Protocol of the Session on October 25, 2011

Zum Thema Praxisgebühr und Selbstbeteiligungen: Lieber Herr Vetter, Sie fordern eine sofortige Abschaffung der Praxisgebühr, die im Übrigen auch von Ulla Schmidt und anderen eingeführt wurde. Sinn und Zweck bestanden zum einen darin, eine gewisse Steuerung zu erreichen. Sie haben selbst in einer der vielen Debatten, die wir hier im Parlament führen, gesagt, man müsste überlegen, ob der Besuch in den Arztpraxen immer gerechtfertigt ist. Wir Deutsche leben überraschenderweise länger und sind zum Teil

gesünder als andere Nationen, gehen aber wahnsinnig oft zum Arzt. Praxisgebühr, Selbstbeteiligung und Eigenverantwortung haben da eine wichtige Rolle gespielt. Unabhängig davon stelle ich fest: Wer die Praxisgebühr abschafft, muss den Beitrag um 0,2 Prozentpunkte anheben. Meine Damen und Herren, diese Anhebung wäre mittelstandsfeindlich. Nicht jede der Maßnahmen, die man hier vorschlägt, ist positiv; denn diese Maßnahme würde zur Belastung der Wirtschaft führen, und die Wirtschaft ist auch das Rückgrat für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Liebe Frau Schopper und andere - übrigens, herzlichen Glückwunsch zur Wiederwahl -, nun zum Thema Nachwuchs: Es kam der Vorschlag, den Numerus clausus aufzuheben. Da ist tatsächlich viel Interessantes und Wahres bei der Erörterung der Frage gesprochen worden, welche Möglichkeiten es gäbe. Wir mahnen das auch wieder an, wobei ich jetzt ausdrücklich sagen möchte, dass wir da für die Universitäten nicht zuständig sind. Wenn Sie uns die Zuständigkeit für die Universitätskliniken übergeben würden,

(Zuruf von der CSU: Nicht ablehnen!)

würden wir das nicht ablehnen, nein. Wir würden uns zwar nicht aufdrängen, aber wir würden uns der Verantwortung in großer Demut stellen. Wir haben ein Problem, und man muss die Realität sehen. Die Auswahlverfahren, die gesetzlich möglich sind, werden zum Teil nicht angewendet, weil es heute schon einen Schattenmarkt des Zugangs zum Medizinstudium gibt, nämlich den Zugang auf dem Klageweg. Es gibt geradezu eine ganze Branche von Anwälten, die sich darauf spezialisiert haben, Verfahren für den Zugang zum Medizinstudium zu etablieren. Das ist zum einen nicht gerecht und führt zum anderen dazu, dass die Mechanismen von anderen Auswahlverfahren immer schwieriger werden. Wir müssen uns gemeinsam überlegen, wie wir dieser Herausforderung begegnen können. Das ist eine Entwicklung, die wirklich in den letzten Jahren zustande gekommen ist.

Zur Frage, was gemacht wird: Lehrstühle für die hausärztliche Versorgung werden etabliert. Einer steht schon, und einer wird eingerichtet. Die Universität Erlangen macht ein Zusatzangebot für ältere Hausärzte, um Betreuungsoptionen für Patienten in der Weiterbildung zu eröffnen. Die Universität macht also an der Stelle nicht nur Erstausbildung, sondern auch Weiterbildung. Ich glaube, hier kann man etwas tun. Die ursprünglich ermittelten Zahlen waren 3 x 80. Das Wissenschaftsministerium hat die Plätze aufgestockt; wir haben gerade nachgefragt. Es wurden noch 3 x 66

Plätze zusätzlich geschaffen; damit kommt man auf die 438. An der Stelle gilt dem Wissenschaftsminister ein Lob. Da wäre ein Beifall angemessen.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Zuruf der Ab- geordneten Kathrin Sonnenholzner (SPD))

- Man muss dazusagen, dass Medizinstudienplätze mit Abstand die teuersten sind. Wir leisten über das Numerus-clausus-Verfahren zwar einen großen Beitrag, aber über die Hälfte der Plätze gehen an NichtLandeskinder. Trotzdem sage ich, dass wir an dieser Stelle mehr machen müssen.

Sie haben zu Recht angesprochen, und da stimme ich Ihnen sehr zu, dass es nicht so sehr das Studium ist, das die Studierenden davon abhält, am Ende ein niedergelassener Arzt oder eine niedergelassene Ärztin zu werden - wir haben einen Besuch an der Universität gemacht -, sondern häufig ist es der erste Praxistest. Sowohl die Arbeit im Krankenhaus als auch die Arbeit in den Praxen führt zur Zurückhaltung bei der Entscheidung für eine solche Existenz. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen ist es die Belastung durch die Arbeitszeit, was insbesondere für die jungen Frauen, die Arbeit und Privatleben vereinbaren wollen, eine Rolle spielt. Zum anderen ist es die finanzielle Belastung. Eine Praxisnachfolge kostet sehr viel Geld, zum Teil Beträge von über einer Million. Das bedeutet eine sehr lange Bindung an einen Standort, was der Lebenswirklichkeit in anderen Berufen und auch im Privatleben nicht mehr ganz entspricht. Deswegen muss man die Situation analysieren. Ein großer Teil der Vorschläge, die wir Ihnen in der letzten Woche darzustellen versucht haben und die jetzt in Umsetzung sind, sollen genau dazu beitragen, flexiblere regionale Steuerungselemente zu entwickeln.

Frau Kollegin Dittmar, Sie haben in der letzten Woche auf die Hausarztdichte hingewiesen und den Landkreis Rhön-Grabfeld mit München verglichen. Wir haben daraufhin die neuesten Zahlen von der Kassenärztlichen Vereinigung besorgt. Danach kommen bei der hausärztlichen Versorgung in München-Stadt und -Land auf 10 000 Einwohner 8,3 Ärzte, im Landkreis Rhön-Grabfeld 8,0 Ärzte. Im Moment ist die Situation wirklich nicht schlecht. Sie wird aber schwieriger, wenn sich die Alterspyramide auch bei den Ärzten verändert.

Nun zu den Hausärzten, weil das angesprochen wurde. Ich schildere den Ausgangspunkt, und ich meine das schon wirklich sehr ernst. Nach harten und härtesten Verhandlungen und der Sicherung einer Garantie bis Mitte 2014 haben die Hausärzte eine gegenüber jeder anderen Arztgruppe privilegierte Stellung. Es gibt keine einzelne Facharztgruppe in

Deutschland, die eine annähernd so privilegierte Situation hat wie die Hausärzte. Garantiert wird aber immer nur die selbstständige Verhandlungsmöglichkeit, nicht das Verhandlungsergebnis. Die Politik kann, darf und soll auch nicht, genauso wie bei Tarifverhandlungen, etwa ein Ergebnis vorwegnehmen. Das Ergebnis wird in den Verhandlungen erzielt. Deswegen gibt es auch, wenn in den Verhandlungen nichts zustande kommt, keinen rechtsfreien Raum, sondern das Schiedsverfahren. Dies ist das gesetzlich empfohlene Eskalations- und Befriedungsverfahren. Schon 2009, zum Zeitpunkt des Hochfluges hat man das gemacht, weil es Kassen gab, die dem AOK-Vertrag nicht folgen wollten. Sie haben ihn als zu hoch angesehen, und es hat geholfen, dass geschiedst wurde. Ich möchte ausdrücklich sagen: Das Parlament als Gesetzgeber darf sich nicht mit einer bestimmten Gruppe, vielleicht sogar innerhalb der Ärzteverbände, gemein machen, obwohl ich verstehe, dass die Versuchung in Wahlkampfzeiten groß ist. Selbst innerhalb des Hausärzteverbandes gibt es erneute "tektonische" Verschiebungen und Spannungen. Wir dürfen uns nicht mit einer Stelle gemein machen, sondern wir müssen als Rechtsaufsicht die rechtlich vorgeschriebenen Verfahren durchführen. Uns, meine Damen und Herren, interessiert zunächst nicht die jeweilige Stellung eines Verbandes, sondern die Versorgung der Patienten. Das ist das Wichtigste, was wir in Bayern zu berücksichtigen haben.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Den "heiligen Zorn", den Sie, Frau Dittmar, den Sie zum Thema "Reha" angesprochen haben, verstehe ich. In der Tat werden den Kassen sehr große Spielräume eingeräumt. Deswegen ist dort die Versuchung zur Durchführung von Sparmaßnahmen am größten. Ich weise Sie aber darauf hin, dass die Regelung schon länger existiert und länger nicht geändert wurde, nämlich schon zu Zeiten des Bundesgesetzgebers, als noch kein FDP-Politiker Bundesgesundheitsminister war. Deswegen werden Schiedsstellen eingerichtet.

(Zuruf der Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD))

- Ich nenne Fakten. Wir sind bei einer Interpellation, und hier sind Fakten dominant.

Frau Schopper hat das Thema "sprechende Medizin" angesprochen. Dieses Ärgernis treibt mich auch um. Ich muss aber sagen, dass hier die Selbstverwaltung an ihre Grenzen stößt. Wir haben, ob im Bundestag oder im Landtag, parteiübergreifend darauf hingewiesen, dass wir die "sprechende Medizin" stärken wollen. In den Verhandlungsrunden der Arztgruppen untereinander kamen in der Regel massive

Steigerungen für Laborärzte heraus. Bis auf den heutigen Tag ist mir nicht ganz klar, welches Konzept dahintersteht, wenn man zwar die Stellung der Hausärzte stärken will tatsächlich, aber die Pathologen stärkt. Es gibt in der Tat wenig Pathologen, die intensive Gespräche mit den Patienten führen. Ein solches Ergebnis liegt an der Selbstverwaltung. Deswegen haben wir einen Vorschlag gemacht, der beim Bundesgesundheitsminister noch nicht ganz auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Wir müssen überlegen - Kollege Dr. Zimmermann war skeptisch -, ob wir den Rahmen für Honorarverhandlungen auf Bundesebene stärker darstellen sollen, um die gewollten Wirkungsweisen zu erreichen.

Meine Damen und Herren, ich schließe ab. Ich bedanke mich noch einmal. Die Debatten werden weitergehen; denn das Thema kann definitiv nicht einfach erledigt werden, sondern entwickelt sich weiter, weil wir mit den Menschen zusammenleben. Wir wissen, dass es die Aufgabe der Opposition ist, die Schwachstellen aufzudecken. Ich bitte aber um Verständnis, dass eine Regierung auf die Fakten verweist.

Bayern liegt unter den deutschen Flächenstaaten auf Platz 1 bei der ärztlichen Versorgung. Bayern hat bundesweit die kürzesten Wartezeiten in Arztpraxen. Die bayerischen Hausärzte haben mit die meiste Zeit für Patienten. Wir haben fast die beste stationäre Versorgung, und unser Gesundheitssystem arbeitet nicht nur qualitativ gut, sondern denkt auch wirtschaftlich erfolgreich. Meine Damen und Herren, diese Zahlen machen jedem Einzelnen von uns, egal ob in Regierung oder Opposition, Mut, dass wir die vor uns stehende Herausforderung bewerkstelligen können. Wir Bayern sind für die Zukunft gut gerüstet.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen uns hier oben nicht vor, weshalb die Aussprache als geschlossen angesehen werden kann. Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 a auf:

Erste Lesungen zu Gesetzentwürfen, die ohne Aussprache an die federführenden Ausschüsse überwiesen werden sollen

In der Tagesordnung sind die zur Überweisung anstehenden Gesetzentwürfe mit den als federführend angesehenen Ausschüssen aufgeführt. Gibt es hinsichtlich der Zuweisungsvorschläge Änderungswünsche? Ich sehe keine. Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisungen.

Wer mit der Überweisung an die zur Federführung vorgeschlagenen Ausschüsse einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen und Frau Abgeordnete Dr. Gabriele Pauli (frakti- onslos). Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Die Gesetzentwürfe werden damit diesen Ausschüssen zur Federführung zugewiesen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 3 b und 3 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (Drs. 16/9695) - Erste Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Hans-Ulrich Pfaffmann, Christa Steiger u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (Drs. 16/9911) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN wird von Frau Kollegin Ackermann begründet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kürzlich stellte die Behindertenbeauftragte des Freistaats Bayern, Frau Badura, ihren Tätigkeitsbericht dem Ministerrat vor. Sie bekam zu Recht Lob von Ministerpräsident Seehofer, Sozialministerin Haderthauer und Kultusminister Dr. Spaenle für die exzellente Arbeit und ihr hartnäckiges Engagement. Herr Seehofer hat in der anschließenden Pressekonferenz hinzugefügt, bei der Fülle der Aktivitäten von Frau Badura stelle sich automatisch die Frage, ob dies dauerhaft ehrenamtlich leistbar sei. Recht hat er!

Allerdings zeigt das Handeln der Staatsregierung andere Züge. Auch Frau Badura hat sich klar dafür ausgesprochen, diese Tätigkeit hauptamtlich ausüben zu wollen. Sie hat gesagt, sie wolle ein Hauptamt mit angemessener Vergütung. Ich glaube, wenn wir es mit der Behindertenpolitik in Bayern ernst meinen, können wir es uns unmöglich leisten, die Behindertenbeauftragte ehrenamtlich arbeiten zu lassen. Das ist vollkommen unmöglich. Die meisten anderen Bundesländer haben hauptamtliche Behindertenbeauftragte.

Die GRÜNEN haben einen Antrag auf Gesetzesänderung gestellt. Wir möchten in Artikel 17 Absatz 5 die Sätze 3 und 4 streichen. Diese Sätze befassen sich mit der Ehrenamtlichkeit. Wir sind ohnehin der Meinung, dass das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz umgearbeitet werden muss, damit es inklusionstauglich wird. Dazu gehört die Professionalisierung der Behindertenbeauftragten; denn sie hat bei der ressortübergreifenden Beratung von Ministerien eine Schlüsselfunktion. Noch einmal: Das ist ehrenamtlich nicht möglich.

Die Staatsregierung hat Artikel 17 verändert. Es ist eine lächerliche, marginale Änderung. Sie hat das Wort "Aufwandsentschädigung" gegen das Wort "Entschädigung" ausgetauscht. Das hat steuerrechtliche Gründe, ändert aber überhaupt nichts an der Stellung der Behindertenbeauftragten, und ist insofern völlig bedeutungslos. Gegen die Hauptamtlichkeit der Behindertenbeauftragten wendet Frau Staatsministerin Haderthauer ein, dass Frau Badura einen qualifizierten Mitarbeiterstab zur Seite habe. Frau Ministerin, ich dachte, Sie hätten den auch. - Dann könnten Sie in Zukunft auch ehrenamtlich arbeiten. Spaß beiseite. Ich meine, das Lob, von dem ich am Anfang meiner Rede gesprochen habe, das Frau Badura im Ministerrat zuteil wurde, ist nur dann glaubhaft, wenn man ihr Amt entsprechend ausstatten würde, nämlich hauptamtlich. Ansonsten bleibt es bei schönen Floskeln, die weder der Sache noch Frau Badura nützen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im Unterschied zu Frau Kollegin Ackermann möchte Frau Kollegin Steiger Begründung und Aussprache zusammennehmen. Frau Steiger, Sie haben deshalb zehn Minuten Redezeit für die SPD. Bitte.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln hier zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes in Erster Lesung. Genau genommen geht es um Artikel 17 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes, der das Amt der oder des Behindertenbeauftragten in Bayern regelt. Der Gesetzentwurf der SPD zur Neufassung von Artikel 17 hat drei Schwerpunkte:

Erstens geht es um die Hauptamtlichkeit des oder der Beauftragten für Menschen mit Behinderung. Bislang ist diese Funktion ehrenamtlich besetzt. Künftig soll der oder die Beauftragte für Menschen mit Behinderung nicht mehr nur ehrenamtlich tätig sein, denn nach unserer Auffassung ist die Arbeit im bisherigen Rahmen nicht mehr machbar. Die UN-Konvention ist eine große Herausforderung. Die Anforderungen an

die Position der Behindertenbeauftragten sind sehr groß, und sie sind mit der Dauer des Amtes zunehmend gewachsen. Es gibt viele Anforderungen, Anfragen, Bürgeranliegen, Termine und vor allem die Beratung der Staatsregierung. Auch wir Abgeordnete greifen sehr gerne auf das Wissen und das Können zurück. Das ehrenamtliche Konstrukt wird diesen Anforderungen nicht gerecht.

Kolleginnen und Kollegen, wir hatten mit Frau Stein und Frau Knochner bereits sehr engagierte Behindertenbeauftragte, und wir haben jetzt mit Frau Badura wieder eine äußerst engagierte Frau, die dieses Amt sehr ausfüllt. Die Hauptamtlichkeit ist einfach zwingend geboten. Man kann das Amt in Sonntagsreden nicht immer wieder loben und es werktags im Ehrenamt belassen. Die Arbeit ist im Ehrenamt zeitlich nicht mehr machbar.

Zweitens. Wir wollen, dass das Amt künftig beim Landtag angesiedelt ist, weil es eine herausragende Funktion hat. 1,2 Millionen Menschen in Bayern sind schwerbehindert. Dazu kommen die Angehörigen, die Familie und die Freunde, und das sind nicht wenige Bürger und Bürgerinnen. Wir wollen, dass die Stelle des oder der Behindertenbeauftragten, wie das auch beim Datenschutzbeauftragten der Fall ist, beim Landtag, also beim Gesetzgeber und nicht bei der Exekutive angesiedelt ist. Das wird unserer Auffassung nach der Umsetzung und der Wertigkeit der UNKonvention für die Belange von Menschen mit Behinderung eher gerecht.

(Beifall bei der SPD)

Drittens. Kolleginnen und Kollegen, bisher wird in Artikel 17 von Integration gesprochen. Das Behindertengleichstellungsgesetz ist schließlich schon ein paar Tage alt. Wenn wir die UN-Konvention aber ernst nehmen, und das tun wir, dann müssen wir künftig von Inklusion sprechen und das auch so hineinschreiben. Wenn wir Artikel 17 neu fassen, dann sollten wir das auch gleich tun. Dabei handelt es sich nicht nur um eine redaktionelle, sondern vielmehr um eine inhaltliche Änderung. Unser Gesetzentwurf geht deshalb ein Stück weiter als der des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der nur die Ehrenamtlichkeit herausnimmt. Das ist auch richtig, in diesem Punkt stimmen wir überein; das habe ich schon erwähnt. Die zentrale Funktion der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung bedarf dringend einer Stärkung im Sinne der Hauptamtlichkeit.

Ich darf Frau Badura für Ihr großes Engagement sehr, sehr danken. Der Bericht, den sie gegeben hat, und der uns mittlerweile in schriftlicher Form vorliegt, ist

umfassend und zeigt die ganze Spanne dessen, was sie leistet. Ich will es noch einmal betonen: Diese Arbeit ist ehrenamtlich nicht mehr machbar!

(Beifall bei der SPD)

Nach unserer Auffassung ist die Position der Behindertenbeauftragten nicht nur die der Staatsregierung, wie es jetzt formuliert ist, sondern sie ist die Beauftragte des gesamten Freistaats Bayern, und so sollten wir es auch halten. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Behindertenbeauftragte beim Landtag angesiedelt ist.

Ich denke, wir werden in den Fachausschüssen noch intensiv darüber diskutieren. Wir können dann alle Bereiche ausleuchten. Ich bitte aber schon jetzt, sich ernsthaft mit dem Thema und mit der Änderung des Artikels 17 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes zu befassen, zur Stärkung der Behindertenbeauftragten im und für den Freistaat Bayern, damit wir dahin kommen, wohin wir eigentlich alle wollen, wie immer gesagt wird, zur gleichberechtigten Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung. Da ist die Behindertenbeauftragte in Bayern gefordert, und das geht nicht mehr ehrenamtlich.