wird. Wasser gehört zur Daseinsvorsorge der bayeri schen Bürgerinnen und Bürger und ist von den Verein ten Nationen als ein wirtschaftliches, soziales und kulturelles Menschenrecht festgeschrieben. Deshalb Hände weg von dieser Lebensgrundlage! Wir sind gegen jede Privatisierung des Wassers.
Wir haben heute intensive Beratungen vor uns. Dass dieses Gesetz dringend nachverhandelt werden muss, dass das Haus von Staatsminister Söder handwerklich unzureichend und im Schweinsgalopp gearbeitet hat, zeigen auch die Änderungsanträge der CSU.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren von den Regie rungsfraktionen, die heutige Zweite Lesung mit uns zu nutzen, um das Wassergesetz zu verbessern. Darum hatten auch die Verbände und die Sachverständigen in der Anhörung vom 11. Februar eindringlich gebeten. Wir sollten aus Verantwortung gegenüber unserer Schöpfung und künftigen Generationen sowie mit dem festen Willen, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren, dieser Aufforderung dringend nachkom men.
Herr Kollege, er lauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Füracker? - Zuerst müsste mir Herr Füracker ein Signal geben, ob es eine Zwischenfrage wird. - Es ist eine Zwischenbe merkung, und zu der darf ich nun dem Kollegen Füra cker das Wort erteilen.
Ich bin davon ausgegangen, dass er schon fertig ist. Zum Glück interessieren sich auch die Medien immer in so großer Zahl für diese Aus führungen, die in der Sache an den Tatsachen weit vorbeigegangen sind.
Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie doch wenigstens einmal dem Herrn Füracker das Wort. Bitte schön.
Schämen sollten sich diejeni gen, die uns das parlamentarische Selbstverständnis vorhalten und selbst aus den Ausschüssen davonge laufen sind.
- Wer schreit, hat im Regelfall Unrecht. - Also zur Sache: Es gilt nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes entlang der Gewässer nur ein Umbruchverbot. Es sind keine Bewirtschaftungsauflagen für Landwirte vorgesehen. Da haben Sie fachlich leider nicht Recht. Es gilt bisher schon für die Düngung an Gewässern ein Abstand von drei Metern. Wir haben Pflanzenschut zauflagen, die sich auf die Gewässerrandstreifen ge nauso beziehen wie auf die Ränder von Feldern. Wodurch da eine besondere Gefährdung für das Trink wasser und für Flüsse ausgelöst werden sollte, das müssen Sie erst noch erklären.
- Darf man jetzt da reden oder nicht? Im Übrigen ist flä chendeckender Wasserschutz nicht nur an Gewässer randstreifen notwendig, sondern auf ganzen Flächen. Das machen die Landwirte in kooperativer Weise, und zwar nicht durch Ordnungsrecht, das wir in Bayern nicht haben, sondern wir nutzen die Freiwilligkeit ganz be wusst. Deswegen ist es eine Diffamierung der Land wirtschaft, sich hier herzustellen und zu behaupten, wir würden es mit dieser Gesetzgebung letztlich ermögli chen, dass bei uns stärker als anderswo Wasser und Grundwasser verschmutzt werden.
Da sehen Sie die Leistungen der bayerischen Land wirtschaft in den letzten Jahrzehnten. Wir haben kein schlechteres Wasser als anderswo. Das ist eine Diffa mierung, sonst nichts. Ich frage mich heute, wo Ihre große Landwirtschaftsexpertin ist, die sich immer hier herstellt und erklärt, wir von der CSU würden die Bau ern benachteiligen. Ich sage Ihnen eines: Sie gehen mit Ihren Aussagen an den Tatsachen weit, weit vorbei. Deswegen hat der Herr Kollege Dr. Hünnerkopf recht. Deswegen haben wir heute gute Argumente, unserem Gesetz zuzustimmen.
Lieber Herr Kollege, erstens habe ich nicht einmal die Hälfte dessen formu liert, was Sie hier versucht haben, mir in den Mund zu legen.
Zweitens darf ich schon sagen: Ich glaube, es gab bei der Anhörung am 11. Februar 80 Statements. Es gab dort fast keinen Sachverständigen und fast keinen Ex perten, der nicht genau zu den Gewässerrandstreifen dezidiert Stellung bezogen hätte. Möglicherweise haben die Sachverständigen und Experten überhaupt keine Ahnung. Möglicherweise liegen 15 andere Bun desländer völlig daneben und ist das Bundeswasser gesetz jenseits von Gut und Böse. Aber, Herr Kollege, wenn jemand Emotionen in diese Debatte hineinbringt, dann sind es doch bitte Sie.
Ich kann Sie nur auffordern, in den nächsten Stunden, in denen wir uns hier im Rahmen dieser Zweiten Le sung mit diesem Gesetz befassen, möglichst nüchtern und möglichst sachlich vorzugehen.
Für die Fraktion der Freien Wähler darf ich jetzt Kollegin Ulrike Müller ans Mikrofon bitten. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, ge schätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Was ser und der Umgang mit diesem kostbaren Stoff bewegten uns und große Teile der Bevölkerung. Kein Wunder: In allem, was lebt, steckt Wasser. Es ist für uns ein wichtiges Lebensmittel.
In unserem schönen Heimatland herrscht daran im Gro ßen und Ganzen kein Mangel, im Gegenteil: Die meis ten Menschen schätzen es kaum, dass wir so reichlich mit diesem kostbaren Nass vom Himmel gesegnet wer den.
Es ist bei uns auch kein Thema und trotzdem nicht selbstverständlich, dass wir unsere Nahrungsmittel zum allergrößten Teil allein mit dem Niederschlagswas ser produzieren können. Nur 1 % des Süßwasserver brauchs fließt in Deutschland in die Nahrungsmitteler zeugung, weltweit sind dies 70 %.
Die UNO geht davon aus, dass derzeit circa 1,1 Milli arden Menschen, das sind 17 % der Weltbevölkerung, keinen Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser haben. Nach Schätzungen der WHO wird sich der Anteil der Weltbevölkerung, der unter Wasserknappheit oder Wassermangel leidet, bis 2025 auf 38 % steigern, eine extrem bedenkliche und für die Betroffenen lebensbe drohliche Aussicht.
Meine Damen und Herren, wie gesagt: Wir sind in Bay ern von diesem Szenario weit entfernt, Gott sei Dank. Unser Trinkwasser ist mindestens genauso gut, wenn nicht besser als jedes Mineralwasser. Es enthält wich
tige Mineralstoffe, die vom Körper aufgrund der natür lichen Zusammensetzung sehr gut aufgenommen wer den.
Dennoch besteht auch bei uns erheblicher Handlungs bedarf. Wir müssen unsere Lebensgrundlagen schüt zen und verantwortungsvoll damit umgehen. Das sind wir gerade den nachfolgenden Generationen schuldig.
So ist es kein Wunder, dass in der Diskussion über das heute zu beratende Wassergesetz der Fokus sehr stark auf den Bereich der Reinhaltung der Oberflächenge wässer und des Grundwassers gerichtet ist. Als aktiver Bäuerin ist mir auch sehr wohl bewusst, dass gerade meine Berufsgruppe im Mittelpunkt des Interesses steht.
So hat sich ein Großteil der öffentlichen Wahrnehmung der Beratungen im Vorfeld auf den Bereich Gewässer randstreifen konzentriert. Auch die eingegangenen Stellungnahmen haben sich sehr stark mit diesem Thema beschäftigt. Das ist selbstverständlich. Weniger selbstverständlich ist, dass man vonseiten der CSU und der FDP den Oppositionsparteien diese Stellungnah men vorenthalten wollte.
Mit allerlei Winkelzügen und Verschleppungsmethoden wollte man uns Informationen vorenthalten. Der ganze Gesetzgebungsvorgang schreit zum Himmel. Die Art und Weise, wie das heute durchgezogen wird, spricht ebenfalls Bände. Eine Verbandsanhörung wurde erst nach der Behandlung im federführenden Ausschuss durchgeführt, und das auch nur auf den massiven Druck der Opposition hin - und das alles angeblich wegen dieser Gewässerrandstreifen. Man wird das Ge fühl nicht los, dass hier die Landwirtschaft als Vorwand benutzt wird, um von zahlreichen inhaltlichen Mängeln und offenen Baustellen im Gesetz abzulenken.
Ich denke nur an den Einstieg in die Privatisierung, für den aus meiner Sicht hier der Grundstein gelegt wird.
Ich gebe der Staatsregierung recht, dass Handlungs bedarf besteht. Wenn wir keine bayerische Regelung finden, greift automatisch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, was bedeuten würde, dass eine nicht un erhebliche Anzahl von landwirtschaftlichen Betrieben Probleme mit der Auszahlung des laufenden Kultur landschaftsprogramms bekommen würde. Das wollen wir auch nicht.
Aber dieser Handlungsbedarf ist nicht so furchtbar neu. Bei der Anhörung wurde von verschiedenen Seiten be tont, dass in Bayern bereits seit mindestens acht Jahren über ein neues Wassergesetz diskutiert wird. Man hätte wahrlich Zeit genug gehabt, ein vernünftiges Gesetz auf der Grundlage von klarem Zahlenmaterial vorzuberei ten.
Wir wissen, dass die Auszahlungen gefährdet sind. Wir wissen wohl irgendwie auch, dass es in Bayern zwi schen 80.000 und 100.000 Kilometer Gewässerrand streifen gibt. In dieser Streubreite sind die Aussagen des Landwirtschafts- und des Umweltministeriums, zum einen in der Anhörung und zum anderen in der heute eingegangenen Antwort auf eine schriftliche An frage meines Kollegen Dr. Fahn zu diesem Thema. Vom Vertreter des Landwirtschaftsministeriums wurde in der Anhörung die Zahl 840.000 Euro pro Jahr, die anscheinend bisher für Gewässerrandstreifen im KULAP ausbezahlt werden, genannt. Wie viele sonsti ge Verträge mit welcher Auszahlungssumme noch be troffen sind, konnte uns bisher niemand sagen - und das im Computerzeitalter. Ich kann Ihnen aus meiner Praxis berichten, was heute mit Luftbildern und geeig neter Software alles nachgemessen und kontrolliert werden kann. Da ist es schon erstaunlich, dass ausge rechnet dieser Bereich für unsere Beamten scheinbar völlig im Nebel liegt. Es wäre wirklich nicht zu viel ver langt gewesen, klares Zahlenmaterial für die Beratun gen dieses Gesetzes auf den Tisch zu legen.
Die CSU will sich mit dieser Vorgehensweise als ein samer Kämpfer für unsere Landwirtschaft darstellen, der hemmungslos die wegelagernden Oppositionshor den von den Schollen unserer rechtschaffenen Bauern vertreibt.
(Beifall bei Abgeordneten der Freien Wähler und der SPD - Ludwig Wörner (SPD): Das sagt eine Landwirtin!)
In Wahrheit erweisen Sie aber mit diesem Verhalten unseren Bäuerinnen und Bauern einen Bärendienst. Es entsteht nämlich der Eindruck, als hätte unsere Land wirtschaft etwas zu verheimlichen, und das ist doch überhaupt nicht der Fall.
So ging der Einsatz von Stickstoff und Düngemitteln in der deutschen Landwirtschaft von 129,6 kg pro Hektar im Wirtschaftsjahr 1988/89 auf nur 91,6 kg pro Hektar im Jahr 2008/2009 zurück. Noch deutlicher war der Rückgang bei Phosphat: von 54,1 kg auf 10,3 kg im selben Zeitraum. Es ist auch unbestritten, dass sich die Gewässerqualität in den letzten zehn Jahren kontinu ierlich verbessert hat.
Es gibt ohne Frage noch regionale Brennpunkte. Hier für brauchen wir maßgeschneiderte Konzepte, um in unser aller Interesse voranzukommen. Landwirtschaft denkt seit Jahrhunderten nachhaltig. Es ist das Ziel un serer Familien, die Fruchtbarkeit unserer Böden zu er halten und damit die Lebensgrundlagen für die komm enden Generationen. Dazu gehört selbstverständlich auch Wasser.
Ohne Frage wurden in der Vergangenheit Fehler ge macht. Übertriebene Fortschritts- und Technikgläubig keit, auch gefördert durch staatliche Beratung, haben unsere Bauern zum Teil in den Ruf der Umweltschän der gebracht. Wir bewegen uns aber längst nicht mehr im rechtsfreien Raum. Es gelten klare Auflagen für die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmit teln im Bereich von Uferrandstreifen. So haben wir für die Drei-Meter-Streifen längst ein grundsätzliches Dün geverbot, wie uns Kollege Füracker gerade gesagt hat, und bei stark geneigten Ackerflächen wird das sogar bis auf 20 m ausgeweitet.