Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich das Ganze wirklich kurz machen, wie es auch angekündigt war.
Ich muss aber schon mit einigen Sätzen auf das antworten, was mein Vorredner gesagt hat. So einfach kann man es sich nicht machen. Es gibt noch keine Evaluation. Sie ist in Baden-Württemberg für 2013, also nach drei Jahren, vorgesehen. Sie verlangen in Ihrem Antrag, dass die Staatsregierung aufgrund nicht vorhandener Daten oder aufgrund von Zwischenergebnissen eine Einschätzung abgeben soll, ob das auch in Bayern funktionieren würde. Das ist viel zu früh. Man muss sich bei derartigen Regelungen, die in gewisse Freiheiten eingreifen, sehr wohl überlegen, ob man das macht und ob es sich rentiert. Um gegen das riskante Trinken von Jugendlichen vorzugehen, gibt es zwar viele Lösungsansätze, aber keine Patentlösung. Sie fordern uns auf, Schnellschüsse zu produzieren. Das halte ich für verfehlt.
Im Übrigen hat Kollege Zimmermann im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit angeregt, nach BadenWürttemberg zu fahren, um bei der dortigen Staatsregierung und den Behörden Erfahrungen einzuholen. Das kann sicher nur ein Zwischenstand sein und keine endgültige Erkenntnis. Ich bitte Sie daher um Verständnis dafür, dass wir die Ziffern 3 und 4 des Antrags gestrichen haben und die Fassung, die der Umwelt- und Gesundheitsausschuss verabschiedet hat, auch hier beschließen wollen.
Im Übrigen sei noch gesagt: Die Jugend von heute ist nicht schlechter als die vor 30 Jahren, auch damals gab es riskantes Trinken. Es ist aber richtig, dass nun dafür mehr Möglichkeiten bestehen, und zwar finanzieller Art und aufgrund des Freizeitverhaltens. Lieber Kollege Dr. Fahn, es ist auch richtig, dass der Alkoholkonsum bei den Jugendlichen insgesamt zurückgegangen ist. Wir beschäftigen uns zu Recht mit diesem Thema, weil riskantes Verhalten zugenommen hat, aber wir sollten nicht den Eindruck erwecken, als würde die Jugend in Alkohol schwimmen.
Lassen wir uns also Zeit und gehen das Ganze mit der nötigen Ruhe an. Wenn Sie in Baden-Württemberg gewesen sind - ich nehme an, Sie werden mit dabei sein -, dann sind Sie vielleicht um einiges klüger. Wir werden aber erst entscheiden können, wenn ein Schlussbericht mit einer Evaluation vorliegt. Den sollten wir auch abwarten.
Verehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! So einfach, Herr Kollege Zellmeier, wie Sie das darstellen, kann man es sich auch nicht machen. Verehrte Kolleginnen von FDP und CSU, Sie liefern uns seit Beginn dieser Debatte - das sind immerhin schon zwei Jahre - ein Trauerspiel. Erst lehnen Sie hier eingebrachte Anträge rundweg ab.
Als eigene Gegeninitiative stellen Sie 2009 in Aussicht, einen Bericht vorzulegen. Diesem Berichtsantrag stimmten Sie alle zu. Jetzt finden Sie wieder einen Dreh, mit dem Sie Ihre ablehnende Haltung und damit die weitere Verzögerung begründen können. Dazu sage ich: So geht das nicht. Sie haben noch nicht einmal in Baden-Württemberg nachgefragt. Wir wissen das, weil unsere Vertreter bei den Polizeidienststellen haben nachfragen lassen.
(Dr. Thomas Zimmermann (CSU): Woanders! Dr. Andreas Fischer (FDP): Ihre Vertreter müssen sich in Baden-Württemberg erst einarbeiten!)
Wir können Ihnen sagen, dass es bezüglich des Alkoholverkaufsverbots an Tankstellen Erkenntnisse gibt, von denen Sie nichts wissen. Diese Erkenntnisse haben Sie bisher nicht abgerufen.
Bezüglich des Antrags der FREIEN WÄHLER gibt es bei Abwesenheit der FDP-Vertreter einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, der diesen Antrag voranbringen möchte. Auch das will ich feststellen. Deswegen meine ich, ist es nur recht und billig, wenn Sie endlich zur Sache reden und sich dazu bekennen, was Ihr Innenminister immer wieder äußert, nämlich gegen den nächtlichen Alkoholkonsum etwas auf den Weg zu bringen.
Ich zitiere aus einem Zeitungsbericht, in dem Innenminister Herrmann an sein gebrochenes Versprechen aus dem Jahr 2010 erinnert wird. In der "Bayerischen Staatszeitung" vom 17. Dezember 2010 steht Folgendes geschrieben:
Schon im Frühjahr hatte Herrmann zugesichert, noch im Laufe des Jahres 2010 ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs unter Jugendlichen vorzulegen, im Spätherbst 2010 hatte er diese Zusage noch erneuert. Fertig ist das Konzept indes noch immer nicht.
Dieses Zitat stammt aus der "Bayerischen Staatszeitung" vom 17.12.2010. Es jährt sich bald. Ich fordere Sie auf, sehr verehrter Herr Innenminister, Ihrem politischen Wollen nun auch Taten folgen zu lassen, diesen Bericht zu geben und damit Ihr eigenes politisches Wollen, dem politischen Wollen der CSUFraktion und der Mehrheit im Landtag nachzukommen.
Herr Innenminister, Sie sind heute von unserem Fraktionsvorsitzenden gelobt worden bezüglich Ihres Wunsches nach Kontinuität. Ich füge hinzu: Wenn dieser Kontinuität nun auch noch Durchsetzungsfähigkeit folgen würde, könnten wir Sie auch öfter loben. Wir hoffen auf Ihre Einsicht und auf die der Regierungsfraktionen.
Frau Kollegin, bleiben Sie bitte am Redepult. Herr Dr. Bertermann hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Ich habe eine Frage. Sie sagten, Sie hätten die Daten in Stuttgart abgerufen. Warum präsentieren Sie die Daten jetzt nicht?
Das tun wir gerne. Deswegen habe ich geäußert, dass es Daten gibt. Sie haben die Datenerhebung überhaupt negiert, was ich mit dem Hinweis auf unsere Recherchen widerlegt habe. Fragen Sie die Polizeidienststellen in BadenWürttemberg. Diese werden Ihnen die Auskünfte geben, die Sie brauchen, um handeln zu können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir nicht nur vorgenommen, kurz zu reden, sondern ich werde auch kurz reden. Der Berichtsantrag ging durch die Ausschüsse. Wir haben im Frühjahr 2010 ausreichend diskutiert, warten auf den Bericht und stimmen dem Antrag zu.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Alkoholkonsum von Jugendlichen ist rückläufig. Aber der Alkoholmissbrauch von Jugendlichen nimmt zu. Anders ausgedrückt: Immer weniger trinken immer mehr, und diese Wenigen bereiten in der Tat Probleme. Das will niemand wegdiskutieren. Das ist auch alles andere als neu. Neu ist auch nicht, dass die Meinungen in diesem Hause zur Problemlösung auseinandergehen. Baden-Württemberg hat auf das Verbot gesetzt, dass nachts an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden darf. Es ist kein Geheimnis, dass wir Liberale eine solche Verbotspolitik äußerst skeptisch sehen. Was soll ein Verbot bewirken, wenn es die eigentliche Zielgruppe nicht trifft? - Der Verkauf von harten Alkoholika an Jugendliche ist nämlich schon heute verboten, und zwar nicht nur nachts, sondern 24 Stunden rund um die Uhr. Was soll ein Verbot bewirken, wenn das bereits bestehende Verbot ganz offensichtlich nicht eingehalten wird?
Schärfere Gesetze, die niemand kontrolliert, sind reine Symbolpolitik, und für eine reine Symbolpolitik steht die FDP nicht zur Verfügung.
Was soll ein Verbot bewirken, wenn es so leicht umgangen werden kann? - Es kann von den Käufern umgangen werden, wenn sie sich wegen der niedrigeren Preise nicht ohnehin schon im Supermarkt versorgen, indem sie sich einfach früher den Alkohol verschaffen und früher einkaufen. Es wird auch von den Verkäufern umgangen, die eine gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen. Ich bin sehr auf die Ergebnisse aus Baden-Württemberg gespannt; denn ich bin ganz sicher, dass die Zahl der gaststättenrechtlichen Erlaubnisse in diesem Bereich in Baden-Württemberg enorm zugenommen hat.
Was soll ein pauschales landesweites Verbot bewirken, wenn schon jetzt auf kommunaler Ebene die Möglichkeit der Regulierung besteht? - Das ist auch in Bayern so. Überall, wo dies für sinnvoll erachtet wird, kann es gemacht werden. Regensburg und Augsburg haben das getan. Nicht dass ich das begrüßen würde, aber es beweist, dass es vor Ort geht. Die Kommunen haben die Möglichkeit zu handeln, dann sollen sie diese Möglichkeit bitte schön auch nutzen.
Kolleginnen und Kollegen, Ihr naiver Kinderglaube an Verbotspolitik in allen Ehren. Was bleibt, ist aber mehr Bürokratie, mehr Bevormundung und wenig Effekt. Das hat im Übrigen auch die frühere Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, so gesehen. Sie hat gesagt, mit dem Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellenbranche kämen wir weiter als mit einem Verbot. Schade, diese Kollegin war wesentlich weiter, als Sie es heute sind.
Nun zu den Anträgen: Es ist ein reiner Berichtsantrag. Deswegen werden wir den Punkten 1 und 2 zustimmen. Wir brauchen dafür aber eine solide Datengrundlage. Wir brauchen die Auswertung und nicht die Meinung einzelner Dienststellen. Wir brauchen eine Gesamtbewertung. Die Punkte 3 und 4 hängen von dem Ergebnis dieser Evaluation entscheidend ab. Deswegen werden wir diesen Punkten nicht zustimmen. Das wäre verfrüht. Wenn wir die Ergebnisse zu den Punkten 1 und 2 haben, müssen wir uns auf dieser Basis Gedanken machen. Das ist eine solide
Herr Kollege, bitte bleiben Sie am Pult. Wir haben eine Zwischenbemerkung des Herrn Dr. Fahn von den FREIEN WÄHLERN. Bitte schön.
Herr Kollege Fischer, halten Sie mal den Ball flach. Es waren FDP und CDU in Baden-Württemberg, die das Gesetz in Gang gebracht haben. Die FDP in Baden-Württemberg möchte diese Vorschrift.
Ob der Alkohol auch gekauft wird, wenn es das Alkoholverbot an Tankstellen gibt, muss hinterfragt werden. Es gibt inzwischen Studien, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen kann, die bestätigen, dass übermäßiger Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit meist spontan geschieht. Das heißt, die Jugendlichen überlegen sich oft um neun oder zehn Uhr abends, dass sie weggehen wollen. Ihr Alkoholkonsum wird also nicht durch Vorratskäufe planvoll verwirklicht. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Den müssen Sie berücksichtigen.
Auf der anderen Seite geht es in unserem Antrag um die konkrete Erfahrung in Baden-Württemberg und nicht um eine Grundsatzdiskussion, wie Sie sie jetzt begonnen haben. Wir wollen wissen, wie es in BadenWürttemberg gelaufen ist. Ich denke, das wollen Sie auch. Dann können wir im Plenum sachlich weiter darüber reden. Dann halten wir eben die vier Punkte aufrecht und stimmen über jeden einzelnen ab.
Herr Kollege Fahn, zu Ihrem Einwand: Zu dem, was die FDP in Baden-Württemberg macht, müssen Sie die Kolleginnen und Kollegen dort fragen. Die bayerische FDP hat eine klare Position gegen jede Verbotspolitik, und dabei werden wir auch bleiben, egal, was andere machen.
Wenn es neue Untersuchungen gibt, bin ich immer bereit, diese neuen Untersuchungen aufzunehmen und dazuzulernen. Wir sind offen für alles. So ist auch meine Äußerung, die Sie vorhin zitiert haben, zu interpretieren. Wir sind da sehr offen. Das ändert aber nichts daran, dass die Punkte drei und vier Ihres Antrags eine Bewertung sind, die eine Evaluation vo