Auf die Regionalplanung sind Sie nur ganz kurz eingegangen. Da haben wir die Möglichkeit bzw. es soll da die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich die Regionalen Planungsverbände auch mit der Entwicklungsplanung befassen. Ich halte das für sehr wichtig und richtig. Damit kann aus der Region etwas entwickelt werden, was sich positiv auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt auswirkt.
An diesen meinen Überlegungen sehen Sie auch, welche Widersprüchlichkeiten es gibt. Der Gemeindetag sagt, wir sollten auf das Thema Siedlungsstrukturen verzichten. Das muss man sich einmal vorstellen.
Das ist völlig gegensätzlich zu dem, was ich als ehemaliger Umweltminister für richtig gehalten habe, nämlich zu versuchen, unsere Landschaft zu schützen.
Wenn man diese unterschiedlichen Anforderungen vergleicht, sieht man, dass es in vielen Bereichen einen vernünftigen Kompromiss gibt. Es wird mehr Flexibilität ermöglicht, tatsächlich dereguliert und weniger Verbindliches festgeschrieben. Insofern haben wir eine sehr gute Diskussionsgrundlage für die weiteren Beratungen im Hohen Haus.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Entwurf des neuen Landesplanungsgesetzes ist eine Absage an die zentrale Aufgabe der Landesplanung, nämlich die Gesamtkoordinierung. Wir müssen uns schon im Ausgangspunkt darüber klar werden, dass dieser Entwurf letztlich eine Degradierung der Landesplanung auf das Niveau einer Fachplanung darstellt und damit seinen eigentlichen gesamtkoordinierenden Anspruch von vornherein nicht mehr erfüllen kann.
Das Gesetz spricht in Artikel 1 Absatz 1 von fachübergreifender Koordinierung, von einem Anspruch, unterschiedliche Anforderungen abzustimmen und Konflikte auszugleichen. Dieser Gesamtsteuerungsanspruch des Landesplanungsgesetzes ist allerdings im Weiteren aufgegeben. Die Staatsregierung will das als Ganzes nicht mehr und sie will es offenkundig schon gar nicht in die Verantwortung eines FDP-geführten Ministeriums legen.
Ich will im Weiteren noch ein paar wesentliche Gesichtspunkte vortragen. Frau Staatssekretärin, Sie haben nahezu 80 Verbände am Entwurf beteiligt. Aber diese Beteiligung war offensichtlich ein Feigenblatt. Denn kaum etwas von dem, was vielfach für richtig gehalten wurde, hat Eingang in diesen Gesetzentwurf gefunden. Nahezu nichts ist übernommen worden.
Ganz zentraler Beleg dafür, wie ernst Sie die Öffentlichkeit und die Verbände nehmen, ist die Frage, ob
man sich in der Landesplanung auch mit Themen wie Bildung, soziale Einrichtungen oder Kultur befassen kann oder nicht. Der Herr Ministerpräsident hat heute in seiner Regierungserklärung darauf hingewiesen, dass Kultur die Substanz der Gesellschaft darstellt. Wenn ich einerseits eine Gesamtentwicklung des Landes gestalten und planen möchte, andererseits aber beispielsweise zur Kultur nichts sagen darf, dann passt das einfach nicht zusammen. Das ist unser wesentlicher inhaltlicher Kritikpunkt. Die fachliche Beschränkung ist ein Offenbarungseid für die Aufgabe der Landesplanung.
Sie können damit im LEP nichts zur Frage sagen, wie die Bildungslandschaft in Bayern im Jahre 2020 aussehen soll. Sie werden nichts dazu sagen können, wie die Energiekonzeption im Jahre 2022 aussehen soll oder wie Bayern in Summe in insgesamt 20 oder 30 Jahren aussehen wird. Sich ein Leitbild für die politische Arbeit der nächsten Jahrzehnte zu geben, ist in diesem Gesamtwerk nicht möglich, weil wesentliche Inhalte eben nicht behandelt werden dürfen. Damit kann das Ganze von vornherein nicht funktionieren, sondern ist zum Scheitern verurteilt.
Beleg für die Einschränkung ist ebenfalls der Umstand - Herr Kollege Dr. Bernhard, das ist nicht so wie erwartet -, dass die Fachplanung nicht subsidiär und ergänzend zu den Gesamtausrichtungen der Landesplanungen sein muss. Ganz im Gegenteil müssen wir lesen, dass die Fachplanung Vorrang hat und die Landesplanung lediglich subsidiär noch etwas ergänzen kann, was die Fachplanung noch nicht behandelt hat. Das hat nichts mit überörtlicher und überfachlicher Gesamtsteuerung zu tun.
Aufgrund der Forderung nach Abbau der Bürokratie wird die dritte Ebene gestrichen - zu Recht. Dort ist landesplanerisch bislang nichts passiert. Weitere Chancen haben Sie aber nicht genutzt. Zum Thema "System zentraler Orte" haben wir nichts gelesen. Das kann man mit dem Landesentwicklungsprogramm noch nachholen. Dort würden wir es dringend erwarten.
Der letzte Aspekt für heute ist Artikel 32 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes "Unterrichtung des Landtags". Das haben Sie geregelt. Ab dem Jahre 2008 soll der Landtag alle fünf Jahre unterrichtet werden. Das muss doch in der laufenden Legislaturperiode geschehen. Sie sollten einer nachfolgenden Regierung nicht zumuten, darüber berichten müssen, was in der Landesplanung einer vorhergehenden Legislaturperiode umgesetzt worden ist. Alles Weitere müssen wir im Ausschuss und bei den weiteren Beratungen diskutieren. Meine Zeit ist für heute zu Ende.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Vorrednerinnen haben bereits darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Anhörung zur Fortschreibung des neuen Landesplanungsgesetzes Stellungnahmen von 80 Verbänden eingefordert worden sind. Dazu passt Herr Kollege Muthmann hat schon darauf hingewiesen - eine Abwandlung des Huber-Zitats: "Man kann die Frösche wohl fragen, aber hören muss man nicht auf sie". Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der FDP, nichts ist umgesetzt worden. Zwar habe ich nicht alle Stellungnahmen gelesen, jedoch eine große Zahl. Viele Verbände haben sehr wohl auf die Probleme hingewiesen, die eintreten können, wenn keine festen Ziele für die Gesundheitsversorgung oder die Kultur vorgegeben werden. Darauf wollten Sie nicht hören. Ihnen waren Entbürokratisierung, Deregulierung und Kommunalisierung wichtiger. Das waren die drei Begriffe, unter denen dieser neue Vorschlag jetzt läuft. Diese standen bei Ihnen im Vordergrund.
Ich wähle die Gesundheitsversorgung als Beispiel. Lieber Kollege Dr. Bernhard, Sie haben gesagt, die Krankenhauspläne lägen vor. Ja, das mag sein. Die Krankenhauspläne liegen vor. Wie ist es aber mit der Ärzteversorgung? Sie wollen doch nicht sagen, dass Sie es den Kommunen oder den Regionalen Planungsverbänden alleine überlassen wollen, wie sie mit der Ärzteversorgung, zum Beispiel im ländlichen Raum, in den nächsten 20 Jahren umgehen.
Das ist eine Bundeszuständigkeit. Das mag sein. Wir diskutieren dies trotzdem. Trotzdem ist das ein Thema für die Sozialministerin. Dr. Bernhard, in München haben Sie dieses Problem wahrscheinlich nicht. Wenn die Ärzte in den nächsten zehn Jahren im ländlichen Raum bei mir in Unterfranken in Pension gehen, ist die Versorgung unsicher. Dann werden wir gefragt werden. Das wird auch ein Thema sein.
Wir haben Ihren Entwurf einmal durchgesehen und haben selbstverständlich Defizite erkannt. Zwar haben wir keinen eigenen Gesetzentwurf vorbereitet, jedoch einen Änderungsantrag formuliert, der viele Änderungen enthält. Wir kritisieren, dass die Raumordnung nur noch nach Grundsätzen gelten soll. Sie haben gesagt, im Landesentwicklungsprogramm werde das noch ausgeführt. Das ist doch schon ausgeführt. Die Grundsätze haben Sie mit Prosa vollgestopft. Lieber Kollege Dr. Bernhard, das gehört nicht ins Landesplanungsgesetz. Das wird sowieso als Prosa in der Abwägung untergehen. Das kennen Sie doch aus Ihrer praktischen Arbeit.
Wir haben in unserem Änderungsantrag Artikel 6 komplett gestrichen. Wir fordern im Artikel 5 klare und feste Ziele sowie gleichwertige Lebensbedingungen. Diese nennen Sie auch. Dann geht es jedoch los: Klimaschutz und Flächenverbrauchsreduzierung. In Bayern beträgt der Flächenverbrauch im Durchschnitt 21 Hektar pro Tag. Wie geht es damit weiter? Geschlechtergerechtigkeit und die Förderung junger Menschen sind wichtig. Außerdem gibt es weitere wichtige Ziele, die wir formuliert haben und die nicht in der Abwägung untergehen dürfen.
Wir wollen im Gegensatz zu Ihnen den Regionalen Planungsverbänden ermöglichen, selber Flächennutzungspläne aufzustellen. Ein Regionaler Planungsbeirat soll eingesetzt werden und nicht nur einer KannBestimmung unterliegen. Wir wollen nicht, dass die Regionalpläne Papiertiger sind, sondern dass ihre Verwirklichung auch überprüft werden kann. Wir wollen ebenfalls, dass ein bayernweites Kataster eingeführt wird, das alle raumwirksamen Maßnahmen zusammenfasst und im Internet einsehbar ist. Wir haben bereits viele Geo-Informationssysteme wie bayernGIS. Ich weiß nicht, wie sie alle heißen. Die Vermessungsverwaltung hat wunderbare Aufstellungen veröffentlicht. Die Landkreise haben ebenfalls viel im Internet publiziert. Diese Übersichten wollen wir in einem bayernweiten Kataster zusammenführen. Die Anregungen, die von den Verbänden und mit unseren Änderungsanträgen gemacht worden sind, sind es aufgrund ihres Inhalts wert, noch einmal darüber zu reden und zu anderen Entscheidungen zu kommen. Ich freue mich auf die Beratungen im Wirtschaftsausschuss. Dr. Bernhard, vielleicht gibt es in Ihren und den Reihen der FDP noch etwas Bewegung.
Sie können sich schon vorstellen, worum es geht. Wir fahren zweigleisig. Wir haben durch das Versorgungsgesetz eine kleinteilige Bedarfsplanung. Das bedeutet, was es jetzt gibt, wird es in 20 oder 30 Jahren nicht mehr geben. Der ländliche Raum wird planerisch verbessert werden. Wir haben Anreize und Zeitachsen geschaffen. Wir haben aber ebenfalls geschaffen, was Sie gefordert haben. Vor Ort kann die Kommune, wenn Bedarf besteht, selber entscheiden, ob ein Arzt praktizieren kann. Da es gravierende Mängel im Osten und im Norden gibt, haben wir diese Maßnahmen ergriffen. Ich finde, das sind erfolgreiche Maßnahmen. Wir lassen die Leute auf dem Land nicht allein.
Herr Dr. Bertermann, die Wirkung Ihrer Maßnahmen, die Sie umgesetzt haben, wird sich unabhängig von den Wahlen erst zeigen. Wer schreibt, der bleibt. So ist es. Ich würde mir wünschen, dass es so ist. Für mich ist wichtig, dass die Region darüber entscheiden oder sich zumindest darüber unterhalten kann, wie die Ärzteversorgung aussehen soll. Wenn sie gut ist - wunderbar.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Staatsregierung dieses Gesetz nicht begründet hat. Das liegt daran, dass aufgrund der Zeitökonomie darum gebeten worden ist. Das liegt nicht daran - Frau Karl, so haben Sie das dargestellt -, dass das Gesetz keiner Begründung wert wäre. Ich glaube, das liegt im
Grunde recht fern. Nun zu dem Gesetz selbst. Zunächst möchte ich auf die Geschichte hinweisen, denn hier wurden ganz dunkle Wolken an den Horizont gemalt. Das Gesetz gibt es seit 2008. Damals wurde dieses Gesetz auf Bundesebene beschlossen, damals noch von der Großen Koalition. Die SPD war also noch dabei. So schlimm kann das alles also gar nicht sein, wie Sie das hier an die Wand gemalt haben.
- Da haben Sie absolut recht, Frau Kollegin. Wir wollen dieses Gesetz durch ein Vollgesetz ersetzen. Jetzt muss man sich erst einmal die Frage stellen, ob die Reformvorhaben in dem Gesetz wiedergegeben sind. Dazu gibt es ein klares Ja der FDP-Fraktion. Erstens ist es so, dass der Behördenaufbau von drei auf zwei Hierarchie-Ebenen reduziert wurde. Zweitens wurde das Raumordnungsverfahren vereinfacht. Auch die Nutzung des Internets wird verstärkt. Herr Kollege Dr. Bertermann hat schon darauf hingewiesen, dass wir keine Doppelregelung über das Planungsgesetz in den Bereichen Bildung, Medizin, medizinische Versorgung und Kultur wollen. Das alles sind Themen, die Herr Kollege Muthmann angesprochen hat. Diese Bereiche wollen wir nicht mehr doppelt geregelt haben, sondern über die Fachgesetzgebung regeln. Herr Dr. Bertermann hat auch schon darauf hingewiesen, dass bei diesen Fachgesetzen die Regionen einbezogen werden. Wir machen überhaupt keine Politik, ohne mit den Menschen draußen vor Ort zu sprechen. Deshalb bleibt das auch bei den Fachgesetzgebungen so.
Wir wollen mit der Gesetzgebung das Leitziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen verwirklicht sehen. Das ist der Maßstab der nachhaltigen Entwicklung. Die Verbandsanhörung hat nicht nur stattgefunden, ihr Ergebnis ist auch in das Gesetz eingeflossen. Im Übrigen bestand dort der entschiedene Wunsch, dass die Landesplanung nicht auf die kommunalen Ebenen abgegeben wird, sondern dass die Planungsverbände ihre bisherige Arbeit fortführen. Dieses Beispiel zeigt, dass die Verbandsanhörung sehr ernst genommen worden ist und, dass die Punkte übernommen worden sind, wenn sie nicht gegensätzlich waren. Es ist nämlich vorgekommen, dass verschiedene Verbände gegensätzliche Äußerungen vorgebracht haben.