Die Behindertenbeauftragten der Städte, Kreise und Gemeinden, die in vielen Fällen das Leben mit Einschränkungen persönlich kennen, brauchen deshalb mehr Beachtung, mehr Kompetenzen und mehr Einbindung. Die ehrenamtliche Tätigkeit der Behindertenbeauftragten, der ich an dieser Stelle meinen großen und tief empfundenen Dank für die umfassende Aufgabe, die sie innehat, aussprechen möchte, sollte aus Sicht der FDP spätestens in der nächsten Legislaturperiode in eine hauptamtliche Tätigkeit umgewandelt werden. Darüber muss man schon allein aufgrund der gestiegenen Aufgabenfelder nachdenken.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sollte auf allen Ebenen vom Ministerpräsidenten, der heute leider nicht anwesend ist, bis hinab zum Bürgermeister der kleinsten bayerischen Gemeinde zur Chefsache erklärt werden. - Der Ministerpräsident wäre heute sicher da, wenn er könnte, weil er sehr häufig hier ist. - Hier gilt es noch einen langen Weg zurückzulegen. Im Sinne aller Menschen mit Behinderung, die bei uns leben, die mit und unter uns leben,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Meyer, Ihre Rede habe ich wohl gehört. Sie haben gesagt, Inklusion lasse sich nicht verordnen. Ich sage Ihnen aber: Wir brauchen dafür Gesetze. Solche Gesetze haben
wir auch schon, beispielsweise auf europäischer Ebene, aber auch auf Bundesebene. Diese Gesetze wurden auch von der FDP unterschrieben. Diese Gesetze schaffen Rahmenbedingungen, damit sich in unseren Köpfen etwas verändert. Ihre FDP hat das auch unterschrieben, also hätte sich in den Köpfen schon lange etwas verändern müssen. Die notwendigen Ausführungsbestimmungen hätten Sie im Grunde schon bei uns im Sozialausschuss diskutieren können, das haben Sie aber nicht. Sie lassen die Dinge eigentlich treiben.
Wir haben eine Ausschussfahrt nach Schweden zum Thema UN-Behindertenrechtskonvention unternommen. In Norwegen und Schweden entspricht man bereits komplett der UN-Behindertenrechtskonvention. Das haben Sie auch alles gesehen. Schauen wir uns einmal an, was die Schweden schaffen. Das müssen wir für die Behinderten auf dem Arbeitssektor ebenfalls schaffen. Mit Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention sind das einklagbare Recht auf Arbeit und der gleichberechtigte Zugang von Menschen mit Behinderung zum ersten Arbeitsmarkt festgeschrieben. Dort steht, dass Menschen mit Behinderung das Recht haben, den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Das ist ein Grundrecht. Das finden wir gut. Darüber sind wir uns sicherlich alle einig. Wie sieht es aber in der Realität und in der Praxis aus? Dort sieht es nicht gut aus.
Behinderte Menschen brauchen ein entsprechendes Umfeld, eine dauerhafte Unterstützung und eine personenbezogene Förderung. Behinderte Menschen brauchen ein echtes Wunsch- und Wahlrecht. Behinderte Menschen brauchen echte Anreizprogramme und Maßnahmen zum Ausbau von Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen und privaten Sektor. Ich möchte hören, was die FDP dazu sagt, wenn die "Loskaufprämie" erhöht wird. Die private Wirtschaft sollte endlich mehr Menschen mit Behinderung einstellen.
Wir brauchen eine Infrastruktur zur Qualifizierung behinderter Menschen. Behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt brauchen einen dauerhaften Nachteilsausgleich. Wir wissen, dass die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt das Kernstück der gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen darstellt. Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen ist in Bayern mit rund 15 % mehr als viermal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote von 3,4 %. Von einer gleichberechtigten Teilhabe können wir überhaupt nicht reden, nicht einmal ansatzweise. Insbesondere viele private Arbeitgeber erfüllen nicht die gesetzliche Beschäftigungsquote für behinderte
Menschen von 5 %. Die privaten Arbeitgeber kaufen sich nämlich frei. Je nach Betrieb zahlen sie 105 bis 260 Euro. Das ist schnell gemacht. Dann braucht man sich weiterhin nicht mehr damit zu beschäftigen.
Die Beschäftigungsquote behinderter Menschen im öffentlichen Dienst liegt bei 5 %. Wir brauchen - jetzt sollten CSU und FDP zuhören - im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe eine Bevorzugung der Firmen, die die Beschäftigungsquote für behinderte Menschen erfüllen.
Das pflanzt sich bis in die Landratsämter, in die Bezirksregierungen und in die Gemeinden und Gemeinderäte, die kommunale Entscheidungsträger sind, fort. Darauf wird nicht geachtet. Die Beschäftigung behinderter Menschen muss zu einem wesentlichen Kriterium bei der öffentlichen Auftragsvergabe werden. Nicht nur der Preis ist wichtig, sondern auch die Einhaltung der Beschäftigungsquote behinderter Menschen.
Den geplanten Ausbau von Werkstätten für behinderte Menschen wollen wir nicht, weil er dem primären Ziel der Inklusion behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt widerspricht. Allein aus dem Konjunkturprogramm II wurden in den letzten Jahren zusätzlich 20 Millionen Euro für den weiteren Werkstattausbau zur Verfügung gestellt. Immer noch gibt es einen Automatismus, der für viele behinderte Menschen vom Besuch einer Förderschule in eine Förderstätte oder in eine Behindertenwerkstatt führt. Meine Damen und Herren, das muss der Vergangenheit angehören.
Wir haben bereits bei den Jugendämtern der Landratsämter nachgefragt. Mich hat erstaunt, wie viele Väter und Mütter ihre Kinder im September möglichst in einer Regelschule unterbringen wollten. Da wird übrigens mit den Füßen abgestimmt. Viele behinderte Kinder gehen jetzt in eine Regelschule. Mit der Inklusion erhalten die Eltern ein einklagbares Recht. Das müssen wir begleiten. Hierzu hätten wir bereits früher Vorschläge machen müssen. Da diese Kinder ebenfalls in den ersten Arbeitsmarkt drängen werden, müssen die Arbeitgeber wissen, welche Infrastruktur sie bereitstellen können, wenn sich diese Kinder bewerben. Wir haben keine Vorschläge, weil wir kein Konzept haben. Im Rahmen unserer Interpellation ist herausgekommen, dass es für die Zukunft kein Konzept gibt.
Nähe zum regulären Arbeitsmarkt. Integrationsbetriebe sowie Integrationsprojekte, die es Menschen erlauben, mit und ohne Behinderung gemeinsam zu arbeiten, müssen in Bayern dringend ausgebaut werden. Im Gegensatz zu 32.000 Werkstattbeschäftigten werden in diesem Bereich gegenwärtig lediglich rund 1.630 schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Derzeit plant die Staatsregierung ein Sonderprogramm "Chancen schaffen". Innerhalb von drei Jahren ist der Ausbau von sage und schreibe 150 zusätzlichen Plätzen angedacht. Meine Damen und Herren, das reicht bei Weitem nicht aus. Wir müssen einem ganz anderen Ansturm auf den Arbeitsmarkt gewachsen sein.
In den Kommunen brauchen wir niedrigschwellige und gemeindenahe Angebote für Erst- und Wiedereinsteiger in den Arbeitsmarkt. Je nachdem, wie der Arbeitsmarkt beschaffen ist, versuchen wir, das zu ermöglichen. Das ist jedoch sehr schwierig. Wir brauchen Anreize für die langfristige Beschäftigung behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Derzeit läuft es so: Von der Agentur für Arbeit gibt es Eingliederungszuschüsse für zwei Jahre. Dann ist Schluss. Dann stehen diese Menschen wieder vor dem Nichts. Im Grunde müssen wir eine dauerhafte Bewilligung von Nachteilsausgleichen, die im Rahmen der Interpellation genannt worden sind, gewährleisten. Das wäre möglich, und das müssen wir schaffen. Auf einer anderen Ebene würden wir damit eventuell Geld einsparen.
Inklusion lässt sich somit nicht verordnen - Recht haben Sie, Frau Meyer. Jedoch müssen wir zusehen, dass wir das ganz schnell in die Köpfe hineinkriegen. Wir sollten nicht nur unsere Unterschrift unter die Konvention setzen, sondern diese möglichst auch mit Leben erfüllen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Schöne ist, dass uns bei diesem Thema eine große Einigkeit verbindet. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist eine tolle und große Sache. Sie ist von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Diese Aufgabe haben wir mit großer Verantwortung und fester Entschlossenheit angenommen und sind sie angegangen. Im Bereich der Schule haben wir schon einen ersten, aber sehr wichtigen Schritt gemacht: Wir haben eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet und einen gemeinsamen Gesetzentwurf erarbeitet, der vor der Sommerpause beschlossen worden ist. Das ist ein Signal an die ganze Gesellschaft. Wir brauchen bei diesem Thema alle,
den Bund, die Länder und die Kommunen. Wir brauchen nicht nur die Eltern und die Lehrer, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger, weil die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei allen eine Bewusstseinsänderung erfordert. Deshalb war es wichtig, dass die Parteien nicht gestritten, sondern stattdessen ein gemeinsames Signal gesendet haben.
In diesem Schuljahr haben wir schon einiges umsetzen können. Wir haben den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, das Profil Inklusion bilden zu können. Hierzu haben sich bereits 41 Schulen auf den Weg gemacht. Diese Woche haben wir uns mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe getroffen. Wir werden diese Schulen weiter begleiten und uns ansehen, wie die neuen Möglichkeiten genutzt werden. Wir wollen das weiter anschieben. Wir haben nach diesem ersten Schritt natürlich noch einiges vor, und das möchte ich kurz darstellen: Für uns ist das Thema keineswegs abgeschlossen, sondern es ist erst der Anfang gemacht. Uns ist wichtig, dass wir insbesondere mit den Kommunen in einen Dialog treten, weil wir sie als Partner brauchen. Deswegen werden wir mit den Vertretern der Kommunen Gespräche führen. Jetzt, da die Umsetzung angelaufen ist, können wir Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs vor Ort in den Kommunen beobachten und Fakten sammeln, um dann reagieren zu können.
Uns ist aufgefallen, dass wir für die Bürgerinnen und Bürger, die Schulleiter, die Lehrer und die Schulverwaltung mehr Informationen brauchen. Aber das ist ganz normal. Bis der Gesetzentwurf den Weg in jeden Kopf, in jede Schule und Behördenstube gefunden hat, braucht es Zeit und Information. Diese Information wollen wir geben, um das Vorhaben voranzubringen.
Wir haben für die nächsten Monate vier Schwerpunkte gesetzt: Erstens Lehrerbildung und Lehrerfortbildung. Auf diesem Gebiet haben wir noch viel vor uns; denn wenn die sonderpädagogische Förderung an der Regelschule normal werden soll, dann muss sie auch in der Lehrerbildung ihren Platz finden. Zweitens Beratung und Inklusion; denn es braucht eine gute Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung. Hierüber werden wir uns noch intensiv Gedanken machen. Ein drittes wichtiges Thema an der Schnittstelle Sozialpolitik/Bildungspolitik sind die Schulbegleiter. Es gibt verschiedenste Formen, wie das gehandhabt wird. Dieses Thema müssen wir uns noch näher ansehen. Viertens brauchen wir Geld. Darüber sind wir uns einig. Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Deshalb ist es bei den Haushaltsberatungen immer wieder unsere Aufgabe, für die Inklusion zu werben.
Wir sind auf einem guten Weg, weil wir dieses Thema gemeinsam anschieben. Diese Gemeinsamkeit ist wichtig, weil - Frau Meyer hat es völlig richtig gesagt Inklusion und damit eine Bewusstseinsveränderung und Öffnung in der Gesellschaft nicht verordnet werden kann. Man muss dafür den Boden schaffen, um Vertrauen werben und auch Ängste überwinden. Das geht am besten im Dialog, und den wollen wir gemeinsam mit allen Beteiligten führen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Eisenreich, wir würden Ihnen darin explizit zustimmen, dass wir Geld brauchen. Aber über die Höhe können wir uns ad hoc nicht einig werden; denn ich behaupte, wir werden viel Geld brauchen.
Frau Kollegin Meyer, ich beginne jetzt mit dem Positiven: Wir haben vorhin über die Hürden für Arbeitgeber bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen gesprochen. Frau Steiger und ich haben gemeinsam eine schwerbehinderte Mitarbeiterin eingestellt. Wir haben - im Gegensatz zu dem, was mir Arbeitgeber gelegentlich erzählen - die Erfahrung gemacht, dass das völlig unbürokratisch, mit ganz wenig Aufwand und sehr guter Betreuung durch das Integrationsamt der Landeshauptstadt München geschah. Ihren Bericht kann ich aus eigener Erfahrung auf keinen Fall bestätigen.
Aber mein Thema ist eigentlich ein völlig anderes: Ich möchte Ihr Augenmerk auf einen Teil der von Inklusion betroffenen Menschen lenken, der sehr wenig im Fokus steht. Das macht sich auch dadurch bemerkbar, dass im Rahmen dieser Debatte noch niemand von ihnen gesprochen hat, nämlich von den Menschen mit psychischen Behinderungen.
Frau Kollegin Ackermann, psychisch oder seelisch, aber nicht psychisch und seelisch, weil es das Gleiche bedeutet, aber in unterschiedlichen Sprachen ausgedrückt ist. Die psychische Behinderung zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht sichtbar und damit auch für das Umfeld erst mal nicht wahrnehmbar ist. Es ist für nicht behinderte Menschen schwieriger, mit psychisch Behinderten umzugehen. Das macht diese Behinderung zu einem sehr sensiblen Bereich. Dennoch ist es ein wichtiger Punkt, wenn wir Inklusion umsetzen wollen. Da reicht es nicht, in der Interpellation auf die Grundsätze der Staatsregierung zu verweisen. Ich sage nicht einmal, dass die Grundsätze im
Vergleich zum früheren Plan auf dem Gebiet der Psychiatrie ein Rückschritt sind. Es geht eben nicht um Grundsätze, sondern um Inklusion in allen Lebensbereichen.
Ein Expertenkreis, den Sie einrichten wollen, ist sicherlich schön, aber blanker Hohn, wenn er im Ministerium für Umwelt und Gesundheit angesiedelt werden muss, wo bei der Umressortierung der Psychiatrie definitiv keine einzige Stelle aus dem Sozialministerium mitgegangen ist. Das zeigt ein bisschen den Stellenwert, den die Psychiatrie bei der Bayerischen Staatsregierung hat; denn diejenigen, die das Ganze zusätzlich schultern, können das zeitlich sicher nicht mehr bewältigen. Herr Dr. Söder, hören Sie mir zu? Gerade Sie können sich dafür einsetzen.
Wir haben eine zunehmende Diskrepanz zwischen einer zunehmenden Zahl von Menschen mit psychischen Erkrankungen und einer stagnierenden, wenn nicht abnehmenden Beschäftigung der Gesellschaft, ausgenommen so punktuelle Hypes in dramatischen Fällen wie bei Robert Enke, Sebastian Deisler, Ralf Rangnick oder anderen psychisch Erkrankten aus dem Sportbereich. Mit den Schlagzeilen verschwinden auch die Themen wieder.
Es gibt immer noch Anwohnerproteste, wenn psychiatrische Kliniken errichtet werden sollen, etwa aktuell in meinem Landkreis. Wir haben fehlendes Wissen bei der Bevölkerung.
Eines der massiven Probleme betrifft die Frage: Wie integriere oder reintegriere ich Menschen mit psychischer Behinderung in den Arbeitsmarkt? Holland steht auf diesem Gebiet wesentlich besser da als wir und die gesamte Bundesrepublik. Die Aufzählung der sicherlich guten Projekte in der Interpellation ist zwar korrekt. De facto werden aber in all diesen Bereichen sowohl von den Bezirken als auch unter tätiger Mithilfe oder unter Federführung der FDP im Bund die Gelder reduziert. Wir haben einerseits eine steigende Anzahl von Menschen, die das Angebot brauchen, andererseits sinkende finanzielle Mittel. Das passt nicht zusammen.
Mit keinem Wort erwähnt ist in der Interpellation die Frage: Was tut die Staatsregierung im eigenen Zuständigkeitsbereich? Sie haben im letzten Jahr immerhin den Ehrenpreis für "JobErfolg 2010" einer Firma verliehen, die Menschen mit psychischen Behinderungen einstellt. Das tun Sie in Ihren Ministerien nicht. Fangen Sie selbst an, präventiv und im Sinne der Reintegration Menschen mit psychischer Behinderung zu beschäftigen! Dann ändert sich auch in Ihren
eigenen Köpfen etwas und sind Sie ein Vorbild dafür, dass sich auch in den Köpfen der anderen etwas tut.
Gleiches gilt für die spezifischen Barrieren, die Menschen mit Behinderungen in Ämtern und Behörden haben. Das ist ein Riesenthema. Denn der Zugang zu Ämtern und Behörden für Menschen mit Psychosen ist unüberwindbar. Ich gebe zu, dass es sehr schwierig ist, Lösungen zu finden, weil zum Beispiel Fristüberschreitungen oder Fristignorierungen nicht generell nicht geahndet werden können. Trotzdem ist dies ein Problem, das Menschen mit psychischen Behinderungen haben und für das man Lösungen finden muss. Das ist ein langer Weg, der übrigens kein Geld kostet.
Herr Eisenreich, man muss sich darüber Gedanken machen und mit Experten und vor allen Dingen mit den Betroffenen Lösungsansätze finden. Damit muss man irgendwann anfangen. Da sehen wir massive Defizite.
Wir sind gerne bereit, auch ich persönlich, uns an einem solchen Prozess zu beteiligen. Ich hoffe, dass diese Interpellation und die Beschäftigung mit dem Thema Inklusion dazu führt, dass sich in den Köpfen und im Handeln der Staatsregierung Positives bewegt.