Protocol of the Session on February 4, 2010

Ich gebe zu, dieses Problem lösen wir nicht mit dem Ausführungsgesetz. Hier müssen andere zu Potte kom men. In diesem Punkt unterstützen wir deshalb auch den Entschließungsantrag. Wir unterstützen auch das Konzept "Inhouse-Koordination", das explizit die von uns geforderte Potenzialanalyse enthält, allerdings sehr viel vertiefter. Diese Inhouse-Koordination ist auch nur für A- und B-Häuser konzipiert, also für insgesamt 23 Kliniken in Bayern. Sieben Häuser haben bisher ihre Bereitschaft, mitzumachen, erklärt. Fünf haben bereits definitiv abgesagt. Wir wissen doch, dass gerade die

Meldebereitschaft bei den übrigen 183 sogenannten CHäusern verbesserungsbedürftig ist.

(Beifall bei der SPD)

Da bringt uns auch das spezifische bayerische Modell projekt, das Sie beschrieben haben, nicht viel weiter. Letztendlich verbirgt sich dahinter nur ein Umleiten der Mittel. Die DSO darf die Mittel dann auch für C-Kran kenhäuser verwenden, wenn A- und B-Kliniken sie nicht aufbrauchen. Es fließt kein Cent mehr Geld hinein. Die Teilnahme ist freiwillig. Sieben Häuser haben sich ge meldet. Die Anmeldefrist läuft zum 31.03.2010 ab. Kol leginnen und Kollegen, ich bin nicht sehr optimistisch. Ich sage deshalb: Die Inhouse-Koordination ersetzt nicht die von uns geforderte Potenzialanalyse für alle 206 Krankenhäuser, wie sie, und darauf möchte ich ab schließend hinweisen, auch in den Ausführungsbestim mungen von Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schles wig-Holstein verankert ist. Wir sollten das eine tun Inhouse-Koordination - und das andere - kontinuierliche Potenzialanalyse - nicht lassen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Nächster Redner ist für die Fraktion der Freien Wähler Herr Kollege Dr. Vetter. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, auch eine Besuchergrup pe aus dem Landkreis Cham hier begrüßen zu können Das ist ein Zufall. Herzlich willkommen.

Das Thema der Ausführungen heute sind Organtran splantationen. Gestatten Sie mir zunächst ein paar Vor bemerkungen. Seit 1963 wird die Organtransplantation in Deutschland erfolgreich durchgeführt. Wir haben bis her circa 80.000 transplantierte Organe. Seit 20 Jahren kann man sagen, dass die Organtransplantation in Deutschland einen guten Standard erreicht hat, und das ist für die betroffenen Menschen gut. Auf der an deren Seite besteht aber das Problem, das etwa 1.000 Menschen, die auf der Warteliste für Organe stehen, pro Jahr in Deutschland sterben. Wenn man weiß, dass bei Umfragen etwa drei Viertel der Bevölkerung erklärt: "Ich kann mir gut vorstellen, nach meinem Ableben Or gane zu spenden.", aber nur ein Fünftel, der Bevölke rung, also etwa 15 %, diese Spendenwilligkeit auch dokumentiert, dann ist etwas falsch. Deshalb stehen wir heute hier, und dieses Gesetz kommt zum Abschluss. Das Problem ist: Wir haben nicht zu wenig Organe, sondern die Versorgung mit Spenderorganen reicht deshalb nicht aus, weil das Spenderpotenzial nicht aus geschöpft wird. Aus meiner Sicht hängt das sicher mit der Zustimmungslösung zusammen. Die Zeit reicht nicht aus, um noch einmal in Erinnerung zu rufen, was mit der Zustimmungslösung gemeint ist. Die Fachleute

wissen es. Wir haben in Deutschland die Zustimmungs lösung. Das führt dazu, dass in Deutschland nur etwa 15 Menschen pro einer Million Einwohner ihre Bereit schaft zu einer Organspende rechtzeitig erklären. In Österreich und Belgien, wo die Widerspruchslösung gilt, sind es etwa 20 Menschen pro Million und in Spa nien - Spanien gilt in dieser Beziehung als Vorbild - sind es immerhin 30 Menschen pro Million und damit etwa doppelt so viele wie in Deutschland. Diese Probleme gilt es zu lösen. Dazu ist der hier vorliegende Gesetz entwurf aus Sicht der Freien Wähler ein richtiger An satz.

Auch der Deutsche Ethikrat hat bereits im Jahr 2007 gesetzgeberische Maßnahmen gefordert - und ich denke, darauf ist auch die jetzige Initiative zurückzu führen -, damit die Krankenhäuser besser melden. Eine andere Forderung betrifft die ausreichende Kostener stattung, das hat Frau Kollegin Dittmar vorhin schon angesprochen.

Zusammengefasst kann ich sagen: Die Freien Wähler stimmen dem Gesetzentwurf zu. Die Aufklärung durch die Apothekerkammern ist richtig. Auch die Unabhän gigkeit der Mitglieder der Kommissionen zur Prüfung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit ist sicher richtig. Die Stellung des Transplantationsbeauftragten wird ge stärkt. Ich meine, und deshalb werden wir dem Antrag der SPD nicht zustimmen können: Unsere Kranken häuser haben schon genug Bürokratie. Die Auskunfts pflicht der Häuser auf Verlangen muss ausreichen.

Vielleicht noch eine Anregung an unsere Bildungspoli tiker. Ich denke, das jetzige Gesetzgebungsverfahren ist möglicherweise ein Zwischenschritt vom Zustim mungsverfahren hin zur Widerspruchslösung. Aus mei ner Sicht, aus Sicht der Freien Wähler, kann es das auch nur sein.

(Beifall des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer (FW))

Ich meine, hier müssten vielleicht auch unsere Schul politiker ansetzen. Mir ist nicht bekannt, ob unsere Schüler und Jugendlichen jemals im Unterricht etwas über die Möglichkeit einer Organspende gehört haben. Wenn, dann taucht das Thema wahrscheinlich nur in Nebensätzen im Biologieunterricht oder im Religions unterricht auf. Vielleicht sollten wir uns, und das ist eine Bitte an unsere Bildungspolitiker, auch im Hinblick auf die Schulen damit beschäftigen.

(Beifall bei den Freien Wählern und Abgeordneten der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, die jetzige Lösung ist richtig und notwendig, aus Sicht der Freien Wähler kann sie

aber nur ein Zwischenschritt zur anzustrebenden Wi derspruchslösung sein.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Nächste Wort meldung für die Fraktion der GRÜNEN: Frau Kollegin Schopper. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrtes Präsidi um, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, das Ziel ist im gesamten Bayerischen Landtag von Ei nigkeit getragen. Wir wollen die Zahl der Spenderinnen und Spender erhöhen. Ich glaube, das allgemeine Ver ständnis in der Bevölkerung ist bei Jugendlichen und bei älteren Menschen sehr hoch. Wir wissen, 80 % der Bevölkerung stehen einer Organspende sehr positiv gegenüber. Aber nur 17 % der Menschen haben einen Spenderausweis. Hier ist die Diskrepanz, hier müssen wir eine Lücke schließen. 12.000 Menschen stehen auf der Warteliste. Viele sterben sehr viel früher, als sie ein Organ bekommen. Wir stellen fest, jährlich werden nur 4.000 Organe zur Verfügung gestellt. Es ist deshalb ein Bemühen aller, diese Lücke zu schließen. Wir müssen hinterfragen, was wir tun könnten.

Der erste Schritt war, an allen Häusern mit Intensivsta tion Transplantationsbeauftragte einzusetzen. Auch das war damals eine einstimmige Entscheidung des Bayerischen Landtags. Deren Stellung wird jetzt ge stärkt, und dieses Bemühen tragen wir mit, wie auch das Bestreben, dass die Bevölkerung weiterhin aufge klärt wird. Die Apotheken werden mehr einbezogen. Ich glaube, in fast allen Apotheken hat man schon heute die Möglichkeit, eine Broschüre oder ein Flugblatt mit zunehmen, wenn man Organspender oder Organspen derin werden will. Der Schritt, das Formblatt auszufüllen und zurückzuschicken oder es in seinem Geldbeutel mit sich zu tragen, diesen Schritt haben bisher nur sehr wenige getan.

Ich denke, auch die Berichtspflicht ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Ich habe die Position von Frau Kollegin Dittmar im Ausschuss unterstützt. Auch ich sehe mit Sorge, dass nur 45 % der Krankenhäuser, die über Intensivbetten verfügen, melden. Das Ministerium kennt sicherlich die Pappenheimer, die nie melden. Ich halte es deshalb für besonders notwendig, dass das Ministerium gerade diese Häuser besonders ins Visier nimmt und versucht, etwas anzuschieben; das Ministe rium muss hinterfragen, warum diese Häuser nie mel den. Sicherlich ist es für die Krankenhäuser und die dortigen Ärzten ein Dilemma, und das will ich nicht ver hehlen, Hirntote zu melden. Vielleicht kann man aber in dieser Richtung doch noch etwas anschieben.

Ich finde, wir sollten nicht immer in die anderen Länder schauen und überlegen, ob die dortigen Regelungen

sei es die Zustimmungs- oder die Widerspruchslösung - für andere Zahlen sorgen. Hierzu gibt es widersprüch liche Einschätzungen. Es reicht schon der Blick nach Mecklenburg-Vorpommern, wo sich die Zahlen erhöht haben. Die Abläufe innerhalb der Kliniken haben sich dank einer engen Zusammenarbeit mit der DSO ver bessert. Das hat geholfen, mehr Spenderinnen und Spender für die Menschen zu finden, die auf Spender organe warten. Ich glaube, es handelt sich dabei noch um einen weiten Weg, der vonseiten des Ministeriums mit einvernehmlicher Unterstützung dieses Hauses weiter beschritten werden muss.

Dieses Dilemma kann nicht aufgelöst werden, weil bei der Organspende Leid und Freude sehr nah beieinan der liegen. Die Realität in den Kliniken sieht so aus, dass die Angehörigen um einen Patienten trauern, der noch an den Maschinen hängt. Wenn die Ärzte den An gehörigen mitteilen, dass der Patient nicht mehr gene sen wird, muss diese Botschaft zunächst verdaut werden, bevor über eine mögliche Organspende ge sprochen werden kann. Ich habe viele Gespräche ge führt und die Erfahrung gemacht, dass es für viele Angehörige ein Trost ist, wenn die Empfänger der Or gane einen zweiten Geburtstag feiern dürfen. Aus die sem Grund müssen wir mit diesem Thema sehr sensibel umgehen. Ein Gesetz sollte der Verzweiflung in den Krankenhäusern, aber auch der Hoffnung auf der Seite der Empfänger gerecht werden. Dieser Gesetz entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Deshalb werden wir ihn unterstützen und zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion der FDP hat nun Herr Kollege Dr. Bertermann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ich möchte für die Besucher auf der Besuchertribüne das Thema noch einmal kurz zu sammenfassen. Worüber sprechen wir eigentlich? Wir wollen, dass sich in Bayern mehr Organspender zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund haben wir eine Initiative gestartet und Maßnahmen ergriffen, mit denen das Gesetz umgesetzt werden kann.

Wir müssen das Vertrauen der Bürger in die Organ spende stärken. Das ist der zentrale Punkt. Wie können wir dies mit dem vorliegenden Novellierungsvorschrif ten des bayerischen Gesetzes bewirken? Ich denke, das Gesetz stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar.

Liebe Frau Kollegin Dittmar, wir sollten nicht über Be richtspflichten diskutieren. Dabei handelt sich nur um einen Teil des Problems. Stattdessen müssen wir die Motivation der Spender in der Öffentlichkeit stärken, damit sich mehr Spender zur Verfügung stellen. Das

bedeutet, dass wir die Öffentlichkeitsarbeit verbessern müssen. Gerade die Berichtspflicht verhindert doch, dass mehr Organe gespendet werden können. Wie soll deshalb eine monatliche Berichtspflicht dazu beitragen, mehr Organspender zu erhalten?

(Sabine Dittmar (SPD): Die Berichtspflicht besteht bereits monatlich!)

In meinen Augen führt mehr Bürokratie dazu, dass die Ärzte sich verschließen und weniger melden. Dieser Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Besonders gut hat mir die Einbeziehung der Landes apothekerkammer gefallen.

Entschuldigung, Herr Kollege. Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Dittmar?

Herr Dr. Bertermann, ich möch te Sie darauf aufmerksam machen, dass die Berichts pflicht bereits monatlich besteht. Außerdem verringert die konkretisierte Auskunftspflicht die Bürokratie für das Krankenhaus nicht. Die Ärzte müssen die verstorbenen Patienten, die durchgeführten Organspenden und die Gründe, weshalb keine Hirntoddiagnostik durchgeführt wird, erfassen.

Frau Kollegin, es handelt sich um eine Zwischenfrage.

Entschuldigung. Meine Frage lautet: Ist Ihnen bekannt, dass zwischenzeitlich schon monatlich berichtet wird und der Gesetzentwurf die Bü rokratie nicht weiter abbaut?

Liebe Frau Dittmar, das ist mir bekannt. Die Frage lautet, ob wir mit einer elekt ronischen oder einer auf Papier basierenden Steuerung die Motivation der Ärzte in den Kliniken verbessern kön nen. Ja oder Nein? Das Verfahren ändert aber nichts an der grundsätzlichen Einstellung der Ärzte, die das Thema Organspende vorantreiben wollen.

Ich glaube, dass der Gesetzentwurf und die Ausfüh rungsbestimmungen dazu beitragen werden, dass die Bereitschaft für die Organspende steigt. Herr Kollege Dr. Vetter hat bereits angesprochen, dass die Rate der Organspender in Spanien etwa doppelt so hoch ist wie hier in Deutschland. Warum ist das so? Die Organisa tion zwischen den Koordinatoren und den Kliniken läuft dort besser. Das bedeutet, dass der Ansatz, den wir als Koalition vorweisen, richtig ist. Wir wollen die Organi sationsstrukturen verbessern. Dies ändert jedoch nichts an der generellen Bereitschaft in der Bevölke rung, Organe zu spenden. In diesem Zusammenhang

appelliere ich ein weiteres Mal an die Apotheker, ihre zahlreichen Kontakte zu nutzen. Die Apotheken sollten Organspenderausweise auf ihren Tresen bereitstellen und die Menschen ansprechen. Das ist ein Weg, den wir in der Öffentlichkeit gehen wollen.

Ich denke, dass ein transparenter Ablauf im Verfahren der Transplantation wichtig ist. Darüber hinaus ist die unabhängige Beratung entscheidend. Die Vorurteile des Spenders entstehen vor allem durch Dunkelziffern. Die Menschen werden von Zeitungsberichten, die den Organhandel in Indien und China thematisieren, verun sichert. Deshalb fordern wir mehr Transparenz. Die Transparenz ist mit diesem Gesetzentwurf gegeben. Lassen Sie uns verhindern, dass Menschen nach Indi en und China reisen und dort Organe spenden. Wenn die im Gesetzentwurf verankerten Bestimmungen um gesetzt werden, wird die Spendenbereitschaft in Bay ern größer werden. Wir wollen verhindern, dass in Deutschland täglich drei Menschen sterben müssen, weil sie das benötigte Organ nicht erhalten.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Frau Staatssek retärin Huml wird sich nun abschließend als Vertreterin der Staatsregierung äußern. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir heute feststellen können, ist Organ spende ein äußerst wichtiges gesundheitspolitisches Thema. Es ist nicht nur deshalb wichtig, weil 11.700 Pa tienten deutschlandweit und 1.655 Patienten in Bayern auf eine Organspende angewiesen sind. Herr Kollege Dr. Bertermann hat bereits erwähnt, dass jeden Tag drei Personen sterben müssen, die auf einer Warteliste stehen. Gleichzeitig wissen wir, dass die Bereitschaft für die Organspende grundsätzlich vorhanden ist. Je doch wird die Bereitschaft zu wenig in die Tat umge setzt. Deswegen ist die Aufklärungsarbeit so wichtig. Herr Kollege Dr. Vetter, Sie haben angeregt, die Auf klärungsarbeit in den Schulen voranzutreiben. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Aufklärung über die Organspende bereits fakultativ in den Lehrplänen vor handen ist. Außerdem gibt es bereits eine Lehrerfort bildung in den Organspendezentren. Den Schülern im Organspendezentrum München-Großhadern ebenfalls erklärt, welche Möglichkeiten es gibt. Vielleicht wäre es von Vorteil, eine Klasse aus der Oberpfalz dazu einzu laden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zu dem Gesetzentwurf. Ein Großteil der Rahmen bedingungen auf Bundesebene ist im Transplantations gesetz geregelt. Herr Kollege Markus Blume hat bereits darauf hingewiesen, dass wir zwar einen gewissen

Spielraum nutzen können, jedoch ist uns eine Novel lierung des Bundesgesetzes sehr wichtig. Das haben wir bereits mehrmals angemahnt. Da wir eine Verbes serung des Bundesgesetzes nicht unmittelbar herbei führen können, nutzen wir die gestalterischen Möglich keiten, die wir in Bayern haben.

Bayern war 1999 das erste Bundesland, das ein eige nes Ausführungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Die Einführung der Transplantationsbeauftragten hat sich sicherlich gut bewährt. Der eine oder andere Punkt be darf trotzdem einer Verbesserung.

Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Einbeziehung der Landesapothekerkammer in die Aufklärung der Be völkerung. Die gesamte Breite der Beschäftigten im Gesundheitswesen sollte mit diesem Gesetzentwurf er fasst werden. Möglichst viele Beschäftigte im Gesund heitswesen sollten über die Organspende informiert werden, damit diese die Bürgerinnen und Bürger von der Organspende überzeugen können.

Die Unabhängigkeit der Lebendspendekommission soll weiter gestärkt werden. Dazu werden die gesetzlichen Mindeststandards in das Gesetz aufgenommen. Herr Kollege Dr. Bertermann hat bereits zum Ausdruck ge bracht, dass wir mehr Vertrauen schaffen müssen. Die Transparenz des Verfahrens und die unabhängigen Le bendspendekommissionen tragen zu einem größeren Vertrauen in die Organspende bei der Bevölkerung bei.

Es geht zum Dritten darum, die Stellung der Transplan tationsbeauftragten in den bayerischen Kliniken zu ver bessern. Wir haben deshalb den Antrag, die Transplan tationsbeauftragten direkt an die Klinikleitung anzubinden, gern aufgenommen. Ich denke, das war ein ganz guter Vorschlag. Damit wird der Stellenwert der Transplantationsbeauftragten gewürdigt.