Wenn also die Freien Wähler den Eindruck erwecken, obwohl sie es besser wissen, dass es rechtlich möglich ist, einen Wolf zu schießen, dann verhalten sie sich dieses Hauses nicht würdig.
Ich erwarte von Parlamentariern, dass sie die Rechtssituation annehmen und nicht die Menschen verängstigen oder verwirren, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Drittens: Welche Schäden sind eigentlich entstanden? Man hat ja den Eindruck, dass da eine echte Supergefahr entstanden ist. Wir haben übrigens geschätzte 20.000 Wölfe in Europa. In den letzten 50 Jahren sind neun Menschen - das ist viel -, fünf davon durch tollwütige Wölfe, tatsächlich zu Tode gekommen. In 50 Jahren - das ist eine ernste Sache. Aber in den letzten drei Jahren sind allein in Deutschland 45 Menschen an Insektenstichen gestorben.
Wenn man die Situation sieht, meine Damen und Herren: In den letzten drei Jahren 45 Menschen in Deutschland an Insektenstichen gestorben.
- Ich hoffe nicht, dass der Erwin Huber jetzt die Insektenentnahme in Niederbayern fordert. Das ist an der Donau gefährlich, Erwin, ob mit oder ohne Ausbau. Also, die tatsächliche Gefahr für Leib oder Leben ist aus heutiger Sicht sehr überschaubar, auch weil der Wolf ein scheues Wesen ist.
Aber was war im letzten Jahr mit wirtschaftlichen Schäden? Ein Rind ist nachweislich nicht gerissen worden.
Es waren 3.500 Euro an Schäden insgesamt. Jetzt muss ich wirklich sagen: Es ist respektabel, wenn wir uns im Hohen Haus über jeden Euro unterhalten. Aber 3.500 Euro als Grundlage zu nehmen, um Bayern halb anzuzünden, halte ich für mehr als ungerechtfertigt.
Trotzdem habe ich mit Respekt vor den Sorgen der Menschen und der Almbauern persönlich ein vierstündiges Gespräch mit der Vertretung der Almwirtschaft geführt.
Herr Staatsminister, bitte einen Augenblick. Zwischenrufe ja, meine Damen und Herren, aber doch nicht permanent, bitte!
Herr Aiwanger, wenn man schon Informationen möchte, muss man doch auch zuhören. Bitte sehr, Herr Staatsminister.
Wir haben jedenfalls gemeinsam einen Plan vereinbart, der zwar nicht auf Begeisterung stößt, aber auf Akzeptanz.
Die Akzeptanz läuft darauf hinaus, dass wir aufgrund der rechtlichen Situation einen großzügigeren, umfassenderen Schadensausgleich machen. Wir verdoppeln ihn insofern, dass wir beispielsweise auch bei abgestürzten Tieren eine Ausgleichsmöglichkeit eröffnen und dass wir schon bei einem konkreten Verdacht solche Ausgleichszahlungen machen und nicht erst nach einem genetischen Nachweis. Die Almbauern werden also gleich die Entschädigung bekommen. Wir haben eine schnelle unbürokratische Auszahlung vereinbart und werden gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium Konzepte für den Herdenschutz mit Hütehunden, mobilen Einzäunungen und ähnlichem erarbeiten.
Abschließend möchte ich folgendes feststellen, meine Damen und Herren. Ich finde, dass wir für einen Wolf in Bayern ganz schön viel machen.
Wir werden die Sache weiter beobachten. Das ist absolut richtig, denn man muss sehen, ob sich andere Populationen entwickeln.
Dem Umweltausschuss bin ich für die weitgehend sachliche Diskussion dankbar. Denn, ehrlich gesagt, ist dort alles ausführlich diskutiert worden, und die Gespräche haben stattgefunden. Aus meiner Sicht sind wir auf dem richtigen Weg und deshalb bitte ich Sie herzlich, meine Damen und Herren, nicht nur die Kirche im Dorf zu lassen, sondern auch den Wolf auf dem Berg.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Aussprache ist geschlossen. Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich Frau Kollegin Biechl das Wort erteilen. Sie möchte eine Erklärung zu ihrer Abstimmung abgeben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich gehöre mit Sicherheit nicht zu denjenigen, die draußen Stimmungen anheizen. Mir geht es auch nicht darum, dass die Menschen vor dem Wolf Angst haben oder Angst haben müssten, sondern mir geht es vielmehr darum, dass die Sorgen der Menschen draußen ernst genommen werden müssen, auch wenn es sich nur um einen kleinen Kreis handelt.
Warum ich beabsichtige, dennoch diesen Antrag abzulehnen, wie ich ihn bereits im Agrarausschuss abgelehnt habe, will ich Ihnen kurz sagen. Ich darf dabei auch für die beiden betroffenen Kollegen sprechen, die in diesem Gebiet mit der Sache konfrontiert sind.
Ja, da stehe ich drüber. Mir geht es in erster Linie darum, dass die Sorgen und Nöte dieser Menschen ernst genommen werden.
Warum ich dem Antrag trotzdem nicht zustimme, hat folgenden Grund. Ich meine, dass das Petitum dieses Antrages bereits erfüllt ist, da der Bericht im Umweltausschuss gegeben wurde und jetzt durch die eingehenden Ausführungen unseres Ministers noch einmal unterstrichen wurde. Das war mein Anliegen.
Vielen Dank. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Gesundheit empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der Freien Wähler, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - CSU-Fraktion, FDP-Fraktion und SPD-Fraktion.
Ich zähle vier Stimmen aus den Reihen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen bitte ich anzuzeigen. - Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt, und der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.
Wir sind für heute mit unserer Tagesordnung zu Ende. Vielen Dank, dass Sie solange ausgehalten haben. Danke an die Damen und Herren des Stenografischen Dienstes, an unser Plenarreferat, stellvertretend für alle Herrn Ludwig, sowie unseren Offiziantinnen und Offizianten. Es war wirklich ein langer Tag.