Meine Damen und Herren, ich erinnere an Karl Heinz Eisfeld, der am 13.01.2012 in der "Passauer Neuen Presse" wie folgt zitiert wurde: "Wir wollen Bayern europatauglich machen, und dazu brauchen wir die Volkshochschulen, die wir stärker europäisch ausrichten müssen."
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerne hätte ich auf diesen Redebeitrag verzichtet, aber nachdem meine Vorredner alle betont haben, wie wichtig es ist, die Erwachsenenbildung im Allgemeinen und die der Migrantinnen und Migranten im Besonderen zu fördern, möchte ich mich für die FDP-Fraktion meinen Vorrednern anschließen und sagen: Auch uns ist das selbstverständlich ein wichtiges Anliegen. Umso erfreulicher ist es, dass das Thema im Ausschuss in aller Ausführlichkeit wirklich gut beraten wurde und dort Einigkeit bestand.
Deshalb sage ich für die FDP-Fraktion: Auch wir stimmen selbstverständlich dieser Ergänzung des Erwachsenenbildungsgesetzes zu und freuen uns, dass es so ist, wie es ist.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ab
stimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/7656 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 16/11061 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass § 1 neu gefasst wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/11061. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "01. April 2012" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind auch wieder alle Fraktionen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung".
Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Neuwahl von zwei berufsrichterlichen Mitgliedern und Wahl des zweiten Vertreters des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs
Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München Dieter Rojan mit Ablauf des 31. Dezember 2011 in den Ruhestand getreten ist. Damit endete auch seine Mitgliedschaft beim Verfassungsgerichtshof.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt als Nachfolgerin des Herrn Rojan Frau Dr. Andrea Muthig, Richterin am Oberlandesgericht München, zur Neuwahl vor.
Außerdem hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass mit Ablauf des 29. Februar 2012 die Präsidentin des
Landesarbeitsgerichts München, Frau Angelika Mack, zugleich zweite Vertreterin des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, in den Ruhestand tritt. Damit scheidet auch sie aus dem Verfassungsgerichtshof aus.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt als Nachfolgerin von Frau Mack in ihrer Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied Frau Ulrike Müller, Richterin am Oberlandesgericht München, zur Neuwahl vor.
Als Nachfolger für Frau Mack in ihrer Eigenschaft als zweite Vertreterin des Präsidenten schlägt der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Herrn Peter Werndl, Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, vor. Herr Werndl ist seit 14. April 2010 berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Die Vorgeschlagenen sind bereit, im Fall der Wahl das Amt anzunehmen, und haben entsprechende Erklärungen gemäß Artikel 6 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben.
Die Richter-Wahl-Kommission hat am 01. Februar 2012 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen.
Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen aller Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden. An Ihrem Platz finden Sie drei Stimmzettel in verschiedenen Farben vor, auf denen die vorgeschlagenen Kandidaten aufgeführt sind. Für den Wahlgang ist außerdem die in Ihrer Stimmkartentasche enthaltene gelbe Namenskarte zu verwenden. Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren sowie auf dem Stenografentisch. Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch die Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamts auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsmäßige Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden.
Der Wahlgang neigt sich dem Ende entgegen. - Wir können ihn nun beenden; die fünf Minuten sind vorbei. Die Wah
Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 10 kommen, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Abgeordneten Aiwanger, Schweiger, Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄH- LER) zur Änderung der Verfassung des Freistaats Bayern - "Klimaschutz und erneuerbare Energien in der Bayerischen Verfassung verankern!" auf Drucksache 16/6448 bekannt. Mit Ja haben 17 gestimmt, mit Nein 100. Es waren 36 Stimmenthaltungen zu zählen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 7)
Auf Antrag der FDP-Fraktion soll vorweg über die Listennummer 17 abgestimmt werden. Das ist der Antrag der Abgeordneten Bause, Dr. Runge, Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), betreffend "Aufklärung über Einsatz durch Beamte der Polizeiinspektion Rosenheim", auf Drucksache 16/10301.
Über diesen Antrag soll in namentlicher Form abgestimmt werden. Das kann ich allerdings erst tun, wenn 15 Minuten vorbei sind. Das heißt, ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 11 auf.
Unabhängig davon kommt aber noch die Abstimmung zu den einzelnen Voten. Das gehört auch noch zum Tagesordnungspunkt 10. Hinsichtlich der Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den Verfassungsstreitigkeiten und den übrigen Anträgen mit Ausnahme der Listennummer 17 verweise ich auf die vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens beziehungsweise des Abstimmungsverhaltens seiner jeweiligen Fraktion entsprechend der vorgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Keine. Stimmenthaltungen? - Ich sehe auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Damit ist der Tagesordnungspunkt 10 erledigt. Die namentliche Abstimmung zur Listennummer 17 machen wir nach Tagesordnungspunkt 11, den ich jetzt aufrufe.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bürgerschaftliches Engagement: Viel Amt, wenig Ehre - Finanzierung der Ehrenamtscard sicherstellen (Drs. 16/9979)
- Dazu ist auch namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Sie wissen, es stehen fünf Minuten pro Fraktion zur Verfügung. Als ersten Redner bitte ich Herrn Dr. Fahn für die FREIEN WÄHLER ans Redepult.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine namentliche Abstimmung haben wir nicht beantragt. Das möchte ich hier sagen. Ich weiß nicht, von wem das kommt. Das nur am Rande. Also keine namentliche Abstimmung!
Zur Ehrenamtskarte: Die ehrenamtliche Arbeit hat einen großen Wert. Es gibt eine Studie der Universität Eichstätt, die im Auftrag des Sozialministeriums erstellt wurde. Daraus nur ein Satz: "1 € bürgerschaftlichen Engagements bringt einen gesellschaftlichen Nutzen von 7,24 €." In Bayern engagieren sich 36 % der Bevölkerung ehrenamtlich. Das ist ein beachtlicher Anteil. Im Länderranking sind aber andere Länder inzwischen an Bayern vorbeigezogen. In Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen beträgt der Anteil schon über 40 %. Immer weniger Jugendliche engagieren sich in Vereinen. Sie haben weniger Zeit, unter anderem auch aufgrund des neuen G 8. Nur noch 21 % der Jugendlichen engagieren sich in Vereinen. Das Studium wurde immer mehr verschult. Auch bei Ehepaaren hat jeder für sich einen Job. Da bleibt weniger Zeit für ehrenamtliche Tätigkeit.
Natürlich können wir die Rahmenbedingungen ändern. Zum Beispiel können wir die Studiengebühren abschaffen. Wir können aber auch Anreize in Form einer verstärkten Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit schaffen. Zu dieser Anerkennungskultur gehören der Ehrenamtsnachweis und die Ehrenamtskarte, die ich sehr stark unterstütze. In Cham gab es einen sehr erfolgreichen Modellversuch. Bisher wurden in Bayern
6.000 Ehrenamtskarten und 7.000 Ehrenamtsnachweise ausgegeben. In Bayern gibt es 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte. Leider haben bisher nur ca. 30 Landkreise die Ehrenamtskarte eingeführt. Jeder, der mitmacht, bekommt einmalig 5.000 € als Starthilfe. Das ist aber schon das Problem. Einem Landkreis reicht dieses Geld nicht. Er braucht mindestens eine Halbtageskraft, um die Ehrenamtskarte zu organisieren.
Der Städtetag und der Landkreistag haben finanzielle Bedenken angemeldet. Der Städtetag schrieb im Mai 2011, er habe schon immer darauf hingewiesen, dass kommunal zu finanzierende Vergünstigungen auf Karteninhaber aus der Einwohnerschaft der eigenen Stadt begrenzt bleiben müssen. Die Vergünstigungen gelten aber für alle Karteninhaber aus ganz Bayern. Deswegen wird die Ehrenamtskarte für einige Städte zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko. Deshalb ist es kein Wunder, dass die großen bayerischen Städte wie zum Beispiel München, Augsburg oder Ingolstadt bisher nicht mitmachen. Ich darf Oberbürgermeister Ude zitieren. Er schreibt in einem Brief vom 31. Oktober 2011, dass eine einmalige Förderung von 5.000 € nicht ausreiche. Vielmehr scheint es notwendig, den Kommunen, also den Landkreisen und Städten, dauerhaft eine finanzielle Unterstützung zu gewähren.
Der Städtetag - das schauen wir uns immer genau an - hat auch schon einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet. Dieser Vorschlag lautet, dass landesweite Vergünstigungen, die vom Sozialministerium finanziert werden, für alle Karteninhaber gelten. Örtlich eingebrachte Vergünstigungen werden aber nur an verdiente Bürger in der jeweiligen Heimatgemeinde gewährt. Leider wurde dieser Vorschlag bisher vom Sozialministerium abgelehnt, sehr geehrter Herr Staatssekretär.