Protocol of the Session on February 4, 2010

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 d auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern (Drs. 16/3200)

- Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich darf dazu dem Herrn Staatsminister der Finanzen, Herrn Fahrenschon, das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei aller Effizienz der heutigen Tagesord nung müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass wir heute mit der Einbringung eines Gesetzentwurfs zum Neuen Dienstrecht gemeinsam schon einen bemer kenswerten Punkt setzen.

(Alexander König (CSU): Jawohl!)

Sie erhalten den Entwurf eines Gesetzes zum Neuen Dienstrecht, den die Staatsregierung am 26. Janu ar 2010 beschlossen hat, um ihn im parlamentarischen Verfahren zu begleiten. Damit wird das Jahr 2010 für den öffentlichen Dienst im Freistaat Bayern zum Jahr eines Meilensteins.

Das Gesetzespaket umfasst neben zahlreichen Ände rungsgesetzen, um auch das einmal deutlich zu ma chen, ein vollständig neues Laufbahngesetz, ein voll ständig neues Bayerisches Besoldungsgesetz und ein vollständig neues Bayerisches Beamtenversorgungs gesetz. Mit diesen Arbeiten in der ersten Hälfte des Jahres 2010 werden wir die Rahmenbedingungen für die Arbeit von mehr als zwei Dritteln unserer 300.000 Beschäftigten verändern. Wir verändern die Rahmenbedingungen für insgesamt 207.000 Beamtin nen und Beamte in Bayern und für 30.000 kommunale Beamte in Bayern. Wir verändern im Detail auch die Grundlage für etwa 100.000 Versorgungsempfänger in Bayern.

Wir betreten mit diesem Gesetzeswerk Neuland. Man darf heute festhalten: So weit wie die Staatsregierung und der Bayerische Landtag bereit sind, in Bezug auf das Neue Dienstrecht zu gehen, so weit ist bislang in der Bundesrepublik Deutschland kein anderes Land bereit zu gehen. Der Vorsitzende des Deutschen Be amtenbundes hat dazu Mitte Januar bei der Jahresta gung des Deutschen Beamtenbundes formuliert, dass Bayern das bisher umfassendste Gesetzeskonzept vorgelegt hat und mit dem Neuen Dienstrecht Vorbild liches leistet. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass wir von Beginn an darauf abgezielt haben, diese Chancen der Reform des Dienstrechtes in Bayern gemeinsam auf eine breite Basis zu stellen. Angefangen von einem Dienstrechtssymposium noch im Dezember 2006 über verschiedene Fach-Hearings, die im Jahr 2007 durch geführt wurden, bis hin zu den Beschlussfassungen über die Eckpunkte des Neuen Dienstrechts im Jahr 2008, haben wir Schritt für Schritt und Debatte für

Debatte darauf Wert gelegt, die bayerischen Spitzen verbände eng einzubinden. Deshalb freut es mich auch, bei der heutigen Debatte nicht nur den Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes begrüßen zu dürfen, sondern auch darauf hinzuweisen, dass die Spitzen verbände die Ziele und die Konzeption des Gesetzent wurfs einhellig begrüßen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, andere Bun desländer haben im Übrigen mittlerweile schon ange kündigt, dass sie wesentliche Teile des Dienstrechts übernehmen wollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will auch darauf hinweisen, dass ein neues Dienstrecht keine Selbstverständlichkeit ist. Es ist auch kein Selbstzweck. Bayern gewinnt weitere wichtige Vorteile im Wettbe werb der Länder. Ich will nur auf zwei Elemente hinwei sen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Unternehmen in Bayern ist es wichtig, auf eine schnelle, auf eine leistungsfähige Verwaltung zurückgreifen zu können; das ist ein wesentlicher Standortfaktor. Natür lich ist das auch für alle Bürgerinnen und Bürger unse res Landes wichtig; denn ein moderner, ein motivierter öffentlicher Dienst steht auch für ein Stück Lebensqua lität.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU - Zuruf von der CSU: Sehr richtig!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben an dieser Stelle lange kämpfen müssen, damit wir unsere Überzeugungen umsetzen können.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Gegen wen?)

Deshalb ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir das Neue Dienstrecht erst jetzt vorlegen können, weil wir in der Föderalismusreform I die Kompetenzen zur Regelung des bayerischen öffentlichen Dienstes erst haben erkämpfen müssen. Das war der erste Schritt. Damit haben wir die Struktur geschaffen, damit wir in Bayern unsere Beamtinnen und Beamten, unseren öf fentlichen Dienst nach unseren Anforderungen, nach unseren Erkenntnissen und nach unseren Interessen organisieren können. Deshalb steht die Vorlage des Neuen Dienstrechts auch mit den Ergebnissen der Fö deralismusreform I in engem Zusammenhang.

(Beifall bei der CSU)

Für uns ist es von wesentlicher Bedeutung, dass wir diese Kompetenzen erhalten haben. Meine sehr ver ehrten Damen und Herren, gerade in der heutigen Zeit, in der wir im weltweiten Wettbewerb stehen, kommt es darauf an, dass wir vor Ort, regional tief und fest ver wurzelt sind. Deshalb ist die regionale Verwaltung, des

halb ist die Verwaltung vor Ort ein zentraler Standort faktor. Deshalb sind motivierte, deshalb sind engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ein wichtiger Faktor, um den Menschen in Bayern und um den Unternehmen in Bayern eine gute Grundlage für die Auseinandersetzung mit den Wettbewerbern und mit anderen Initiativen aus der ganzen Welt zu bie ten.

(Beifall bei der CSU - Christa Naaß (SPD): Nun zum Inhalt!)

Wir nutzen deshalb diese Regelungen umfassend. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen selbst am Besten, welche Regelungen für unsere Be schäftigten gut und richtig sind. Das brauchen wir uns nicht von anderen und auch nicht von übergeordneten nationalen oder supranationalen Ebenen vorschreiben zu lassen.

Ich will darauf hinweisen, dass wir damit auch wichtige Maßnahmen zur Entbürokratisierung ergreifen. Wir fas sen zum Beispiel wichtige, artverwandte Aufgabenfel der in statt bisher 300 in Zukunft nur noch in 6 Fachlaufbahnen zusammen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir nutzen nicht nur die Struktur, um die wir uns bemüht haben, sondern wir füllen sie auch mit Inhalten. Wir setzen auf zwei wesentliche Eck pfeiler, nämlich einerseits auf die Flexibilisierung der Karrieremöglichkeiten, auf alle Instrumente, die das moderne Personalmanagement vorhält, zum anderen auf die Stärkung des Leistungsprinzips im Bayerischen Beamtenrecht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb glaube ich schon, wenn ich auch sonst ein eher zurück haltender Formulierer bin, dass man heute zu Recht sagen kann: Die Einbringung des Neuen Dienstrechts hat etwas von historischer Bedeutung. Ich will deutlich machen, was es für Bayern heißt, dass wir von den bis her vier alten Laufbahngruppen einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst weggehen, dass wir in Bayern jetzt mit einer durchgehenden Leistungslauf bahn die Grundlage dafür legen, die Menschen wirklich abzuholen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öf fentlichen Dienst anzureizen, sich zu engagieren und über Fleiß und Engagement ihren Weg im öffentlichen Dienst zu gehen. Wir setzen auf dauerhaftes Engage ment. Heute ist ein historischer Tag. Ich bedanke mich ausdrücklich, auch wenn er gerade nicht hier ist, bei meinem Vorgänger im Amt, Erwin Huber. Er war der zentrale Initiator, die vier Laufbahngruppen aufzulösen und zu einer durchgehenden Leistungslaufbahn zu kommen. Das ist ein wichtiges Signal für Bayern, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Konsequenterweise setzen wir damit aber auch das In strument der Verwendungsaufstiege in neuer Form um. Wir haben es umstrukturiert und begleiten es in Zukunft über ein modulares Lernsystem. Damit legen wir die Grundlage dafür, dass die bayerischen Beamtinnen und Beamten zeitlich und inhaltlich noch gezielter qua lifiziert werden. Unser zentrales Ziel ist, dass Leistungs träger im öffentlichen Dienst in Bayern bessere Karrie remöglichkeiten erhalten, weil wir wissen: Davon profitiert das gesamte Land, davon profitieren die Ver waltung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Bür ger und die Wirtschaft. Wir sind auf einem guten Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Mit der Weiterentwicklung der Leistungsprämien und der Leistungsstufen wird das Leistungsprinzip gestärkt. Das Engagement leistungsstarker Beamtinnen und Be amter kann in Zukunft im Besoldungsrecht deutlich bes ser honoriert werden als bislang. Ich nenne nur ein Beispiel: Statt nach drei Jahren kann eine Beamtin bei spielsweise schon nach einem Jahr mit den Beamten der nächsthöheren Erfahrungsstufe finanziell gleichzie hen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein automatisches Vorrücken in den Erfahrungsstufen ist nicht mehr vorgesehen. Wir können endlich festhalten: Dem Vorwurf, dass sich die Beamten quasi eine Sitz prämie erarbeiten, ist in Bayern ein für alle Mal der Boden entzogen. Wir setzen auf Qualifikation. Wir set zen auf Engagement. Wir setzen auf Leistungsfeststel lung. Damit sind wir gut beraten. Damit nehmen wir die Chancen eines engagierten öffentlichen Dienstes in Bayern zu 100 % wahr.

(Beifall bei der CSU)

Gleichzeitig stellen wir mit der vorgesehenen schritt weisen Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre auf 67 Jahre den Gleichklang mit dem deutschen gesetzlichen Rentenrecht her. Wir tragen auch von un serer Seite dazu bei, die Funktionsfähigkeit der Versor gungssysteme aufrechtzuerhalten und zugleich einem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ich will auch darauf hinweisen, dass wir das allerdings nicht tun, ohne auf die besonderen Schwierigkeiten insbe sondere derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu achten, die bei besonders langen Dienstzeiten und bei besonders belastenden Schicht diensttätigkeiten Sonderregelungen benötigen. Wir sorgen dafür, dass wir den öffentlichen Dienst im Gleichklang mit der gesetzlichen Rentenversicherung positionieren. Wir achten dabei aber auch auf die Be sonderheiten bei denjenigen Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern, die über lange Zeit und bei schwierigen Arbeiten im öffentlichen Dienst eine besondere Verant wortung für uns alle tragen.

(Beifall bei der CSU)

Das gesamte Gesetzespaket baut auf den Eckpunkten auf, die dem Hohen Haus am 10. Juli 2008 in einer ei genen Regierungserklärung vorgestellt wurden. Ich habe seitdem für eine kontinuierliche Information ge sorgt. Ich habe den Fraktionsvorsitzenden die Gesetz entwürfe bereits mit der Einleitung der Ressortabstim mung zur Verfügung gestellt. Ich weiß aber auch, dass jetzt insbesondere auf die Mitglieder des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes unter Führung der Vorsitzenden Ingrid Heckner eine Menge Arbeit zu kommt.

Ich darf für das Finanzministerium festhalten: Wir ste hen dem Ausschuss jederzeit zur Verfügung. Wir legen es darauf an, dass dieses umfangreiche Paket in der ersten Jahreshälfte engagiert und intensiv debattiert wird. Wir brauchen einen Vorlauf, um bis zum 1. Janu ar 2011 die entsprechenden Entscheidungen und sys tematischen Vorkehrungen treffen zu können. Ich hoffe daher, dass die Vorberatungen und der intensive Dia log, in dem wir auch schon mit dem Parlament und mit den Fraktionen sind, dazu beitragen, dass der vorlie gende Gesetzentwurf Ihre Zustimmung findet und das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern bis zur Som merpause beschlossen werden kann. Ich bitte um Ihre wohlwollende Beratung.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Ich eröffne hiermit die Aussprache. Erster Redner ist für die Fraktion der SPD Kollege Schuster. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann sagen: Jetzt geht es richtig los,

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Ehrlich!)

vor allem für uns Abgeordnete. Die parlamentarischen Beratungen zum Neuen Dienstrecht beginnen mit dem heutigen Tag. Beraten wird ein Gesetzentwurf, der mit über 600 Seiten bestimmt einer der größten und um fangreichsten Gesetzentwürfe, wenn nicht gar der um fangreichste Gesetzentwurf ist, den der Bayerische Landtag je beraten hat. Es handelt sich um ein Werk, das nach den ersten Vorbereitungen Ende 2006 - Herr Minister hat es bereits angesprochen - über die Erar beitung gemeinsamer Eckpunkte in rund zwei Jahren entwickelt wurde und uns Parlamentariern jetzt zur Be ratung vorliegt.

Im Vorfeld hat es eine umfangreiche Verbändeanhö rung gegeben. Die Verbände haben ihre Möglichkeiten wahrlich genutzt. Ich glaube, ich habe in meinem Büro zwei Aktenordner stehen, die ausschließlich Stellung

nahmen der Verbände enthalten. Auch die Fraktionen wurden bereits während der Verbändeanhörung einbe zogen, unterrichtet und bekamen den Entwurf des Neuen Dienstrechts zur Verfügung gestellt. Dafür möchte ich mich beim Finanzministerium bedanken, ganz besonders bei Herrn Ministerialdirigent Hüllman tel.

(Beifall bei der SPD)

Einige Forderungen, die die Verbände in ihren Stel lungnahmen erhoben haben, wurden bereits in den uns vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet. Liebe Kol leginnen und Kollegen, Kernstück des neuen Rechts sind die Regelungen zur Leistungslaufbahn. Dort sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den wich tigsten Leistungsanreiz, das berufliche Fortkommen, deutlich zu vereinfachen. Die traditionellen vier Lauf bahngruppen - einfacher, mittlerer, gehobener und hö herer Dienst - werden zu einer durchgehenden Leis tungslaufbahn zusammengefasst. Im Zuge der modularen Qualifizierung soll den Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden, durch eine kontinuierli che Weiterbildung in höhere Positionen aufzusteigen. Die entsprechenden Regelungen sollen weitgehend in der Zuständigkeit der entsprechenden Ressorts liegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden ganz be sonders darauf achten, dass es bei einer durchgehen den Laufbahn mit Qualifizierungsebenen bleibt und die Möglichkeiten des beruflichen Fortkommens verein facht werden. Die modulare Qualifizierung darf nicht den althergebrachten Aufstiegsprüfungen hinzugefügt werden. Dadurch würde der Aufstieg nämlich erheblich erschwert.

Sehr gut finden wir, dass das neue Laufbahnrecht nicht wie bisher als Verordnung der Staatsregierung, son dern in Gesetzesform erlassen wird. Zuständig ist damit der Landtag. Das ist auch sinnvoll, weil ansonsten ein wesentlicher Teil des neuen Rechts über Verordnun gen geregelt werden würde und der Landtag damit außen vor wäre.

Natürlich sehen wir in einigen Bereichen - besser ge sagt in vielen Bereichen - noch Nachbesserungsbedarf. Aus unserer Sicht besteht zum Beispiel Nachbesse rungsbedarf bei den Eingangsämtern, bei der Ballungs raumzulage - ein altes Thema im Hohen Haus -, bei der Mehrarbeitsvergütung und bei den Anwärterbezügen.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD-Fraktion wird Schwerpunkte bei den einfa chen und mittleren Einkommen sowie bei den Mitbe stimmungsrechten im Rahmen des Personalvertre tungsgesetzes setzen. Herr Staatsminister, eigentlich wollte ich heute nicht auf Einzelheiten eingehen. Sie

haben jedoch in Ihrer Rede das Beispiel gebracht, dass eine Beamtin innerhalb eines Jahres in die nächste Leistungsstufe aufrücken könnte. Dabei haben Sie aber diejenigen Kolleginnen und Kollegen in der öffentlichen Verwaltung vergessen, die im mittleren Dienst 18 und manchmal sogar 20 Jahre lang auf eine Beförderung gewartet haben.

(Beifall bei der SPD)

Diese Tatsache sollten Sie an einem solchen Tag nicht unterschlagen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir finden es sehr gut, dass beim Laufbahngesetz eine Evaluierung geplant ist. Die SPD-Fraktion schlägt vor, das gesamte Gesetz wegen seiner Umfänglichkeit nach einiger Zeit zu eva luieren. Diesen Vorschlag werden wir bei den Beratun gen einbringen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Montag werden wir mit einer umfangreichen Anhörung mit mehr als 20 Gut achtern und einem riesigen Fragenkatalog starten. Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes wird viele Sondersitzungen durchführen. Die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs soll noch vor der Sommerpause erfolgen. Dies ist ein straffer Zeitplan. Ich freue mich trotzdem auf die Beratungen.