Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Es ist für alle drei Anträge namentliche Abstimmung beantragt worden. Wir haben aber im Anschluss daran noch einmal eine namentliche Abstimmung. Es sind also vier namentliche Abstimmungen. Hierauf möchte ich aufmerksam machen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung, was den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/6107 anbelangt. Das ist der Dringlichkeitsantrag der Fraktion der Freien Wähler. Ich bitte, jetzt die Stimmkarten abzugeben. Die Urnen stehen bereit, Zeit: fünf Minuten. -
Die Zeit ist um, ich schließe den Wahlgang. Ich bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Wir werden dann das Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben.
Wir kommen zur nächsten namentlichen Abstimmung. Ich rufe zur namentlichen Abstimmung den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/6111 auf. Das ist der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion. Ich eröffne den Wahlgang. Ich bitte, die Stimmkarten abzugeben und in die Urnen zu werfen; Zeit: drei Minuten. -
Die Zeit ist um, ich schließe den Wahlgang. Ich bitte, die Stimmkarten nach draußen zu geben und dort auszuzählen. Das Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Ich rufe zur namentlichen Abstimmung den dritten Dringlichkeitsantrag der Hochschulanträge auf Drucksache 16/6112 auf. Das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, die Stimmkarten in die Urnen zu geben; Zeit für den Wahlgang, den ich jetzt eröffne: drei Minuten.
Die Abstimmung ist geschlossen. Die Stimmkarten werden außerhalb des Saales ausgezählt. Das Ergebnis gebe ich zu einem späteren Zeitpunkt bekannt.
Ich komme jetzt auf den interfraktionellen Dringlichkeitsantrag von SPD, Freien Wählern und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Keine Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen", Drucksache 16/6106, zurück und gebe dazu das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Nummer 2 dieses Antrags bekannt. Mit Ja haben 72, mit Nein 93 Abgeordnete gestimmt. Es gab 2 Stimmenthaltungen. Damit ist Nummer 2 des Dringlichkeitsantrags abgelehnt.
Jetzt lasse ich über Nummer 3 des Dringlichkeitsantrags abstimmen. Wer Nummer 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion der Freien Wähler, die SPD-Fraktion, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, Frau Kollegin Pauli und eine Stimme aus den Reihen der FDP-Fraktion. Wer Nummer 3 ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die CSUund die FDP-Fraktion. Enthaltungen? - Keine. Damit ist Nummer 3 des interfraktionellen Dringlichkeitsantrags 16/6106 ebenso abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen interfraktionellen Dringlichkeitsantrag von CSU und FDP auf Drucksache 16/6119. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Dafür stehen drei Minuten zur Verfügung. Die Abstimmung ist eröffnet. -
Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmkarten werden außerhalb des Saales ausgezählt. Das Ergebnis der Abstimmung wird später bekannt gegeben.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Thomas Mütze, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unerlaubte Telefonwerbung wirksam bekämpfen! (Drs. 16/6108)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Thomas Kreuzer, Petra Guttenberger und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde und Fraktion (FDP) Unerwünschte Werbeanrufe (Drs. 16/6120)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl u. a. und Fraktion (FW) Unlautere Telefonwerbung - Regelungen verbessern (Drs. 16/6121)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache und darf als Erster der Frau Kollegin Franke das Wort erteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Unerlaubte Telefonwerbung endlich wirksam bekämpfen, darum geht es in unserem Dringlichkeitsantrag, zu dem ich heute meine sogenannte Jungfernrede halten darf.
Dieses Thema liegt mir deshalb so am Herzen, weil Telefonwerbung für viele Mitbürger mittlerweile zu einem großen Ärgernis geworden ist. Verbraucher fühlen sich betrogen, weil ihnen am Telefon die Teilnahme an Gewinnspielen oder der Abschluss von Zeitschriftenabonnements untergeschoben werden.
Das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung, das seit August 2009 in Kraft ist, hat sich leider, wie wir damals schon voraussagen mussten, als völlig zahnloser Tiger erwiesen. Allein bei der Bundesnetzagentur sind in den ersten neun Monaten seit Inkrafttreten 57.000 schriftliche Beschwerden eingegangen. Bei den Verbraucherzentralen sind in nur vier Monaten darüber hinaus 40.000 Beschwerden eingegangen und, und, und. Insgesamt handelt es sich mittlerweile um 200.000 Beschwerden, die in diesem etwas mehr als einen Jahr eingegangen sind.
Ungewollte Initiativanrufe von Unternehmen stellen nach wie vor einen nicht akzeptablen Eingriff in die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher dar,
und sie verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sowohl Belästigungen durch Gewinnspielangebote als auch automatisierte Anwählprogramme sind durch das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung nicht effektiv eingedämmt worden.
Verbraucher werden am Telefon immer wieder zu Vertragsabschlüssen gedrängt. Dies wurde bei 60 % der Beschwerden vorgebracht. Die Befragten gaben dazu an, dass ihnen 47 % der Verträge in der Form untergeschoben wurden, dass sie erst durch Abbuchungen auf ihrem Konto merkten, dass sie einen Vertrag eingegangen waren. Bei jedem fünften Anruf wurde das Verbot der Rufnummernunterdrückung missachtet. Eine dringend erforderliche Evaluierung der gesetzlichen Maßnahmen im Detail kann angesichts dieser Vorkommnisse nicht darüber hinwegtäuschen, dass die getroffenen Gesetzesmaßnahmen insgesamt gescheitert sind.
Es gilt jetzt nicht noch mehr Zeit und Geld zu verlieren, sondern unseriöse Geschäftsmodelle zügig und wirksam zu bekämpfen. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, im Bundesrat unverzüglich einen Gesetzentwurf für die Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung vorzulegen, der folgende drei Maßgaben enthält:
Erstens: Ein am Telefon geschlossener Vertrag ist nur dann gültig, wenn ihn die Verbraucherin/der Verbraucher anschließend aktiv mit Unterschrift bestätigt. Diese sogenannte Bestätigungslösung fordern Verbraucherschützer seit Langem, und auch Frau Aigner denkt mittlerweile darüber nach.
Drittens: Eine Registrierung für Anbieter telefonischer Gewinnspiele und automatisierter Anwählprogramme ist verpflichtend einzuführen. Dabei gilt auch die Bestätigungslösung.
Wir fordern die Staatsregierung auf, zusätzlich zu diesem Gesetzesinitiativantrag in Bayern die Rechtsverfolgungskapazitäten zur Ahndung der unerlaubten Telefonwerbung auszubauen. Denn der sehr hohen Anzahl von wie gesagt 200.000 Beschwerden stehen bislang lediglich elf Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber, obwohl auch nach derzeitiger Rechtslage wesentlich mehr Verstöße hätten verfolgt werden können und müssen. Die Rechtsverfolgungskapazitäten reichen also bis jetzt nicht aus.
Die Länder sind in der Pflicht, sich dieser Aufgabe intensiver als bisher zu stellen. In Hessen wurde bereits eine Schwerpunktsstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen eingerichtet, die neben der Eingreifreserve unter anderem für Betrugsfälle größeren Ausmaßes aus den Bereichen unerlaubter Telefonwerbung und Betrug zur Verfügung steht. Die rasche und effektive Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung ist eine wichtige Aufgabe des Verbraucherschutzes und muss auch in Bayern mit der erforderlichen personellen Kapazität durchgeführt werden.
Ich bitte deshalb um Unterstützung, um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin, verbunden mit einem Glückwunsch für die erste Hürde, die hiermit überwunden ist.