Das gleiche gilt für die Orientierung des Personalschlüssels an der Einwohnerzahl. Hier muss vielmehr die örtliche Wirtschaftsstruktur, das Risikopotenzial des einzelnen Betriebes und dessen Größe eine entscheidende Rolle spielen.
Die Personalausstattung ist das eine. Die behördliche Ansiedlung der Lebensmittelkontrolle ist ein weiterer Punkt. Der Skandal um Müller-Brot hat deutlich gezeigt, dass eine unmittelbare Nähe zwischen Landratsamt, Landrat und Unternehmen nicht immer zu den Konsequenzen im Vollzug, zu der Transparenz führt, die der Verbraucher zu Recht erwartet. Interessenkonflikte sind vorprogrammiert. Auf der einen Seite will der Landrat verständlicherweise ein unternehmensfreundliches, wirtschaftsfreundliches Klima für seinen Landkreis schaffen, aber auf der anderen Seite kann genau dies zum Hemmschuh werden, wenn ein hartes, konsequentes Durchgreifen im Sinne des Verbraucherschutzes notwendig wird. Deshalb, meine Herren und Damen Kollegen, deshalb Herr Schmid, sollte die Lebensmittelkontrolle dem Ministerium unterstellt werden, um eine größere Distanz zwischen Überwachungsbehörde und Unternehmen zu erzielen.
Dies ist im Übrigen nicht nur unsere Forderung, sondern es ist auch das Anliegen vieler Lebensmittelkontrolleure.
Abschließend noch ein Wort zur Transparenz und zur Verbraucherinformation. Die Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes wird ganz gewiss nicht das Mehr an Information bringen, das Sie sich erhoffen, Herr Minister. Da muss ich durchaus etwas Wasser in den Wein gießen. Zwischenzeitlich hat das die FDP auch erkannt. Ich erinnere an die Pressemitteilung von vor 14 Tagen.
Was steht nun im Gesetz? Zwingende Information der Öffentlichkeit bei 350 € Bußgeld plus wiederholtem Verstoß oder eines Verstoßes nicht unerheblichen Ausmaßes. Ich frage Sie, was bedeutet "nicht unerheblich"? Das ist ein wie Kaugummi dehnbarer Begriff. Und was bedeutet "wiederholt"? Zweimal? Fünfmal? Zehnmal? Wer legt nach welchen Richtlinien das Bußgeld fest? Das Landratsamt nach Ermessen. Denn einen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt es nicht.
Deshalb meine ich: Die Reform des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bleibt ein zahnloser Tiger, solange es keine Verpflichtung zur Veröffentlichung sämtlicher behördlicher Untersuchungsergebnisse gibt.
Denn Sie hätten auch nach dem alten § 40 über die Ekelzustände bei Müller-Brot informieren können, wenn Sie die Courage gehabt hätten, das öffentliche Interesse auf Information über das Interesse eines Unternehmens zu stellen, das nach Aussagen aller Beteiligten keinerlei Compliance in der Zusammenarbeit gezeigt hat. Ich kann wirklich nicht verstehen, warum Sie sich hinter Paragraphen, hinter Datenschutz und der EU verschanzen. Wenn das Landratsamt, aus welchen Gründen auch immer, keine Entscheidung pro Verbraucherschutz traf, dann hätte der Minister handeln müssen, spätestens dann, als staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen wurden.
Wir haben bis heute keine Antwort darauf bekommen, wie es sein kann, dass das Ministerium und Minister Söder seit dem 10. Dezember über die unhaltbaren Zustände bei Müller-Brot informiert waren, im Laufe des Jahres neun weitere Berichte auf den Tisch kamen und sich niemand im Ministerium zum Handeln veranlasst sah.
Das Ministerium wird nur bei gravierenden Verstößen eingeschaltet. Die Problemberichte stießen wohl nicht auf großes Interesse; denn wie sonst kann es sein, dass es im ersten Halbjahr 2011 überhaupt keine Kontrollen mehr bei Müller-Brot gab? Warum lässt man es durchgehen, dass ein für den 22. September bei der Regierung von Oberbayern angesetztes Gespräch von Müller-Brot abgesagt wird und es erst am 7. Dezember stattfindet? - Ich frage Sie: Warum hat Minister Söder im Sinne eines vorausschauenden Verbraucherschutzes nicht dafür gesorgt, dass dieses Gespräch ein ganzes Jahr früher stattfand, nämlich im Dezember 2010, als sein Ministerium von den Problemen erfuhr? - Jeder wusste Bescheid, nur die Verbraucher nicht. Das ist keine Transparenz. So kann man mit den mündigen Verbrauchern nicht umgehen. Wir fordern deshalb die grundsätzliche Offenlegung der behördlichen Untersuchungsergebnisse. Die Steuerzahler finanzieren die Kontrollen und haben einen Anspruch auf Information. Was in Dänemark seit über zehn Jahren möglich ist, muss auch in Deutschland und in Bayern möglich sein. In Dänemark werden seit 2001 alle Ergebnisse veröffentlicht, egal, ob positive oder negative. Genauso lange gibt es den Smiley. Ich frage Sie: Warum wollen Sie die Schmuddelbetriebe und Schmuddelrestaurants schützen?