Protocol of the Session on February 24, 2010

Schließlich steigt bei Beschneiungen nicht nur der Was serbedarf rapide an. In Davos braucht man zum Bei spiel ein Drittel des gesamten Wassers allein für die Beschneiung. Diese großen Wassermengen ziehen den Bau von großen Speichern nach sich. Im Zweifels fall kann es auch in Bezug auf die Restwassermenge zu Problemen kommen. Untersuchungen in Österreich und in der Schweiz haben ergeben, dass künstliche Beschneiungen natürlich Auswirkungen auf die Flora haben oder - vorsichtig ausgedrückt - haben können. Das Kunstschneeschmelzwasser enthält viermal mehr Mineralien und Nährstoffe als natürliches Schmelzwas ser, was gerade auf die Magerstandorte in allen Hö henlagen negative Auswirkungen hat. Kunstschnee bleibt zwei bis drei Wochen länger liegen, was gerade in höheren Lagen die eh schon kurze Vegetationszeit weiter verkürzt. Dadurch wird die Regenerationsfähig keit der dort wachsenden, tief wurzelnden und erosion hemmenden Pflanzen weiter eingeschränkt.

Schließlich sind wir der Meinung, dass es sich bei den Beschneiungsanlagen angesichts des Klimawandels nur um eine temporäre Nutzung handelt. Deshalb muss hier, genauso wie bei Windkraftanlagen, ein verpflich

tender und ein durch Bürgschaft abgesicherter Rück bau festgelegt werden.

Wir bitten um Unterstützung unseres Änderungsan trags.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir kommen zur Abstimmung. Auch hier lasse ich wieder vorweg über die einschlägigen Änderungsanträge von Abgeordne ten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/3700 und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 16/3730 abstimmen. Inhaltlich verwei se ich auf die entsprechenden Drucksachen.

Wer dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/3700 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstim men? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler sowie Kollegin Dr. Pauli. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion des BÜND NISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 16/3730 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler sowie Kollegin Dr. Pauli. Damit ist dieser Ände rungsantrag ebenfalls abgelehnt.

Artikel 35 wird vom federführenden Ausschuss zur un veränderten Annahme empfohlen. Wer dem zustim men will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler sowie Kollegin Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Ar tikel 35 angenommen.

Ich lasse abstimmen über:

Artikel 36

Der federführende Ausschuss empfiehlt die unverän derte Annahme. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler sowie Kollegin Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS SES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist Artikel 36 angenom men.

Wir kommen zur Abstimmung über:

Artikel 37

Vorweg lasse ich über den hierzu einschlägigen Ände rungsantrag der Fraktion der Freien Wähler auf der Drucksache 16/3751 abstimmen. Inhaltlich verweise ich auf die entsprechende Drucksache. Wer dem Än derungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ NEN sowie Kollegin Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Enthaltun gen? - Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Artikel 37 wird vom federführenden Ausschuss zur un veränderten Annahme empfohlen. Wer dem zustim men will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kolle gin Dr. Pauli. Damit ist Artikel 37 angenommen.

Wir kommen zur gemeinsamen Abstimmung über:

Artikel 38 mit 43

Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen bei den Artikeln 39 und 4. Ich verweise insoweit auf die Drucksa che 16/3633.

Wer den Artikeln 38 bis 43 entsprechend der Beschlus sempfehlung des federführenden Ausschusses zustim men möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler sowie Kollegin Dr. Pauli. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit sind diese Artikel 38 bis 43 so beschlossen.

Die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/3180 und 16/3181 haben damit ihre Erledigung gefunden.

Ich lasse nun abstimmen über:

Artikel 44

Vorweg lasse ich über den hierzu einschlägigen Ände rungsantrag der Fraktion der Freien Wähler auf der Drucksache 16/3752 abstimmen. Inhaltlich verweise ich auf die entsprechende Drucksache. Wer dem Än derungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Freien Wähler werden ihrem eigenen Antrag schon zustimmen wollen, oder?

(Unruhe - Zurufe von der CSU: Da gibt es unter schiedliche Meinungen! Das ist eine parteiische Amtsführung!)

- Das war es nicht. Ich verwahre mich dagegen, dass es eine parteiische Amtsführung ist. Das war eine sit zungsleitende Maßnahme, sonst nichts.

(Heiterkeit)

Ich darf nochmals fragen, wer dem Antrag zustimmen will. - Das sind die Fraktionen der Freien Wähler und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie die Kollegin Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der FDP und der CSU. Enthaltungen? - Die SPD-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Artikel 44 wird vom federführenden Ausschuss zur un veränderten Annahme empfohlen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Frak tionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler und Frau Kollegin Pauli. Gegenstimmen? - Fraktion BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? - Die Fraktion der SPD. Damit ist Artikel 44 angenommen.

Ich lasse abstimmen über:

Artikel 45

Der federführende Ausschuss empfiehlt die unverän derte Annahme. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler und Frau Kollegin Pauli. Ge genstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist Artikel 45 angenommen.

Ich rufe auf:

Artikel 46

Dazu gibt es Wortmeldungen. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Sonnenholzner für die SPD.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Herr Präsident, Kol leginnen und Kollegen! Auch von diesem Artikel ist die Landwirtschaft betroffen. Herr Kollege Füracker, Sie haben eingangs so eindrucksvoll auf die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte hingewiesen. Das hatte zwar mit dem Thema nichts zu tun

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

- Sie brauchen nicht zu klatschen, das werden Sie nachher bereuen -, aber selbstverständlich würdigen auch wir die Leistungen der Landwirte und Landwirtin nen in Bayern, sei es der konventionell oder der ökolo gisch wirtschaftenden. Das wissen Sie genauso wie wir. Aber darum geht es hier nicht.

Es geht auch in diesem Artikel des Wassergesetzes um den Erhalt der Wasserqualität. Dieser Erhalt der Was serqualität ist auch für die Bauern und Bäuerinnen wich tig, nicht nur für die anderen Menschen in diesem Land.

(Beifall der Abgeordneten Christa Naaß und Lud wig Wörner (SPD))

Deswegen gibt es überhaupt keinen Grund, dass Sie versuchen, irgendjemanden oder irgendetwas ausei nanderzudividieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD - Zuruf des Ab geordneten Josef Miller (CSU))

- Sie vielleicht nicht, aber Ihr Kollege macht das, Herr Miller.

In § 46 geht es um die Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern. Wir schlagen Ihnen hierzu zwei Änderungsanträge vor. Der eine bezieht sich auf Absatz 4 im Gesetzentwurf, wo Ihr Text Ausnahmen vom generellen Umbruchverbot zulassen will. Wir mei nen, dass das § 78 Absatz 1 Nummer 8 des Wasser haushaltsgesetzes und das dort enthaltene Verbot der Umwandlung von Grün- in Ackerland aushebelt. Das halten wir nicht für vereinbar mit Bundes- und Europa recht und auch nicht mit dem bayerischen Naturschutz recht. Deshalb muss zwingend das generelle Umbruch verbot des Wasserhaushaltsgesetzes auch in das Bayerische Wassergesetz aufgenommen werden. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass allein im Jahr 2008 in Bayern 364 Hektar Grünland in Überschwem mungsgebieten umgebrochen wurden.

(Ludwig Wörner (SPD): Das ist "gute fachliche Pra xis"!)

- Genau, Herr Kollege Wörner. Von 2005 bis 2008 waren es insgesamt 611,19 Hektar. Diese Zahlen ver deutlichen doch, dass Handlungsbedarf besteht. Mit diesen Zahlen begründen wir auch die Forderung des generellen Verbots des Grünlandumbruchs in Über schwemmungsgebieten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen inhaltsgleichen Antrag dazu gestellt. Diesem werden wir selbstver ständlich zustimmen.

Wir möchten - und dafür bitten wir um Zustimmung -, dass Artikel 46 Absatz 4 folgende Fassung erhält:

In Überschwemmungsgebieten ist es verboten, wassergefährdende Stoffe zu lagern, abzufüllen, umzuschlagen, herzustellen, zu behandeln oder zu verwenden. Für bestehende Heizölverbrau cheranlagen gilt Satz 1 je nach Sicherheitsstan

dard mit einer Übergangsfrist von längstens drei Jahren.