Frau Gote, ich habe Sie vorhin aufgefordert, mir einen Vorteil der Verfassten Studierendenschaft zu nennen.
Ich sage Ihnen ein Beispiel: Sie kennen die Problematik des Semestertickets. Kollege Zeil und ich haben mitgeteilt, aus diesen und jenen Gründen - die Grün
de spielen hier keine Rolle - sei das nicht möglich. Danach protestierten die Studierenden. Ich habe ein Gespräch angeboten. Wir haben die Sache ausdiskutiert und über die MVG gesprochen. Die Studierenden diskutieren nun mit der MVG.
Das Erste, was die Studierenden sagten, dass sie, wenn sie eine Verfasste Studierendenschaft hätten, mit einem Boykottaufruf den MVV in München boykottieren könnten. Dazu ist zu sagen: Erstens. Eine Verfasste Studierendenschaft darf schon rechtlich keinen Boykottaufruf veröffentlichen. Zweitens. Interessanterweise organisieren die Studierenden jetzt auf private Initiative hin einen Boykott des MVV. Ich weiß nicht, was dabei herauskommt. Ich sage nur: Diese Rechte haben die Studierenden, ohne dass wir sie in einen Zwang hineinführen müssen. Ich habe mich während meines Studiums herzlich wenig um die ASten gekümmert. Damals ging es auch qualitativ anders zu. Heute ist das vorbildlich organisiert. Damals wollten wir nichts damit zu tun haben. Ich meine, in der Zwischenzeit hat sich nicht ein Argument ergeben, warum wir den nicht mehr zeitgemäßen Weg gehen müssten. Die Möglichkeiten der bayerischen Studierenden mit anderen Maßnahmen demokratischer Natur sind wesentlich besser.
Gespräche mit den Studierenden zeigen, dass diese andere Probleme haben als die Einführung der Verfassten Studierendenschaft.
Herr Minister Heubisch, ich bitte Sie um eine kurze Erklärung, wie es zusammenpasst, gegen Studienbeiträge und höhere Semesterbeiträge zu kämpfen und gleichzeitig eine Verfasste Studierendenvertretung zu fordern, die nicht nur eine Zwangsmitgliedschaft bedeutet, sondern auch Zwangsbeiträge einfordert, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist.
rendenschaft kann selbst über den Beitrag entscheiden. Dafür muss jeder geradestehen. Jeder muss sich den Betrag abziehen lassen. Die weit überwiegende Anzahl der Studierenden in vielen Fakultäten will das nicht. Außerdem gibt es dann wieder Elemente, die in einer Hochschule, wie ich sie mir vorstelle, mit Freiheit nichts zu tun haben. Im Ausland gibt es das nicht, das ist ein typisch deutsches Phänomen. Mir ist auch nicht bekannt geworden, dass im Ausland die Studierenden entsprechend -
Noch einmal ganz kurz: Hier scheiden sich die Geister. Das freiheitlichere Modell ist zweifellos aufseiten der Koalitionsregierung. Wir geben den Studierenden die Freiheit des Studiums und die Freiheit, sich die Organisation selbst zu suchen, in der sie tätig sein wollen, egal welche Gruppierung das ist. Ein Arbeitnehmer, der in eine Firma eintritt, wird auch nicht automatisch Gewerkschaftsmitglied.
(Ein Zuhörer wirft von der Besuchertribüne Flug- blätter in den Plenarsaal und ruft: Wir fahren nicht nach Berlin!)
Nach der Bekanntmachung der Bundesregierung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 14. Bundesversammlung -
- Das gilt auch für die Regierungsbank! Ich bitte, die Gespräche einzustellen. Ich kann zumindest erwarten, dass wir die Mitglieder der Bundesversammlung in einem Stil wählen, der der Sache angemessen ist.
Nach der Bekanntmachung der Bundesregierung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 14. Bundesversammlung vom 2. Juni 2010 hat der Bayerische Landtag 95 Mitglieder der Bundesversammlung zu wählen.
Da die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die von ihnen vorgeschlagenen Mitglieder gemeinsam benannt haben, verteilen sich die zu wählenden 95 Mitglieder der Bundesversammlung nach dem d’Hondtschen Verfahren wie folgt:
Die CSU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für 47 Mitglieder, die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zusammen für 30 Mitglieder, die Fraktion der Freien Wähler für 10 Mitglieder und die FDP-Fraktion für 8 Mitglieder.
Wählbar ist nach § 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, wer auch zum Bundestag wählbar ist.
Da damit zu rechnen ist, dass gewählte Mitglieder an der Bundesversammlung eventuell nicht teilnehmen können, sei es wegen Krankheit oder sonstiger Verhinderung, werden auch die von den Fraktionen benannten Ersatzmitglieder mit gewählt. Dabei soll die von den Fraktionen angegebene Reihenfolge maßge
bend sein, das heißt, bei Ausfall eines ordentlichen Mitglieds rückt das jeweils nächste benannte Ersatzmitglied nach.
Die von den Fraktionen benannten Persönlichkeiten sind in der Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vorliegenden Vorschlagsliste zusammengestellt.
Wir kommen jetzt zur Wahl, die nach den Festlegungen im Ältestenrat nicht geheim, sondern gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung in einfacher Form im Rahmen einer Gesamtabstimmung durchgeführt werden soll.
Wer den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend der aufgelegten Liste zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. - Stimmenthaltungen? - Keine.
Damit sind die in der Vorschlagsliste aufgeführten Persönlichkeiten zu Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern der 14. Bundesversammlung vom Hohen Hause einstimmig gewählt worden.