Ich sage es Ihnen. Es ist ganz einfach: weil Sie nicht dürfen, was Sie wollen, und sich lieber mit Scheinargumenten verbiegen, als Ihre offene Meinung zu äußern und diese durchzusetzen. Das enttäuscht uns natürlich, und wir werden heute wieder diese Argumente hören.
Enttäuscht bin ich natürlich auch von der Ablehnung durch die Freien Wähler. Die Vorteile unseres Gesetzentwurfes werden zwar genannt, aber dann heißt es: Der Gesetzentwurf ist noch immer schulbezogen. Das stimmt, aber was wollen die Freien Wähler? Wollen Sie einen Einheitslehrer? Das ist auch typisch Freie Wähler. Sie wollen zwar etwas ändern und fordern etwas Neues, wissen aber selbst nicht genau, was sie eigentlich wollen, und lehnen das Ganze dann lieber ab. Auch das, was gerade uns immer wieder vorgehalten wird, dass wir den viersemestrigen Bachelor fordern, habe ich schon x-mal in den Ausschüssen und sonst wo widerlegt. Wir wollen den sechssemestrigen Bachelor und haben ihn auch in unserem Gesetzentwurf vorgesehen.
Zur CSU muss ich sagen: Sie waren schon einmal weiter. Wir haben im März 2005, also vor fünf Jahren, einen gemeinsamen Beschluss gefasst. Damals haben die CSU und insbesondere der heutige Kultusminister Spaenle noch alle Grundlagen unseres Gesetzentwurfes mitgetragen, also die Verzahnung der Ausbildungsphasen, die Lehrerbildungszentren, die Polyvalenz, die Stärkung der Fachdidaktiken, die Gleichwertigkeit der Lehrämter. All das steht in der Drucksache 15/3248, leicht nachzulesen. Das wurde von der CSU mitgetragen. Aber jetzt kommt der Gesetzentwurf der SPD, der genau diese Drucksache zur Grundlage hat, und dann wird das Ganze abgelehnt. Wie ich eingangs schon sagte: Bei Ihnen zählen nicht Sachargumente, sondern es zählt das parteipolitische Kalkül.
So bleibt die Hoffnung, dass vieles aus unserem Gesetzentwurf wie so oft später aufgegriffen wird. Wir haben auch schon viele Andeutungen einzelner Fraktionen, dass sie das zum Thema machen wollen. Wir werden sehen: Das wird aufgegriffen, schön abgeschrieben, und dann war wenigstens meine, unsere Arbeit in der Fraktion nicht ganz umsonst - Trost eines Oppositionsabgeordneten.
Denn das ist auch klar- letzter Satz -: Wir brauchen eine bessere Lehrerausbildung, davon sind wir alle überzeugt. Auf Dauer wird sie kommen.
Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Hacker, Fischer, Rohde und anderer sowie Georg Schmid, Thomas Kreuzer, Petra Guttenberger und anderer zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes, Drucksache 16/1270, bekannt. Mit Ja haben 93 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 67, Stimmenthaltungen keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes".
Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die CSU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Gerhard Wägemann das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das derzeit gültige Bayerische Lehrerbildungsgesetz wurde erst 2006 nach den vom Kollegen Christoph Rabenstein genannten langen und intensiven Diskussionen beschlossen. Die Lehrerprüfungsordnung - LPO - dazu wurde sogar erst 2008 in Kraft gesetzt. Wir haben damit die Grundlagen, die wir im gemeinsamen Antrag 2005 festgelegt hatten, entsprechend umgesetzt und brauchen uns daher heute auch nicht zu korrigieren.
Die Lehrerbildung wurde an das Bachelor-Master-System angepasst und in thematisch klar gegliederte Module aufgegliedert. Die vier Säulen der Lehrerbildung Erziehungswissenschaften, Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Praktika - wurden neu ausgerichtet, vor allem Pädagogik und Praxis dabei gestärkt.
Das bedeutet, dass sich derzeit die Universitäten noch in der Umsetzungsphase befinden, wenngleich mit Ausnahme der vom Kollegen Rabenstein bereits genannten LMU, wo zumindest die Modularisierung anläuft. Weitere und sehr interessante Ausgestaltungen sind an der TU München mit der School of Education, in Eichstätt mit dem Lehramt plus oder auch in Nürnberg-Erlangen mit dem Modellversuch entsprechend erfolgt.
Die ersten Lehramtsstudierenden nach dem neuen Lehrerbildungsgesetz und nach der LPO kommen daher erst 2011/2012 in den Vorbereitungsdienst und gar erst 2013/2014 in den regulären Schuldienst. Daher ist auch die von der SPD zu ihrem Gesetzentwurf vorgebrachte Begründung, Anlass für den Gesetzentwurf
sei die massive Kritik gewesen, die angeblich gegen die Neuregelung der Lehrerbildung vorgebracht worden sei, nicht zutreffend. Das kann schon allein aus Gründen des Zeitablaufs nicht möglich sein. Wir sollten daher die Erfahrungen mit dieser neuen Lehrerbildung abwarten, bevor ein Schnellschuss oder eine Überreaktion erfolgt und bevor derart umfassende und grundlegende Veränderungen vorgenommen werden, wie sie der Gesetzentwurf der SPD vorsieht.
Weiter ist festzustellen, dass wir bisher ein sehr schlank gehaltenes Gesetz haben und Details wie Praktika und vieles andere in der LPO geregelt sind. Das sollten wir auch künftig beibehalten und nicht in den Fehler verfallen, derart viele Detailregelungen im Gesetz festzuhalten.
Der Gesetzentwurf hat einige Kernpunkte, die wir eben nicht mittragen und die auch nicht mit den gemeinsamen Festlegungen zu vereinbaren sind. So wird die schulartbezogene Lehrerbildung zugunsten einer Stufenlehrerausbildung abgeschafft. Es wird eine Zusammenlegung von Grund-, Haupt- und Realschullehrerausbildung sowie von gymnasialem und beruflichem Lehramt und damit eine Aufgliederung in drei unterschiedliche Lehrämter vorgesehen. Die erste Staatsprüfung soll durch die universitären Abschlüsse Bachelor und Master für alle Lehrämter durch den Master als Regelabschluss ersetzt werden. Erst nach dem Masterabschluss soll die Befähigung zur Ausbildung als Referendar/Referendarin erworben werden. Das bedeutet eine Verlängerung der Mindeststudienzeit für alle Lehramtsstudiengänge auf zehn Semester bzw. fünf Jahre.
Das Lehramtsstudium soll gestuft werden in ein viersemestriges Basisstudium und ein sechssemestriges Aufbaustudium für alle Lehrämter, und Artikel 2 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes soll ergänzt werden. Hier soll die Einrichtung von Lehrerbildungszentren gesetzlich vorgesehen werden, obwohl wir dies bereits im Jahr 2001 durch einen Landtagsbeschluss festgelegt haben und obwohl das auch in Artikel 19 des Bayerischen Hochschulgesetzes gesetzlich verpflichtend geregelt ist.
Der gravierendste Punkt für mich ist, dass der Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat auf zwölf Monate zusammengestrichen werden soll und damit wichtige Schulpraxis entfällt.
Wie sich bei den Beratungen in den Ausschüssen zum Gesetzentwurf ergeben hat, sehen wir durchaus überlegenswerte Anregungen, wie eine weitere Stärkung der Praktika oder auch gewünschte Auslandsaufenthalte. Aber gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht. Fraglich ist zudem, ob das alles im Gesetz geregelt
werden muss und ob zum Beispiel der vorgesehene Auslandsaufenthalt verlangt werden kann. Er bedeutet doch auch eine erhebliche finanzielle Belastung.
Zudem zielt dieser Gesetzentwurf eindeutig auf eine Änderung der bestehenden Schulstruktur ab. Er ist weiterhin durch die Stufung in 4 plus 6 nur schwer mit den Grundanforderungen an ein Bachelor- und Masterstudium vereinbar. Außerdem wird die Anforderung, dass der Bachelor den ersten berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln muss, nicht erfüllt. Die Regelstudienzeiten werden verlängert, und dadurch wird auch eine höhere Theorielastigkeit erreicht. Durch die geplante Verkürzung des Referendariats auf ein Jahr wird an der besonders wertvollen "praktischen" Ausbildung gespart. Das kann nicht durch einen Masterabschluss kompensiert werden, der vor allem der wissenschaftlichen Vertiefung dient. Praktika während der Studienzeit haben eine andere Qualität als die schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst mit Unterstützung erfahrener, fachlich und pädagogisch besonders qualifizierter Lehrkräfte. Damit wird das Ziel des Gesetzentwurfs, den Praxisbezug der Ausbildungsinhalte zu stärken, unserer Meinung nach eindeutig verfehlt.
Wie bereits gesagt, zielt der Gesetzentwurf auch auf eine Änderung der Schulstruktur ab. Er zielt darauf ab, die Grundschulzeit auf sechs Jahre zu verlängern, und geht auch von der schulartspezifischen Lehrerausbildung weg, was insbesondere für das Klassenleiterprinzip an der Hauptschule sehr negativ wäre.
Wir halten auch weiter an einem Staatsexamen fest, um zum einen staatlicherseits Einfluss auf die Studieninhalte nehmen zu können und zum anderen auch einen echten landesweiten Vergleich der Absolventinnen und Absolventen bezüglich der fachlichen Qualifikation zu haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn wir ein anerkannt gutes und qualitativ hochwertiges System der Lehrerbildung haben, machen wir uns natürlich auch seitens der CSU Gedanken über weitere Verbesserungen und Anpassungen an Notwendigkeiten bei der Lehrerbildung. Hier haben wir auch die Anhörungen entsprechend mitgetragen und mit auf den Weg gebracht. Wir werden daher auch Initiativen, die aus unserer Sicht sinnvoll erscheinen, aufgreifen, ohne dabei die komplette Schulstruktur oder sonstige Strukturen umkrempeln zu wollen.
Die massiven Änderungen, die im Gesetzentwurf der SPD vorgesehen sind, können auch nicht mit den Ergebnissen der Anhörung begründet werden, da sich dort kein Experte für eine klare Ablehnung unserer bisherigen Lehrerbildung ausgesprochen hat und auch keine Mehrheit dafür festzustellen war.
Wir, lieber Kollege Christoph Rabenstein, stellen nicht die Parteipolitik über Fach- und Sachpolitik. Wir widmen uns selbstverständlich auch mit Nachdruck und großem Engagement der Fach- und Sachpolitik, und wir werden daher eigene Initiativen ergreifen, um beispielsweise einen flexibleren, schulartübergreifenden Einsatz von Lehrern zu ermöglichen, die Polyvalenz und die Berufsmöglichkeiten weiter zu verbessern und eine noch bessere Verzahnung zwischen Studium und Vorbereitungsdienst zu erreichen. Dabei werden wir aber nicht den Gesetzentwurf der SPD abschreiben. Das haben wir Gott sei Dank nicht nötig.
Lieber Kollege Rabenstein, wenn Sie festgestellt haben, dass wir die besten Lehrer an den Grundschulen haben müssten, dann sage ich dazu: Wir haben hervorragende und engagierte Lehrkräfte an den Grundschulen. Ich würde hier aber nicht die einen gegen die anderen auszuspielen versuchen.
Aus all den genannten Gründen und trotz der anerkennenswerten Bemühungen des Kollegen Rabenstein werden wir den Gesetzentwurf der SPD ablehnen und stattdessen in der nächsten Zeit unsere eigenen Vorschläge einbringen.
Vielen Dank, Herr Kollege. Als nächstem Redner erteile ich für die Fraktion der Freien Wähler dem Kollegen Dr. Hans Jürgen Fahn das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollege Rabenstein klang ein bisschen resigniert, als er sagte: Es wird keinen Bachelor geben, es wird keinen Master geben. - Ich denke, den wird es schon einmal geben, aber vielleicht erst in einiger Zeit. Und es ist auch nicht das parteipolitische Kalkül. Was sollen wir dazu sagen? - Wir sind doch keine Partei.
Wir haben das ausführlich diskutiert. Wir haben auch, Herr Kollege Rabenstein, ein Konzept zur Lehrerbildung auf einer Seite zusammengefasst. Ich möchte Ihnen ausdrücklich sagen, dass wir Ihr Konzept, Ihren Entwurf in vielen Bereichen mittragen. Wir sagen auch, dass es zunächst einmal ein guter Ansatz ist. Wir finden es auch sehr gut, dass Sie hier als Erste in die Offensive gegangen sind. Die Staatsregierung hat bislang noch geschwiegen. Deswegen ist es wichtig, den Diskussionsprozess hier zu beginnen.
Deswegen ist es auch gut, Herr Rabenstein, dass Sie diesen Entwurf eingebracht haben. Aber Sie können nicht verlangen, dass wir Freien Wähler, wenn wir be
Wir müssen natürlich die Lehrerausbildung in das neue Studiensystem integrieren. Wir liegen auf einer Linie mit der SPD, wenn wir sagen, dass wir die Lehrer für die aktuellen Herausforderungen an den bayerischen Schulen fit machen müssen. Dabei formulieren Sie richtig, wenn Sie sagen, dass der Lehrer nicht mehr Vermittler von Faktenwissen, sondern der Coach der Jugendlichen und der Kinder ist. Diese neue Grundorientierung der Lehraufgaben in der fachlichen Bildung für eine gesamtheitliche Persönlichkeit ist wichtig und richtig.
Dennoch können wir Ihrem Gesetzentwurf nicht vorbehaltlos zustimmen, weil er - das hat der Kollege von der CSU schon gesagt - zum Beispiel auch bei den Studieninhalten sehr detaillierte Festlegungen trifft. Wir meinen, dass das nicht ganz zur bisherigen Struktur des bayerischen Lehrerbildungsgesetzes und auch nicht zur Autonomie in den Hochschulen bei der Gestaltung der Studiengänge passt.
Die verschiedenen Praxiselemente, die in dem Gesetzentwurf enthalten sind, halten wir für richtig und auch notwendig. Um reformfähig zu sein, setzen wir bei der Umstellung der Lehrerbildung auch auf das BachelorMaster-System und dabei auf maximale Flexibilität und auf schulartübergreifende Studiengänge.
In diesem Punkt ist Artikel 2 nicht ganz klar - wir haben Artikel 2 genau durchgelesen -, da bleiben Sie zum Teil auf halbem Wege stehen. Artikel 2 ist unklar formuliert. Er engt die Flexibilität wieder ein. Die Chance, Lehrern im Laufe ihrer Karriere einen Wechsel grundsätzlich zu ermöglichen und sie auch dazu zu motivieren, wird hier vertan.
Nach dem Konzept der Freien Wähler soll ein Lehrer, zumindest in den Jahrgangsstufen 5 bis 10, in allen Schularten unterrichten können. So sieht es zum Beispiel auch die FDP. Renate Will, die Bildungsexpertin der FDP-Fraktion, erklärte Anfang April 2010, Lehrer müssten mittelfristig, zumindest in der Sekundarstufe I, wechselseitig einsetzbar sein, um mehr Flexibilität in das System zu bringen. Die Grundlagen in Erziehungswissenschaft und Didaktik sollten für alle Schularten harmonisiert werden. Meine Damen und Herren, wir freuen uns, dass die FDP-Fraktion auch hier die Vorstellungen der Freien Wähler übernommen hat - und dies ist auch sachlich geboten. Hauptschullehrer unterrichten heute oft vor leeren Bänken, während es an Realschulen und Gymnasien viel zu große Klassen gibt. Hier muss etwas getan werden. Wir brauchen ein System, bei dem der Staat die Lehrer dort einsetzt, wo
In der Anhörung am 29. Oktober hat zum Beispiel Herr Professor Hasenclever deutlich gesagt: Um in einer Zeit des demografischen Wandels und absehbarer Probleme geeignete junge Nachwuchslehrkräfte, insbesondere in den MINT-Fächern, zu gewinnen, ist ein Festhalten an den starren Zuordnungen von Lehrern zu Schularten nicht praxistauglich. - Andere Fachexperten sehen das ähnlich. Das müsste in einen neuen Gesetzentwurf aufgenommen werden.
Unklar ist drittens, wie sich die SPD-Fraktion nach ihrem Gesetzentwurf den Einsatz der Lehrer in den Schularten vorstellt. Zwar steht da etwas über eine sechsjährige gemeinsame Schulzeit, doch teilweise steht wieder etwas von einer achtjährigen Gymnasialzeit, und das wird wieder parallel zu der bestehenden Schulstruktur vorgestellt. Über diese neue Schulstruktur können wir diskutieren, meine Damen und Herren; das ist auch wichtig und notwendig, aber nicht über die Hintertür eines Lehrerbildungsgesetzes. Hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Deswegen können wir dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in dieser Form nicht zustimmen.
Viertens muss nach Ansicht der Freien Wähler die Reform des Lehramtsstudiums in Einklang stehen mit dem Grundgedanken des Bologna-Prozesses. In Ihrem Entwurf sprechen Sie vom "Basisstudium" bzw. Bachelor; dieses dauere vier Semester. Und dann sind sehr viele Studieninhalte genannt, die man in dieser kurzen Zeit kaum schaffen kann. Wenn Sie dann noch Ihre sechs Semester Aufbaustudium dazurechnen, kommen wir auf eine Mindeststudienzeit von zehn Semestern für einen Master. Das ist unserer Meinung nach zu lang und lässt sich durch eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes nicht auffangen. Mit Blick auf den Berufseinstieg in eine andere Branche ist ein vier Semester langes Bachelor-Studium - Sie nennen es "Basisstudium" - schlichtweg zu kurz, um von der Wirtschaft ernst genommen zu werden.
Sie haben den Einbau von Lehrerbildungszentren vorgeschlagen. Das finden wir insgesamt positiv. Auch haben Sie vorgesehen, dass das Lehramtsstudium einen Anreiz für Auslandssemester schaffen solle, aber nicht nur, wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen, für Fremdsprachenstudiengänge, sondern - das ist die Meinung der Freien Wähler - das sollte auch für andere Studiengänge möglich sein.
Fazit. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Lehrerbildung hat viele positive Ansätze, enthält aber einige Webfehler, um noch mehr Flexibilität in das System zu bringen. Deshalb stehen die Freien Wähler diesem Ge
setzentwurf kritisch gegenüber. Wir sind gegen einen Master als Regelabschluss. Daher können wir dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in dieser Form nicht zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege. Als nächstem Redner darf ich Herrn Thomas Gehring für die Fraktion der GRÜNEN das Wort geben. Bitte schön.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz egal, wie diese Abstimmung heute ausgeht - das Ergebnis hat Herr Rabenstein etwas arg resignativ vorausgesagt -, so sind sich dennoch alle einig, dass das Thema Lehrerbildung heute nicht erledigt ist, auch wenn dieser Gesetzentwurf, den wir unterstützen, abgelehnt wird. Es ist notwendig, sich zu überlegen, warum wir seit Jahren Kritik an der Lehrerbildung hören und warum sie von allen geäußert wird. Wir sind uns alle einig, dass die Lehrerinnen und Lehrer für den Alltag in der Schule nicht gut genug ausgebildet sind. Woran liegt das eigentlich? - Es liegt nicht an den Grundsätzen, die partei- und expertenübergreifend formuliert worden sind. Es liegt nicht an den Konzepten, die nicht auf dem Markt vorhanden wären. Es liegt nicht an den Gutachten, auch nicht an den Leitlinien der Kultusministerkonferenz. Es liegt auch nicht daran, dass das Lehrerstudium sehr stark staatlich reglementiert ist. Wir haben Lehramtsprüfungsordnungen, LPO I, LPO II, die alle paar Jahre verändert werden. Wir haben das Erste und das Zweite Staatsexamen, wir haben die Richtlinien der Kultusministerkonferenz. Es liegt nicht an diesen Punkten.