Protocol of the Session on May 12, 2011

Folgendes muss deutlich gesagt werden: Eine Summe von 20 Euro mag vielleicht viel erscheinen, wenn wir bedenken, dass wir in der freien Wirtschaft einen Mindestlohn von 7 oder 8 Euro fordern. Aber in der Stunde, in der ich eingesetzt werde, geht es nicht um diese einzelne Stunde, sondern man muss bedenken, dass man auch mindestens eine Stunde Vorarbeit und eine Stunde Nacharbeit braucht. Dann kommt man auf drei Stunden. Dadurch werden 15 Euro zu 5 Euro pro Stunde. Auch diese Tatsache muss berücksichtigt werden.

Zweitens. Beim Mindestlohn geht es auch darum, dass der Einzelne seine Familie ernähren kann. Aber prekäre Arbeitsverhältnisse sind familienfeindlich. Gerade in der sogenannten Elterngeneration, also bei den Aktiven in der Spanne von 18 bis 35 Jahren, gibt es viele, die sich bei unsicheren, schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen an der Universität genau überlegen, ob sie eine Familie gründen und Kinder in die Welt setzen wollen.

Unter dem Gesichtspunkt der Demografie müssen wir eigentlich für gesicherte Arbeitsverhältnisse und damit auch für einen Mindestlohn sein.

(Beifall bei der SPD)

Drittens. Die Spannungen an der Universität sind bei diesen Arbeitsverhältnissen, wo der Eine viel, der Zweite gar nichts bekommt und ein Dritter schlecht bezahlt wird, nicht hinnehmbar. Das bedeutet ein schlechtes Arbeitsklima. Es entstehen Neiddebatten in den Betrieben und in der Universität. Es wird gefragt: Warum kriegt der eine für die gleiche Arbeit mehr, während ich, obwohl ich mich genauso anstrenge und ebenso qualifiziert bin, eine schlechte Bezahlung erhalte?

Es ist schon angesprochen worden, dass derartige Verhältnisse auch zu Krankheiten führen. Viele Beschäftigte haben ein Burn-out. Solches gehört dazu.

Viertens. Bei diesen prekären Arbeitsverhältnissen gibt es keine soziale Absicherung. Oft gibt es dabei auch keinen Kündigungsschutz. Der Urlaub ist nicht geregelt. Insgesamt gibt es Unsicherheiten. Soziale Rechte, die für andere selbstverständlich sind, sind gerade in diesem Bereich ausgeschaltet. Aber das darf nicht sein.

Wir sind nicht nur ein Rechtsstaat, sondern auch ein Sozialstaat. Deshalb gehört Sicherheit selbstverständlich dazu.

Somit sind wir auch in diesem Bereich für Sicherheit der Arbeitsverhältnisse. Bei den Lehrbeauftragten ist die Sicherheit aber häufig nicht gegeben.

Fünftens und letztens. Der Mindestlohn muss auch für die prekären Arbeitsverhältnisse an den Universitäten gelten. Wir haben eine vorprogrammierte Altersarmut. Wer ständig in unsicheren Arbeitsverhältnissen beschäftigt sein muss und schlecht bezahlt wird, dessen Rente ist nicht gesichert. Wir wissen, dass es unwürdig ist, wenn jemand eine ganz schlechte Rente bekommt bzw. aufstocken muss.

Aus all diesen Gründen sind wir für einen Mindestlohn und natürlich auch für eine gerechte Bezahlung der Lehrbeauftragten. Deswegen unterstützen wir diesen Gesetzentwurf und stimmen ihm zu.

(Beifall bei der SPD)

Für den nächsten Redebeitrag hat sich Frau Kollegin Gote gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Rabenstein hat die Argumente, die für diesen Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER sprechen, sehr klar, eindeutig und strukturiert ausgeführt. Seine Worte möchte ich nicht wiederholen. Ich kann mich ihnen aber in vollem Umfang anschließen, insbesondere den Ausführungen, die die soziale Komponente, die soziale Absicherung und die Lebensplanung der jungen Menschen, die sich auf einen akademischen Weg begeben, betreffen. Diese Komponente muss verstärkt werden.

Vielen in diesem Hause ist vielleicht nicht bewusst, wie die Arbeitsrealität ist, wenn man sich auf das Gebiet wissenschaftlicher Tätigkeiten begibt. Dort muss man häufig und lange eine Phase seines Lebens in unsicheren Arbeitsverhältnissen verbringen. Aber die Situation ist so, wie sie ist.

Hinzu kommt, dass die Arbeitsverhältnisse noch nicht einmal mit einem angemessenen Lohn vergütet wer

den. Daran erkennt man, wie notwendig der Gesetzentwurf ist.

Wir haben schon bei der ersten Beratung und in der Ausschussberatung gesagt, dass wir den Gesetzentwurf unterstützen und annehmen werden.

Herr Kollege Jörg, im Ausschuss haben wir über diese Dinge sehr differenziert diskutiert. Ich hatte den Eindruck, dass das Anliegen auch bei Ihnen angekommen und es Ihnen bewusst ist, welche Situation man an den Hochschulen teilweise vorfindet.

Das Argument, dass eventuell ein Professor, obwohl er es nicht nötig hat, für einen Lehrauftrag Geld bekäme, kann ich gar nicht nachvollziehen. Wenn ich das Argument nämlich zu Ende denke, dann bedeutet es nichts anderes, als dass jemand, der bereits von Haus aus viel Geld hat - sei es aus Immobilien oder ererbtem Vermögen -, für Arbeit, die er irgendwo leistet, kein Geld nehmen dürfte. Das überrascht mich. Denn auf Ihrer Seite wird sonst betont, dass das Leistungsprinzip gestärkt werden sollte; so verstehe ich Sie sonst jedenfalls.

Wer etwas leistet, soll doch auch entlohnt werden. Ist das bei Ihnen denn doch nicht so?

Ich kann Ihre Argumentation deshalb also überhaupt nicht nachvollziehen. Selbstverständlich kann die Hochschule nachfragen, ob man eine Entschädigung spenden wolle. Dem werden sich einige vielleicht gar nicht verschließen. Aber grundsätzlich sollte gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort. Wenn jemand die Leistung erbringt, soll er dafür gefälligst einen fairen Lohn bekommen.

Allen, die an den Hochschulen Leistungen im Rahmen von Lehraufträgen erbringen, müsste klar sein, dass sie eine Arbeit machen, von der man leben können sollte, mit der man auch eine Existenz sichern kann - nicht nur im Moment, sondern auch für die Zukunft und für das Alter.

Deshalb werden wir den Gesetzentwurf selbstverständlich unterstützen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die FDP bitte ich Frau Bulfon ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Was ist gerecht? Wir widmen uns hier großen Fragestellungen. Ich kann die Frage nicht aus der Hüfte heraus beantworten. Ich weiß nur, dass das Geld, das wir verteilen, vorhanden sein muss. Wenn wir es irgendwo wegneh

men, kommt es zu Verteilungskämpfen, die wir zu bewältigen haben. Auf jeden Fall muss immer dafür gesorgt werden, dass das benötigte Geld vorhanden ist.

Diesen Ansatz dürfen wir nach meiner Überzeugung nicht vernachlässigen. Ich kann kein Geld verteilen, das nicht vorhanden ist. Wir haben alle limitierte Mittel.

Die Gerechtigkeitsfrage allerdings stellt sich insofern in der Tat, Herr Professor Piazolo, als Sie sagten, es könnte zu Abhängigkeitsverhältnissen kommen. Das ist schon schwierig. Aber ich möchte doch darauf hinweisen, dass man beim Abschließen der Verträge weiß, auf was man sich einlässt.

Lehrbeauftragte leisten in der Tat einen ganz wichtigen Beitrag in der Lehre an unseren bayerischen Universitäten. Sie sagen, die Vergütung sollte ausreichen, um damit den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass es sich um eine Nebentätigkeit und nicht um einen Hauptberuf handelt. Insofern ist es gerechtfertigt, beispielsweise die Lage bei einem Architekten unterschiedlich zu sehen. Es gibt ganz verschiedene berufliche Hintergründe, mit denen die Lehrbeauftragten an den Universitäten antreten. Ich kann Ihnen beipflichten, wenn Sie sagen, dass jemand, der eine wissenschaftliche Karriere anstrebt, eventuell in einer gewissen Abhängigkeit steht, aber er weiß, wie gesagt, worauf er sich einlässt.

Und wie schon angedeutet, gibt es beispielsweise Architekten, für die es einen Werbeeffekt bedeutet, der sich verkaufen lässt, wenn man als Lehrbeauftragter an einer Universität tätig ist. Insofern habe zumindest ich kein Problem damit, wenn einem solchen Lehrbeauftragten nur ein symbolischer Lohn oder eben gar kein Lohn gegeben wird. Denn immerhin kann er beruflich von der Beauftragung profitieren.

Diese Fälle gibt es, und das muss im Sinne der Gerechtigkeit auch gesagt werden. Insofern halte ich die Spielräume, die die Universitäten hier haben, für durchaus gerechtfertigt. Es gibt gewisse Vorgaben über das Bayerische Hochschulpersonalgesetz mit Vorschriften für die Lehrbeauftragten, in denen zumindest ein Höchstlohn festgelegt wird, wenn auch kein Mindestlohn, wie Sie das fordern. Ich glaube, wir sollten in diesem Bereich die Entscheidung den Hochschulen und Universitäten überlassen.

Wir haben über diese Thematik auch schon früher diskutiert, und das letzte Mal haben sowohl Herr Professor Barfuß als auch Professor Rabenstein dazu geredet. Es ging dabei um eine soziale Absicherung der Lehrbeauftragten, und darauf müsste man möglicherweise doch noch mal einen genaueren Blick wer

fen. Es scheint hier schwierige Verhältnisse zu geben, und ich fände es deshalb gut, vom Ministerium die entsprechenden Zahlen zu bekommen. Es wäre schon interessant zu erfahren, wie viele Lehrbeauftragte sich in prekären Verhältnissen befinden.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Georg Schmid (CSU) - Georg Schmid (CSU): Zum Geburtstag gibt’s Sonderbeifall!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Bulfon. Bleiben Sie noch einen Moment am Mikrofon. Herr Dr. Rabenstein hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Zunächst einmal: Den Professorentitel weise ich zurück. Den habe ich leider nicht.

(Heiterkeit bei der SPD)

Das ist allerdings nicht die Frage. Frau Dr. Bulfon, Sie haben eingangs gesagt, Geld, das nicht vorhanden ist, Geld das man nicht mehr hat, kann man nicht verteilen. Da wollte ich Sie fragen, ob Sie die Gelder der Landesbank meinen, die wir nach Kärnten überwiesen haben und die dadurch nicht mehr da sind und nicht mehr verteilt werden können. Haben Sie die im Sinne gehabt, Frau Dr. Bulfon?

Das ist in der Tat problematisch. Ich will auf diesem Thema jetzt nicht herumreiten, sondern meine, dass wir den Blick nach vorne richten sollten. Es ist auch im Grunde schon Schnee von gestern. Zugegebenermaßen wäre es besser gewesen, dieses Geld noch zu haben. Aber es ist nun einmal so, wir können es nicht mehr verteilen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Bulfon. Bevor ich Herrn Staatsminister Dr. Heubisch ans Mikrofon bitte, gebe ich bekannt, dass auf Antrag der CSU-Fraktion namentliche Abstimmung erfolgt. Wir werden die 15 Minuten Wartezeit nicht mehr durch den Redebeitrag erfüllen können und wollen versuchen, ein paar Tagesordnungspunkte vorzuziehen, damit wir vor dem Aufruf der Dringlichkeitsanträge noch zu dieser Abstimmung kommen.

Herr Dr. Heubisch, bitte sehr!

Verehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes vorgelegt. Damit soll die

Tätigkeit für Lehrbeauftragte attraktiver werden und die Vergütung soll den tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Mindestens 40 Euro lautet der Vorschlag.

Vom Grund her unterstütze ich als bayerischer Wissenschaftsminister das Anliegen der Lehrbeauftragten, dass ihre Entlohnung verbessert werden sollte und müsste. Ich möchte aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass wir im Jahre 2008 durch eine Änderung der Vergütungsvorschriften die Vergütungssätze deutlich erhöht haben. Mit Blick auf den doppelten Abiturjahrgang wurde beispielsweise die Maximalvergütung auf 66 Euro angehoben. Und vor allem in den Musikhochschulen, an denen die Ausbildung deutlich auf die Lehrbeauftragten zugeschnitten ist, sind vernünftige Entgelte vorhanden und werden auch bezahlt, so dass wir glauben, in diesem Bereich auf der Höhe der Zeit zu sein.

Wir werden uns selbstverständlich bemühen, diese Höchstvergütungssätze an die sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Allerdings beginnt hier auch der Dissens zu den FREIEN WÄHLERN. Lehrbeauftragter ist kein Beruf; die Lehrbeauftragten sollen vielmehr aus ihrer beruflichen Tätigkeit neue Aspekte in die Universitäten einbringen. Wenn der Beruf die Lehrbeauftragten gut versorgt, kann unter Umständen nur eine sehr geringe oder auch gar keine Vergütung angestrebt werden. Solche Beispiele gibt es durchaus.

Der Vorschlag der FREIEN WÄHLER übersieht, dass die Lehrbeauftragten die entsprechenden Aufträge aus sehr eigennützigen Motiven übernehmen, sei es, um später einmal Honorarprofessor zu werden oder um mit der Beauftragung durch die Hochschule eine gewisse Werbung zu machen. Der Kartellanwalt kann beispielsweise mit dem Lehrauftrag an der LMU werben. Wenn solche Personen Vergütungen bekommen, werden sich alle anderen natürlich zu Recht darüber beklagen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die ganzen Argumente für und wider wurden von Frau Dr. Bulfon bereits umfassend dargestellt. Ich glaube, im Endeffekt besteht kein Dissens, aber den Weg, den die FREIEN WÄHLER vorschlagen, wollen wir nicht gehen. Ich setze vielmehr deutlich darauf, dass sich die einzelnen Hochschulen entsprechende Gedanken und Überlegungen machen. Auch hier gilt für mich das Prinzip der Autonomie.

Ich erinnere an meine persönlichen Gespräche mit den Präsidien der Hochschulen mit dem Tenor, diese Vergütungen entsprechend zeitnah anzupassen. Und die Absicht, dass wir genau das wollen, geht quer