Protocol of the Session on March 31, 2009

Das vorliegende Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, enthält aber Passagen, die nicht praxisgerecht sind. Das werden Sie nach einiger Zeit feststellen müssen. Wir bitten, darüber hinaus weitere gesundheitspolitische Aktionen anzustoßen und die Beimengung suchtsteigender Stoffe einzuschränken.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Nächste Wortmeldung: Herr Dr. Christian Magerl.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben am 28. Mai 2009 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit ausführlich Zeit, das Gesetz umfassend zu beraten. Einige Punkte möchte ich heute Abend aber schon anbringen.

Die Debatte läuft nicht seit heute und gestern, sondern sie läuft in diesem Hause schon seit einigen Jahren. Die CSU hat eine halbe Ewigkeit gebraucht, bis sie in der letzten Legislaturperiode mit einem Gesetzentwurf zum "Ablaichen" gekommen ist. Er wurde mit großem Tamtam von Herrn Georg Schmid als strengstes Gesundheitsschutzgesetz in ganz Deutschland angekün

digt. Er hat sich mitsamt der CSU-Fraktion dafür feiern lassen.

Kollege Dr. Zimmermann hat vorhin gesagt, dass ein schneidiges und gutes Gesetz verabschiedet worden sei. Diese Meinung teile ich durchaus. Jetzt knicken Sie ein. Ich finde, hier läuft ein Trauerspiel.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juli 2008 15 Landesgesetze kritisiert und im Prinzip kassiert. Das einzige Gesetz, das vom Bundesverfassungsgericht gelobt wurde, war das bayerische Gesetz. Wenn Sie nun in Ihrer Lösung schreiben "durch die Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes orientiert am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008", dann verstecken Sie sich hinter dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Gesetz nicht kritisiert. Das brauchten Sie überhaupt nicht in Ihren Entwurf hineinzuschreiben. Sie nehmen zwar auf, was den anderen erlaubt wurde, aber es ist nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil überhaupt kein Grund dafür vorhanden, das bayerische Gesetz zu ändern.

Ich sehe in der jetzt vorgelegten Novellierung eine ganz deutliche Schwächung des Nichtraucherschutzes in Bayern. Das muss man klar und deutlich sagen.

Ich habe mich mit sehr vielen Wirten nicht nur bei mir zu Hause, sondern auch in anderen Landkreisen unterhalten. Der ganz überwiegende Anteil der Wirte möchte die jetzige gesetzliche Regelung beibehalten; denn sie ist klar und nachvollziehbar. Sie hat vielleicht, was die Raucherclubs anbelangt, einen kleinen Webfehler, aber im Großen und Ganzen ist diese gesetzliche Regelung in Ordnung.

Was Sie mit der Novelle vorhaben, produziert ein unüberschaubares, nicht nachvollziehbares Chaos in den Wirtshäusern. Es kann also nicht in unserem Sinne sein, in diese Richtung zu gehen.

Ihr Entwurf enthält so völlig ungeklärte Begriffe wie "getränkegeprägt". Was bedeutet getränkegeprägt? Wie wollen Sie das kontrollieren? Wie wollen Sie diese Kontrolle vollziehen? Der Wirt sagt, meine Gaststätte ist getränkegeprägt, also geht das. Und die Kollegin Sonnenholzner hat auch schon gefragt, wie Sie die Nebenräume abtrennen wollen. Wenn die Türen offen sind, wie wollen Sie diese Kontrolle vollziehen? Heute haben Sie schon das Problem, zu kontrollieren, ob einer 16, 17 oder 18 Jahre alt ist. Sie wären dann als Wirt permanent am Kontrollieren, ob der Jugendliche in eine Rauchergaststätte darf oder nicht. Sie bürden damit den Wirten Aufgaben auf, die die Wirte permanent in den Clinch mit den Ordnungsbehörden bringen, wenn diese dieses neue Gesetz vollziehen sollen. Ferner wollen Sie in den Oktoberfestzelten und den sonstigen

Volksfestzelten ein uneingeschränktes Rauchen erlauben. Dort gibt es dann überhaupt keinen Nichtraucherschutz mehr, weder für das Personal noch für die Kinder. Denn in gewisser Hinsicht sind solche Treffpunkte gerade auf den Dörfern, wo solche Feste stattfinden, alternativlos im Sinne des Gesetzes; denn die Leute wollen sich dort mit anderen treffen. Es ist alternativlos, da es ein fester Punkt im Leben einer Kommune ist. Der Schutz des Personals ist damit also nicht geregelt; in dem Gesetzentwurf findet sich dazu überhaupt nichts.

Wenn wir den Gesetzentwurf so beschlössen, wie er heute vorliegt, gäben wir unser Recht, einzugreifen, zum großen Teil aus der Hand. Wird doch unter Nummer 2 des Entwurfs im Artikel 5 ein Absatz 2 folgenden Inhalts angefügt:

Durch Rechtsverordnung des Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit können weitere Ausnahmen zugelassen werden, wenn durch technische Vorkehrungen ein dem Rauchverbot vergleichbarer Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens geleistet werden kann.

Was das alles bedeuten kann, kann heute keiner von uns überschauen. Es wird Leute geben, die entsprechende Anträge stellen werden. Wir haben dann nicht mehr mitzureden; denn wir geben unsere Rechte aus der Hand. Das Ministerium wird für sich alleine per Rechtsverordnung die Entscheidungen treffen, und wir haben, wie gesagt, nichts mehr mitzureden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Abschließend möchte ich feststellen: Wir haben ganz erhebliche Probleme mit diesem Gesetzentwurf. Wir werden ihn am 28. Mai ausführlich im zuständigen Ausschuss für Umwelt und Gesundheit diskutieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege. Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Kollegen Fischer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Leben und leben lassen, das ist nicht nur der Wahlspruch von uns Bayern, sondern das ist auch unsere liberale Grundüberzeugung.

(Beifall bei der FDP - Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Leben und leben lassen, mit diesem Grundsatz war ein überzogenes bürokratisches Rauchverbot nicht vereinbar, das staatliche Reglementierungen in Bereiche ge

tragen hat, wo staatliche Zurückhaltung angebrachter ist.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben es nie bestritten: In Gebäuden, die man aufsuchen muss, in Gerichten, in Rathäusern, in Ämtern und Behörden, in Krankenhäusern muss es ein absolutes Rauchverbot geben. Dort muss derjenige, der diese Gebäude aufsucht, vor dem Passivrauchen geschützt bleiben.

Wir sagen aber genauso: In Gebäuden, die man als freier Bürger freiwillig aufsucht, in der Freizeit, ist es nicht Sache des Staates, Regelungen zu treffen. Hier ist in erster Linie der Inhaber des Hausrechts in der Verantwortung, eine Entscheidung zu treffen.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb haben wir Liberale unser Wahlversprechen gehalten. Wir Liberale haben das starre und bevormundende Rauchverbot zu Fall gebracht und haben jetzt für eine vernünftige Regelung mit Augenmaß gesorgt.

(Beifall bei der FDP)

Es wird wieder freiheitlicher werden in Bayerns Gaststätten, und das ist gut so.

(Zurufe von der SPD )

Dieses Gesetz ist eine Absage an das Denunziantentum, das das alte Gesetz gebracht hatte; denn noch nie haben sich so viele Menschen als freiwillige Spitzel und Hilfspolizisten gemeldet wie nach diesem Gesetz.

(Beifall bei der FDP - Kathrin Sonnenholzner (SPD): So ein Schmäh! - Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Dieses Gesetz ist aber auch eine Absage an die Scheinheiligkeit; denn wie anders als scheinheilig wollen Sie es bezeichnen, ein Rauchverbot offen zu statuieren, aber über die Hintertüre zahlreiche Raucherclubs zuzulassen,

(Anhaltende Zurufe von der SPD und den GRÜ- NEN)

wo diejenigen, die nicht rauchen, für das Qualmenlassen noch Eintritt zahlen müssen.

(Beifall bei der FDP)

Dieses Gesetz ist eine Absage an den Irrglauben, jeden Lebensbereich mit staatlicher Verbotspolitik regeln zu können. Das funktioniert nicht.

Ich sage zu Ihnen, Frau Sonnenholzner: Wenn Sie meinen, die Anarchie breche in den Gaststätten aus, weil das Rauchverbot aufgehoben wird, dann haben Sie ein anderes Staatsverständnis als wir.

(Beifall bei der FDP - Kathrin Sonnenholzner (SPD): Vielleicht lesen Sie mal nach, was ich dazu wirklich gesagt habe! - Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Dieses Gesetz ist aber auch eine Absage an eine Politik, die versucht, Gesetze gegen die Menschen und über die Köpfe der Menschen hinweg zu machen. Die Menschen in Bayern haben bei der letzten Landtagswahl klar darüber abgestimmt, was sie wollen.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Wenn Sie das noch nicht verstanden haben, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dann schauen Sie sich doch einmal Ihre Wahlergebnisse an.

(Beifall bei der FDP - Zurufe der Abgeordneten Ka- thrin Sonnenholzner (SPD))

Wir haben gemeinsam mit dem Koalitionspartner für einen Gesetzentwurf gesorgt, der den Bedürfnissen der Menschen Rechnung trägt. Ich möchte aus den vielen Dingen, die schon angesprochen worden sind, zwei Aspekte noch einmal herausgreifen.

Wir haben dafür gesorgt, dass Betreiber getränkegeprägter Einraumgaststätten mit einer Fläche bis zu 75 Quadratmetern selbst entscheiden dürfen. Der Begriff "getränkegeprägt" stammt nicht aus unserer Wunschliste, sondern aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die wir einhalten wollen, um ein verfassungskonformes Gesetz in Bayern zu erlassen.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Tho- mas Kreuzer (CSU))

Wir haben noch etwas durchgesetzt, nämlich die Innovationsklausel. Gemeinsam mit dem Kollegen Tobias Thalhammer haben wir im Umweltministerium lange verhandelt. Wir haben durchgesetzt: Wenn Wirte in ihrem Betrieb durch moderne Luftreinigungsgeräte einen dem Rauchverbot vergleichbaren Nichtraucherschutz gewährleisten, dann können ebenfalls Ausnahmen vom Rauchverbot gewährt werden, und damit gibt es keine Gruppe von Gastwirtschaften, die bei diesem Gesetz durch das Raster fällt.

(Beifall bei der FDP - Unruhe und Zurufe bei der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, seien Sie doch bitte ein bisschen