Protocol of the Session on October 20, 2011

und sagen, es gab keine Alternative.

Was die Zukunftsgerichtetheit angeht, mag es ja sein, dass rein rechnerisch bei den derzeitigen Verhältnissen die Fünf-Prozent-Hürde wahrscheinlich nicht angekratzt wird. Aber die Expertenanhörung hat auch ergeben: Irgendwann wird es so weit sein, wenn Sie weiter verkleinern. Deswegen die Frage, warum wir uns nicht in aller Ruhe über ein zukunftsträchtiges System unterhalten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Bitte schön, Herr Kollege Dr. Fischer.

Herr Kollege Meyer, ich erkläre es gerne noch einmal. Ich versuche es und hoffe, dass Sie es dann vielleicht verstehen.

Ich bitte Sie, deutlich auseinanderzuhalten zum einen, ob es Alternativen zum Ob gegeben hätte, dass wir die Stimmkreise so verändern, dass Oberpfalz und Oberfranken zwei verlieren und Oberbayern zwei gewinnt, und zum andern das Wie des Stimmkreiszuschnitts. Selbstverständlich gibt es bei der Frage des Stimmkreiszuschnitts nicht ein Schwarz oder Weiß. Selbstverständlich gibt es Alternativen. Über diese Alternativen kann auch diskutiert werden. Wenn Sie sich an dieser Debatte beteiligt hätten, dann hätten Sie einen Vorschlag gemacht. Leider haben Sie das nicht getan. Ich bedaure das außerordentlich.

(Beifall bei der FDP - Zuruf des Abgeordneten Peter Meyer (FREIE WÄHLER))

Der andere Punkt ist, wenn Sie sagen, die Menschen draußen bewegt das. Natürlich bewegt die Menschen draußen der Stimmkreiszuschnitt. Man muss ihnen aber ehrlich sagen, dass wir beim Ob nichts machen können. Das hat die Anhörung der Experten mehr als deutlich erbracht.

Schließlich ein letzter Punkt. Sie haben angesprochen, bei dieser Wahl sei es nicht geboten, vielleicht bei der nächsten. Ich muss es wiederholen. Ich habe vorhin schon gesagt, wir haben jetzt die Aufgabe, ein Wahlrecht zu machen, das 2013 eine verfassungskonforme Wahl ermöglicht. 2018 können die Voraussetzungen anders sein, 2023 werden sie wieder anders sein. Wahlrecht macht man nicht für die Ewigkeit, sondern für die nächste Wahl, Herr Kollege.

(Beifall bei der FDP)

Halt, Herr Kollege. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung des Kollegen Dr. Goppel. Bitte schön.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Kollege Fischer, es geht Ihnen sicherlich wie mir und dem Kollegen Bausback und nachher dem Herrn Staatsminister. Es geht mit Sicherheit nicht darum, nach Schuldigen für bestimmte Entwicklungen zu suchen.

(Zuruf von der SPD: Natürlich!)

Das möchte ich gerne ausdrücklich festhalten. Weder dem Kollegen Fischer noch dem Herrn Staatsminister noch Professor Bausback noch mir geht es darum,

nach Schuldigen zu suchen, sondern wir wollen Zukunftslösungen anbieten. Während wir bemüht sind, dieses zu leisten, fällt der SPD nichts Besseres ein, als darauf zu verweisen, dass einzelne Politiker versagt hätten. Sie sind noch nicht so lange im Landtag wie ich, sodass Sie nicht nachvollziehen können, dass diejenigen, die in Oberfranken abgewählt worden sind, nicht Mitglieder der CSU waren.

(Heiterkeit und Beifall bei der CSU)

Ich glaube, darauf erübrigt sich eine Antwort.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. Herr Staatsminister Herrmann hat ums Wort gebeten.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat einem gesetzlichen Auftrag folgend in ihrem Stimmkreisbericht vom 29. März dieses Jahres den Landtag über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und Stimmkreisen informiert und Vorschläge zur Änderung der Zahl der auf die Wahlkreise entfallenden Abgeordnetensitze und auch zur Änderung der Stimmkreiseinteilungen unterbreitet. Auf dieser Grundlage haben wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes am 6. Juni hier eingebracht und dem Landtag in einem ergänzenden Bericht vom 3. Mai dargelegt, wie und mit welchen Auswirkungen die Verfassung geändert werden könnte, um zu verhindern, dass sich in den von Bevölkerungsrückgängen betroffenen Wahlkreisen die Zahl der Mandate weiter verringern wird.

Uns allen ist bewusst, dass der Verlust von Mandaten und Stimmkreisen in einzelnen Wahlkreisen schmerzlich ist und dass dadurch Neuzuschnitte von Stimmkreisen notwendig werden. Das führt verständlicherweise zu Unmut bei den hiervon betroffenen Abgeordneten und deren Wählerinnen und Wählern. Wir dürfen aber, Kolleginnen und Kollegen, gleichwohl nicht die Augen davor verschließen, dass bei Veränderungen der Einwohnerzahl eine aus den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältniswahl, der Wahlgleichheit und der demokratischen Repräsentation resultierende Anpassungspflicht besteht. Andernfalls wäre - so hat es der Bayerische Verfassungsgerichtshof klar entschieden - das Gebot des gleichen Erfolgswerts jeder Wählerstimme im Verhältniswahlsystem infrage gestellt.

Dem Landtag kommt in diesen wahlrechtlichen Fragen eine sehr hohe Verantwortung zu, um die demokratische Legitimation der zu wählenden Mandatsträ

ger sicherzustellen. Wahlen müssen auf einer verfassungsrechtlich einwandfreien Grundlage durchgeführt werden. Sie eignen sich deshalb fürwahr nicht für Experimente. Von daher begrüße ich es sehr, dass in einer am 26. September gemeinsam vom Verfassungsausschuss und vom Innenausschuss durchgeführten Sachverständigenanhörung die aufgeworfenen Fragen der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit einer Stimmkreisreform und der Möglichkeit und Auswirkung einer Verfassungsänderung auf juristisch in der Tat höchstem Niveau und mit dem gebotenen Tiefgang erörtert worden sind. Die Anhörung trug in einer zum Teil überhitzt geführten Debatte zur sachlichen Klärung grundlegender Fragen unseres bayerischen Wahlsystems bei.

Ich möchte zunächst festhalten - das ist in der Debatte heute noch einmal bestätigt worden -: Kein einziger Sachverständiger hat die Verfassungsmäßigkeit des von der Staatsregierung eingebrachten Gesetzentwurfs bestritten. Nach nahezu einhelliger Auffassung ist bei der Mandatszuteilung an die Wahlkreise das aus der Wahlgleichheit resultierende Gebot der strikten Bevölkerungsproportionalität zu beachten. Rein bevölkerungsmäßig ist es nun einmal so, dass aktuell jetzt ein Drittel der gesamten bayerischen Bevölkerung im Regierungsbezirk Oberbayern wohnt. Es ist eine simple mathematische Logik, dass diesem Regierungsbezirk auch entsprechend ein Drittel der Abgeordnetenmandate zusteht.

Ich darf schon daran erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es um die Wahlkreisverteilung im Bundestag geht, sehen wir das aus bayerischer Sicht überhaupt nicht anders. Wenn die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg zurückgeht und in Bayern steigt, dann halten wir das auch für selbstverständlich, dass Bayern entsprechend zusätzliche Wahlkreise bekommt und sie in den anderen betreffenden Ländern reduziert werden. Da habe ich noch nie einen Protestruf gehört, dass das ungerecht sei, dass Bayern zusätzliche Mandate bekommt. Jeder hält das für ganz selbstverständlich.

Lassen Sie mich im Übrigen ganz persönlich sagen, vor fünf Jahren ist ein einziger Stimmkreis umverteilt worden. Ich bin in Mittelfranken zu Hause. Da wurde der Stimmkreis Fürth-Land aufgelöst und ein zusätzliches Mandat nach Oberbayern gegeben. Ich kann mich nicht erinnern, dass damals allzu viele Krokodilstränen zugunsten Mittelfrankens vergossen worden wären, sondern das wurde damals mir nichts, dir nichts durchgewunken.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Es hat sich kein Mensch darüber aufgeregt. Auch damals war es mathematisch ganz einfach so. Die von verschiedener Seite aufgestellte Behauptung, dass im Falle einer Reduzierung der Mandatszahl in Oberfranken und in der Oberpfalz von 17 auf 16 die Chancengleichheit kleinerer Parteien beeinträchtigt sein könnte, weil sie im betreffenden Wahlkreis mehr als fünf Prozent der gültigen Gesamtstimmen benötigten, hat sich als nicht haltbar erwiesen. Die mathematischen Berechnungen des im Frühjahr eingeholten Gutachtens, auf das sich die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion der GRÜNEN gestützt haben, war handwerklich einfach mangelhaft. Darauf hatte die Staatsregierung von Anfang an hingewiesen.

Hinsichtlich der Frage einer in Erwägung zu ziehenden Verfassungsänderung haben die Sachverständigen auch die im ergänzenden Bericht der Staatsregierung enthaltene Aussage bestätigt, wonach im Falle der Festschreibung einer Mindestmandatszahl in den Wahlkreisen zwangsläufig eine Überschreitung der Gesamtmandatszahl des Landtags zugelassen werden müsste, damit in den anderen Wahlkreisen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil aus Gründen der Wahlgleichheit ein proportionaler Ausgleich erreicht werden kann.

Ich finde es richtig, dass in den weiteren parlamentarischen Beratungen eine Verfassungsänderung mit Wirkung für die kommende Wahl nicht gefordert worden ist. Die Festschreibung einer Mindestzahl von 17 Mandaten wäre unmittelbar mit einer Erhöhung der Gesamtmandatszahl des Landtags bereits zur nächsten Landtagswahl verbunden und würde längerfristig zu einer nicht unerheblichen Vergrößerung des Landtags führen. Ich will aber noch einmal ausdrücklich unterstreichen, dass die Staatsregierung völlig offen dafür ist, im Rahmen künftiger Verfassungsänderungen über eine Festschreibung von Mindestmandatszahlen - zum Beispiel 8 Stimmkreise oder 15 Mandate je Regierungsbezirk - zu sprechen. Eine künftige Verfassungsänderung kann jedoch nur für Landtagswahlen nach dem Jahr 2013 erfolgen.

Meine Damen und Herren, der Landtag hat nunmehr darüber zu entscheiden, wie auf der Grundlage der geltenden Verfassung die bevölkerungsbedingt notwendigen Änderungen umzusetzen sind. An dem Verlust je eines Mandates in den Wahlkreisen Oberfranken und der Oberpfalz führt nach den vorliegenden Einwohnerzahlen kein Weg vorbei. Beide Mandate müssen dem Wahlkreis Oberbayern zugeteilt werden, wobei die Möglichkeit besteht, einen zusätzlichen Stimmkreis zu bilden. Weitere Mandatsverschiebungen sind nach den dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Zahlen des Berichts der Staatsregierung nicht geboten. Nach meiner Auffassung ist der Landtag

auch nicht gezwungen, seinen Entscheidungen Einwohnerzahlen zugrunde zu legen, die erst während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens festgestellt wurden. Vielmehr halte ich es für sinnvoll, die Entscheidung auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zu treffen, die aus dem Stimmkreisbericht und dem Gesetzentwurf hervorgehen sowie bereits Gegenstand der Ersten Lesung im Landtag waren. Die Entscheidung, ob und wie Stimmkreise zu bilden sind, setzt vor allem im Hinblick auf das Ziel die konkrete Ausgestaltung in einem Abwägungsprozess unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wahlgleichheit und der Deckungsgleichheit aufgrund sachbezogener Erwägungen und Wertungen, eine Aufbereitung der Gestaltungsmöglichkeiten und auch ihrer Bewertung voraus, wie sie der zu diesem Zweck vorgeschriebene Stimmkreisbericht leisten soll.

Da das Gesetzgebungsverfahren wegen der bereits ab dem 29. Oktober zulässigen Wahlvorbereitungen der Parteien und Wählergruppierungen abgeschlossen sein soll, bleibt nicht mehr die Zeit, in einen umfassend neuen Entscheidungsfindungsprozess einzutreten. Es kann dem Gesetzgeber deshalb nicht verwehrt werden, auf Einwohnerzahlen abzustellen, die ihm so rechtzeitig zur Verfügung stehen, dass er ihre Konsequenzen für die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise und für die Zahl und den Zuschnitt der Stimmkreise ausreichend beraten kann. Dies ist Voraussetzung für eine sachgerechte Wahrnehmung der Gestaltungsbefugnisse des Parlaments. Dass ein solches Vorgehen verfassungsrechtlich zulässig ist, wurde in der Sachverständigenanhörung ausdrücklich bestätigt.

Hinsichtlich des konkreten Zuschnitts von Stimmkreisen gibt es nicht nur eine Lösung. Der Gesetzgeber hat vielmehr gerade hier einen von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich anerkannten Gestaltungsspielraum. Die Staatsregierung hat in ihrem Stimmkreisbericht und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes zweckmäßige und vorzugswürdige Vorschläge für eine Stimmkreisneueinteilung unterbreitet. Sie hat sich dabei vor allem - das will ich noch einmal unterstreichen - von dem Grundsatz der Stimmkreiskontinuität leiten lassen, dem nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich hohes Gewicht beizumessen ist. Daraus folgt, Änderungen nach Möglichkeit auf das erforderliche Maß zu beschränken.

Hinsichtlich der Stimmkreisneubildung in Oberbayern will ich hervorheben, dass es nahelag, einen Stimmkreis, der bei der Verkleinerung des Landtags aufgelöst worden ist, wieder herzustellen. Deshalb sind

sehr wohl - das ist im Stimmkreisbericht enthalten die Wiederherstellung des früheren Stimmkreises Neuburg-Schrobenhausen oder die Wiederherstellung des Stimmkreises Garmisch-Partenkirchen betrachtet worden. Die Einwohnerzahlen liegen nahe beieinander. Die Bevölkerungsprognosen für die nächsten 10 und die nächsten 20 Jahre sind jedoch eindeutig. Für den Raum Ingolstadt wird ein weiteres Bevölkerungswachstum prognostiziert, für den Raum GarmischPartenkirchen nicht. Aufgrund dieser Prognose handelt es sich um eine vertretbare und naheliegende Entscheidung, dass Stimmkreise dort gebildet werden, wo die Bevölkerung wachsen und nicht zurückgehen wird.

(Ministerpräsident Horst Seehofer: Aber nicht für mich!)

- Sie sehen, man muss nicht dem Landtag angehören, um Ministerpräsident dieses Landtags zu sein. Das tut seiner Arbeit überhaupt keinen Abbruch.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die Änderungen der Stimmkreiszuschnitte wurden in den vergangenen Wochen in den Ausschüssen intensiv beraten. Dabei wurden andere und zum Teil weitergehende Vorschläge eingebracht. Insofern galt es, Vor- und Nachteile möglicher Alternativen abzuwägen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Auffassung, dass wir diesem verantwortungsvollen Auftrag in intensiven Beratungen auch gerecht geworden sind. Am Ende kommt es nun darauf an, sich im sachlichen Dialog zu einer Entscheidung durchzuringen. Ich freue mich, wenn uns dies heute gelingt und der Landtag letztendlich eine wohl abgewogene und sachgerechte Entscheidung treffen wird.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8800, der Änderungsantrag auf Drucksache 16/9185 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf der Drucksache 16/9834 zugrunde.

Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag 16/9185 zustimmen will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Das ist die Fraktion der SPD, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und Frau Kollegin Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Das ist die Fraktion der

CSU und der FDP. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf selbst empfiehlt der federführende und zugleich endberatende Ausschuss die Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Insoweit verweise ich auf die Drucksache 16/9834. Zunächst stimmen wir in offener Abstimmung ab. Anschließend folgt die Schlussabstimmung wie beantragt in namentlicher Form. Wer dem Gesetzentwurf 16/8800 in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind wieder die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen? - Das ist die Fraktion der SPD, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und Frau Kollegin Dr. Pauli.

(Widerspruch bei der CSU)

- Entschuldigung, drei Stimmen aus den Reihen der CSU-Fraktion.

Ich bitte Sie, noch einmal die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das ist die Fraktion der SPD, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN, Frau Kollegin Dr. Pauli und drei Stimmen aus den Reihen der CSU. Enthaltungen? - Eine Stimmenthaltung des Kollegen Hacker von der FDP-Fraktion. Trotzdem stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf so beschlossen ist.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung jetzt sofort die Schlussabstimmung durch. Diese erfolgt in namentlicher Form. Abstimmungsgrundlage ist der Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses.

(Erika Görlitz (CSU): Kann ich noch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten machen? - Unruhe)

- Ja. Bitte. - Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen.