Für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger muss also eine Gewissheit hergestellt werden. Dazu dient der Antrag. Aus diesem Grund werden wir ihm zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Dass der Zensus wichtig ist, wissen wir alle. Die Behörden, die Exekutive, wir alle brauchen Daten, um planen zu können und zu wissen, wo und wie wir Schulen und Krankenhäuser bauen müssen. Es ist eine wichtige Erhebung im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Deutschland, die auch ein Nachjustieren möglich machen soll. Man will wissen, wie die Wanderungsbewegungen im Land sind.
Dennoch wissen wir, dass Volkszählungen und Datenerhebungen immer in der Gefahr sind, dass Daten nicht geschützt werden. Es gibt ein Missbrauchsrisiko. Auch bei der ersten Volkszählung, die vor 2.000 Jahren stattgefunden hat und geschichtlich belegt ist, waren die Daten nicht sicher. Man muss also immer einen Finger darauf legen und prüfen, wie alles funktioniert.
Insofern begrüßen wir den Antrag und das Vorhaben, die Fragebögen auch in fremden Sprachen auszugeben. Wenn man Daten erheben möchte, müssen die Fragebögen so gestaltet sein, dass alle, die befragt werden, damit richtig umgehen können und die richtigen Antworten geben.
Wichtig sind auch die Hilfsmerkmale. Das hört sich ein bisschen harmlos an. Aber die Hilfsmerkmale sind im Grunde die sensiblen, höchstpersönlichen Daten, die es zu schützen gilt. Diese Daten können die ganze Erhebung aufschlüsseln und sogar personenscharf machen. Deswegen ist es richtig, zu sagen, dass die Hilfsmerkmale zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu löschen sind, damit eine Verknüpfung zu Einzelpersonen nicht mehr stattfinden kann.
Wir unterstützen auch den Berichtsantrag. Es geht auch auf unsere Anregung zurück, dass man die Vorsichtsmaßnahmen nicht auf Rechtsextremisten einschränkt, sondern auf alle Extremisten ausdehnt. Denn wenn bekannt ist, dass die NPD unterwegs ist, könnten auch andere Gruppierungen auf die Idee kommen, sich einzuklinken, um an gewisse Daten zu kommen. Deswegen sind wir froh, dass die Streichung vorgenommen worden ist. Denn es gibt nicht nur eine Bedrohung von rechts, sondern auch eine von links. Es gibt auch eine von religiösen Fanatikern. Auf diese Dinge muss man ein besonderes Augenmerk haben.
spiel Heime, Krankenhäuser, Gefängnisse. Da muss man mit den Daten vorsichtig umgehen, oder man sollte sie gar nicht erst erheben. Denn da ist die Gefahr einer sozialen Stigmatisierung besonders gegeben, weil zum Beispiel genau gesagt werden könnte, wer an einem bestimmten Ort befragt worden ist.
Was die Konnexität betrifft, müssen die Kommunen die finanzielle Ausstattung bekommen, die für die Erhebung notwendig ist. Wir haben zwar gehört, dass da alles geregelt sei, dass bereits 65 % der Kosten ausgezahlt worden sind, aber man sollte trotzdem auf alles achten. Denn es könnte ja sein, dass die Erhebung teurer wird, dass man sich verschätzt hat und am Schluss notwendigerweise nachregulieren muss. Die Kommunen sollten nicht letztlich sozusagen die Hilfsbeamten der Erhebungsbehörden sein und auf den Kosten sitzen bleiben.
Deswegen halten wir den Antrag für durchweg gut. Wir werden ihn unterstützen. Wir freuen uns natürlich, dass auch die CSU ihn unterstützt. Das ist fast eine erschreckende Art und Weise des Umgangs zwischen Schwarz und Grün. Eine solche Harmonie ist fast verdächtig. Liebe Kollegen von der FDP, Sie müssten einmal genauer hinschauen, was da los ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist das hier nicht nur eine schwarz-grüne, sondern auch eine schwarz-gelb-rot-grün-orangefarbene Einheit. Ich freue mich, dass sich alle Fraktionen in diesem Haus in der Zielrichtung auf den gleichen Weg begeben.
Der Zensus 2011 ist dringend nötig, weil wir eine Datengrundlage brauchen. Wenn man davon ausgeht, dass Deutschland 1,3 Millionen Einwohner weniger hat als in der Statistik ausgewiesen, so zeigt sich: Die Republik hat sich verändert, die Datenbasis nicht. Abhilfe ist also nötig.
Gegenüber der letzten Volkszählung im Jahr 1987 gibt es einen entscheidenden Fortschritt: Wir führen einen sogenannten registergestützten Zensus durch, das heißt, es müssen nicht alle befragt werden. Dennoch ist es wichtig, dass die Belange des Datenschutzes angemessen berücksichtigt werden. Deswegen begrüße ich ausdrücklich die Initiative der GRÜNEN, die hier vorgetragen wird.
Zunächst zu den fremdsprachigen Fragebögen. Wir halten es für sinnvoll, wenn Übersetzungshilfen angeboten werden. Herr Kollege Lorenz hat darauf hingewiesen, dass die Amtssprache Deutsch ist. Aber niemand hat doch etwas davon, wenn falsche Angaben gemacht werden, weil die Fragebögen nicht verstanden werden. Es liegt in unser alle Interesse, dass eine Übersetzungshilfe angeboten wird, und dies ist auch beabsichtigt.
Die Löschung ist der zweite Punkt, der angesprochen worden ist. Hierzu kann ich sagen: Es ist bereits gesetzlich vorgesehen, die Speicherfrist so kurz wie irgend möglich zu gestalten. Das ist vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bereits berücksichtigt. - Beide Forderungen unterstützen wir also.
Der erste Punkt, die Frage der zuverlässigen Erhebungsbeauftragten. Natürlich müssen die Erhebungsbeauftragten zuverlässig sein, und selbstverständlich wollen wir in diesem Bereich keine Extremisten haben. Auch wir als FDP-Fraktion legen Wert darauf, dass die Formulierung im Antrag auf alle Extremisten ausgedehnt wird. Der Bereich der NPD, bei der Missbrauchsmöglichkeiten bestehen, die ganz klar auf der Hand liegen, ist angesprochen worden. Gleiche Missbrauchsmöglichkeiten könnte ich mir auch bei islamistischen oder anderen Extremisten vorstellen. Ich denke, es ist wichtig, dass wir versuchen, Missbrauch zu verhindern, auch wenn ich nicht verhehle, dass dies in meinen Augen schwierig sein wird, weil wir natürlich nicht die Gesinnung der Erhebenden ausforschen können.
Der zweite Teil des Berichtsantrags betrifft die sensiblen Sonderbereiche. Hier hat, wie ich meine, der Landesbeauftragte für den Datenschutz sehr vernünftig darauf hingewiesen, dass man in diesen Sonderbereichen zwischen den besonders sensiblen Sonderbereichen wie Behindertenheimen, Justizvollzugsanstalten und Krankenhäusern und den weniger sensiblen Sonderbereichen wie Studentenwohnheimen unterscheiden sollte. Deswegen würde es mich auch persönlich interessieren, wie das jetzt gehandhabt werden soll, wie dem Schutz der sensiblen Sonderbereiche Rechnung getragen wird. Ich halte auch diesen Teil des Berichtsantrags für sinnvoll. Gleiches gilt für die Frage der Kostenverteilung.
Vielen Dank, Herr Kollege. Trotz Übereinstimmung hat die Frau Kollegin Kamm noch einmal ums Wort gebeten. Bitte sehr, Frau Kollegin Kamm.
Ich möchte mich bei meinen vier Vorrednern für das Signal der Zustimmung bedanken und möchte zu Herrn Lorenz noch sagen, dass es schön ist, dass das Geld in der ersten Rate schon überwiesen worden ist. Die Kommunen mussten schon in der Vergangenheit Erhebungsstellen einrichten, hatten also bereits einen gewissen Aufwand.
Noch wichtiger ist es mir, deutlich zu machen, dass mich das fraktionsübergreifende Wahrnehmen der Problematik der Erfassung in den sensiblen Sonderbereichen freut. Leider ist dies im Bundesstatistikgesetz vorgesehen. Es wäre schöner gewesen, wenn man auf die personenbezogene Erhebung verzichtet hätte. Umso notwendiger ist es, dass wir jetzt gemeinsam dafür sorgen, dass die personenbezogenen Daten so schnell wie möglich gelöscht werden.
Zur Übersetzungshilfe muss ich sagen: Bisher sollten sie nur die Erhebungsbeauftragten bekommen. Es ist wirklich ein Fortschritt, wenn auch die Befragten selber sie erhalten. Herzlichen Dank dafür.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 16/7615 in der geänderten Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 16/7617 bis 16/7619 werden an die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Prof. Dr. Georg Barfuß u. a. und Fraktion (FDP), Erwin Huber, Eberhard Rotter, Dr. Otmar Bernhard u. a. und Fraktion (CSU)
Die Fraktionen sind übereingekommen, auf die im Ältestenrat vereinbarte Redezeit von fünf Minuten zu verzichten. Dafür bedanke ich mich. Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 16/7447 Zustimmung mit der Maßgabe, dass im letzten Spiegelstrich das Wort "Schienenpersonenfernverkehrs" durch das Wort "Schienenpersonenverkehrs" ersetzt wird.
Wer dem Antrag mit der vorgeschlagenen Änderung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Stimmenthaltungen? - Keine. Der Antrag ist bei Gegenstimmen der SPD mit den Stimmen der übrigen Fraktionen und auch mit der Stimme von Frau Kollegin Dr. Pauli angenommen.
Nun darf ich gemäß § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung noch außerhalb der Tagesordnung bekanntgeben, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Ausschussumbesetzungen mitgeteilt hat: Anstelle des Kollegen Dr. Martin Runge wird Herr Kollege Thomas Mütze neues Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und Frau Kollegin Anne Franke wird anstelle des Kollegen Dr. Martin Runge neues Mitglied im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten. Ich bitte um Kenntnisnahme.
Damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und einen guten Nachhauseweg.