Herr Kollege Runge, ist Ihnen nicht bekannt, dass die parlamentarische Arbeit eines Landtagsabgeordneten etwas anderes ist als die Stellungnahme der Staatsregierung zu einer Petition?
Frau Kollegin, das ist nicht der Kern. Der Kern ist, dass Sie sagen, die eine Petition sei anderen Inhalts als die andere, obwohl die Petitionen wortgleich sind.
Die zweite Forderung in beiden Petitionen ist die Abschaffung dieser unsäglichen Genehmigungsfreistellung in der Bayerischen Bauordnung. Dazu brauche ich mich nicht länger auszulassen; das haben wir vor wenigen Wochen diskutiert und werden es demnächst wieder diskutieren.
Die dritte Aufforderung ist ein bisschen allgemeiner. Da heißt es einfach nur "Gleichstellung von Bürgerinnen und Bürgern und Mobilfunkbetreibern".
Die Antwort der Staatsregierung darauf ist interessant. Es wird auf den Mobilfunkpakt rekurriert bzw. verwiesen, und zum Mobilfunkpakt Bayern haben wir uns schon eingehend ausgelassen. Der Bayerische Städtetag beispielsweise ist mit guten Gründen bei der ersten Fortschreibung ausgestiegen. Man hat dort übersetzt formuliert - gesagt, man lasse sich nicht zum nützlichen Idioten machen. Es gibt außerdem zahlreiche Gemeinden, die immer wieder dokumentieren, wie schlecht dieser sogenannte Pakt funktioniert. Auch das ist also keine hilfreiche Antwort.
In unseren Augen - Sie kennen unsere Positionierung zu den genannten drei Fragestellungen - wäre jeweils eine Berücksichtigung angemessen gewesen. Von daher werden wir dem Votum - ich weiß ja nicht, wie Sie abstimmen lassen -, wie es mehrheitlich im federführend beratenden Ausschuss getroffen worden ist, nicht zustimmen. Noch einmal ganz klar: Es ist ein Unding, wenn derselbe Ausschuss zwei identische Petitionen uneinheitlich behandelt. Frau Stewens, ich habe auch mit sehr vielen Bürgern von Aßling geredet, einschließlich des Bürgermeisters. Wir hatten auch eine Anhörung. Da waren mindestens zehn Ihrer Mitbürger und Mitbürgerinnen aus Aßling bei uns zu Gast. Es ist schön, Frau Stewens, dass Sie denen zuhören und denen eher folgen wollen. Aber auch die Mitglieder des Bund Naturschutz in Bayern sind unsere Bürgerinnen und Bürger, denen wir schon zuhören sollten. Wenn Sie sagen, bei den einen sei das Anliegen berechtigt, dann muss bei den anderen bayerischen Bürgerinnen und Bürgern genau das identische Anliegen ebenso berechtigt sein. Also sollten Sie Ihr etwas vernebeltes Verhalten korrigieren.
Vielen Dank. Bevor ich Herrn Kollegen Dr. Fahn das Wort für den Rest seiner Redezeit erteile, die die Fraktion der Freien Wähler noch hat, möchte ich den Kolleginnen und Kollegen wieder einmal mitteilen, dass wir zwar jetzt auf den Zuschauerrängen keine Besucher und Besucherinnen mehr haben. Aber ich möchte daran erinnern, dass wir live im Internet sind. Ich würde den Kolleginnen und Kollegen gerne einmal einige Briefe zur Verfügung stellen wollen, die mir als Präsidentin des Hohen Hauses Bürgerinnen und Bürger zuschicken, die uns im Internet aufmerksam beobachten. Sie hätten eine Freude daran, sie zu lesen.
Ich habe nur noch wenige Sekunden Zeit. Es wurde ja auch schon das meiste gesagt. Frau Stewens, es ist wirklich so. Es gibt für beide Petitionen eine Stellungnahme der Staatsregie
rung. Es handelt sich wirklich um identische Petitionen. Ich habe mich danach mit der Bürgerinitiative noch einmal unterhalten. Die haben gesagt, sie seien die Federführenden. Der Bund Naturschutz sollte sie noch zusätzlich unterstützen, damit die Bürgerinitiative ein größeres Gewicht bekommt. Sie können doch jetzt nicht den Bund Naturschutz dafür bestrafen, dass er eine Bürgerinitiative unterstützt, die sich für die Bürger einsetzt.
Da wir uns auch für die Bürger einsetzen, müssen wir uns in diesem Fall auch für den Bund Naturschutz einsetzen, der sich wiederum für die Bürger einsetzt. Deswegen sind wir dafür, diese Eingabe genauso zu behandeln und sie gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Es ist wirklich eine ungleiche Behandlung eines gleichen Sachverhalts, meine Damen und Herren.
Kolleginnen und Kollegen, nur zur Erklärung des Abstimmungsverhaltens. Unser Kollege Harald Schneider hat selbstverständlich alles richtig vorgetragen, warum wir im Ausschuss gegen das Votum der CSU und der FDP gestimmt haben. Da hier darüber abgestimmt wird, ob man dem Ausschussvotum beitritt, wird die SPD-Fraktion genauso wie die Fraktion der Freien Wähler und der GRÜNEN gegen das Ausschussvotum votieren. Die Begründung hat Kollege Schneider bereits gegeben. Es ist purer Unsinn, was da im Ausschuss beschlossen worden ist.
Wer wünscht, dass eine Petition ins Plenum hochgezogen wird, der muss schon die Geduld haben, zuzuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vor allem auf die Stellungnahme der Staatsregierung verweisen, die wir dazu bereits abge
geben haben. Ich möchte aber schon noch kurz auf die Petitionen eingehen. Vor allem geht es darum, dass man eine allgemeine, generelle Baugenehmigungspflicht forcieren möchte. Man muss sagen, dass wir mit dem Mobilfunkpakt, wie er jetzt existiert, sehr gut gefahren sind. Ich denke nur daran, dass, als wir die Gemeinden abgefragt haben, 80 % damit zufrieden waren und in diesem Jahr 2009 allein 1.100 Fälle über den Mobilfunkpakt abgeklärt und aufgeklärt werden konnten. Wenn es dann in einem Fall, wie es Frau Stewens beschrieben hat, nicht so lief, wie es idealerweise laufen sollte, dann sollte man diesem Einzelfall nachgehen und nicht den kompletten Mobilfunkpakt infrage stellen und alle anderen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten erhoben haben. Wir werden das selbstverständlich weiter beobachten.
Frau Staatssekretärin Huml, wenn Sie bitte noch mal ans Rednerpult für eine Zwischenintervention kommen würden. Herr Kollege Dr. Runge, bitte.
Frau Staatssekretärin, Ihren letzten Satz können Sie nicht ernst gemeint haben, wenn Sie von einem einzigen Fall reden. Ihnen ist von der Auswertung der Umfrage zum Mobilfunkpakt Bayern bekannt, dass die Gemeinden in Hunderten von Fällen das Nichtfunktionieren moniert haben. Hier von einem Fall zu sprechen, ist einfach zu billig.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir 2007 die Gemeinden abgefragt haben und 80 % damit zufrieden gewesen sind.
Jetzt ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der Freien Wähler hat namentliche Abstimmung beantragt. Nach der Geschäftsordnung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist in unserer Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären.
Wer dem Votum des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit zustimmen will, den bitte ich, die blaue Karte, also Ja, zu benutzen. Für Gegenstimmen ist die rote Karte, also die Nein-Karte, zu verwenden. Stimmenthaltungen sind mit der weißen Stimmkarte anzuzeigen. Die Urnen stehen bereit. Für die Stimmabgabe stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Ich schließe die Sitzung noch nicht, weil ich dann noch das Ergebnis bekannt gebe. Dem, der noch Hunger hat und etwas zu sich nehmen möchte, darf ich mitteilen: Es gäbe heute auch in der Gaststätte etwas.