Frau Präsidentin, meine Damen und Herren auf der Besuchertribüne, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Den vorliegenden Gesetzentwurf zähle ich zu einem der Erfolge von uns Liberalen. Es ist eine Punktlandung. Gott sei Dank ist uns ein schnelles Gesetzgebungsverfahren in diesem Fall gelungen.
Unser Ziel war es, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen zu steigern. Die Novellierung des Gesetzentwurfs ist auch der Tatsache geschuldet, dass wir auf den doppelten Abiturjahrgang zusteuern. Hier müssen Maßnahmen ergriffen werden. Uns ist vor allem die Stärkung der Autonomie und die Qualität der Hochschulen wichtig.
Wir Liberalen stehen für ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen selbständigen Hochschulen und einem Staat, der Planungssicherheit garantiert. Es gibt vier Regelungskomplexe, auf die wir uns eingelassen haben. Erstens. Es geht uns um die Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschule und um deren Autonomie. Zweitens. Wir haben die Ausweitung des Hochschulzugangs für Meister geschaffen. Drittens. Es besteht die Möglichkeit, auf den doppelten Abiturjahrgang einzugehen. Viertens. Bei den Studienbeiträgen gibt es soziale Modifikationen.
Zur Steigerung der Eigenverantwortung ist folgendes Wichtiges zu sagen: Hier besteht die Möglichkeit einer Vernetzung der Hochschulen mit anderen Ländern. Dabei geht es nicht um eine "Lex Busan", Frau Gote, wie Sie immer glauben, sondern es geht darum, dass wir gegen eine Versäulung der Wissenschaft ankämpfen. Wir wollen, dass zum Beispiel wie zwischen der
Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen - RWTH Aachen - und dem Forschungszentrum Jülich eine Zusammenarbeit stattfindet, damit unsere Hochschulen auch international erkennbar werden.
Das sind unsere Hochschulen derzeit in dieser Form nämlich nicht. Wir wollen, dass beispielsweise auch die Eliteuniversitäten in München und im Rest von Bayern ein Gesicht bekommen. Dort, wo Exzellenz ist, soll sie auch international sichtbar werden.
Deshalb ist die Kritik an der "Lex Busan" für mich nicht nachvollziehbar. Es geht auch darum, dass mit außeruniversitären Einrichtungen kooperiert wird, wie zum Beispiel mit dem Max-Planck-Institut, der HelmholtzGemeinschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft. Dadurch können wir uns auch hier in Bayern auf internationaler Ebene Rang und Namen erwerben.
Wir sind natürlich davon begeistert, dass das Berufungsrecht so durchgesetzt wurde. Wir sind nicht dafür, dass das Wissenschaftsministerium die Professoren beruft, sondern dafür, dass die Hochschulen eigenverantwortlich handeln können. Die Ludwig-MaximiliansUniversität führt beispielsweise bis zu 70 Berufungen im Jahr durch. Diese Verfahren müssen beschleunigt werden. Bei den Berufungen müssen wir wettbewerbsfähiger werden. Das haben wir mit diesem Gesetz erreicht.
Ein weiteres mir wichtiges Anliegen ist die Frauenförderung. Ich glaube nicht, dass der SPD-Antrag dazu beiträgt, den Frauenanteil zu erhöhen. Erstens einmal ist eine Frauenquote rechtlich nicht sinnvoll. Wir setzen sehr viel mehr darauf, dass Zielvereinbarungen eingehalten werden, die wir mit den Hochschulen abschließen wollen. Wir geben zu, dass wir den Anteil der Professorinnen steigern müssen.
Hierzu auch ein kurzer Hinweis an unseren Koalitionspartner: Natürlich steigen nicht nur die Studentenzahlen, sondern auch die Studentinnenzahlen. Das ist wunderbar, das finden wir toll. Auch die Abiturientinnenzahl steigt. Dennoch müssen wir feststellen, dass die Professorinnenquote immer noch gleich bleibt. Hier müssen wir ansetzen. Dazu ist eine richtige Analyse wichtig. Der Rückgang an Frauen setzt vor allem dann ein, wenn Familiengründungen anstehen. Dort muss gearbeitet werden, und deswegen ist eine Analyse wichtig. Ein Laisser-faire ist in diesem Fall nicht sinnvoll.
(Beifall des Abgeordneten Tobias Thalhammer (FDP) - Zuruf von den GRÜNEN: Und da klatscht ein Mann!)
Zur Ausweitung des Hochschulzugangs: Jetzt haben Meister die allgemeine Hochschulreife und Gesellen mit einer dreijährigen Berufserfahrung die fachgebundene Hochschulreife. Das ist ein riesiger Schritt in die richtige Richtung. Ich weiß gar nicht, warum man daran noch herummäkelt. Ich weiß nicht, was einem daran nicht gefallen kann. Mit einem Schlag werden viele Probleme gelöst, die die ganze Bildungsdebatte bestimmen. Wir haben damit eine höhere Durchlässigkeit im Bildungssystem erreicht. Wir schaffen es damit, dass den beruflich Qualifizierten neue Perspektiven eröffnet werden. Wir wirken dem Fachkräftemangel entgegen. Dadurch kommt auch eine bessere Vernetzung zwischen Berufspraxis und Studium zustande. Ich weiß nicht, warum man an diesen Regelungen herummäkeln soll. Schon im Ansatz finde ich das nicht richtig.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir bestens für den doppelten Abiturjahrgang gerüstet sind. Das ist sicher eine Herausforderung sowohl für die Hochschulen als auch für die zuständigen Ministerien. In der Koalitionsvereinbarung haben wir festgelegt, dass wir dafür 38.000 neue Studienplätze brauchen. Wir bauen die personellen Kapazitäten aus. Es gibt 3.000 Stellen mehr. Außerdem müssen 130.000 Quadratmeter Hauptnutzfläche geschaffen werden. Dies erfolgt durch Baumaßnahmen und Anmietungen. Damit stellen wir auch den erforderlichen Raum zur Verfügung, der durch den doppelten Abiturjahrgang benötigt wird. Das sind riesige Anforderungen, deren Bewältigung schon seit Langem geplant wird.
Die Termingestaltung sieht so aus: Der letzte G-9-Abschlussjahrgang wird im April 2011 fertig. Der erste G-8-Abschlussjahrgang wird im Juli 2011 fertig. Für diese Zeit bieten die Hochschulen 250 Studiengänge für möglichst viele Fachrichtungen an.
Wir bieten für den letzten G-9-Abschlussjahrgang ein Überbrückungssemester an. Dieses Semester wird nicht auf die Regelstudienzeit und die Studienbeiträge angerechnet. Es handelt sich dabei um eine spezifische Studienvorbereitung in den jeweiligen Fachrichtungen. So kann auch der letzte G-9-Abschlussjahrgang die Zeit sinnvoll nutzen. Dazu müssen von den Universitäten riesige Kraftanstrengungen geleistet werden.
Bei den Studienbeiträgen haben wir eine Modifikation vorgenommen. Wir haben eine paritätische Mitbeteiligung der Studierenden bei der Entscheidung über die Höhe und die Verwendung der Beiträge im Gesetzentwurf vorgesehen. Bei den Studienbeiträgen gibt es einen Spielraum. Deshalb müssen bei der Festlegung der Höhe auch die Studierenden mitwirken. Soziale Komponenten wurden eingeführt. Wir haben die ZweiKind-Regelung. Wenn zwei Kinder studieren, müssen nur für eines der Kinder Studienbeiträge bezahlt werden.
Herr Piazolo, ich möchte auch noch einmal ganz kurz auf Sie zu sprechen kommen. Vielleicht ist es zurzeit tatsächlich eine gewisse Malaise, dass sich viele Studierende an den Bachelor- und Master-Studiengängen stoßen. Natürlich sind unsere Zeiten schneller geworden. Wir leben in einer globalisierten Welt. Wir müssen uns einem harten Wettbewerb stellen. Ich weiß nicht, ob sich die Kritik mehr gegen unsere Zeiten als gegen die Bachelor- und Master-Studiengänge richtet.
Abschließend darf ich Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. Wir wollen für die Hochschulen ein Mehr an Autonomie und Selbstverantwortung. Wir entlassen unsere Hochschulen in den nationalen und internationalen Wettbewerb.
Frau Dr. Bulfon, Sie haben vorhin erwähnt, dass beim Berufungsrecht die Frauenförderung nicht berücksichtigt ist. Sie haben unseren Änderungsantrag abgelehnt, mit dem wir eine Frauenquote von bis zu 50 % gefordert haben. Jetzt sagen Sie, wir müssten evaluieren. Was müssen Sie denn noch evaluieren, wenn der Anteil der weiblichen Studienabgänger 50 % beträgt? Bei den Promotionen haben Sie einen Frauenanteil von 40 %, bei den Habilitationen einen von 28 % und bei den Lehrstühlen nur noch einen unter 12 %. Was wollen Sie denn evaluieren? Wie wollen Sie Frauenförderung machen? Natürlich nicht mit Laisser-faire, das ist Käse, sondern Sie müssen sich wirklich dazu entschließen, die Quote ins Gesetz auf
Ich habe Ihnen die Zielvereinbarungen genannt. Ich bin mir sicher, dass die Festlegung einer Quote nicht der richtige Weg ist.
Die Festlegung einer Quote ist nicht zielführend. Die Frauen müssen über Zielvereinbarungen die Möglichkeit bekommen, ihre Leistungen auszubauen, damit sie berufen werden können.
(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP - Hans Joachim Werner (SPD): Was ist die Quote anderes als eine Zielvereinbarung?)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bause, Sie sind so vorlaut. Sie kommen aus dem gleichen Stimmkreis wie ich, wir kennen uns einfach zu gut.
Wir sind uns darüber einig geworden, dass eine Änderung der Hochschullandschaft tagtäglich stattfindet, genauso wie auch tagtäglich die Globalisierung stattfindet. Ich finde es toll, dass das bei allen Fraktionen deutlich herauskam und dass man sich Gedanken darüber gemacht hat, wie wir dieser Herausforderung am besten begegnen können. Für mich ist es lehrreich und interessant, teilweise auch unterhaltsam, wie hier diskutiert wurde. Wir haben den vorliegenden Vorschlag vorgestellt, der nun auch zur Abstimmung gestellt wird.
Wir wollen keinen Stillstand. Ich glaube, es gibt keinen Zweifel, dass wir sehr wohl eine Weiterentwicklung wollen. Ich nehme einzelne Punkte heraus: Zum Beispiel ist völlig in Vergessenheit geraten, dass wir den Verwaltungskostenbeitrag sofort nach Installierung-
- Herr Piazolo, da winken Sie ab. Das war eine Sofortmaßnahme. Es ging um 50 Euro pro Semester; das dürfen wir an dieser Stelle nicht vergessen.
Bei den Studiengebühren haben wir ein Feintuning vorgenommen. Das wurde übrigens auch im Koalitionsvertrag festgelegt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat - ich weiß es nicht genau - vor drei Wochen noch einmal vollumfänglich bestätigt, dass die Studiengebühren absolut rechtens sind. Wir wollen mit diesen 150 Millionen Euro die Studienbedingungen verbessern. Nur als Beispiel: Wenn ich heute sehe, dass der Zulauf zu bayerischen Hochschulen trotz Studiengebühren größer ist, als er im Schnitt sein müsste, dann weiß ich, dass die Studierenden von außerhalb hier Qualität suchen und die Studiengebühren akzeptieren. So sind die Fakten.