Um sicherzustellen, dass das Programm allen von der Kultusministerkonferenz gemachten Vorgaben entspricht, muss es darüber hinaus vor seinem Einsatz durch den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten geprüft werden. Davon gibt es 16 an der Zahl in Deutschland, und ich wage einmal die Prognose, da gibt es auch welche, die eher rot-grün - sagen wir mal - motiviert sind. Also von daher kann man schon davon ausgehen, dass da sehr sorgfältig geprüft wird.
Meine Damen und Herren, ganz klar ist auch, dass mit dieser neuen Software keinerlei Ausforschung von Schulcomputern betrieben werden darf. Der Datenschutz an den Schulen ist uns ein sehr, sehr hohes Gut.
Wir werden dem Dringlichkeitsantrag der FDP natürlich zustimmen. Wir werden auch dem Berichtsteil des SPD-Antrags zustimmen, also den ersten Teil ablehnen und dem Berichtsteil zustimmen. Ich denke, damit wird auch sehr deutlich, dass wir den Datenschutz wie schon immer in Bayern sehr, sehr hoch halten. Die anderen Anträge sind meines Erachtens dann obsolet geworden.
Herr Kollege Rüth, Sie haben erstens in Ihrem Beitrag auch auf die rot-grünen Landesregierungen hingewiesen. Dieser Vertrag ist im Dezember 2010 unterzeichnet worden. Vermutlich wurde er im Jahr davor ausgehandelt. Von wem wurde dieser Vertrag wann ausgehandelt? Sie müssten das wissen, bevor Sie solche Unterstellungen äußern.
Zweitens haben Sie moniert, dass wir jetzt schon klagten, obwohl die Software noch nicht vorliegt. Es wäre fatal, wenn die Software jetzt erst geschrieben würde, obwohl bereits heute abzusehen ist, dass das aufgrund des Arbeitnehmerdatenschutzes nicht zulässig ist. Es ist nicht zulässig, Arbeitnehmercomputer verdachtsunabhängig auszuspähen. Genau das aber wird als Ziel der Software in dem Vertrag definiert. Es ist also überhaupt nicht erforderlich, im Nachhinein zu prüfen, ob das Datenschutzrecht so etwas zulässt.
Wir haben hier ein klassisches Problem des Exekutivföderalismus. Es wäre gut, solche Verträge frühzeitig durch die Parlamente zu begleiten, anstelle sie hinterher skandalisieren zu müssen.
Frau Kamm, ich habe in meiner Rede von rot-grünen Bundesländern und grünroten Bundesländern gesprochen. Ich bin fest überzeugt, dass es zumindest im Dezember 2010 schon rot-grüne Landesregierungen gab.
Ich bin fest davon überzeugt. Was ihre weiteren Ausführungen anbelangt, ist Folgendes anzumerken. Die Datenschutzbeauftragten waren von Anfang an mit eingebunden. Und es geht auch nicht darum, dass Privat-PCs von Lehrern mit diesen neuen Programmen ausgestattet werden sollen.
Es geht ausschließlich um die in den Schulen vorhandenen Schulcomputer. Daneben will ich ausdrücklich betonen, dass der Datenschutz in Bayern nach wie vor ein hohes Gut ist. Wir werden mit aller Intensität darauf achten, dass dieses hohe Gut in Bayern beibehalten wird.
Zu Wort hat sich noch einmal Kollege Ritter von der SPD gemeldet. Es steht ja noch Restredezeit zur Verfügung. Bitte, Herr Kollege Ritter!
Herr Kollege Rüth, der Verweis auf die anderen Bundesländer hilft in diesem Fall überhaupt nicht weiter, weil das bayerische Kultusministerium den Vertrag ausgehandelt hat und damit hauptsächlich dafür verantwortlich ist.
Selbst wenn die anderen Bundesländer zugestimmt haben, darf man selbstverständlich an einem solchen Vertrag Kritik üben. Denn wenn sich im Nachhinein etwas als falsch herausstellt, darf man das so benennen. Wir benennen das eben als falsch.
Und nun behaupten Sie, wir diskutierten hier über etwas, das es noch gar nicht gibt. Ich habe in meiner Rede versucht, Sie darauf hinzuweisen, wie Datenschutz in Softwareunternehmen normalerweise betrieben wird. Es wird zu Beginn definiert, was es Schützenswertes gibt und wie es geschützt werden muss.
Das Kultusministerium ist diejenige Behörde, die wissen kann, was auf den Schulcomputern normalerweise abgespeichert wird. Die Schulbuchverlage wissen das bei Weitem nicht so gut.
Das Kultusministerium ist dafür zuständig, dass der Datenschutz in seiner Behörde eingehalten wird. Der Datenschutzbeauftragte ist dafür nicht zuständig. Der Datenschutzbeauftragte ist dafür zuständig, die Staatsregierung und die Ministerien zu kontrollieren, dass sie ihren Job an diesem Punkt richtig machen. Verstecken Sie sich also bitte nicht hinter dem Datenschutzbeauftragten. Das wäre tatsächlich Aufgabe des Kultusministeriums gewesen.
Wenn Sie nun sagen, es würden keine privaten PCs untersucht, mag das durchaus so sein. Gleichwohl können sich auf Schulcomputern sehr wohl personenbezogene Daten finden. Ich nenne die Zeugnisdaten oder Personalakten. All das sind personenbezogene Daten, die schutzwürdig sind. Darüber hat sich der Kultusminister in seiner Funktion als Vorsitzender der KMK offensichtlich keine Gedanken gemacht. Das ist ein Versäumnis, das man wohl noch als solches benennen darf.
Was man hätte machen müssen, wären Vorgaben, was ausgewertet werden darf und was nicht? Es hätte Vorgaben geben müssen, was gespeichert oder übermittelt werden darf, und es hätte auch Vorgaben geben müssen, was wie lange gespeichert werden darf, vorausgesetzt, es gibt für diese Maßnahmen überhaupt eine Rechtsgrundlage. Das ist strittig.
Wenn man das Bundesdatenschutzgesetz zur Hand nimmt - darauf hat Kollegin Kamm richtigerweise hingewiesen - und die Regelung zur Überwachung von Arbeitsplatzcomputern zur Verfolgung von Straftaten und es geht ja um Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz - ansieht, stellt man fest, dass diese Maßnahme als illegal zu bewerten ist. Aber es wird einfach nur ausgewertet, ohne auf Anhaltspunkte zu achten, dass sich bei bestimmten Lehrern oder bei bestimmten Schulen gewisse Verdachtsmomente ergeben.
Ich bin am Ende. Nur noch ein Satz. Da hat es ganz klar Versäumnisse vonseiten des Kultusministeriums gegeben.
Danke schön, Herr Kollege. Für die Staatsregierung bitte ich Herrn Staatssekretär Sibler ans Mikrofon.
Erstens. Die Notwendigkeit dieses Programms ergibt sich aufgrund der Urheberrechtsänderung auf Bundesebene.
Zweitens. Alle Länder haben zugestimmt. Es ist wichtig, das anzufügen, sonst würde man unterstellen, dass die Verträge von denen, die unterschrieben haben, nicht geprüft worden wären. Das wäre zumindest der spannende Umkehrschluss, der sich daraus ergibt.
Drittens. Die Software gibt es noch nicht. Wir wissen noch nicht, über was wir reden. Selbstverständlich werden die Dinge, über die jetzt diskutiert wird, Wirkung zeigen.
Viertens. Minister Dr. Spaenle hat zugesagt, vor dem Einsatz der Software den Datenschutzbeauftragten hinzuzuziehen. Damit werden alle Bedenken, die formuliert worden sind, selbstverständlich aufgegriffen.
Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Das sind 45 Sekunden gewesen, die theoretisch die anderen Fraktionen wahrnehmen könnten. Zuletzt hat sich noch einmal Frau Kamm zu Wort gemeldet.
Herr Kollege Sibler, ich möchte es einfach noch einmal richtigstellen. Im Vertrag steht, es würden Speichersysteme durchsucht. Unter Speichersystemen kann man natürlich auch die
Zweitens. Das Urheberrecht kann man auch anders sicherstellen als durch die Durchforschung von Arbeitsplatzcomputern bayerischer Beamtinnen und Beamten.
Drittens. Der Datenschutz wird eingehalten, sagen Sie. Sie haben sich mit dem Datenschutz nur unzureichend auseinandergesetzt. Man darf nicht auf Verdacht pauschal Computer von Bediensteten stichprobenmäßig untersuchen. Das ist nicht möglich.
Alles in allem handelt es sich um einen Vertrag, der zeigt, was man alles verkehrt machen kann. Der Vertrag solle schnellstmöglich geändert werden, anstelle ihn jetzt noch zu verteidigen.