Protocol of the Session on October 19, 2010

Verfassungswidrigkeit, und das nennen Sie dann politisches Agieren. Ich nenne das Zerstörungswut und vor allen Dingen Destruktivismus.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zurufe von der CSU)

Anders kann ich das nicht bezeichnen.

(Georg Schmid (CSU): In wessen Interesse reden Sie denn?)

Warum, Herr Minister, haben Sie kein Gutachten in Auftrag gegeben, so wie die GRÜNEN in Baden-Württemberg, in Bayern und in Hessen, das eine Alternative zu dem bisherigen Modell formuliert?

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Darum geht es doch. Wir stimmen Ihnen zu, wenn Sie sagen, wir wollen mehr von den zusätzlichen Steuereinnahmen behalten. Das sehen die Hessen genauso wie die Baden-Württemberger. Alle sagen, wir wollen mehr von den zusätzlichen Steuermitteln behalten, die uns zustehen. Da sind wir d’accord.

Aber es ist doch ein Unterschied, ob ich sage, ich erreiche das über eine Klage beim Bundesverfassungsgericht, die unserer Meinung nach in keiner Weise gerechtfertigt ist, oder ob ich einen Vorschlag auf den Tisch lege, wie man das anders machen könnte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie machen das nicht. Sie agieren destruktiv. Was ist das für ein Offenbarungseid von Politik, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, so etwas zu tun! Wir haben hier zwei riesige Ministerien, und da hinten sitzen zahlreiche qualifizierte Mitarbeiter, und es sieht so aus, als wäre man nicht in der Lage, einen Vorschlag zu formulieren. Was für ein Armutszeugnis ist das denn, liebe Kolleginnen und Kollegen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir GRÜNE haben diese Mitarbeiterstäbe nicht, deshalb müssen wir auch ein Gutachten schreiben lassen. Wir werden mit einem Vorschlag an die Öffentlichkeit gehen, und diesen Vorschlag werden wir dann gern mit Ihnen diskutieren.

Der Vorsitzende des Ausschusses hat prophylaktisch schon gesagt, dass der gesamte vertikale Ausgleich eine Sache sei, über die man reden könne. Ich glaube nicht, dass wir damit die Nehmerländer an den Bettelstab zwingen. Das hat damit nichts zu tun. Es hat vielmehr damit zu tun, dass man allen Ländern einen fairen Ausgleich zugesteht, und zwar den Nehmer- wie auch den Geberländern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das ist die Basis, auf der in diesem Länderfinanzausgleich eine klare Finanzierungsgrundlage zu schaffen ist, und das muss unser Ziel sein. Wir dürfen die Politik nicht über Klagen ad absurdum führen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Herr Kollege Mütze. Auch die FDP macht von ihrer Möglichkeit Gebrauch, noch einen Redner nachzumelden. Herr Kollege Klein, Sie haben noch einmal das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Mütze! Ich muss mich doch sehr wundern: Nur weil wir im Jahre 2005 zu einem Ergebnis gekommen sind, heißt das doch nicht, dass wir die übrigen Tage Stillstand bewahren.

(Zuruf von der CSU: Der schon!)

Die Kollegen auf der rechten Seite des Hohen Hauses führen die Diskussion weiter und bieten Alternativen an. Darüber hinaus analysieren wir die Ergebnisse und ziehen daraus Rückschlüsse. Das unterscheidet uns mit Sicherheit von den GRÜNEN, die in Deutschland an jeder Stelle für Stillstand stehen.

(Beifall bei der FDP - Lebhafter Widerspruch bei den GRÜNEN)

Wenn wir heute über das Thema diskutieren und diese Gutachten vorlegen, nehmen Sie das doch als Diskussionsbeitrag und versuchen, es als Einladung zu verstehen, sich an der Diskussion zu beteiligen.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Wir sind doch die Einzigen, die das tun! Sie legen ja nichts vor!)

Wie Sie das alles so missverstehen können, ist mir als Demokrat völlig unverständlich.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Wer von aktiver Bürgergesellschaft redet, muss auch akzeptieren, dass demokratische Kräfte Fakten erarbeiten und Vorschläge einbringen, ohne gleich einen Gesetzestext zu formulieren. Ich bitte die GRÜNEN zu akzeptieren, dass das für alle in Deutschland gilt und nicht nur für Sie selbst.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache zum Tagesordnungspunkt "Aktuelle Stunde" beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Neu- und Wiederwahl von berufsrichterlichen Mitgliedern und Wahl der zweiten Vertreterin des Präsidenten

Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Walter Weidenkaff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, am 31. Juli 2010 abgelaufen ist. Als Nachfolger von Herrn Weidenkaff, der im Hinblick auf den bevorstehenden Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit für eine Wiederwahl als berufsrichterliches Mitglied nicht zur Verfügung steht, hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Herrn Dr. Hans-Joachim Heßler, Vizepräsident des Oberlandesgerichts München, zur Neuwahl vorgeschlagen.

Ferner hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass mit Ablauf des 31. Oktober 2010 die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Frau Angelika Mack, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts München, endet. Frau Mack ist seit 1. August 2008 auch zweite Vertreterin des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs hat vorgeschlagen, Frau Angelika Mack sowohl als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs als auch als zweite Vertreterin des Präsidenten wiederzuwählen.

Die Richter-Wahl-Kommission hat am 13. Oktober 2010 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen. Die Vorgeschlagenen sind bereit, im Falle ihrer Wahl das Amt anzunehmen.

Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen aller Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden. An Ihrem Platz finden Sie zwei Stimmzettel in verschiedenen Farben, auf denen die vorgeschlagene Kandidatin bzw. der vorgeschlagene Kandidat aufgeführt sind. Der Stimmzettel mit dem Wahlvorschlag "Frau Angelika Mack" dient gleichzeitig für die Wahl der zweiten Vertreterin des Präsidenten. Für den Wahlgang ist außerdem die in Ihrer Stimmkartentasche enthaltene gelbe Namenskarte zu verwenden.

Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich an den üblichen Plätzen. Ich bitte Sie, jetzt mit der Wahl zu beginnen. Wir haben für den Wahlvorgang fünf Minuten Zeit.

(Geheime Wahl von 16.12 bis 16.17 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um. Ich darf damit den Wahlgang schließen. Die Wahlergebnisse werden außerhalb des Plenarsaals ermittelt und Ihnen später bekannt gegeben.

Wir fahren zwischenzeitlich mit der Tagesordnung fort. Ich darf Sie um Aufmerksamkeit bitten und darum bitten, die Gespräche, soweit nötig, außerhalb des Plenarsaals fortzusetzen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen darf ich auf die Ihnen vorliegende Liste verweisen.

(Siehe Anlage)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich darf noch einmal bitten, die Gesprächskreise hinten im Plenarsaal nach Möglichkeit aufzulösen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 a auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner u. a. und Fraktion (FW) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 16/5843) - Erste Lesung

Dieser soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit überwiesen werden. Gibt es Änderungswünsche zu dieser Zuweisung? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Beschlussfassung.

Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist auch einstimmig so erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 b auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Isabell Zacharias, Natascha Kohnen u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 16/5844) - Erste Lesung