Für die gewählten Politikerinnen und Politiker, die im Landtag und im Bundestag sitzen, gibt es selbstverständlich keine Altersgrenze. Für den Ministerpräsidenten und die Kanzlerin gibt es selbstverständlich keine Altersgrenze. Die Landräte und hauptamtlichen Bürgermeister sind jedoch an eine Altersgrenze gebunden. Wo ist denn da der Sinn und Zweck? All diese Ämter haben einen Verwaltungsapparat unter sich, den es zu leiten gilt. Ein sachliches Argument für diese Altersgrenze ist nicht erkennbar.
Komplett widersinnig wird es, wenn ein Oberbürgermeister einer nicht unbekannten bayerischen Großstadt wegen der Altersgrenze nicht mehr als Oberbürgermeister kandidieren, wohl aber Ministerpräsident werden kann.
Es ist Zeit, die Altersgrenze ganz aufzuheben. Aufgrund der Altersdiskriminierung ist sie außerdem verfassungsrechtlich problematisch. Herr Kollege Professor Dr. Gantzer hat bereits angekündigt, gegen diese Regelung, sollte sie beibehalten werden, zu klagen.
An dieser Stelle möchte ich betonen, dass die Wählerinnen und Wähler Mann und Frau genug sind, um zu entscheiden, ob sie einem Kandidaten das Amt des Bürgermeisters zutrauen oder nicht. Sie entscheiden selber, ob sie die Kandidaten für ausreichend körperlich und geistig fit befinden, dass sie ihnen diese Verantwortung übertragen wollen oder eben nicht. Die Wählerinnen und Wähler können das gut selber entscheiden.
Wir vertreten zu diesem Punkt die gleiche Position wie die kommunalen Spitzenverbände. Frau SchmittBussinger hat das bereits betont. Sie waren bei uns im Kommunal- und Innenausschuss und haben ihre Position dargelegt. Diese Position konnte ich völlig nachvollziehen. Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, warum CSU und FDP sich dieser Position nicht anschließen.
Mit dem vierten Änderungsantrag, dem Kompromissvorschlag, fordern wir die Streichung der Übergangsregelung. Die Altersgrenzenerhöhung sollte zumindest schon zur nächsten Kommunalwahl im Jahre 2014 in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung greift alle unsere Vorschläge nicht auf. Deswegen werden wir ihn ablehnen, selbst wenn er die eine oder andere Verbesserung beinhaltet wie die Erleichterung der Briefwahl. Das ist eine Anpassung an die Realität. Bisher mussten die Bürgerinnen und Bürger einen Grund, beispielsweise eine Krankheit, angeben, um eine Briefwahl durchzuführen. Die Bürgerinnen und Bürger kreuzen an: Ich bin nicht da. Ich bin krank. Dass man dann Skifahren ist, schreibt man nicht dazu. Man schreibt auch nicht, dass man keine Lust hat, ins Wahllokal zu gehen. Für die Kommunalwahl gibt es außerdem Riesenzettel, für die eine gewisse Zeit benötigt wird, um die langen Kandidatenlisten durchzulesen. Jede einzelne Person ist wählbar. Für die Wahl benötigt man Bedenkzeit, die es in der Hektik der Wahllokale häufig nicht gibt. Die großen Wahlzettel einer Kommunalwahl sind allein schon ein guter Grund, um eine Briefwahl zu bevorzugen.
Der Gesetzentwurf enthält ebenfalls Regelungen zur Änderung der Stichwahlvorschriften. Wann darf bei einer Stichwahl zurückgetreten werden? Die Praxis hat sich nicht bewährt. Deshalb wird zu einer ursprünglichen Regelung zurückgerudert. Manche Ansätze sind richtig, bleiben aber auf halber Strecke stehen.
Damit komme ich zum Erfordernis des Nachweises eines Lebensmittelpunktes. Wir sind uns alle einig, dass wir diese unschönen Schnüffeleien nicht länger haben wollen. Wir wollen nicht, dass nachgeforscht wird, ob ein Gemeinderatsmitglied wirklich in dem Haus wohnt, dort Wasser verbraucht und Müll produziert. Es ist tatsächlich mit derartigen Nachforschungen hinterhergeschnüffelt worden. Das muss der Vergangenheit angehören. Die Lösung wäre gewesen, komplett auf das Erfordernis des Nachweises eines Lebensmittelpunktes zu verzichten. An dieser Stelle haben Sie gezögert. Diesen Weg wären wir mitgegangen.
Die Lösung über den Zweitwohnsitz, den man irgendwo installieren kann, ist nicht das Gelbe vom Ei. Sie löst die Probleme nicht und ist eigentlich nur eine Krücke. Probleme gibt es beispielsweise dann, und da hätten wir die Wahlmöglichkeit gerne eröffnet, wenn jemand am Ort eine Firma hat, wegen der sozialen Zusammenhänge am Ort verankert ist, dort in den Vereinen mitmacht und so weiter, zufällig aber im Nachbarort wohnt. So einer Person würden wir gerne die Wählbarkeit ermöglichen. Dieses Problem ist nicht gelöst. Der Betroffene könnte vielleicht pro forma bei seiner Firma den Zweitwohnsitz anmelden. Aber so wollen wir das nicht haben.
Ein anderes Beispiel: Jemand ist in einem Ort verankert, verliert dort seine Wohnung, findet aber nur im Nachbarort eine neue Wohnung. Auch das ist mit der Zweitwohnungsregelung nicht abgedeckt. Das ist zwar gut gemeint, aber schlecht gelöst, würde ich sagen.
Mit dieser Regelung wird auch nicht der Widerspruch aufgelöst, dass ein ehrenamtlicher Bürgermeister beziehungsweise eine Bürgermeisterin den Lebensmittelpunkt an einem Ort braucht, während jemand, der dort hauptamtlich als Bürgermeister arbeitet oder Landrat ist, in der Gemeinde bzw. in dem Landkreis nicht seinen Lebensmittelpunkt haben muss. Das ist doch nicht nachvollziehbar. Wir hätten auf den Nachweis deshalb komplett verzichtet. Auch in diesem Punkt hätten die Wählerinnen und Wähler durchaus selbst entscheiden können, ob sie jemanden wählen wollen, der vielleicht seinen Lebensmittelpunkt nicht am Ort hat. Ich glaube nicht, dass es damit die große Gefahr eines Kandidatinnen- und Kandidatentourismus gegeben hätte, dass jemand gewissermaßen eingeflogen wird, da es nicht glaubhaft ist, dass so jemand die Interessen eines Ortes auch wirklich vertritt. Wir hätten diese Gefahr nicht gesehen.
Zu den anderen Gesetzentwürfen: Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER enthält viele Regelungen, die sich mit unseren Vorstellungen decken. Wir können ihm aber leider nicht zustimmen, nicht nur weil das Erfordernis des Lebensmittelpunktes weiter beibehalten wird, sondern weil dieser auch noch mit einer eidesstattlichen Versicherung belegt werden muss. Die Schnüffelei würde damit genauso weitergehen und diejenigen, die möglicherweise eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, hätten mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Herr Herrmann, hier geht es nicht um das Argument der Bürokratie, hier besteht vielmehr die Gefahr, dass Menschen in eine Situation getrieben werden, die wir nicht haben wollen.
Dem Gesetzentwurf der SPD stimmen wir zu. Er deckt sich in weiten Teilen mit unseren Vorschlägen. Die zusätzlichen Punkte, die noch aufgenommen worden sind, sind bereits Gegenstand von Gesetzentwürfen der GRÜNEN gewesen: die Festschreibung der Informationsfreiheit, mehr Bürgerbeteiligung, die Verbesserung mit Absenkung des Quorums beim Bürgerentscheid. Der Vorschlag, dass die Eidesleistung als verweigert gilt, wenn sie zum Beispiel in Form eines Hitlergrußes erfolgt, ist gut. Der Änderungsantrag zur Verdoppelungsmöglichkeit der Kandidatenanzahl in den kleinen Gemeinden kam leider sehr spät. Darüber kann man diskutieren. Wenn man allerdings die Verdoppelung nicht mehr gestattet, bedeutet das eine Verminderung der Auswahl für die Bürgerinnen und Bürger. Zum jetzigen Zeitpunkt lehnen wir das ab. Wir empfehlen aber, dass wir uns mit dem Problem noch genauer auseinandersetzen und beobachten, welche Auswirkungen das hat. Inwieweit werden kleinere Parteien benachteiligt, und bekommen sie genügend Kandidatinnen und Kandidaten zusammen, um die Liste zu verdoppeln?
Ich bitte um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. Zur Ablehnung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung und zu unserem Abstimmungsverhalten bei den beiden anderen Gesetzentwürfen habe ich Stellung genommen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte gleich zu Anfang mit der Legendenbildung aufräumen, die hier von Rot und Grün anklang, von Frau Schmitt-Bussinger und Frau Tausendfreund: CSU und FDP haben selbstverständlich mit vielen Kommunalpolitikern gesprochen, selbstverständlich auch mit den Spitzenverbänden, und wir haben selbstverständlich auch der Opposition zugehört. Wir haben uns aufeinander zubewegt, denn auch wir hatten in verschiedenen Fragen unterschiedliche Positionen. Schließlich aber haben wir einen Kompromiss geschlossen und gesagt: So machen wir das. Diesen Kompromiss haben wir vorgestellt. Anschließend haben wir die Staatsregierung beauftragt, einen Gesetzentwurf zu entwerfen. Wir haben die parlamentarischen Prozesse noch einmal angestoßen, obwohl wir das eigentlich vorab schon geklärt hatten. Deshalb hat es auch etwas gedauert. Wir haben aber grundsätzlich alles gemacht. Im öffentlichen Prozess, auch hier im Haus, könnte man vielleicht den Eindruck gewinnen, dass wir das nicht getan hätten. Dem ist aber nicht so. Selbstverständlich haben wir Kontakte gehabt.
Kollege Florian Herrmann hat die vielen einzelnen Punkte im Detail vorgestellt. Ich will das nicht alles wiederholen. Ich gliedere die verschiedenen Überlegungen in einzelne Blöcke: Was ist uns gemeinsam, was verbindet uns in diesem Haus? Was trennt uns? Es trennt uns, was wir, FDP und CSU, wollen und was wir eben nicht wollen. Aus liberaler Sicht gibt es auch ein paar offene Punkte. Am Ende hat jede Fraktion noch Wünsche übrig, die wir dann in die nächste Legislaturperiode oder in das nächste Wahlprogramm hineinnehmen können.
- Keine Sorge, Frau Kollegin, auch wir hätten noch ein paar Punkte übrig. Was uns alle miteinander verbindet, ist die Erleichterung der Briefwahl, die Anpassung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre - das wurde schon erwähnt -, die Verkürzung der Fristen für den Mindestaufenthalt im Wahlkreis. Auch hierzu habe ich keinen Widerspruch gehört. Die Erweiterung der Befugnisse des Beschwerdeausschusses ist wohl ein Punkt, der uns nicht entzweit. Formale Sachen, dass wir nun "Arbeitnehmer" schreiben statt "Arbeiter" und "Angestellte", sind kein Grund, hier Streit vom Zaun zu brechen.
Schwieriger wird es bei den trennenden Aspekten. Da ist einmal das Wahlalter. Die Ausgangslage war, dass die CSU nichts ändern wollte, während wir alles ändern und das Alter freigeben wollten. Wir haben uns zu einem Kompromiss durchgerungen. Sie kennen die Kompromissformel: 67 ab dem Jahr 2020. Wir hatten die Planungssicherheit für alle in der Kommunalpolitik Tätigen im Auge. Es ist ein zielgerichteter Vorschlag, der die Lücke, die durch die berühmte Müntefering-Treppe bei der Rentenanpassung für Kandidaten entsteht, die Angestellte sind, schließt. Es ist also ein sachgerechter Vorschlag, der genau zu diesem Zeitpunkt, 2020, die Lücke schließt. Ein Angestellter, der nicht mehr kandidieren kann, kann dann in Rente gehen. Weil das sachgerecht ist, brauchen wir das 2014 nicht, Frau Kollegin Tausendfreund. Wir haben uns auf einen Sachkompromiss geeinigt, um das Problem zu lösen.
Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wurde vor allem von den FREIEN WÄHLERN herausgestellt. Wir haben keinen Widerspruch hinsichtlich der Verkürzug der Fristen gehört. Ich kann mich also zwei oder drei Monate in der Gemeinde aufhalten, in der Gemeinde, in der ich kandidieren soll. Dann geht es los, dann kann ich das machen. Wenn ich aber vielleicht zu
rückkehre und den Wohnsitz noch nicht habe, weil ich noch nicht die passende Wohnung gefunden habe, dann geht das nicht. Das kann nicht sein. Ich möchte ein Beispiel skizzieren, und davon haben wir etliche. Ich greife einmal das Beispiel Erlangen heraus, weil diese Stadt vom Landkreis Erlangen-Höchstadt so schön umschlossen ist. Das Gleiche gilt sicher aber für Würzburg und andere Städte, wo es eben Stadt und Landkreis gibt. Nehmen sie eine Familie im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit einem Häuschen. Der Sohn geht dort zur Schule, anschließend geht er zum Studieren in die Stadt. Dort wirkt er im Sportverein. Der Arbeitsplatz und die Wohnung sind dort, und er strebt schließlich ein politisches Mandat an. Irgendwann sterben aber die Eltern und vererben ihm das Haus. Er möchte dann gern ins Haus der Eltern ziehen. Wenn er aber den Wohnsitz wechseln muss, verliert er das Stadtratsmandat, obwohl sein Lebensmittelpunkt in der Stadt ist. Nur der Wohnsitz ist im Landkreis, er würde dann eben pendeln.
Einen solchen Fall wird es immer öfter geben. Wenn ich diesen Fall regle, dann kann ich selbstverständlich nicht ausschließen, dass der prominente Kandidat kommt. In einem solchen Fall setzen wir aber auf den mündigen Bürger, der so etwas merkt. Ob es wirklich glaubhaft ist, wenn Franz Beckenbauer in Germering antritt? Ob er dort so viele Stimmen bekommt? - Gleiches gilt für die Schauspielerin in Miesbach, auf die verwiesen wurde. Ob das zwingende Beispiele sind? Ich halte den Bürger für so intelligent, dass er die richtige Entscheidung bei der Wahl treffen wird.
Zur Rücktrittsmöglichkeit ohne wichtigen Grund habe ich hierzu schon einige Zwischenrufe gemacht. Wir haben heute auch einiges dazu gehört. Man kann so einfach den Wohnsitz wechseln. Bis das dann über Stromrechnungen und sonst etwas geklärt ist, ist man schon umgemeldet. Das Mandat ist weg, ohne dass man kritische Fragen beantworten oder ein ärztliches Attest einreichen muss. Das geht ganz einfach. Wenn ich Kreisrat bleiben möchte, aber nicht Gemeindeoder Stadtrat, ziehe ich innerhalb des Landkreises um. Auch das sind Beispiele. Ich meine, wir kommen der Realität näher, indem wir die pragmatische, einfache Regelung treffen. Ich denke, dem Missbrauch ist nicht Tür und Tor geöffnet, sondern das wird sich regeln. Das sind Einzelfälle, die künftig ohne Nachfragen akzeptiert werden.
Was trennt uns noch? - Das steht nicht im Gesetzentwurf, nämlich die Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre. Sowohl CSU als auch FDP haben klar gesagt, dass das in Bayern nicht eingeführt werden soll. Ich meine, es gibt viele Schüler, die dazu Nein
sagen, weil 18 voll in Ordnung ist. Ich würde gerne Ihre Begründung hören, warum das aktive und passive Wahlrecht wieder auseinanderlaufen sollen. Ich bin froh, dass es angeglichen wurde und das aktive und passive Wahlrecht bei 18 Jahren liegt. Deswegen sehe ich keine Veranlassung es zu trennen und das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre herabzusetzen.
Was bleibt aus liberaler Sicht offen? - Das sind einige Punkte. Es wäre schön gewesen, wenn wir bezüglich der Informationsfreiheitssatzung einen Vorschlag hätten einarbeiten können. Es ist das passive Wahlrecht für EU-Bürger für die Oberbürgermeister und Landräte. Eigentlich ist angezeigt, das mittlerweile anzugleichen. Viele Deutsche dürfen in europäischen Ländern kandidieren. Schade, dass wir die Überzeugungsarbeit noch nicht zu Ende führen konnten. Weiterhin ist es das aktive Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger, sofern sie hier fünf Jahre lang ihren Wohnsitz haben. Wir können uns das aktive Wahlrecht vorstellen, weil diese Leute Steuern zahlen, engagiert sind in Vereinen, am Arbeitsplatz eventuell als Betriebsrat. Warum sollten sie nicht für ein kommunales Parlament kandidieren dürfen? Die Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten wäre ein schöner Punkt, muss aber nicht unbedingt im Vordergrund stehen. Er steht aber auf der Wunschliste.
Ich meine, wir werden heute einen großen Schritt machen, das Gesetz in die Dritte Lesung bringen und ein gutes Ergebnis bekommen. Ich bitte um Zustimmung zu den Anträgen der CSU und der FDP. Wir rufen dazu auf, die Oppositionsanträge nicht zu unterstützen, weil wir ein Paket geschnürt haben.
Ich bin davon überzeugt, dass wir das Thema sicherlich noch einmal diskutieren werden. Wir werden auch über die Gemeindeordnung eine größere Diskussion führen, weil es bezüglich der Gemeinde-, der Kreisund Bezirksordnung einiges zu harmonisieren und anzustoßen gibt. Diese Diskussion können wir mit dem heutigen Tag intensiver beginnen. Fürs Erste werden wir das Wahlrecht in Druck geben, damit alle zukünftigen Kandidaten vor der nächsten Kommunalwahl wissen, worauf sie sich einlassen können.
Ich komme zum Schluss. Wir haben intensiv diskutiert. Ich meine, wir haben einen guten, ausgewogenen Gesetzentwurf vorliegen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalition.
Herr Kollege Rohde, bleiben Sie bitte am Redepult. Herr Kollege Dr. Gantzer hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Herr Kollege Rohde, zwei Fragen bitte ich Sie, mir zu beantworten. Die Europäische Union hat das Jahr 2012 zum Jahr des aktiven Alterns erklärt und in diesem Rahmen die Aufhebung der Altersgrenzen gefordert. Vor 14 Tagen hat die Regierungskoalition in Berlin darauf reagiert, und die Abgeordneten der Union und der FDP haben einen Antrag zum aktiven Altern eingereicht, sich dem Aufhebungswunsch angeschlossen und verlangt, dass jede Altersgrenze auf den Prüfstand gestellt wird. Wie erklären Sie und alle anderen Kollegen der Koalition, dass in Berlin die Aktion aktives Altern läuft, Sie aber kontraproduktiv verteidigen, dass in Bayern die Altersgrenze nicht aufgehoben wird?
Die zweite Frage ist noch konkreter. In NordrheinWestfalen ist vor einigen Jahren die Altersgrenze für Kommunalpolitiker aufgehoben worden. Die dortige Unionspartei und die FDP haben dies mitgetragen. Heißt das, nachdem Sie in Bayern den faulen Kompromiss eingehen, dass Sie der Meinung sind, dass in Nordrhein-Westfalen die älteren Kommunalpolitiker gesünder und besser sind und die in Bayern schlechter und anfälliger für Krankheiten? Oder wie erklären Sie Ihr Verhalten?
Herr Kollege Dr. Gantzer, ich korrigiere Sie dahingehend, dass wir keinen faulen, sondern einen sachgerechten Kompromiss haben, wie ich beschrieben habe.
Wir haben intensiv miteinander gerungen. Ich habe hier die Ausgangslage geschildert. Ich hätte Ihre Frage etwas früher bei einem anderen Redner erwartet. Ich kann nicht richtig gut begründen, weshalb wir das machen. Meine beste Begründung ist, dass wir Koalitionspartner sind und einen Kompromiss ausgehandelt haben, zu dem wir über einen langen Zeitraum hinweg stehen.
Ich denke, dass in der Debatte das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Wir werden das Thema wieder auf die Agenda nehmen. Fürs Erste machen wir es so, wie es heute vorliegt.