Eine zukunftsgerichtete Steuerpolitik muss auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet werden. Hiervon profitiert im Übrigen nicht nur der Einzelne. Hiervon profitiert dann auch der ganze Staat. Insbesondere die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nur auf der Basis eines robusten Wirtschaftswachstums möglich ist. Vor diesem Hintergrund haben wir eine klare Agenda und eine klare Priorität: Wir müssen uns zuerst um Wachstum und Beschäftigung kümmern und
Es wäre deshalb - das soll in der aktuellen Debatte mein letzter Gedanke sein - ein schwerer Fehler, die in Aussicht gestellten Tarifentlastungen, die wir im Übrigen in Berlin, Herr Maget, gemeinsam beschlossen haben, zu konterkarieren. Von Ihren angeblichen Horrorzahlen sind Teile doch schon erledigt. Wir haben gemeinsam mit der SPD in Deutschland eine Steuerentlastung für die Einkommensteuerzahler in Höhe von 9 Milliarden in den Jahren 2009 und 2010 durchgesetzt. Wir mussten Sie zwar zum Jagen tragen, aber sie wirkt. Wir haben gemeinsam über diese Frage debattiert. Sie waren nicht zu überzeugen und haben noch im Januar erklärt: Finger weg vom Einkommensteuertarif, wir wollen keine Veränderung. - Ihre Position in Bayern ist doch sogar so falsch, dass Sie sie nicht einmal innerhalb Ihrer Partei auf Bundesebene durchsetzen konnten. Sie wollten nicht nur die Erbschaftsteuer erhöhen, Sie wollten sogar die Vermögensteuer wieder einführen. Aber das machen Ihre Kollegen in Berlin Gott sei Dank nicht mit.
Deshalb gilt es festzuhalten: Nur eine echte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger kann nachhaltig Wachstumseffekte generieren. Deshalb muss das Motto "Mehr Netto für alle" auch in den kommenden Wochen und Monaten Richtschnur für die Steuer- und Finanzpolitik in der Bundesrepublik Deutschland sein.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (Drs. 16/1061) - Erste Lesung
Dieser Gesetzentwurf soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz überwiesen werden. Gibt es hinsichtlich des Zuweisungsvorschlags noch Änderungswünsche? - Das ist nicht der Fall.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, nicht ständig Ihren Rücken dem Rednerpult zuzuwenden. Sie haben genügend Möglichkeiten, auf freien Sitzen Platz zu nehmen.
Wer mit der Überweisung des Gesetzentwurfs an den federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit wird der Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss zur Federführung überwiesen.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Zwölften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 16/260) - Zweite Lesung
Hierzu findet keine Aussprache statt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 16/260 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 16/1012 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen.
Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt die Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - Keine. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung (Drs. 16/261) - Zweite Lesung
Hierzu findet ebenfalls keine Aussprache statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 16/261 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 16/1013 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen.
Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt die Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das
Handzeichen. - Danke schön. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Danke. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist dem Staatsvertrag zugestimmt worden.
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 16/13) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Johanna Werner-Muggendorfer, Christa Naaß u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 16/15) - Zweite Lesung
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Aussprache eintreten, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN für ihren Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/13 namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich eröffne nun die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat haben wir dazu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf Frau Kollegin Gote das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute erneut und zum wiederholten Male über die Studiengebühren. Gerade der Beginn einer neuen Vorlesungszeit ist für eine solche Diskussion ein guter Termin. Wir GRÜNE und die SPD, mit Frau Zacharias an der Spitze, geben Ihnen heute erneut die Chance, einen falschen Kurs in der Hochschulpolitik zu korrigieren und unseren Gesetzentwürfen zuzustimmen.
Sie sehen: Wir geben nicht auf. Wir haben bisher nicht aufgegeben und werden auch in Zukunft nicht aufgeben, auch wenn Sie uns heute nicht folgen wollen. Wir werden weiterhin gegen die Studiengebühren kämpfen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen auf der rechten Seite, zuzuhören, auch wenn Sie glauben, dass Sie meine Argumente schon x-mal gehört hätten. Das Thema ist zu wichtig, um es routinemäßig wegzuschieben und einfach die Hand so zu heben, wie man das immer getan hat. Man kann bei diesem Thema immer noch dazulernen. Das traue ich Ihnen zu, auch wenn Sie mir nicht zuhören.
Ich möchte Ihnen deshalb in aller Eindringlichkeit und Ernsthaftigkeit nur vier Argumente gegen die Studiengebühren nennen:
Erstens. Sehen wir uns einmal die Ziele unserer Hochschulpolitik an. Ich sage bewusst "unserer Hochschulpolitik". Ich zitiere aus dem Bayerischen Sozialbericht:
Mit einem Studium steigen die beruflichen Aussichten sowie die Verdienstmöglichkeiten, während das Risiko von Arbeitslosigkeit und Einkommensarmut sinkt. Gleichzeitig werden mehr Hochschulabsolventinnen und -absolventen benötigt, um einem zukünftigen Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Das ist eine vernünftige soziale und hochschulpolitische Sichtweise und Zielbeschreibung, der wir uns gerne anschließen. Ich frage Sie: Was tragen Studiengebühren zur Erreichung dieser Ziele bei?
Genau diese Frage müssen wir stellen. Studiengebühren wirken abschreckend. Sie stellen Hürden vor ein Studium. Sie erleichtern den Zugang zur Hochschulbildung eben nicht. Genau das ist aber unser Ziel. Studiengebühren wirken kontraproduktiv auf die Erreichung unserer gemeinsamen hochschulpolitischen Ziele.
Zweitens. Sehen wir uns die soziale Lage der Studierenden an. Inzwischen bestreitet wohl niemand mehr, dass in unserem Lande die Chance auf Bildung von der sozialen Herkunft abhängt. Bildungsgerechtigkeit und Zugangsgerechtigkeit sind die großen Aufgaben, denen sich eine vernünftige Hochschulpolitik stellen muss. Ich kann es Ihnen nicht ersparen, noch einmal auf die 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks sowie auf die Ergebnisse des Bayerischen Sozialberichts hinzuweisen, der gezeigt hat, dass sich die kritischen Befunde für Deutschland in Bayern noch einmal zugespitzt haben.
Von 100 Kindern von Akademikern studieren 83. Von 100 Kindern von Nichtakademikern studieren dagegen nur 23. Die soziale Lage der Studierenden, die aus Familien stammen, die finanziell nicht so gut gestellt sind, ist besorgniserregend. Diese Studierenden leben in Armut oder tragen ein hohes Armutsrisiko. Viele müssen arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, obwohl das nach dem Bologna-Prozess kaum mehr möglich ist. Immer mehr junge Menschen leben länger zuhause, und zwar nicht deshalb, weil sie zu faul wären, ihre Wäsche selbst zu waschen, sondern weil sie dies müssen. Sie können es sich nicht leisten, auszuziehen.
Immer mehr junge Menschen können sich das Leben als Studentin oder Student in einer Stadt nicht mehr selbst finanzieren. Studieren in Deutschland ist teuer. Es ist nicht umsonst und es war in diesem Lande nie umsonst.
Nicht der Staat trägt den größten Teil der Kosten für ein Studium, sondern die Familien und die Studierenden. Ich frage Sie an dieser Stelle: Was tragen Studiengebühren zur Lösung dieses Problems bei? Der Kredit, den Sie anbieten, ist keine Lösung. Sie schaffen erst ein Problem - nämlich die Studiengebühren - und bieten dann für dieses Problem eine halbgare Lösung an. Ohne Studiengebühren gäbe es jedoch dieses Problem überhaupt nicht. Sie führen die Studierenden an der Nase herum. Für viele Studierende stellt ein Kredit keine ernsthafte Alternative dar, schon gar nicht in diesen Zeiten. Studiengebühren sind sozial ungerecht und sie verschärfen die soziale Selektion in unserem Bildungssystem.
Drittens. Der Anteil der Frauen nimmt mit steigender Qualifikationsstufe ab. Wir haben zu wenig Professorinnen. Wir haben zu wenig Nachwuchswissenschaftlerinnen. Wir haben zu wenig weiblichen Nachwuchs, gerade in den Ingenieur- und Naturwissenschaften. Wir haben zu wenig Frauen in Führungspositionen, sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Wirtschaft. Nicht umsonst findet sich in der Zukunfts- oder Wirtschaftskommission der Staatsregierung nur eine Frau. Wir haben zu wenig Frauen in den Spitzenpositionen unserer Gesellschaft.
Was tragen die Studiengebühren zur Lösung dieses Problems bei? Nichts! Wir wissen, dass Studiengebühren insbesondere auf junge Frauen abschreckend wirken. Wir wissen, dass insbesondere junge Frauen wenig Neigung haben, sich zu verschulden. Sie handeln nämlich risikoavers. Wahrscheinlich wäre es in den letzten Jahren eine gute Haltung für viele Banker vorzugsweise Männer - gewesen, sich risikoavers zu verhalten.
Erfahrungen aus anderen europäischen und außereuropäischen Ländern zeigen, dass Frauen Schulden, die sie in ihrer Studienzeit durch Gebühren aufgehäuft haben, länger abzahlen - Australien ist dafür ein gutes Beispiel -, weil sie in der Realität - auch bei uns - oftmals weniger verdienen als Männer, auch wenn sie gleich