Protocol of the Session on May 12, 2011

Ich erinnere an meine persönlichen Gespräche mit den Präsidien der Hochschulen mit dem Tenor, diese Vergütungen entsprechend zeitnah anzupassen. Und die Absicht, dass wir genau das wollen, geht quer

durch alle Fraktionen. Wir sind überzeugt, dass die Instrumente, die wir geschaffen haben, bestens geeignet sind, sachgerechte Lösungen zu finden. Eine Mindestvergütung lehnen wir ab.

Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass das Zahlenwerk, das immer wieder angefordert wird, im Jahre 2008 von meinem Hause geliefert wurde. Falls der Wunsch besteht, eine Angleichung an das neue Niveau vorzunehmen, lassen Sie uns das bitte wissen, meine Damen und Herren. Wir sind selbstverständlich bereit, dem zuständigen Ausschuss das entsprechende Zahlenmaterial zur Verfügung zu stellen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deswegen schließe ich jetzt die Aussprache. Wir können jedoch noch nicht zur Abstimmung kommen, da die 15-MinutenFrist gilt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 GeschO nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 2)

Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listennummern 26 und 60, die im Einvernehmen aller Fraktionen erst im nächsten Plenum am 17. Mai einzeln beraten werden. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 2)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Außerhalb der Tagesordnung gebe ich bekannt, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER mitgeteilt hat, dass sie ab sofort Herrn Kollegen Dr. Leopold Herz als Mitglied in den Beirat der Bayerischen Staatsforsten entsendet. Als dessen Stellvertreter wurde Herr Kollege Alexander Muthmann benannt. Ich bitte um entsprechende Kenntnisnahme.

Über den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7116 stimmen wir zusammen mit dem ersten Dringlichkeitsantrag ab. Vorweg mache ich darauf aufmerksam, dass im Einvernehmen mit den Fraktionen nur die

ersten drei Dringlichkeitsanträge behandelt werden und sich die Redezeit deshalb auf 18 Minuten pro Fraktion verkürzt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Alexander König, Petra Guttenberger u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann u. a. und Fraktion (FDP) Sicherheitsinteressen der Bevölkerung beachten: jetzt die richtigen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung ziehen! (Drs. 16/8515)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) Sicherungsverwahrung grundlegend neu gestalten (Drs. 16/8529)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Der erste Redner ist Herr Kollege Dr. Rieger.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, hat das Bundesverfassungsgericht Anfang Mai die bundesgesetzlichen Regelungen über die Sicherungsverwahrung hochgefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt und vom Bundes- und Landesgesetzgeber ein gemeinsames Konzept über eine freiheitsorientierte und therapieausgerichtete Sicherungsverwahrung gefordert.

Um was geht es hierbei? Es geht um die Frage, wie wir in Zukunft unsere Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern, die meist noch unter einer psychischen Störung leiden, schützen. Das möchte ich Ihnen an einem Beispiel verdeutlichen. Es geht nicht um Jugendliche, die eine Straftat begehen, oder um einen Ladendieb, sondern meist handelt es sich um Wiederholungstäter, die hochgefährliche Sexual- und Gewaltverbrechen begehen. Einer dieser Straftäter hat über die letzten 20 Jahre hinweg nacheinander und immer wieder 14 schwerste Sexualverbrechen begangen. Ich möchte Ihnen die letzten beiden Verbrechen schildern. In seiner vorletzten Tat hat dieser Straftäter eine Achtjährige vergewaltigt. Nach dem Entweichen aus dem Maßregelentzug hat derselbe Straftäter einen Mord an einer Frau begangen, nachdem er vergeblich versucht hatte, sie zu vergewalti

gen. Meine Damen und Herren, diesem Beispiel können Sie entnehmen, wie wichtig es ist, die Bevölkerung vor solchen Straftätern zu schützen.

Bayern - das möchte ich ausdrücklich erwähnen - hat bereits viel getan und vorgearbeitet. Wir haben bereits Haushaltsmittel für ein Gebäude zur Sicherungsverwahrung in der JVA Straubing zur Verfügung gestellt. Außerdem liegt bereits ein vom Justizministerium ausgearbeitetes Behandlungskonzept für derartige Straftäter vor. Ich möchte Frau Staatsministerin Dr. Merk und ihren Mitarbeitern ausdrücklich danken, da wir schon viel weiter als andere Bundesländer sind.

Trotzdem sollten wir unser Augenmerk auf die Neuregelung richten, und zwar insbesondere unter dem Aspekt des Sicherheitsbedürfnisses unserer Bevölkerung. Wir müssen verschiedene Fragen beantworten. Wie können wir die Schwierigkeiten in Bezug auf die gesetzgeberische Lage bewältigen? Wie können wir für eine gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern sorgen? Zu diesem Punkt besteht noch Abstimmungsbedarf. Welche Regelungen müssen wir auf den Weg bringen, um auch die zukünftigen Fragen zu beantworten? In Zukunft werden Fragen auftauchen, die wir bisher noch gar nicht gestellt haben. An diese Fragen denken wir noch gar nicht. Wie gehen wir mit der Freiheit eines solchen Straftäters um? In einem Sicherungsverwahrungsgebäude dürfen die Straftäter Besuch empfangen. Wie verhindern wir, dass beispielsweise beim Besuch junger Damen nichts passiert? Wie gewöhnen wir einen solchen Täter an die Freiheit? Wie gestalten wir die Therapie? Viele Schwerstverbrecher sind nicht therapiefähig. Diese Fragestellungen verdeutlichen, wie wichtig es ist, geeignete Regelungen zu finden. Deshalb haben wir diesen Dringlichkeitsantrag gestellt.

Wir sind dafür, dass alle Bundesländer von Anfang an bei der Neukonzeption der bundesgesetzlichen Regelungen eingebunden werden. Deswegen sind wir dafür, dass sich der Bund angemessen an den Kosten beteiligt. Außerdem fordern wir, dass der Schutz der Bevölkerung, der Schutz des einzelnen Bürgers, unter Berücksichtigung der grundgesetzlichen Freiheitsrechte des Täters Vorrang hat. Wir bitten Sie darum, unserem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen.

Der SPD-Dringlichkeitsantrag enthält viele Regelungen, die wir bereits auf den Weg gebracht haben und die sich bereits in Arbeit befinden.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Warum können Sie dann nicht zustimmen?)

Nach unserer Meinung verfolgt der SPD-Dringlichkeitsantrag den falschen Ansatz. Mit keinem Wort ist vom Schutz der Bevölkerung die Rede. Den Schutz

der Bevölkerung stellen wir in unserem Dringlichkeitsantrag in den Vordergrund. Im SPD-Dringlichkeitsantrag wird nicht der Schwerpunkt auf den Schutz der Bevölkerung gelegt, sondern auf die Ausgestaltung der Therapie und der Sicherungsverwahrung. Aus diesem Grund ist unserem Dringlichkeitsantrag der Vorrang zu geben. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Als Nächster hat Herr Kollege Schindler von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Dr. Rieger, ich sehe Ihnen nach, dass Sie unseren Antrag noch nicht gelesen haben, gleichwohl aber meinen, ihn ablehnen zu können. Das bin ich gewohnt.

Ich spreche hier nicht zum ersten Mal zum Thema "Sicherungsverwahrung". Ich habe meine Redebeiträge dazu zwar nicht gezählt, aber seit dem Jahr 2005 haben wir dieses Thema hier sicher mehr als zehnmal behandelt. Es ist fast schon paradox, meine Damen und Herren, dass möglicherweise Dutzende nach wie vor gefährliche Straftäter deshalb und gerade deshalb freikommen müssen, weil der Staat die Sicherungsverwahrung in den letzten dreizehn Jahren zu eifrig verschärft hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sicherungsverwahrung in ihrer bisherigen Ausgestaltung ist gescheitert. Man kann es nicht anders bezeichnen, wenn man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liest.

Gescheitert sind auch diejenigen, die in den sechzehn Jahren bis 1998 in Bonn bzw. in Berlin regiert und nichts getan haben, dann aber, als Rot-Grün regiert hat und Anfang 2005 ein neunjähriger Bub von einem entlassenen Sexualmörder unter Führungsaufsicht misshandelt und getötet wurde - ich rede vom sogenannten Fall Prinz -, die Bundesregierung kritisiert haben.

Gescheitert sind diejenigen, die den damaligen Kanzler Schröder indirekt für jedes Verbrechen an Kindern verantwortlich machen wollten und sich so wie der damalige CSU-Generalsekretär zu der Äußerung verstiegen haben, dass Schröder zum Kartell der Schuldigen gehöre.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

So hat es der damalige CSU-Generalsekretär Söder gesagt.

Gescheitert sind diejenigen, die zu Zeiten der rot-grünen Bundestagsmehrheit jeden Tag neue Verschärfungen verlangt haben, die sie früher selbst weder vorgeschlagen noch beschlossen haben.

Gescheitert sind auch diejenigen, die es zu verantworten haben, dass sich die Zahl der Sicherungsverwahrten vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2010 verdoppelt hat.

Meine Damen und Herren, gescheitert sind diejenigen, die es zu verantworten haben, dass die Sicherungsverwahrung nicht mehr, wie sie ursprünglich konzipiert war, als Ultima Ratio für einen eng begrenzten Kreis von Straftätern angesehen wurde, sondern zum fast schon alltäglichen Phänomen geworden ist.

Gescheitert sind auch diejenigen, die dann, als es mit großer medialer Unterstützung endlich geschafft war, die SPD und die GRÜNEN weichzuklopfen, keinerlei Mühe darauf verwendet haben, den Vollzug der Sicherungsverwahrung so zu gestalten, dass er sich deutlich vom Strafvollzug unterscheidet.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Ich spreche von den Landesjustizministern und meine auch die bayerische Justizministerin, die schon damals und noch heute für die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung zuständig war und ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es bereits gesagt: Ich habe seit dem Jahr 2005 hier mehr als zehnmal zum selben Thema geredet. Immer wieder habe ich appelliert - ich kann es fast schon selbst nicht mehr hören -, mit dem Institut der Sicherungsverwahrung auch wegen seiner Herkunft aus dem Gewohnheitsverbrechergesetz sorgsam umzugehen und anzuerkennen, dass Sicherungsverwahrung nichts mit Strafe und Sühne zu tun haben darf, sondern der Prävention dient. Sicherungsverwahrung, wie sie bis heute konkret ausgestaltet ist, ist gleichwohl Strafe für noch nicht begangene Verbrechen. Ich habe appelliert, doch so ehrlich zu sein und gegenüber der Öffentlichkeit einzugestehen, dass es absolute Sicherheit in einem System mit zeitigen Freiheitsstrafen und zeitigen Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht geben kann. Es hat nichts, überhaupt gar nichts mit "Kuschelvollzug" zu tun, auch die Sicherungsverwahrten auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Das geschieht vielmehr im wohlverstandenen Interesse und gerade auch zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern.

(Beifall bei der SPD)

Als die SPD-Fraktion nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 im Frühjahr 2010; also vor einem Jahr, hier einen Antrag eingebracht hat, das Institut der Sicherungsverwahrung nicht auszuweiten, sondern mit dem Ziel fortzuentwickeln, wie es wörtlich geheißen hat, dass auch Sicherungsverwahrte gezielt auf die Entlassung und ein Leben in Freiheit vorbereitet werden, musste ich mir von Frau Kollegin Guttenberger entgegenhalten lassen, dass wir, die SPD, ein völlig verqueres Verständnis hätten und die Ausgangslage völlig absurd einschätzen würden; mitnichten gehe es, wie wir immer behaupten würden, um Wiedereingliederung, sondern um den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern.

Liebe Frau Kollegin, lesen Sie einmal nur die Hälfte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai, dann werden Sie feststellen, dass das, was wir damals gefordert haben, nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden ist.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Frau Staatsministerin hat damals gesagt, die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung sei völlig unverzichtbar. Sie hat angekündigt, sie könne dem Kompromiss der schwarz-gelben Regierung nicht zustimmen, wenn dies nicht eingeschlossen wäre. Der Innenminister hat damals dem Kompromiss zugestimmt. Die CSU wusste damals nicht, was sie wollte. Man hat den Eindruck, sie weiß bis heute nicht, was sie will.