- Sie werden diese These sicher gleich untermauern. Denn wenn ich mich an die Diskussionen mit CSU-Kolleginnen und Kollegen erinnere, dann war die Ablehnung der bisherigen Lösung von dieser Seite nicht so deutlich wahrzunehmen. Auch Frau Sozialministerin Haderthauer - ich habe noch mal nachgeschaut - hat im Grunde gegen die Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand und das Prinzip Hilfe aus einer Hand keine wesentlichen Vorbehalte gehabt.
Sie war gegen eine Grundgesetzänderung, aber nicht gegen dieses Prinzip aus einer Hand. Sie opfern das auf dem Altar der Ideologie der FDP, weil in dem ganzen Koalitionsvertrag die FDP der Institution Bundesagentur für Arbeit misstraut. Das ist der Hintergrund.
An verschiedenen Stellen wollen Sie mehr Effizienz und Sonstiges. Ein paar lockere Worte, die Sie in keiner Weise wirklich belegen können. Eines muss man auch sagen: Die Jobcenter können nur dann Jobs vermitteln, wenn es welche gibt. Das möchte ich eindeutig festhalten, um letztlich die Arbeit in diesen Centern ein Stück zu skizzieren. Es ist also ein Opfer gegenüber der FDP.
Das ist hier völlig unangebracht. Ich erinnere daran, dass gerade die Wohlfahrtsverbände - - Von der Diakonie Bayern kam heute - Sie haben es vielleicht in Ihrer Post; ich habe es gerade aufgemacht - ein von Herrn Dr. Ludwig Markert unterzeichnetes Schreiben. Er weist eindeutig noch einmal darauf hin, dass die Grundsicherung für Arbeitssuchende so bleiben muss. Das ist einer der wesentlichen Punkte in unserem Staat. Ich bitte Sie noch einmal, überlegen Sie, bevor Sie das, was Sie hier festgeschrieben haben, wirklich umsetzen, und hinterfragen Sie den Sinn Ihres Tuns.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mit einem Gebäude von Missverständnissen, dass die Frau Kollegin Scharfenberg aufgebaut hat, aufräumen. Es ist eine Unverschämtheit, uns zu unterstellen, wir wollten den Schwachen, den Langzeitarbeitslosen nicht helfen. Das Gegenteil ist der Fall. Schauen Sie sich die Koalitionsvereinbarung der Koalition der Mitte an.
Wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt sind hier enthalten. Gerade die Grundsicherung, gerade die SGB-II-Reform ist ein ganz entscheidender Punkt.
Zum Zweiten, Frau Kollegin Weikert und Frau Kollegin Scharfenberg, es ist in keiner Weise von Ihnen darauf hingewiesen worden, was die Ursache für den Handlungsbedarf ist.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt eindeutig, dass diese Form von Mischfinanzierung, wie sie hier vorgenommen worden ist, als solches nicht zulässig ist. Das ist eine Grundlage, an der wir uns zu orientieren haben.
Zum Dritten - hier sehe ich eher den Konsensbereich muss es natürlich unser Ziel sein, zu einer bald möglichen Lösung zu kommen, weil natürlich auch eine Unruhe in der Mitarbeiterschaft in den ARGEn vorhanden ist und eine klare Struktur geschaffen werden muss.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist es aber notwendig, dass wir uns genau anschauen, was möglich ist und was nicht möglich ist. Wir wollen, dass die Kompetenzen der Kommunen und die Kompetenzen der Agenturen gleichberechtigt und zusammenwirkend die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und den Grundsatz "fördern und fordern" berücksichtigen. Hier ist die Basis dessen, was in der Koalitionsvereinbarung der Koalition der Mitte steht.
Es hat in der vergangenen Legislaturperiode, meine Damen und Herren, leider keine Lösungen und keine Entscheidungen mehr gegeben.
Ich sage Ihnen aber ganz deutlich, Frau Kollegin Weikert, ich schätze Sie ob Ihrer Sachlichkeit, aber da haben Sie aus meiner Sicht einen Knopf in Ihre Argumentation reingebracht, weil es nämlich nicht die CSULandtagsfraktion und schon gar nicht die Bayerische Staatsregierung waren, die gegen eine Grundgesetzänderung gewesen sind. Im Gegenteil, wir haben darauf hingewiesen, wenn das ein Beitrag zu einer schnellen Lösung sein kann, dann ja. Aber diese Entscheidung ist so nicht getroffen worden. Deswegen müssen wir jetzt von den Realitäten ausgehen. Und deshalb müssen wir jetzt auch von einer Koalitionsvereinbarung ausgehen.
Die Bayerische Staatsregierung hat nach dieser Entwicklung noch mal einen Versuch unternommen, mit einer Bundesratsinitiative auf den Bundesgesetzgeber, der hier alleine entscheidet, Einfluss zu nehmen, nämlich in der Form, dass es im Rahmen einer Auftragsverwaltung zu einem Kompromiss kommt.
Nun haben wir in der Koalitionsvereinbarung ausdrücklich den Verweis darauf, dass es keine Grundgesetzänderung geben soll, dass es eine Stärkung des kommunalen Bereiches und ein Zusammenwirken auf der Basis eines sogenannten Mustervertrages zwischen den Agenturen und den Kommunen geben soll. Dies ist ein Ansatz, auf dem wir aufbauen sollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das bedeutet in der Konsequenz - dass wir erstens - ich darf das noch mal betonen - die Kompetenzen, die in hervorragender Weise auf kommunaler Ebene vorhanden sind und die in hervorragender Weise in den Agenturen vorhanden sind, weiterhin nutzen und ausschöpfen und Kooperationsformen schaffen, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und die hervorragenden Arbeitsergebnisse in der Vergangenheit ermöglichen.
Wir müssen - Herr Kollege Rohde, wir sind uns völlig einig -, zweitens die Möglichkeiten für die Kommunen optieren, stärken sowie dem kommunalen Bereich Möglichkeiten einräumen, damit die Kommunen, wenn sie davon Gebrauch machen wollen, das in Eigenzuständigkeit zu regeln, das stärker als in der Vergangenheit machen können. Die Optionsmöglichkeiten müssen also ausgeweitet werden. Das ist in diesem Zusammenhang ein dringendes Anliegen.
Wir reden sehr viel über Strukturen. Aber was sind denn eigentlich die Zielsetzungen, die in den Jobcentern und Arbeitsagenturen vorhanden sind? - Es geht darum, bürgernahe, unbürokratische Lösungen für die betroffenen ALG-II-Bezieher zu erreichen. Es geht aber auch darum, konzeptionelle Ansätze, die dem Grundsatz "fördern und fordern" folgen, auch tatsächlich zu realisieren. Das gilt für den Bereich der Langzeitarbeitslosen. Ich setze auf einen Teil der Koalitionsvereinbarungen, den Sie sich auch einmal zu Gemüte führen sollten, nämlich dass wir eine Evaluierung der Arbeitsmarktinstrumente in diesem Zusammenhang durchführen.
Diese Evaluierung muss zielgenau die aktuelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt abbilden. Das bedeutet, dass wir die Befürchtungen, die realistischerweise vorhanden sind, was höhere Arbeitslosenzahlen und längere Bezugsdauern von Arbeitslosengeld anbelangt, noch stärker in die Förderinstrumente einbeziehen müssen. Ich bin niemand, meine sehr verehrten Damen und Herren, der alle Instrumente, die mit dem sogenannten Hartz-IV-Gesetz geschaffen worden sind, als solche bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag als nicht veränderbar ansieht. Im Gegenteil, wir müssen uns im Zusammenhang mit der Evaluierung sehr genau anschauen, was machbar ist, um den Langzeitarbeitslosen noch wirksamere Instrumente zukommen zu lassen. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, plädiere ich dafür, dass wir zu einer vernünftigen Lösung auf der Basis der Koalitionsvereinbarung kommen, die die Optionsmöglichkeiten der Kommunen
verbessert, die das Zusammenwirken von Agenturen und Kommunen verstärkt und die dafür sorgt, dass Langzeitarbeitslosen gute Angebote gemacht werden. Das ist unser Ziel. Die beiden Anträge sind in diesem Zusammenhang nicht behilflich. Wir werden sie deshalb ablehnen und werden diesen Weg konsequent gehen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Unterländer, ich muss auf Ihre Ausführungen eingehen. Am 26. März haben wir dieses Problem schon einmal behandelt.
Damals habe ich als jemand, der aus der Praxis kommt und eine ARGE aufgebaut hat, gesagt, diese ARGEn waren zwar schwierig zu bilden, aber sie waren die beste Lösung neben den Optionskommunen. Ich habe Frau Ministerin Haderthauer, die verständlicherweise jetzt nicht da sein kann, weil sie Geburtstag hat, gefragt, warum das nicht mehr geht.
- Den Staatssekretär habe ich gesehen. Er wird schon antworten. - Die Frau Ministerin hat damals darauf hingewiesen, dass auch sie für die Verfassungsänderung sei, aber der damalige Arbeitsminister Scholz, bekanntlich SPD, habe Hürden aufgebaut. Es ging darum, dass die Optionskommunen rechtlich nicht abgesichert sind und dass sie nur ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht haben. Aus diesen Gründen ist das gescheitert und dann von CDU und CSU im Deutschen Bundestag abgelehnt worden.
Ich war überrascht, dass jetzt im Koalitionsvertrag steht, dass man die Verfassung diesbezüglich nicht ändern will. Meinem Wissen nach ist Herr Scholz bei den Koalitionsverhandlungen nicht dabei gewesen. Wenn das ein Hinderungsgrund gewesen wäre, dann hätten wir das jetzt ohne Weiteres machen können.
- Das ist eine Unterstellung, Frau Weikert, aber es könnte schon etwas dran sein. Wir haben gerade von
der FDP gehört, dass sie die Arbeitsagenturen abschaffen will. Wenn sie für die ARGE wäre, dann hätte sie das schon zementiert, weil ohne Agenturen für Arbeit die ARGEn nicht so funktionieren würden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht um die Kommunen, die ganz wild darauf wären, diese ARGEn weiterhin bestehen zu lassen. Die Kommunen waren damals nicht sehr begeistert, aber man hatte sich zusammengerauft. Die meisten ARGEn waren die beste Lösung. Ich habe selbst Erfahrung damit gemacht und ich gebe Ihnen vollkommen recht, Frau Weikert. Es geht also nicht um die Kommunen, die nach Aufgaben suchen und zusätzlich etwas tun wollen, sondern es geht um die Menschen, die Hilfe und Unterstützung brauchen. Das ist heute schon ganz deutlich gesagt worden.
Bei diesen Modellen der Kooperation, die Sie anstreben, wird es nicht so einfach sein, Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage zu diesem Thema ganz deutlich gemacht, dass es verschiedene Entscheidungsträger gibt und diese selbstständig entscheiden müssen. Es wird also Doppelstrukturen geben müssen. Das ist für den Betroffenen ein Riesenproblem: Er muss zur Arbeitsagentur, und er muss zur Kommune. Das Schlimme an der Geschichte ist, dass in den ARGEn die Leistungen, also die Prüfung über Auszahlungen von Geldleistungen, hauptsächlich von Leuten gemacht worden sind, die von den Kommunen gekommen sind, weil sie das gelernt haben und damit umgehen konnten. Dieser Leistungsbereich wurde durch die geteilte Zuständigkeit wieder getrennt. Reine Geldleistungen werden dann von der Agentur kommen und die Leistungen über Kosten der Unterkunft und verschiedene soziale Dinge werden von den Kommunen kommen. Das heißt also, zwei verschiedene Stellen entscheiden eigentlich über dasselbe Thema; denn die Anspruchsvoraussetzungen sind dieselben. Wir haben ein Musterbeispiel, bei dem das getrennt gehandhabt wird, wie beim Landkreis München, dass die einen so entscheiden und die anderen so. Dann steht der arme Kerl dort und die arme Frau, die Leistungen benötigt, muss überlegen, wer recht hat. Dann müsste eine Oberbehörde eingerichtet werden, die das vielleicht klärt. Das wird also nicht so einfach sein.
Natürlich ist es erstrebenswert, dass die Kommunen und die Agenturen eine Kooperation bilden, weil wir die ganzen Ressourcen nicht verlieren wollen, aber das wird sehr schwierig. Wir müssen auch an die Beschäftigten in den ARGEn denken, wie ich vorhin schon ausgeführt habe. Die Leute, die die Leistungen berechnet haben, kamen hauptsächlich von den Kommunen. Diese Leute werden dann, wenn das getrennt gemacht wird, in den Agenturen gebraucht. Aber ich kann Ihnen